Parlamentskorrespondenz Nr. 282 vom 23.03.2011

Umgang mit besonderen Ermittlungsmaßnahmen ist verhältnismäßig

Vier große und drei kleine Späh- und Lauschangriffe 2008

Wien (PK) – Neben dem Thema der Vorratsdatenspeicherung befasste sich der heutige Justizausschuss auch mit dem Bericht der Justizministerin über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahre 2008 (III-110 d.B.), der Regierungsvorlage betreffend Erlass eines Bundesgesetzes über bestimmte Aspekte der grenzüberschreitenden Mediation in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union (1055 d.B.) und einem Oppositionsantrag (1400/A[E]), in dem G-Abgeordneter Steinhauser die Rehabilitierung der Justizopfer des Austrofaschismus fordert.

Der Bericht der Justizministerin wurde einstimmig zu Kenntnis genommen. Seine Enderledigung findet auf Verlangen der Grünen Fraktion im Plenum statt. Die Regierungsvorlage, mit der Österreich eine EU-Richtlinie umsetzt, passierte den Ausschuss mit Stimmeneinhelligkeit. Den G-Antrag vertagte man unter Hinweis auf die noch nicht abgeschlossene Arbeit der Historikerkommission.

Auch 2008 keine "Rasterfahndung" durchgeführt

Wie der Bericht der Justizministerin betreffend Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen (III-110 d.B.) ausführt, wurden 2008 vier große und drei kleine Späh- und Lauschangriffe durchgeführt, 334 Verdächtige optisch und/oder akustisch überwacht und 107 Videofallen gestellt. Das Instrument der "Rasterfahndung" kam jedoch nicht zum Einsatz.

G-Mandatar Albert Steinhauser wollte angesichts der vom Rechnungshof an der Ineffizienz dieser Berichte geübten Kritik eine intensive Diskussion über deren Gestaltung in Gang gesetzt wissen. Außerdem wäre es, so Steinhauser, sinnvoll, sich eingehend mit der Tätigkeit der Rechtsschutzbeauftragten zu beschäftigen.

B-Mandatar Herbert Scheibner hielt die Befassung mit gegenständlichem Bericht für lohnend, auch wenn es sich um ein nicht mehr ganz rezentes Werk handle. Dass – obgleich des unbestrittenen Nutzens – besondere Ermittlungsmaßnahmen wie Lausch- und Spähangriff nur selten zum Einsatz kommen, konnte sich der Abgeordnete nicht erklären.

Wie sein Vorredner ging auch F-Mandatar Peter Fichtenbauer auf das Erstellungsdatum des vorliegenden Berichts ein. Dieser sei, wie der Abgeordnete ausführte, "zu historisch", es bedürfe einer zeitnahen Betrachtung. Obgleich dieser Bericht grundsätzlich sinnvoll sei, könne man ihn, ob dieser Verzögerung nicht als "das Gelbe vom Ei" bezeichnen.

Ausschussobmann Heribert Donnerbauer (V) sprach in diesem Zusammenhang von einer "Gratwanderung" zwischen den Ansprüchen Aktualität und Inhaltsreichtum. Ungeachtet seines Datums sei der Bericht ein wertvolles Instrument, das Rückschlüsse ermögliche, zeigte sich der V-Mandatar überzeugt.

Die beiden S-Abgeordneten Otto Pendl und Johannes Jarolim bedauerten, dass die Justizministerin den angekündigten Evaluierungsbericht betreffend Vorverfahrensgestaltung noch nicht vorgelegt habe. Das sei aber notwendig, um über das gegenständliche Zahlenwerk sinnvoll diskutieren zu können, meinte Jarolim.

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner meinte, der Bericht attestiere einen äußerst maßvollen und verhältnismäßigen Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen. Das sei auch erforderlich, zumal man mit ihnen tief in die Grundrechte des Einzelnen eingreife. Dass man diese Methoden nicht öfter zum Einsatz bringe, habe aber auch damit zu tun, dass es technisch oft nicht machbar sei. Was den Evaluierungsbericht anbelange, werde dieser nochmals ergänzt, ehe man die Vorverfahrensreform in einem Monat präsentieren wolle. Wie aktuell die Berichte seien, die man auf die Tagesordnung setze, liege nicht in ihrem Entscheidungsbereich, erklärte Bandion-Ortner.

Schriftliche Mediationsvereinbarungen sollen vollstreckbar werden

Einstimmigkeit herrschte über ein Bundesgesetz betreffend bestimmte Aspekte der grenzüberschreitenden Mediation in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union, durch das eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird. Einer der Kernpunkte ist dabei eine Bestimmung über die "Vollstreckbarmachung" einer schriftlichen Mediationsvereinbarung. Außerdem umfasst das Gesetz eine Ergänzung zum Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (IPRG), mit der eine Lücke in Hinblick auf die Umsetzung des Haager Kinderschutzübereinkommens geschlossen wird, sowie redaktionelle Anpassungen im Rahmen des Suchtmittelgesetzes (SMG).

Rehabilitierung von Justizopfern: G-Antrag vertagt

Vertagt wurde schließlich ein Antrag der Grünen betreffend Rehabilitierung von Justizopfern des Austrofaschismus. Abgeordneter Albert Steinhauser (G) wies auf die grundsätzliche Einigung aller Fraktionen über Forschungsprojekte hin, um die Möglichkeit der Rehabilitierung auszuloten, und betrachtete das Treffen der Historiker mit Barbara Prammer und Fritz Neugebauer als "gutes Zeichen".

Abgeordneter Hannes Fazekas (S) erinnerte ebenfalls an den breiten Konsens über das Anliegen und begründete die Vertagung mit den derzeit noch nicht abgeschlossenen Arbeiten der Historikerkommission. (Schluss)