Parlamentskorrespondenz Nr. 380 vom 14.04.2011

Insolvenz-Entgelt-Fonds soll zusätzliche Mittel erhalten

Sozialausschuss billigt Gesetzentwurf der Koalitionsparteien

Wien (PK) – Der mit Finanzierungsproblemen kämpfende Insolvenz-Entgelt-Fonds soll zusätzliche Mittel von Seiten des Bundes erhalten. Ein entsprechender Gesetzesantrag der Koalitionsparteien wurde heute vom Sozialausschuss des Nationalrats mit S-V-Mehrheit gebilligt. Damit wollen die Abgeordneten verhindern, dass die erst im Jahr 2008 gesenkten Arbeitgeberbeiträge zur Fondsfinanzierung heuer bzw. im kommenden Jahr wieder erhöht werden müssen. Sie sind derzeit mit einem Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag in der Höhe von 0,55 % festgelegt.

Finanziert werden soll der Bundeszuschuss durch Abstriche bei der Befreiung älterer ArbeitnehmerInnen vom Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Diese Befreiung wird für über 58-Jährige bis Ende 2015 ausgesetzt und für über 57-Jährige auf das Jahr 2018 verschoben. Personen, die aufgrund ihres Alters schon jetzt keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge mehr leisten müssen bzw. vor dem Juli 2011 das 58. Lebensjahr vollenden, sind davon allerdings nicht betroffen. Das Sozialministerium erwartet von dieser Maßnahme Mehreinnahmen in der Höhe von rund 800 Mio. € bis zum Jahr 2015, jeweils 41 % davon sollen in den Insolvenz-Entgelt-Fonds und in spezielle arbeitsmarktpolitische Projekte fließen, die restlichen 18 % werden zur Reduktion der Abgangsdeckung im Bereich Arbeitsmarktpolitik verwendet.

Ein bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag betrifft die Ermächtigung der AUVA, dem Insolvenz-Entgelt-Fonds Mittel in der Höhe von 60 Mio. € als zinsenloses Darlehen zur Verfügung zu stellen. Diese Ermächtigung wurde im Budgetbegleitgesetz verankert und soll nun wieder gestrichen werden.

Kernaufgabe des Insolvenz-Entgelt-Fonds ist die Zahlung ausstehender Löhne und Gehälter für MitarbeiterInnen insolventer Firmen, es werden aber auch Mittel für die Lehrlingsförderung bereitgestellt.

Im Rahmen der Diskussion meinte Abgeordneter Jochen Pack (V), die ÖVP könne dem Gesetz mit gutem Gewissen zustimmen. Damit könne der Fonds weiter seine Verpflichtungen im Bereich der Lehrlingsförderung erfüllen. Auch Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) sprach von einer guten Lösung. Sie sei auch nicht unglücklich darüber, dass die Befreiung von der Zahlung des Arbeitslosenversicherungsbeitrags für ältere Arbeitnehmer befristet wegfalle, meinte sie, schließlich hätte die Maßnahme nicht den gewünschten Lenkungseffekt gehabt.

Diesen Aspekt hob auch Sozialminister Rudolf Hundstorfer hervor. Die als Maßnahme zur Förderung der Beschäftigung älterer ArbeitnehmerInnen gedachte Beitragsbefreiung habe arbeitsmarktpolitisch "null gebracht", skizzierte er. Viele Unternehmen hätten nicht einmal davon gewusst. Der vorliegende Gesetzentwurf gewährleistet Hundstorfer zufolge nicht zuletzt die Weiterführung der betrieblichen Lehrlingsförderung durch den Fonds.

Kritik am Gesetzentwurf kam hingegen von Seiten der Opposition. So meinte Abgeordneter Herbert Kickl (F), der Fonds sei offenbar pleite. Sowohl er als auch Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B) gaben außerdem zu bedenken, dass die geplanten Maßnahmen darauf hinausliefen, ältere ArbeitnehmerInnen "teurer zu machen". Angesichts des Bemühens, Menschen länger im Erwerbsleben zu halten, sei das kontraproduktiv, sagte Kickl. Dolinschek zufolge wird das BZÖ noch bis zu den Plenarberatungen überlegen, ob es dem Gesetz zustimmt, er bezweifelte allerdings, ob der Entwurf "der Weisheit letzter Schluss ist".

Seitens der Grünen kritisierte Abgeordnete Birgit Schatz (G) die "Loch auf-Loch zu-Politik" der Regierung. Vor der Wirtschaftskrise sei der Fonds gut gefüllt gewesen, skizzierte sie. Statt nun, wo der Topf leer sei, die Beträge der Unternehmen wieder zu erhöhen, würden Maßnahmen gesetzt, die den Grünen, so Schatz, "nur begrenzt sinnvoll erscheinen". Abgeordneter Karl Öllinger bemängelte, dass de facto Arbeitslosenversicherungsbeiträge zweckentfremdet verwendet würden.

Sozialminister Hundstorfer bekräftigte dem gegenüber, der Fonds sei nicht zahlungsunfähig. Man wolle die Kreditfinanzierung jedoch nicht "ins Uferlose" wachsen lassen. Dass der Insolvenz-Entgelt-Fonds nach wie vor einen hohen Finanzierungsbedarf habe, begründete der Minister damit, dass viele durch die Wirtschaftskrise verursachte Unternehmenspleiten verzögert aufgetreten seien.

Mitverhandelt mit dem Gesetzesantrag wurde ein von der FPÖ eingebrachter Entschließungsantrag, der auf eine gerechtere Regelung bzw. eine ersatzlose Streichung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe abzielt. Die Initiative wurde von den Koalitionsparteien abgelehnt. Sozialminister Rudolf Hundstorfer machte geltend, dass im Bereich der Notstandshilfe alleinstehende Frauen stark von der Einführung der Mindestsicherung profitiert hätten.

Weiters hielt der Sozialausschuss in der heutigen Sitzung eine Aktuelle Aussprache ab und befasste sich mit einer Reihe weiterer Oppositionsanträge. (Fortsetzung)


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