Parlamentskorrespondenz Nr. 1170 vom 01.12.2011

Expertenhearing zur Polizeibefugnisgesetz-Novelle im Innenausschuss

Anwälte um Grundrechte besorgt - Debatte einstimmig vertagt

Wien (PK) – Der Innenausschuss holte heute Expertenmeinungen zum kürzlich vorgelegten Entwurf für eine Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz ein. Die Regierungsvorlage dient dem Ziel, die Befugnisse der Sicherheitsexekutive zu optimieren, um die Polizeiarbeit in der Terrorismusprävention zu stärken. Ausweiten will man die Befugnisse bei der Ermittlung und Bearbeitung von Daten. Im Zuge einer "erweiterten Gefahrenforschung" soll es in Zukunft auch möglich sein, Einzelpersonen zu beobachten. Auch gegen Hausbesetzer soll die Sicherheitsexekutive künftig stärker auftreten können - die Nichtbefolgung des Betretungsverbots soll als Verwaltungsübertretung geahndet werden. Dazu kommen Verbesserungen beim Opferschutz und eine bessere Zusammenarbeit mit den Jugendwohlfahrtsträgern in Angelegenheiten der Jugendfürsorge sowie mit der Datenschutzkommission im Bereich des Sicherheitspolizeilichen Erkennungsdienstes (1520 d.B.).

Der Direktor des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, Peter Gridling, leitete das Hearing ein. Er teilte den Abgeordneten mit, dass sich das Innenministerium aufgrund eines internationalen Trends, nämlich des vermehrten Auftretens radikalisierter Einzeltäter – die tragischen Ereignisse in Oslo vom vergangenen Sommer sind nur eines von vielen Beispielen – veranlasst sieht, dieser Entwicklung verstärkt Aufmerksamkeit zu schenken. Die Polizei sei gefordert, diese Gefahr rechtzeitig zu erkennen, wobei sie darauf abgewiesen sei, Äußerungen nicht nur von Gruppen, sondern auch von Einzeltätern, sei es auf Papier oder im Internet zu ermitteln. Dies soll nur bei schwerer Gefahr für die öffentliche Sicherheit zulässig sein, die Maßnahmen müssen als notwendig begründet werden und sollen jeweils zeitlich limitiert sein. Der Experte machte auf den hohen Grad an gesetzlicher Determinierung aufmerksam, die einen Missbrauch der erweiterten Gefahrenerforschung ausschließe. Gridling ersuchte die Abgeordneten um Unterstützung des Gesetzesvorschlags.

Heinz Patzelt (Amnesty International) bekannte sich zum Recht der BürgerInnen auf Schutz vor Gefahren und hielt es daher auch für zulässig, in Grundrechte einzugreifen. Für nicht zulässig hielt es der Experte jedoch, Grundrechtseingriffe nicht präzise genug zu determinieren, wie dies beim vorliegenden Entwurf der Fall sei. Patzelt kritisierte schwammige Formulierungen, die viel zu weite Handlungsspielräume zuließen. Zu den Kritikpunkten Patzelts zählte auch das Fehlen einer unabhängigen richterlichen Kontrolle, wie sie die Menschenrechtskonvention bei Grundrechtseingriffen vorschreibt. Der Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium reiche dafür nicht aus gab Patzelt zu bedenken und problematisierte auch die massive Erhöhung der Verwaltungsstraftatbestände. 

Die Vizepräsidentin der Rechtsanwaltskammer Wien Elisabeth Rech sprach sich namens der österreichischen Rechtsanwälte grundsätzlich dagegen aus, Bürgerrechte unter dem Titel "Kampf gegen den Terror" immer weiter einzuschränken und dabei von der Idee der Freiheit immer weiter in Richtung einer nebulosen Sicherheit zu gehen. Rech zeigte sich besorgt über die rasche Folge von Gesetzesänderungen während der letzten 10 Jahre und registrierte eine Tendenz, den Begriff "Terror" immer weiter abzuflachen und Antiterrormaßnahmen auch gegen mittlere und kleine Kriminalität einzusetzen. Wer für Datenschutz eintritt, schütze nicht die Täter, hielt die Rechtsanwältin fest, drängte auf eine Evaluierung der bisher beschlossenen Gesetzes und schlug auch vor, den vorliegenden Entwurf zu evaluieren. Rech problematisierte die Handy-Ortung und stellte die Frage, warum auch Begleiter überwacht werden sollen, wobei sie die Begründung zurückwies, es gehe darum, jugendliche Selbstmörder zu schützen. Der Rechtsschutzbeauftragte sollte der Behörde nicht als Einzelperson gegenüberstehen, sondern gemeinsam mit anderen Rechtsschutzbeauftragten zu einem Team zusammengeführt werden, um seine Unabhängigkeit zu stärken. Außerdem müsse der von den erweiterten Ermittlungsmethoden Betroffene über die Überwachung informiert werden, schlug die Expertin vor.

Rechtsanwalt Alexander Scheer (Wien) wandte sich gegen die Absicht der Polizei, einen totalen Sicherheitsstaat auf Kosten der Grundrechte zu schaffen. Der Rechtsschutzbeauftragte sei nicht geeignet, jenes unabhängige Tribunal darzustellen, das die Menschenrechtskonvention bei Grundrechtseingriffen vorsieht. Der vorliegende Entwurf verstoße damit auch gegen die Gewaltenteilung, weil die Kontrolle in der Hand des Exekutive liege. An dieser Stelle zog der Experte Vergleiche mit dem System Metternich. Es sei nicht einzusehen, dass ganze Familien überwacht werden, nur weil jemand am Stammtisch sagt: "Der Bundeskanzler muss weg", oder ein Schüler in einem Gymnasium mit chemischem Schwerpunkt sich Kenntnisse darüber erworben hat, wie man eine gefährliche Menge Sprengstoff  zur Explosion bringt, sagte Alexander Scheer pointiert.

Er wandte sich gegen die Überwachung von Begleitpersonen und kritisierte die Handyortung als einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Menschen. Der Appell des Rechtsanwalts an die Abgeordneten lautete, dafür zu sorgen, dass die vorliegenden viel zu weit gehenden Eingriffe in die Grundrechte nicht umgesetzt werden.

Die stellvertretende Rechtsschutzbeauftragte im Bundesministerium für Inneres Beate Stolzlechner-Hanifle erinnerte an wesentliche Änderungen die an der Regierungsvorlage vorgenommen wurden, um den Rechts- und Datenschutz substanziell zu verbessern. Der Gesetzentwurf enthalte klare Definitionen und lasse die erweiterte Gefahrenerforschung  bei Einzelpersonen nur in engen Grenzen zu. Der Rechtsschutzbeauftragte müsse in jedem einzelnen Fall zustimmen und erteile Bewilligungen nur nach sehr genauer Prüfung und mit großer Verantwortung. Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen müssen zusätzlich genehmigt werden, generelle Ermächtigungen werden grundsätzlich nicht gegeben. Die ausgeforschten Daten werden in jedem Fall innerhalb eines Jahres gelöscht, hielt die Expertin fest. Handyortungen gegen Begleitpersonen dürfen nur zur Abwehr einer akuten Gefahr gegen Leib und Leben durchgeführt werden. Etwa wenn es darum gehe, einen Selbstmord zu verhindern.

In der Debatte stellten die Abgeordneten Hannes Fazekas, Ulrike Königsberger-Ludwig und Angela Lueger (alle S) Detailfragen zur internationalen Praxis bei der erweiterten Gefahrenerforschung, zur Personalausstattung des Rechtsschutzbeauftragten und zu den Erfahrungen mit der Handyortung. 

Abgeordneter Günter Kößl (V) befasste sich mit der unabhängigen Stellung des Rechtsschutzbeauftragten.

Abgeordneter Walter Rosenkranz (F) schloss sich der Ansicht jener Experten an, die präzisere rechtliche Bestimmungen verlangt haben und betonte, dass es in einem Rechtsstaat auch möglich sein müsse, Entscheidungen eines behördlichen Rechtsschutzbeauftragten zu kontrollieren. Daher sei auch für Rechtsschutzbeauftragte ein Instanzenzug vorzusehen. Zudem sollte man abwägen, wie tief in Grundrechte eingegriffen werden soll, verlangte Rosenkranz.

Abgeordneter Albert Steinhauser (G) lehnte den Gesetzentwurf namens seiner Fraktion ab, wobei er mit Mängeln beim Rechtsschutz argumentierte und Experten zitierte, die keinerlei Bedarf für zusätzliche Polizeibefugnisse sehen, weil ohnehin bereits genügend Instrumente zur Verfügung stehen, um auf akute Gefährdungen reagieren zu können. Der klassische Einzeltäter, wie in Franz Fuchs darstellte, hätte mit dem vorgeschlagenen Gesetz nicht entdeckt werden können, weil er sich in keiner Form geäußert habe. Auf der anderen Seite sei das Internet voll mit oft politisch inkorrekten Unmutsäußerungen, die aber völlig harmlos seien. Was bleibe, sei eine "Lizenz zum Spitzeln", kritisierte Steinhauer und warnte davor, einen neuen Datenmoloch zu schaffen. Völlig unverständlich sei es, neue Verwaltungsstrafbestimmungen bei Hausbesetzungen in einem Gesetz zu regeln, das dem Kampf gegen den Terror gelte.

Abgeordneter Peter Westenthaler (B) erinnerte an die Kritik, die der vorliegende Gesetzentwurf von vielen Seiten auf sich gezogen habe, wobei er es für bemerkenswert hielt, dass der Rechtsschutzbeauftragte des Innenministeriums keinerlei Kritik geäußert habe. Wo in Grundrechte eingegriffen werde, habe ein unabhängiger Richter zu entscheiden, hielt auch Peter Westenthaler fest, und qualifizierte den vorliegenden Entwurf - nach der Vorratsdatenspeicherung – als den zweiten Schritt zur Legitimierung amtlicher Bespitzelung in Österreich. Lawinengefahren und Selbstmörder mit Begleitung werden als Begründung für Handyortungen genannt, zeigte sich der Abgeordneter verwundert und sprach – unisono mit seinem Fraktionskollege Christoph Hagen,  der sich mit technischen Detailfragen befasste - von einer bedenklichen Entwicklung sowie von Ermittlungsmethoden, die weit über die Möglichkeiten des ehemaligen sowjetischen Geheimdienstes hinausgehen.

In einer abschließenden Expertenrunde berichtete Peter Gridling über die keineswegs inflationäre Anwendung der erweiterten Gefahrenerforschung und hielt fest, dass entsprechende Anträge an den Datenschutzbeauftragten jeweils sehr gut begründet sein müssen. Gridling merkte an, dass sich der österreichische Staatsschutz nicht gegen die Kontrolle dieses Instruments wehre. 

Heinz Patzelt mahnte die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit sowie der "Wahl des gelinderen Mittels" ein bemängelte den vorgesehenen Rechtsschutz, den er als nicht verhältsnismäßig qualifizierte und wiederholte seinen Rat, die Bedingungen präziser zu klären, unter denen die erweiterte Gefahrenerforschung gegen Einzelpersonen angewendet werden soll. Da Österreich kein ausdrückliches Widerstandsrechts kenne, warnte der Experte vor weiteren Einschränkungen bei der Möglichkeit zum zivilen Ungehorsam. Auch hier müsse die Abwehr verhältnismäßig sein.

Elisabeth Rech hielt es für unbedingt notwendig, die von erweiterten Ermittlungsmethoden Betroffenen nachträglich zu informieren, drängte ihrerseits auf klare Formulierungen und zeigte sich besorgt angesichts von Gesetzesänderungen, die in immer kürzeren Zeitabständen Grundrechte einschränken.

Alexander Scheer machte darauf aufmerksam, dass sich Österreich bei kleinen Verwaltungsstrafverfahren einen Instanzenzug leiste. Entscheidungen des Rechtsschutzbeauftragten im Innenministerium unterliegen einem solchen Instanzenzug aber nicht. Scheer verlangte die Einrichtung eines Rechtsschutzbeauftragten im Sinne der Menschenrechtskonvention.

Beate Stolzlechner-Hanifle erläuterte den Abgeordneten den Bestellungsmodus sowie die Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit des Rechtsschutzbeauftragten im Innenministerium, der sich mit Unterstützung seiner beiden StellvertreterInnen jeden einzelnen Fall sehr genau anschaue, wobei sie daran erinnerte, dass etwa im Jahr 2009 fünf Anträge abgelehnt worden seien. Handyortungen von Begleitpersonen haben es in Fällen angekündigter Selbstmorde ermöglicht, Leben zu retten sowie Kinder zu schützen, teilte die Expertin mit und erinnerte die Abgeordneten an den ausführlichen Bericht des Rechtschutzbeauftragten, der dem Innenausschuss alljährlich vorgelegt werde. - Der Ausschuss vertagte den Gesetzentwurf einstimmig. (Schluss)