Parlamentskorrespondenz Nr. 371 vom 12.04.2011

Die NADA, ein Elefant im Porzellanladen?

Teilweise Kritik an Vorgangsweise der Dopingjäger im Sportausschuss

Wien (PK) – Der Sportausschuss des Nationalrats befasste sich in seiner heutigen Sitzung zunächst im Rahmen einer aktuellen Aussprache mit der Arbeit der Nationalen Antidoping-Agentur NADA, wofür deren Geschäftsführer Andreas Schwab und der Vorsitzende der NADA-Rechtskommission, Gernot Schaar, als Auskunftspersonen geladen wurden.

Abgeordneter Herbert Kickl (F) konzedierte, dass der Kampf gegen Doping mit aller rechtlichen Entschiedenheit geführt werden müsse, wofür es ja auch die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen gebe. Es stelle sich aber die Frage, ob die NADA den Bogen nicht überspanne und wie der sprichwörtliche Elefant im Porzellanladen agiere. Der Abgeordnete nannte konkrete Beispiele für solch in seinen Augen verfehltes Verhalten und ging auf die Konsequenzen ein: Die ganze Veranstaltung sei ruiniert, der wirtschaftliche Schaden beträchtlich und die sportliche Leistung wertlos. Dies sei umso bedauerlicher, wenn die von der NADA Verdächtigten im Nachhinein freigesprochen werden. Besonders kritisierte Kickl, dass diese Vorgangsweise der NADA offenbar System habe, wie konkrete Beispiele beim Ironman, im Radsport und im Langlauf belegten, wobei der Fall des Olympiasiegers Christian Hoffmann besonders bedauerlich gewesen sei.

Abgeordneter Stefan Markowitz (B) schloss an diese Wortmeldung an und sprach im Falle Hoffmann von einem Skandal, da die NADA seit 15 Monaten in dieser Causa keine konkreten Ergebnisse auf den Tisch gelegt habe. Darüber hinaus wollte der Mandatar wissen, welche Kostenersparnis die Abschaffung der B-Probe bringen würde und welche Konsequenzen Heeressportler zu gewärtigen hätten, die des Dopings überführt seien. Sein Fraktionskollege Abgeordneter Peter Westenthaler (B) griff den Fall Steffi Graf auf, der überhaupt einer der rätselhaftesten sei. Hier habe es allein wegen eines angeblich stattgefundenen Versuchs die Höchststrafe für eine Sportlerin gegeben, die noch dazu seit sechs Jahren nicht mehr aktiv war. In diesem Zusammenhang gebe es ein massives Problem mit der Nachvollziehbarkeit der Vorgangsweise der NADA, deren Tun oftmals nicht nur rufschädigend, sondern auch existenzgefährdend sei. Gleichfalls überzogen sei das überfallsartige Auftauchen der NADA im ÖFB-Teamcamp um 7 Uhr morgens in der Vorbereitungsphase auf ein besonders wichtiges Qualifikationsspiel gewesen, wo die Teamspieler laut Teamchef Constantini wie Verbrecher behandelt worden seien. Die Relationen müssten gewahrt bleiben, mahnte der Abgeordnete.

Abgeordneter Dieter Brosz (G) äußerte hingegen Verständnis für die NADA, müsse diese doch konkreten Vorwürfen nachgehen. Sein Fraktionskollege Harald Walser (G) erkundigte sich nach Doping im Fußball. Abgeordneter Peter Haubner (V) stellte Detailfragen zur Aufarbeitung alter Fälle und zur geplanten Abschaffung der B-Probe. Sein Klubkollege Jochen Pack wiederum erkundigte sich danach, ob die Bundesländer sich finanziell am Kampf gegen Doping beteiligen würden. Abgeordneter Hermann Krist (S) thematisierte gleichfalls die Schwerpunktsetzung auf alte Fälle und wollte von den Auskunftspersonen wissen, was die NADA in Sachen Prävention unternehme.

Massiv für die NADA ergriff Abgeordneter Johann Maier (S) Partei, welcher der NADA eigene strafrechtliche Kompetenzen einräumen wollte. Die NADA müsse die Möglichkeit haben, Zeugen notfalls auch gegen deren Willen zu einer Aussage bringen zu können, wie ihre Kompetenzen generell ausgeweitet werden müssten, um wirklich effizient gegen Dopingsünder vorgehen zu können, meinte er. Der Redner verwies dabei auf eine Reihe ebenso erfolgreicher wie verdienstvoller Sportler, die in einer Notiz in einem Regionalblatt im Zusammenhang mit einem Dopingverfahren genannt worden waren. Die NADA müsste die Möglichkeit haben, gegen diese Persönlichkeiten entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können, forderte Maier, der auch ein schärferes Agieren gegen Fitnessstudios einmahnte und generell wesentlich strengere Regelungen in ganz Europa einforderte.

Schwab berichtete aus der Praxis der NADA und erklärte, diese müsse agieren, wenn sie von einem konkreten Verdacht Kenntnis erhalte. In dieser Hinsicht sei ihre Aufgabe durchaus mit jener der Staatsanwaltschaft zu vergleichen. Der Geschäftsführer ging auf die konkret genannten Fälle ein und erläuterte das Verhalten seiner Institution. Überdies verwies er auf die umfangreiche Präventionsarbeit der NADA, die sich unter anderem in eigenen Broschüren und konkreten Schulungen sowie in einer eigenen Internetplattform manifestiere. Schaar illustrierte sodann die einzelnen Schritte, welche die NADA in einem konkreten Verfahren setze. Dass man sich immer noch mit allen Fällen auseinandersetze, liege daran, dass man auf Aussagen anderer Sportler angewiesen sei, die oft erst Jahre später getätigt würden. Zudem wies er darauf hin, dass Graf nicht die Höchst-, sondern die Mindeststrafe erhalten habe.

Bundesminister Norbert Darabos meinte, Österreich gelte seit dem Jahr 2009 in Sachen Dopingbekämpfung als vorbildlich. Die NADA habe ein Budget von 2,1 Mio. Euro zur Verfügung, wobei es von politischer Seite keine Einmischung in die Arbeit der NADA gebe. Er persönlich wäre dafür, Blut- und Urinproben zu nehmen und daraus Schlüsse zu ziehen, er habe sich aber überzeugen lassen, dass ob der Gesetzeslage eben auch Altfälle behandelt werden müssten. Hinsichtlich der Ladung von Zeugen gebe es tatsächlich eine Lücke, die geschlossen werden sollte, denn was einer vor der Polizei sage, das solle er auch vor der NADA wiederholen. Generell habe man für Sauberkeit im Sport gesorgt, wünschenswert wäre jedoch ein einheitliches Vorgehen in Europa. Der Minister berichtete sodann vom konkreten Vorgehen bei Bekanntwerden von Dopingvergehen durch Heeressportler, die, würden sie des Dopings überführt, sofort gekündigt werden. Bislang sei dies bei vier Personen der Fall gewesen. Natürlich wäre es günstig, so Darabos weiter, wenn sich die Bundesländer beteiligten, doch müsste man hier entsprechende Gespräche führen. Nochmals wiederholte der Minister, dass er sich einen europaweit einheitlichen Code zur Dopingbekämpfung wünschen würde, um diesen Kampf auf eine einheitliche Basis stellen zu können.

Bessere Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportorganisationen

Einstimmig zur Kenntnis genommen wurde sodann der gemeinsame Bericht von Unterrichts- und Verteidigungsministerium in Sachen Kooperationen zwischen Schulen und Sportorganisationen.

Die gemeinsamen Aktivitäten betreffen konkret das Projekt "Gesund & Munter", mit dem für mehr Bewegung von Volksschulkindern gesorgt wird, weiters speziell für Kinder gestaltete Outdoor-Erlebnisbewegungsprogramme (unter dem Titel "Kinder gesund bewegen"), verstärkte Schulwettbewerbe unter dem Namen "Schul Olympics" sowie der vermehrte Einsatz von Kinderbewegungscoaches. Weitere Projekte sollen laut Bericht folgen.

Abgeordnete Claudia Durchschlag (V) unterstrich die Wichtigkeit der Kooperation zwischen Schulen und Sport, vermisste aber die entsprechenden rechtlichen Grundlagen hierfür. Diesen Umstand bemängelte auch Abgeordneter Hermann Krist (S), der aber für den Zwischenbericht dankte und meinte, auf diesem wichtigen Gebiet sei bereits einiges auf den Weg gebracht worden. Abgeordneter Mario Kunasek (F) sprach von einer begrüßenswerten Initiative, weshalb seine Fraktion dem Bericht zustimmen werde. Es brauche aber einen konkreten Zielkatalog, denn man müsse wissen, wohin die Reise gehen soll. Abgeordneter Stefan Markowitz (B) sprach von einem Schritt in die richtige Richtung, während Abgeordneter Dieter Brosz (G) wissen wollte, wie es um die Zusammenarbeit zwischen Schulen und den Vereinen vor Ort stehe.

Bundesminister Norbert Darabos berichtete, dass es bereits eine interministerielle Plattform gebe, um die rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Bei dem vorliegenden Bericht handle es sich um eine Zwischenbilanz, man arbeite aber an der Thematik ungebrochen weiter, so Darabos, der sodann die nächsten Schritte auf diesem Gebiet skizzierte.

Vertagt wurde schließlich der Antrag auf Einführung einer bundesweiten Skihelmpflicht für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr auf österreichischen Skipisten, wofür sich die BZÖ-Abgeordneten Gerald Grosz und seine Kollegen in einem Entschließungsantrag einsetzen. Laut Aussagen von namhaften Unfallchirurgen könnten 70% der tödlichen Kopfverletzungen durch das Tragen eines Skihelms vermieden werden. Die Bundesregierung wird daher vom BZÖ aufgefordert, entsprechende Verhandlungen mit den Bundesländern aufzunehmen, um eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zu erzielen. Außerdem sollten entsprechende Bewusstseinsbildungsmaßnahmen und eine Informationskampagne durchgeführt werden. (Schluss Sportausschuss)


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