Parlamentskorrespondenz Nr. 494 vom 17.05.2011

Kein Untersuchungsausschuss zu Ermittlungen gegen TierschützerInnen

Antrag der Grünen abgelehnt

Wien (PK) - Den Abschluss der Nationalratssitzung bildete eine Kurze Debatte über einen Antrag der Grünen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Abgeordneter Albert Steinhauser und seine FraktionskollegInnen wollen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Tierschutz-AktivistInnen genauer unter die Lupe nehmen.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) erinnerte im Rahmen der Begründung des Antrags daran, dass am 2. Mai dieses Jahres alle 13 Beschuldigten im sogenannten Tierschützerprozess in sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen worden seien. Nun sei es an der Zeit, mit den "politischen Aufräumarbeiten" zu beginnen, meinte er. Man müsse hinterfragen, wie die Ermittlungen abgelaufen sind. Steinhauser zufolge hat es über 100 Überwachungsmaßnahmen gegeben, unter anderem Rufdatenerfassungen, Observierungen, Lauschangriffe und Hausdurchsuchungen. Nach 105 Tagen Untersuchungshaft und 14 Monaten Gerichtsverfahren seien die Betroffenen finanziell "ruiniert".

Alle Indizien würden darauf hindeuten, dass es lediglich darum gegangen sei, die TierschützerInnen der Firma Kleiderbauer "vom Hals zu schaffen", stellte Steinhauser fest. In Folge eines Anrufs im Innenministerium sei es zu "politisch motivierten Ermittlungen" gekommen. Entlastende Ermittlungsergebnisse habe man dem Gericht gegenüber "vertuscht". Steinhauser sprach von einem Skandal und sieht auch das Image der Justiz durch diesen Fall beschädigt.

Abgeordneter Johannes JAROLIM (S) meinte, man könne den Ausführungen von Abgeordnetem Steinhauser nicht viel entgegenhalten. Seiner Ansicht nach ist das Vorverfahren "skandalös" gewesen. Die Staatsanwaltschaft habe "völlig unverhältnismäßig" agiert. Man müsse sich nun den Kopf darüber zerbrechen, wie man mit den Freigesprochenen umgehe. Untersucht werden sollen die Vorkommnisse Jarolim zufolge jedoch von den staatlichen Behörden, die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erachtet er als nicht zweckmäßig.

Abgeordneter Heribert DONNERBAUER (V) bekräftigte, die ÖVP sei stets eine Verfechterin von Aufklärung. Es gehe aber um den richtigen Zeitpunkt und die richtige Stelle. Seine Fraktion werde einen Untersuchungsausschuss daher ablehnen. Donnerbauer hält ein paralleles Verfahren im Parlament zu den Untersuchungen der staatlichen Behörden nicht für sinnvoll. Zudem sei das Parlament dazu da, politische Verantwortlichkeiten und Verfehlungen zu klären. Generell hielt Donnerbauer fest, jeder sei angehalten, das angeschlagene Vertrauen in die Justiz wieder zu stärken und es nicht weiter zu untergraben.

Abgeordneter Walter ROSENKRANZ (F) sprach sich dem gegenüber für die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses in der Tierschützer-Causa aus. Schließlich gehe es darum, die politische Verantwortung für die Vorgangsweise der Ermittlungsbehörden zu klären. Im Grunde sei es nicht verwerflich, wenn sich ein Unternehmer mit seinen Anliegen an das Innenministerium wende, sagte Rosenkranz, in weiterer Folge seien aber laufend und bewusst nicht haltbare Sachen zusammengetragen worden. Für ihn gilt es zu prüfen, welchen Auftrag die Soko Bekleidung genau hatte und ob der Apparat des Innenministeriums dazu benutzt wurde, einen Verein komplett zu "zerstören". Dafür sei ein Untersuchungsausschuss genau der richtige Ort.

Abgeordnete Christiane BRUNNER (G) gab zu bedenken, dass den TierschützerInnen und ihren Angehörigen "Ungeheures zugemutet wurde". Trotz eines enormen Ermittlungsaufwandes habe es keinen Nachweis für eine strafrechtlich relevante Tat der Beschuldigten gegeben. Brunner vermutet, dass eine unbequeme Gruppe, die sich für eine bestimmte Sache eingesetzt hat, "mundtot gemacht" werden sollte. Hierfür müssten die Verantwortlichen gefunden werden. Es müsse in Österreich möglich sein, zivilen Ungehorsam zu leisten, ohne gleich Repressalien ausgesetzt zu sein.

Für Abgeordneten Ewald STADLER (B) ist es evident, dass unter "schwarzen" Innen- und JustizministerInnen systematisch Bürger- und Grundrechte unterlaufen würden, und die Justiz dabei mitspiele. In Graz gebe es einen ähnlichen Fall wie in Wiener Neustadt, skizzierte er. Auch hier sei gegen Personen, die von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht und gegen Abtreibungen protestiert hätten, unverhältnismäßig vorgegangen worden, um die Geschäftsinteressen eines Arztes zu schützen. Das alles "schreit nach parlamentarischer Kontrolle", unterstrich Stadler. Als Konsequenz aus den Vorfällen forderte er zudem die Wiedereinführung des Untersuchungsrichters.

Der Antrag der Grünen, einen Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Tierschutzszene einzurichten, blieb in der Minderheit.

Eine weitere (106.) Sitzung des Nationalrats diente in der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen und Zuweisungen.

(Schluss Nationalrat)