Parlamentskorrespondenz Nr. 1223 vom 13.12.2011

Abgeordnete wollen Recht auf Zugang aller zu Basiskonto

Einstimmig angenommener Antrag im EU-Unterausschuss

Wien (PK) – Jede europäische Bürgerin und jeder europäische Bürger soll ab 18 Jahren Zugang zu einem Konto haben. Das bekräftigten heute sämtliche Mitglieder des EU-Unterausschusses mittels eines einstimmig angenommenen Antrags auf Mitteilung an die europäischen Institutionen. Grundlage für diesen Beschluss war die Empfehlung der Kommission an die Mitgliedstaaten, jenen Personen, die derzeit über kein Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen verfügen, ein so genanntes "Basiskonto" zur Verfügung zu stellen.

Nach jüngsten Studien der EU-Kommission haben rund 30 Millionen Verbraucher und Verbraucherinnen über 18 Jahre in der Europäischen Union kein Bankkonto, wobei davon rund 7 Millionen BürgerInnen der Zugang verwehrt wurde. In Österreich schätzt man die Zahl auf rund 150.000 Personen.

Die Abgeordneten kritisieren in ihrem Antrag, dass die Kommission trotz jahrelanger Vorbereitungsarbeiten der EU-Behörden sowie europaweiter Studien und Konsultationen nur eine Empfehlung vorgelegt hat. Angesichts der unbefriedigenden Erfahrungen mit freiwilligen Maßnahmen treten die MandatarInnen für gesetzliche Schritte auf europäischer Ebene ein, um ein Recht auf den Zugang zu dieser grundlegenden Dienstleistung der Daseinsvorsorge auch dort zu schaffen, wo freiwillige, diskriminierungsfreie Initiativen der Banken dieses nicht ausreichend gewährleisten.

Die Abgeordneten machen in diesem Zusammenhang geltend, dass der Besitz eines Girokontos einen wesentlichen Einfluss auf den Zugang zum Arbeitsmarkt hat und die Kosten für Spesen, etwa für Barüberweisungen, gerade für jene Menschen weit höher ausfallen, die über kein Basiskonto verfügen, als für jene mit Girokonten.

Auch Bundesminister Rudolf Hundstorfer begrüßte die Initiative der ParlamentarierInnen und merkte an, er hätte sich seitens der EU ein stärkeres Signal erwartet. Im Gegensatz zu anderen EU-Staaten gebe es in Österreich gut funktionierende Einrichtungen der Banken, wie etwa die "Zweite Sparkasse" und das "Neue Chance Konto" der BAWAG, sowie andere Initiativen der Volksbanken und der Raiffeisen Bank. Dennoch halte er es für notwendig, auch legislativ tätig zu werden. Da es in diesem Zusammenhang oft grenzüberschreitende Probleme gibt, mache es Sinn, eine Regelung auf EU-Ebene zu treffen, erläuterte Hundstorfer.

Abgeordneter Johann Maier (S), der gemeinsam mit den Abgeordneten Reinhold Lopatka (V), Birgit Schatz (G) und Stefan Petzner (B) den Antrag eingebracht hatte, erinnerte daran, dass die Debatte im Jahr 2002 begonnen hat, und zeigte sich enttäuscht über den Entschluss der Kommission, nur eine Empfehlung abzugeben. Die letzten Jahre hätten gezeigt, wie wenig es gebracht hat, auf freiwillige Lösungen zu setzen, sagte er, Österreich bilde dabei eine Ausnahme. Dem stimmte Abgeordneter Günter Stummvoll (V) zu und erklärte, im Jahr 2002 habe sich die damalige Regierung gegen eine gesetzliche Verpflichtung ausgesprochen, da seitens der Banken Signale vorlagen, Eigeninitiativen setzen zu wollen. Abgeordnete Birgit Schatz (G) begrüßte die Initiative, meinte aber, dass man auch national offensiver vorgehen sollte. Ähnlich argumentierte Abgeordneter Johannes Hübner (F), der auch in Österreich selbst Probleme ortete. Es müsse die Möglichkeit bestehen, jemanden unter zumutbaren Bedingungen den Zugang zu einem Konto zu ermöglichen.

Die Kommission fordert in ihrer Empfehlung die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass Personen, die derzeit über keine Bankverbindung verfügen, Konten mit grundlegenden Zahlungsfunktionen zu angemessenen Kosten zur Verfügung gestellt werden, und zwar unabhängig vom Land ihres Wohnsitzes innerhalb der EU oder ihrer Finanzlage. Ziel ist es, die finanzielle und soziale Eingliederung der Verbraucher und Verbraucherinnen in Europa zu fördern.

In der Empfehlung der Kommission an die Mitgliedstaaten werden die wesentlichen Grundsätze festgelegt, die auf nationaler Ebene umgesetzt werden sollten, um den Zugang zu angemessenen Zahlungsdienstleistungen zu garantieren. So sollte über ein solches Konto der Erhalt, die Einzahlung, Überweisung und Abhebung von Geldbeträgen möglich sein. Auch sollte es Lastschriften und Überweisungen gestatten, aber keine Überziehungsfazilitäten anbieten. (Fortsetzung EU-Unterausschuss)