Parlamentskorrespondenz Nr. 635 vom 21.06.2011

Unterrichtsausschuss: Schulische Tagesbetreuung wird ausgeweitet

Neue Rechtsgrundlagen für Religionsgemeinschaften

Wien (PK) – Der Unterrichtsausschuss gab heute mit breiter Mehrheit grünes Licht für den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung und zur Schaffung des Berufsbilds des/der Freizeitpädagogen/-in. Einzig die Grünen verweigerten den beiden Regierungsvorlagen ihre Zustimmung. Während SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ die Ausweitung des Angebots begrüßten und vor allem hervorhoben, dass die Wahlfreiheit der Eltern durch ein flexibles, bedarfsgerechtes Angebot gewahrt bleibe und Sport- und Kulturvereine vor Ort einbezogen würden, sprachen sich die Grünen für einen flächendeckenden verschränkten Unterricht auch am Nachmittag aus. Sie erhoben auch Einwände gegen, wie Abgeordneter Harald Walser es formulierte, "PädagogInnen light". Die 15a-Vereinbarung und das Gesetzespaket passierten den Ausschuss unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags. Damit wird eine entsprechende Anrechnung von Vorbildung im Hochschullehrgang für Freizeitpädagogik, der Module zu den Bereichen Kreativität, Musik und Sport enthält, sichergestellt.

Darüber hinaus nahmen die Abgeordneten - ebenfalls mit S-V-F-B-Mehrheit - eine Ausschussfeststellung an, wonach Fördermodelle mit dem Ziel des quantitativen Ausbaus der schulischen Tagesbetreuung entwickelt werden sollen, die geeignet sind, eine starke Beteiligung der Sportvereine in der schulischen Tagesbetreuung im Bereich der Freizeit auszulösen, wie es im Antrag heißt.

Der Bericht betreffend den Entwicklungsstand der standardisierten kompetenzorientierten schriftlichen Reife- und Diplomprüfung wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. Dieser enthält unter anderem die Ergebnisse der LehrerInnenbefragung zum diesbezüglichen Pilotprojekt, an dem zur Zeit 308 Schulen teilnehmen. Wie dem Bericht zu entnehmen ist, erbrachte die Befragung positive Ergebnisse.

Weiters befassten sich die Ausschussmitglieder mit einer Novelle zum Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften, die auf eine Neuregelung der Zu- und Aberkennungsmodalitäten des Rechtsstatus der Religionsgemeinschaften abzielt und mit Zustimmung von SPÖ, ÖVP und FPÖ mehrheitlich angenommen wurde. Einhellige Zustimmung fand das Bundesgesetz über äußere Rechtsverhältnisse der griechisch-orientalischen Kirche in Österreich.

Eine Reihe von Oppositionsanträgen, die ebenfalls auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung standen, wurde mit den Stimmen der Koalition dem bestehenden Unterausschuss des Unterrichtsausschusses zugewiesen, einer wurde vertagt. In ihnen setzt sich das BZÖ für die Implementierung eines umfassenden Ernährungs- und Sportprogramms an Schulen (630/A[E]), die Reform der Schulverwaltung (1379/A[E]) und die Umsetzung eines "Solidaritätsmodells Nachhilfe" (1607/A[E]) ein. Zwei Entschließungsanträge der Freiheitlichen Fraktion zielen außerdem auf die Förderung von Schulsport (1090/A[E]) und die Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kooperation mit Musikschulen und -kapellen im Rahmen schulischer Betreuungsformen (1154/A[E]) ab. Die Grünen fordern schließlich die Einführung eines Lehramts Türkisch (1577/A[E]) und die Abschaffung der Ziffernbenotung (1592/A[E]).

Seitens der Opposition wurde die Vertagung bzw. die Zuweisung der Anträge an den Unterausschuss heftig kritisiert. Die Regierungsfraktionen wiesen demgegenüber darauf hin, dass der Unterausschuss die Möglichkeit biete, die einzelnen Vorschläge, die aus ihrer Sicht teilweise durchaus positiv zu bewerten seien, ausführlich und komplex zu diskutieren, um dann eine Entscheidung herbeizuführen.

Ausbau der schulischen Tagesbetreuung trifft auf breite Zustimmung

Mit einer Sammelnovelle des Schulorganisationsgesetzes, des Schulunterrichtsgesetzes, des Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetzes und des Hochschulgesetzes möchte die Unterrichtsministerin dem Mangel an Tagesbetreuungsangeboten an öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen und AHS entgegentreten. Sie zielt damit nicht nur auf den Ausbau des bestehenden Angebotsspektrums und die schulartenübergreifende Führung von Betreuungsgruppen mit mindestens 12 SchülerInnen, sondern auch auf die Implementierung des Berufsbilds "ErzieherIn für die Freizeit an ganztägigen Schulformen" und die Einrichtung diesbezüglicher einjähriger Lehrgänge an den Pädagogischen Hochschulen ab. Um die Anschubfinanzierung für dieses Vorhaben sicherzustellen, verpflichtet sich der Bund mittels 15a-Vereinbarung dazu, die erforderlichen Mittel in Höhe von 80 Mio. € pro Kalenderjahr aufzubringen.

In der Debatte kristallisierten sich Meinungsunterschiede vor allem hinsichtlich der Art der Nachmittagsbetreuung und des Stellenwerts der FreizeitpädagogInnen heraus. So meinte Abgeordneter Harald Walser (G), dass die Nachmittagsbetreuung mit einem pädagogischen Konzept verbunden sein und daher ein flächendeckender verschränkter Unterricht angeboten werden sollte. Er hielt es für wenig sinnvoll, FreizeitpädagogInnen nicht in der individuellen Lernzeit einzusetzen und machte erhebliche Einwendungen gegen die Implementierung von "PädagogInnen Light", wie er sich ausdrückte. Die Grünen waren auch die einzigen, die gegen die Novellen stimmten.

Demgegenüber appellierte Abgeordneter Elmar Mayer (S), nicht wieder alles krank zu reden. Mit der Beschlussfassung des Gesetzespakets setze man wichtige und entscheidende Initiativen im Bereich der Tagesbetreuung, sagte er. Wenn er auch persönlich eine Präferenz für eine ganztätig verschränkte Betreuungsform erkennen ließ, sprach sich Mayer doch dezidiert gegen eine verpflichtende flächendeckende Einführung einer solchen aus. Auch seine Klubkollegin Rosa Lohfeyer (S) unterstrich, es sei das Ziel, eine flexible und bedarfsgerechte schulische Tagesbetreuung einzurichten. Sie sah vor allem auch für den ländlichen Raum eine Chance, neue Angebotsformen zu eröffnen. Beide hielten es für äußerst begrüßenswert, dass man auch die ortsansässigen Sport- und Kulturvereine einbindet und damit auch den dort tätigen Personen die Schule öffnet. Dem schloss sich Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (V) voll inhaltlich an und zeigte sich zufrieden darüber, dass im Sinne der Durchlässigkeit und Praxistauglichkeit bereits erworbene Fähigkeiten anerkannt werden.

Ähnlich argumentierte Abgeordnete Anna Franz (V). Sie plädierte ebenfalls dafür, den Eltern die Wahlfreiheit zu belassen und hob insbesondere die Möglichkeit hervor, schulübergreifend Kleingruppen mit mindestens 12 SchülerInnen einrichten zu können. 

Auch seitens der Freiheitlichen gab es zu den gegenständlichen Vorlagen volle Zustimmung. Ausschussvorsitzender Walter Rosenkranz (F) beharrte darauf, dass es den Schulstandorten überlassen bleiben müsse, ob sie einen verschränkten Unterricht anbieten oder nicht. Zum Thema FreizeitpädagogInnen meinte er, es müssten für unterschiedliche Bereiche unterschiedliche Qualifikationen Voraussetzung sein und das schlage sich auch im Dienstrecht nieder.

Mit der Ausbildung von FreizeitpädagogInnen solle eine bestimmte Qualität sichergestellt werden, unterstrich Unterrichtsministerin Claudia Schmied. Hier sei eine Hochschulausbildung nicht unbedingt erforderlich, vielmehr gelte es, dass Schulen das Angebot vor Ort nützen können und bestimmte Standards gewährleistet werden. Auch Schmied trat in Bezug auf die Form der Nachmittagsbetreuung für die Entscheidung am Schulstandort ein, sie meinte aber, dass im Zuge dessen die Frage der Sprengeleinteilung neu diskutiert werden müsse. Sie selbst wäre für eine Lockerung der Sprengeleinteilung, da ein gewisses Maß an Wettbewerb der Schulentwicklung gut täte. Abgeordnetem Franz-Joseph Huainigg (V) sicherte sie zu, dass die inklusive Pädagogik auch im Rahmen der Nachmittagsbetreuung und der Ausbildung von FreizeitpädagogInnen mitberücksichtigt werde.

Das Vorhaben der Regierung passierte den Ausschuss schließlich mit S-V-F-B-Mehrheit.

Zuerkennung des Status der Religionsgemeinschaft wird neu geregelt

Die schließlich mit S-V-F-Mehrheit im Ausschuss verabschiedete Novelle zum Bundesgesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften, die eine Neuregelung der Zu- und Aberkennungsmodalitäten des Rechtsstatus der Religionsgemeinschaft vorsieht, war Gegenstand einer kontroversiellen Diskussion.

Abgeordneter Harald Walser (G) befürwortete prinzipiell, die Spielregeln für die Ab- und Anerkennung für Religionsgemeinschaften zu vereinheitlichen, dabei aber bestehende Gemeinschaften nicht zu gefährden. Seiner Meinung nach sind jedoch die Bestimmungen zu eng gefasst, wodurch es neuen Religionsgemeinschaften unmöglich gemacht werde, anerkannt zu werden. Walser räumte jedoch ein, dass man sich vor Sekten schützen solle.

Dieser Kritik schloss sich Abgeordneter Stefan Petzner (B) an und wies auf die Stellungnahme der Universität Wien zum Gesetzesvorschlag hin. Er bezweifelte ferner die Verfassungskonformität. Auch Petzner gab zu bedenken, dass es sich dabei um eine äußerst heikle Materie handelt, wobei die vorliegenden Bestimmungen seines Erachtens nicht ausreichen, um mögliche Gefahren durch Sekten einzudämmen. Begrüßt wurde von Petzner, dass in Zukunft die Rechtspersönlichkeit einer Religionsgemeinschaft wieder aberkannt werden kann.

Positiv zum Gesetz fiel die Stellungnahme der dritten Oppositionspartei aus. Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) zeigte sich zufrieden darüber, dass es nun für alle gleiche Regeln für den Zugang gibt und gleiche Kriterien, nach denen der Status wieder aberkannt werden kann. Den Ängsten der Altkatholiken sei durch die Bestimmung Rechnung getragen worden, dass bei bereits anerkannten Religionsgemeinschaften die Mitgliederzahl keine Rolle mehr spielt. Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität hatte Rosenkranz kaum, man werde jedoch sehen, wie der Verfassungsgerichtshof bei etwaigen Beschwerden entscheidet, fügte er hinzu.

Man habe mit der vorliegenden Novelle dem Erkenntnis des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Rechnung getragen, unterstrich Abgeordneter Werner Amon (V) und merkte an, dass man mit dem seit langem bestehenden Gesetz über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften einen guten europäischen Mittelweg gegangen sei.

Dass man die Bestimmungen des Orthodoxengesetzes 1967 heutigen Erfordernissen anpasst und die Konstituierung einer orthodoxen Bischofskonferenz in Österreich ermöglicht, wurde hingegen von allen Fraktionen begrüßt.

BZÖ und FPÖ für mehr Schulsport und musikalische Förderung

Dem bestehenden Unterausschuss des Unterrichtsausschusses zugewiesen wurden die Entschließungsanträge des BZÖ und der Freiheitlichen, die auf die Implementierung eines Ernährungs- und Sportprogramms an Schulen sowie die Ausweitung des bestehenden sportlichen Angebots im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung abzielen. Begründet wurde dies von SPÖ-Abgeordneter Sabine Oberhauser und ÖVP-Abgeordneter Katharina Cortolezis-Schlager mit dem Hinweis, dass hier viele Fragen zu diskutieren seien und man sich daher auch darauf geeinigt habe, diesem Thema eine eigene Sitzung des Unterausschusses zu widmen. Cortolezis-Schlager regte in diesem Zusammenhang auch an, im Hinblick auf das schulische Sportangebot auch eine Evaluierung der Autonomie der einzelnen Schulen durchzuführen.

Abgeordneter Stefan Markowitz (B) machte darauf aufmerksam, dass die Gesundheitsprobleme an den Schulen zunehmen, und daher ein Schulgesundheitsprogramm notwendig sei. Dem schloss sich auch Abgeordneter Harald Walser (G) an und meinte, der Antrag des BZÖ gehe in die richtige Richtung. Gleichzeitig warnte er aber auch davor, Kinder nicht an den Pranger zu stellen. Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) ergänzte, die Frage der Ernährung werde auch in Hinblick auf Ausweitung ganztägiger Schulformen immer wichtiger, und Abgeordneter Bernhard Vock (F) hielt zur Förderung der Gesundheit die enge Kooperation mit Sportvereinen für den richtigen Weg. Die SchülerInnen könnten sich dabei jene Sportart aussuchen, die ihnen am meisten zusage, was auch wichtige Impulse für den Breitensport gebe, zeigte er sich überzeugt. Geschlossen wandte sich die Opposition gegen die Zuweisung an den Unterausschuss durch SPÖ und ÖVP.

Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP wurde der Antrag des BZÖ betreffend die Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen Musikschulen und Musikkapellen im Rahmen von Betreuungsformen in den Schulen außerhalb des Regelunterrichts vertagt. Abgeordnete Rosa Lohfeyer (S) begründete dies mit zahlreichen unterschiedlichen Aktivitäten und mit dem Hinweis darauf, dass man morgen im Petitionsausschuss über eine Forderung von BürgerInnen diskutieren werde, den Schulversuch Volksschulklassen mit musikalischem Schwerpunkt ins Regelschulwesen zu übernehmen. Dazu wolle man zuerst Stellungnahmen einholen und dann darüber entscheiden. Abgeordneter Werner Amon (V) trat dafür ein, einen Schulversuch, der seit 25 Jahren existiert, endlich ins Regelschulwesen zu übernehmen.

Nachhilfeunterricht – ein komplexes Problem

Die BZÖ-Vorschläge für eine Reform der Schulverwaltung wurden ebenfalls mit S-V-Mehrheit dem Unterausschuss zugewiesen. Abgeordneter Werner Amon (V) meinte, der Antrag enthalte interessante Punkte, die jedoch mit den Ländern und den Schulpartnern besprochen werden müssten.  

Der Unterausschuss wird sich auch mit der Initiative des BZÖ nach Erweiterung der Lehrverpflichtung zwecks Leistung von Nachhilfe in den letzten drei Wochen vor Schulbeginn befassen. Abgeordneter Stefan Petzner (B) wies auf die hohe Anzahl der NachhilfeschülerInnen und die damit verbundene Belastung der Eltern hin. Das sei auch ein untrügliches Zeichen, dass vieles in der Schule nicht stimme, sagte er. Abgeordnete Rosa Lohfeyer (S) ortete in diesem Punkt ebenfalls ein großes Problem, gab aber gleichzeitig zu bedenken, dass diese komplexe Materie nicht mit einer höheren Lehrverpflichtung gelöst werden könne. Man müsse hier auch die Situation in den Familien mit berücksichtigen, meinte sie, dazu bedürfe es struktureller Maßnahmen, die nun gesetzt würden. Lohfeyer wies auf die Ausweitung der ganztägigen Schulformen, auf das verpflichtende Kindergartenjahr, die Neue Mittelschule und die Oberstufenreform hin. Völlig abgelehnt wurde der Antrag von den Grünen. Das Problem sei groß, sagte Abgeordneter Harald Walser (G), es gehe aber nicht an, die Lehrkräfte zu Sündenböcken zu machen.

Diskussion über Grünen Vorschlag betreffend Lehramt Türkisch

Angesichts des Antrags der Grünen, die auf Einrichtung einer Lehramtsausbildung in Türkisch drängen, prallten die Meinungen aufeinander.

Abgeordneter Stefan Petzner (B) vertrat die Auffassung, dass man mit einer solchen Maßnahme dazu beitrage, die vorhandenen Gräben in der Integration auszuweiten und den Weg in Parallelgesellschaften zu fördern. Bei der Fremdsprachenkompetenz gehe es um die Erweiterung der Bildung und der Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Abgeordneter Harald Walser (G) wiederum verwies auf den großen Wirtschaftsraum Türkei mit seinen 80 Mio. Einwohnern und bemerkte, die von den Grünen vorgeschlagene Maßnahme hätte eine positive Signalwirkung. Auch Abgeordnete Sabine Oberhauser (S) konnte der Idee der Grünen durchaus etwas abgewinnen und gab zu bedenken, im Hinblick auf den türkischen Wirtschaftsmarkt seien türkische Sprachkenntnisse österreichischer Kinder durchaus sinnvoll. Sie appellierte jedoch, dieses  Thema ideologiefrei zu diskutieren. Dem hielt Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) entgegen, dass der Antrag nur auf eine spezielle Möglichkeit für Migrantenkinder abziele.

Die Abgeordneten Elmar Mayer (S) und Katharina Cortolezis-Schlager (V) begründeten die Zuweisung des Antrags an den Unterausschuss damit, dass man derzeit über eine neue Lehrerausbildung diskutiere.

Auch Unterrichtsministerin Claudia Schmied trat dafür ein, das Thema sorgsam zu diskutieren und zeigte sich auch weiterhin für den Vorschlag durchaus offen. Sie wies darauf hin, dass derzeit an Österreichs Schulen 14 lebende Fremdsprachen unterrichtet würden und sie sich durchaus vorstellen könne, das Angebot zu erweitern.

Für und wider Ziffernoten

Auf geteilte Meinung stieß die Forderung von G-Abgeordnetem Harald Walser nach Abschaffung der Ziffernoten und der diesbezüglichen Neugestaltung der Leistungsbeurteilungsverordnung aus dem Jahre 1974. Der Antrag wurde mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP ebenfalls dem Unterausschuss zugewiesen.

Harald Walser (G) erinnerte daran, dass die Ziffernbenotung vor allem an den Volkschulen seitens der ExpertInnen vielfach in Frage gestellt werde. Auch internationale Vergleiche zeigten gute Erfahrungen und Ergebnisse mit verbaler Beurteilung. Mit Noten produziere man nur Stress, argumentierte Walser, die Notenskala stimme mit der Leistungsfähigkeit keineswegs überein. In Österreich hänge man aber immer noch der Fiktion an, dass Ziffernoten motivieren und sich deren Abschaffung leistungsfeindlich auswirken würde.

Durchaus Sympathie für die Abschaffung von Zifferbenotung zeigte auch Abgeordneter Elmar Mayer (S) und erinnerte an die positiven Ergebnisse an Südtiroler Schulen, deren SchülerInnen bei PISA immer Spitzenplätze einnähmen. Den Antrag der Grünen hielt er jedoch nicht für beschlussreif.

Abgeordneter Werner Amon (V) meinte, dass man einen solchen Schritt nicht aus dem Stand entscheiden könne und eine umfassende Diskussion notwendig sei. Seine Klubkollegin Katharina Cortolezis-Schlager (V) plädierte für eine tiefgreifende Auseinandersetzung mit diesem Thema, auch im Zusammenhang mit den Bildungsstandards, und erinnerte daran, dass derzeit jedes vierte Kind am Ende der Volkschule nicht sinnerfassend lesen kann.

Dezidiert gegen die Abschaffung der Zifferbenotung sprach sich die FPÖ aus. Abgeordnete Heidemarie Unterreiner (F) vertrat die Auffassung, Ziffernoten seien besser als diffuse Sätze. Deren Abschaffung würde einen weiteren Schritt zur Senkung des allgemeinen Niveaus darstellen, zeigte sie sich überzeugt und appellierte an die Ministerin, den Plan, das Aufsteigen mit drei Nichtgenügend zu ermöglichen, zurückzunehmen. Auch Ausschussvorsitzender Walter Rosenkranz (F) befürwortete die Beibehaltung der Zifferbenotung, da damit eine bestimmte Wertung vorgenommen werde und diese auch eine Motivation darstellten. Eine verbale Bewertung neben der Zifferbenotung ist seiner Meinung nach aber durchaus zu unterstützen. (Schluss)