Parlamentskorrespondenz Nr. 393 vom 15.05.2012

Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit passiert Nationalrat einstimmig

Reform bringt Abschaffung von rund 120 Sonderbehörden

Wien (PK) – Die geplante Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit passierte heute einstimmig den Nationalrat. Ab 1. Jänner 2014 wird es ein so genanntes "9+2-Modell" geben: je ein Landesverwaltungsgericht erster Instanz in den neun Bundesländern und zwei Verwaltungsgerichte erster Instanz beim Bund – ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht. Damit wird der administrative Instanzenzug in Verwaltungssachen weitgehend abgeschafft, mit der neuen Struktur werden unter anderem die Unabhängigen Verwaltungssenate, der Unabhängige Finanzsenat, das Bundesvergabeamt und zahlreiche sonstige weisungsfreie Sonderbehörden ersetzt. Insgesamt kommt es zur Auflösung von rund 120 Behörden.

Dem Bericht des Verfassungsausschusses sind acht Entschließungen angeschlossen, die teisl einstimmige, teils mehrheitliche Zustimmung der Fraktionen fanden. Unter anderem wird die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 20. Juni Vorschläge zur Einführung einer Gesetzesbeschwerde durch Verfahrensparteien auszuarbeiten und dem Nationalrat bis Ende März 2013 über die organisatorischen und legistischen Vorbereitungen der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu berichten.

"Die größte Verwaltungsreform seit 1920", so bezeichnete Abgeordneter Peter WITTMANN (S) die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 und dankte allen Fraktionen für die konstruktive und kompromissbereite Zusammenarbeit in den Ausschussverhandlungen. Bereits vor 25 Jahren habe die Debatte über Verwaltungsgerichte begonnen und sei jährlich weitergeführt worden. Nun endlich liege der Gesetzesentwurf vor, mit dem je ein Verwaltungsgericht erster Instanz in jedem Bundesland und zwei Verwaltungsgerichte erster Instanz beim Bund – ein Bundesfinanzgericht und ein Bundesverwaltungsgericht für sonstige Angelegenheiten - geschaffen werden. Daraus ergebe sich ein zweistufiger Instanzenzug mit unabhängigen RichterInnen in Verwaltungssachen, erläuterte Wittmann. Diese Struktur schaffe größere Rechtssicherheit für die Bevölkerung und mehr BürgerInnennähe und sei außerdem internationaler Standard. Im Rahmen der Novelle würden auch 120 Sonderbehörden aufgelöst, betonte er.

Mit Entschließungsanträgen, Ausschussfeststellungen und Abänderungsanträgen habe der Verfassungsausschuss Grundzüge des Verfahrensrechts vorgegeben, bemerkte Wittmann. Aufgrund des großen Umfangs der Novelle – 800 Gesetze seien davon betroffen – würde sie 2014 in Kraft treten. Besonderen Dank sprach der S-Mandatar auch in Richtung Staatsekretär Josef Ostermayer aus, da dieser in Fragen der neustrukturierten Verwaltungsgerichtsbarkeit "die Länder mit ins Boot" geholt habe.

Auch Abgeordneter Wolfgang GERSTL (V) bezeichnete den Beschluss als die größte Verwaltungsreform in Österreich seit 1920. Damit werde einerseits die Stellung der Länder erhöht, aber auch das österreichische Rechtsschutzsystem dem EU-Standard angepasst, sagte er. Wirtschaft und BürgerInnen erhielten nun mehr Rechtssicherheit. Nach umfangreichen Beratungen sei ein sehr gut vorbereitetes Gesetz entstanden. Gerstl dankte auch der Opposition dafür, dass sie das Gemeinsame über das Trennende gestellt habe, und allen, die an diese Reform geglaubt und für sie gearbeitet haben. Durch die acht Entschließungsanträge werde der Planung des Verfahrensrechts auch eine klare Richtung vorgegeben, hob Gerstl hervor. Es handle sich um einen großen Tag für Österreich und den österreichischen Parlamentarismus.

Abgeordneter Peter FICHTENBAUER (F) brachte eingangs seiner Wortmeldung einen Fünf-Parteien-Abänderungsantrag ein. Er unterstrich, das Verwaltungsrecht sei stets ein besonderes Anliegen des Dritten Lagers gewesen. Für seine Fraktion sei es daher eine Selbstverständlichkeit gewesen, ernsthaft an dieser Reform mitzuwirken. Fichtenbauer zeigte sich zufrieden, dass die Anregung der Freiheitlichen, dem Verwaltungsgerichtshof neben der kassatorischen auch eine reformatorische Kompetenz zu übertragen, umgesetzt wurde. Das bedeute, dass man sich jährlich einige hundert Verwaltungsverfahren ersparen werde, was eine deutliche Einsparung und Verwaltungsentlastung bringe. Durch Abänderungsanträge habe der Ausschuss wichtige Änderungen erreicht, wie etwa eine Erleichterung des Gesetzesprüfungsbeschwerde. Das schaffe mehr Rechtsschutz, betonte Fichtenbauer. 

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) zeigte sich ebenfalls erfreut, dass ein jahrzehntelanges Projekt nun mit Beteiligung aller Fraktionen umgesetzt werde. Es handle sich um eine sperrige Materie, die aber von großer Bedeutung sei. Einsprüche gegen einen Bescheid können nun bei den neun Landesverwaltungsgerichten und den zwei Bundesverwaltungsgerichten erhoben werden. Den Grünen sei es wichtig gewesen, dass die Unabhängigkeit der Gerichte und eine sinnvolle Kompetenzaufteilung gegeben sind. In diesem Sinne hätten sie sich zu dem im Kern guten Gesetzesentwurf geäußert. Als besonders erfreulich hob Musiol hervor, dass im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung das Bundesverwaltungsgericht zuständig sein werde und so eine Zersplitterung der Rechtsprechung in diesem wichtigen Bereich vermieden wurde. Erfreulich sei auch, dass die Autonomie der Universitäten abgesichert wurde. Auch Musiol unterstrich die Wichtigkeit der Neuregelung des Gesetzesprüfungsbeschwerde und brachte einen Fünf-Parteien-Entschließungsantrag hinsichtlich der Aufgaben bestehender unabhängiger Verwaltungsbehörden ein, die bislang noch nicht den neuen Behörden zugewiesen wurden.

Für Abgeordneten Herbert SCHEIBNER (B) liegt nun zwar eine wichtige Reform vor, Anlass zum von seinen Vorrednern geäußerten Pathos sieht er aber nicht. Vielmehr lasse sich die lange Dauer bis zur Umsetzung der Reform auch als Warnsignal interpretieren, wie vieles im Bereich der Verwaltungsreform noch offen sei, und dass es überfällig sei, die Verwaltung auf eine moderne Basis zu stellen. Er hoffe, dass die Reform längerfristig zu Einsparungen führen werde, derzeit seien diese für ihn noch nicht ersichtlich. Scheibner meinte, wenn nun im Bereich der Justiz Kompetenzen an die Länder übertragen werden, widerspreche das der Linie, die seine Fraktion verfolge, die bestrebt sei, Zuständigkeiten von den Ländern an den Bund zu übertragen. Er brachte daher einen Entschließungsantrag seiner Fraktion ein, wonach der Bund für eine einheitliche Regelung der Organisation der Verwaltungsgerichte sorgen solle. Auch wenn dieser Antrag keine Mehrheit finde, werde das BZÖ dem Gesetz heute zustimmen, betonte Scheibner. Was unter Einbeziehung der Opposition in diesem Fall gelungen sei, sollte eigentlich der Normalfall des Parlamentarismus sein, urgierte er und wies darauf hin, dass es beispielsweise auch einen Fünf-Parteien-Konsens über die Neugliederung der Schulorganisation gibt. Die Verhandlungen darüber seien aber leider ins Stocken geraten, sie sollten zügig wieder aufgenommen werden.

Staatssekretär Josef OSTERMAYER brachte seine Freude über den breiten Konsens, der gefunden werden konnte, zum Ausdruck. Lob für die Reform sei schon von Seiten der Verfassungsgerichtshofs geäußert worden. Es habe 25 Jahre bis zu dieser Umsetzung gedauert, sodass manche schon daran zweifelten, ob sie gelingen werde. Nun sei nach konstruktiven Diskussionen mit den Ländern und dem Parlament ein guter Kompromiss erzielt worden. Er hoffe, dass es auch beim Parteiengesetz schnell zu einer Regelung kommen werde. Ostermayer dankte allen, die in den Behörden und in den Klubs mitgewirkt haben, das Gesetz zu verwirklichen. Nachdem das gelungen sei, stehe man vor seiner mühsamen Umsetzung durch zahlreiche einfachgesetzliche Maßnahmen. Das sei noch eine große Aufgabe. Bis März 2013 werde dem Parlament jedenfalls ein Bericht über den Stand der Umsetzung vorliegen, sicherte Ostermayer zu.

Abgeordnete Sonja STESSL-MÜHLBACHER (S) sprach ebenfalls von einem großen Reformwerk, das mit der Schaffung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit geglückt sei. Lange sei die Umsetzung an Kompetenz- und Kostenfragen gescheitert. Nun werde eine Anpassung an die EMRK und an Unionsrecht durchgeführt, eine Entlastung des Verwaltungsgerichtshofs und ein Ausbau des Rechtsschutzes herbeigeführt sowie die Möglichkeit zu Verfahrensbeschleunigungen geschaffen. Der Verwaltungsgerichtshof bleibe die oberste Instanz und werde auch für Asylangelegenheiten zuständig sein. Auch Steßl-Mühlbacher hob hervor, dass die Neuregelung der Gesetzesprüfungsbeschwerde eine Erhöhung des Rechtsschutzes bedeute.

Abgeordneter Reinhold LOPATKA (V) meinte, man dürfe mit dem Erreichten zufrieden sein. Es zeige sich, dass man bei entsprechend langem Atem auch mit den Ländern zu Einigungen kommen könne. Aus seiner Sicht stellten insbesondere die Verfahrensverkürzungen und die Schließung von Lücken in der unabhängigen Rechtsprechung wesentliche Verbesserungen dar. Er hoffe, dass die Auflösung von 120 Behörden letztlich mit der Abschaffung von Dienstposten in den Ländern einhergehen werde, damit der Einrichtung einer zusätzlichen Instanz auch eine entsprechender Einsparungseffekt gegenüberstehe. Lopatka hob ferner die einheitliche Regelung der Umweltverträglichkeitsprüfung hervor sowie die Tatsache, dass wesentliche Verfahren auch weiter in der Kompetenz des Bundes bleiben werden.

Bei der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit handle es sich um ein langjähriges Anliegen der Freiheitlichen Partei, weil es dem Rechtsschutz diene, eine Systemvereinfachung bringe und daher eine tatsächliche Verbesserung für die Bürger darstelle, erklärte Abgeordneter Harald STEFAN (F). Erfreut zeigte er sich zudem darüber, dass im Laufe des Gesetzwerdungsprozesses die Vorschläge seiner Fraktion ernsthaft behandelt und berücksichtigt wurden. Auf Anregung der FPÖ konnten beispielsweise noch Änderungen beim Kommandantenverfahren beim Bundesheer, der meritorischen Entscheidung oder beim Instanzenzug im Rahmen der Selbstverwaltung der freien Berufe vorgenommen werden.

Auch Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) freute sich über das gemeinsame Zustandekommen des Gesetzes, da es der Opposition gelungen sei, ihre Handschrift darin zu hinterlassen. Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle ist seiner Ansicht nach ein großer Schritt, da sie nicht nur zu einer Strukturvereinfachung - über 120 Behörden werden aufgelöst- , sondern auch zu einer deutlichen Verbesserung des Rechtsstaates führe. Allerdings gebe es auch ein paar Punkte, auf die man aufpassen müsse, gab Steinhauser zu bedenken. So müsse etwa darauf geachtet werden, dass die Verwaltungsgerichte nicht zu Gerichten zweiter Klasse werden. Problematisch sei nämlich, dass es noch immer neun unterschiedliche Landesorganisations- und –dienstrechte gibt, erläuterte der G-Mandatar. Man sei auch darin übereingekommen, dass es höchste Sensibilität bei der Bestellung an Spitzengerichtshöfen geben soll; dies müsse man sich allerdings in der Praxis anschauen. Da viele Behörden nun im Bereich der Bundesverwaltungsgerichte aufgehen, bestehe nach Ansicht von Steinhauser im Bereich des Datenschutzes die Chance, eine neue Behördenstruktur zu schaffen, die nicht die früheren Mängel aufweist. Weiters wünschte er sich noch den Ausbau der Stellung von Legalparteien, die bisher keinen Zugang zum Verfassungsgerichtshof hatten, in Verwaltungsverfahren.

Abgeordneter Gerhard HUBER (B) sprach von einem großen Wurf, der nach jahrelangen Verhandlungen und unter Mitarbeit aller Parteien gelungen ist. Die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle gehe in die richtige Richtung, war Huber überzeugt, ab dem 1. Jänner 2014 werden allein 120 Behörden eingespart, darunter 38 Bundesbehörden. Wie wichtig diese Reform sei, zeige sich am Bespiel Tirol, wo von der ÖVP eingesetzte weisungsgebundene Beamte über 20.000 Bauern enteignet haben. Dies sei ein Verwaltungsskandal erster Klasse, entrüstete sich Huber. Es sei daher höchst an der Zeit gewesen, dass die weisungsgebundenen BeamtInnen durch freie, unabhängige RichterInnen ersetzt werden.

Abgeordneter Otto PENDL (S) gratulierte und dankte allen, die konstruktiv bei dieser wichtigen Materie mitgearbeitet haben. Er glaube, dass sich noch vor einigen Monaten kaum jemand vorstellen habe können, dass nun einige große Gesetzesvorhaben, die einen drastischen Umbau der Behördenstruktur bringen, einstimmig beschlossen werden. Man könne wirklich stolz auf die vorliegende Novelle sein, die nicht nur eine enorme Effizienzsteigerung, sondern auch ein Mehr an Rechtssicherheit bringe, sagte er.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) sprach im Zusammenhang mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle von einem großen Erfolg, der herzeigbar ist. Besonders erfreulich sei es, dass mit den Ländern eine Einigung in dieser Frage erzielt werden konnte. Als positive Änderungen hob der Redner vor allem den verbesserten Rechtsschutz, die Verfahrensbeschleunigung sowie die Entlastung des Verwaltungsgerichtshofs hervor. In der Folge ging Donabauer ebenso wie seine Vorredner auf die wichtigsten Eckpunkte der Novelle ein. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sind beispielsweise neben den Landesagrarsenaten in Zukunft die Grundverkehrskommission, die Landeskommission im Jagdwesen sowie der oberste Agrarsenat von der Auflösung betroffen. Schließlich sprach er noch die Ausschussfeststellungen an.

Abgeordnete Alev KORUN (G) konzentrierte sich in ihrer Wortmeldung auf einen ihrer Ansicht nach sehr maßgeblichen Punkt, der durch den heutigen Beschluss der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle umgesetzt wird. Dabei handelt es sich um die Rücknahme einer Verschärfung, die 2008 gleichzeitig mit der Schaffung des Asylgerichtshofs eingeführt worden ist, erläuterte sie. Im konkreten wurde nämlich Asylwerber- und -werberinnen die Möglichkeit genommen, eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu richten. Korun zeigte sich sehr erfreut darüber, dass mit der vorliegenden Novelle dieser Zweiklassenjustiz eine Ende bereitet wird. Allerdings werde man genau beobachten, ob dies im Rahmen der einfachgesetzlichen Regelungen auch in die Praxis umgesetzt wird.

Auch Abgeordneter Ernest WINDHOLZ (B) hielt die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle für einen großen Wurf. Mit der heutigen Beschlussfassung gehe eine Diskussion zu Ende, die fast ein Vierteljahrhundert gedauert habe. Die Umsetzung dieser Novelle betreffe insgesamt 800 Gesetze, zeigte Windholz auf. Außerdem werde durch den voraussichtlich einstimmigen Beschluss das Argument entkräftet, dass die Opposition immer gegen alles sei und wichtige Reformen nicht mittrage. Er hoffe, dass damit generell ein neuer Stil eingeleitet wird und oppositionelle Anregungen nicht immer gleich vertagt werden.

Die Regierung sei immer bereit, konstruktive Vorschläge der Opposition, die den BürgerInnen dienlich sind, aufzunehmen, entgegnete Abgeordneter Stefan PRÄHAUSER (S) seinem Vorredner. Auch er sprach im Zusammenhang mit der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle von einem ganz großen Meilenstein, der die ParlamentarierInnen insgesamt 25 Jahre beschäftigt hat. Er hoffe, dass das gemeinsame Vorgehen aller Parteien auch in Zukunft weiter besteht und etwa bei der Umsetzung der Sicherheitsstrategie wieder zum Tragen kommt.

"Ein guter Tag beginnt mit einer guten Verwaltungsreform", leitete Abgeordneter Franz-Joseph HUAINIGG (V) seine Wortmeldung ein. Er wiederholte die Eckpunkte der Novelle, die hoffentlich zu Verfahrensbeschleunigungen und zu einer Entlastung des obersten Verwaltungsgerichtshofs führen wird. Er würde sich wünschen, dass auch in anderen Bereichen solche Verwaltungsreformen umgesetzt werden, etwa bei der Hilfsmittelversorgung von behinderten Menschen, wo es oft bis zu einem Jahr dauere, dass man einen neuen Rollstuhl bekommt.

Abgeordneter Ferdinand MAIER (V) schloss sich inhaltlich seinen Vorrednern an. Was das Zustandekommen des Gesetzes angeht, so könnte es beispielgebend für viele in der Zukunft sein, meinte er. Die niveauvolle Zusammenarbeit im Ausschuss sei nämlich geprägt gewesen von einer besonderen Offenheit und Transparenz, wobei jegliche ideologische Scheuklappen abgelegt wurden. Ein beispielhaftes parlamentarisches Verhalten, das nicht selbstverständlich sei. Ein Gegenbeispiel dafür sei der Beschluss des Ermächtigungsgesetzes vor vier Wochen, das mit Ausgaben in der Höhe von mindestens 32,8 Mrd. € verbunden ist, wo aber keine ExpertInnen angehört wurden und es zu wenig Raum für einen ausführlichen Dialog gab. Er glaube, dass gerade solche Beschlüsse dazu beitragen, die Politikverdrossenheit zu stärken. Im Sinne der Stärkung der direkten Demokratie könnte man z.B. überall dort Volksabstimmungen durchführen, wo Investitionsprojekte, Infrastrukturmaßnahmen etc. beschlossen werden, die noch viele nachfolgende Generationen belasten. Nachdem es sich heute um seine Abschiedsrede handelt, wolle er der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass das Zustandekommen der Novelle vorbildhaft für viele weitere Gesetze in der Zukunft ist. Dafür alles Gute und viel Erfolg!

Abgeordneter Johann SINGER (V) hob die zahlreichen Verbesserungen hervor, die sich durch die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle ergeben. Damit gelinge es, Verwaltungsabläufe transparenter zu gestalten und - mittel- und langfristig betrachtet - Einsparungen zu lukrieren. Als Oberösterreicher freue er sich, dass sein Bundesland viel zum Gelingen dieses Gesetzes beigetragen hat. Landeshauptmann Pühringer habe sich sehr engagiert dafür eingesetzt, dass wieder Schwung in die Verhandlungen mit den Ländern gekommen ist. Schließlich kam Singer noch auf die Rolle der Gemeinden im Reformprozess zu sprechen.

Abgeordneter Gerhard DEIMEK (F) verlangte für die neue Schienen-Control-Kommission volle Unabhängigkeit und Transparenz und warnte, diese Einrichtung dürfe nicht zu einem verlängerten Arm der ÖBB werden.

Bei der Abstimmung wurde die Vorlage in Dritter Lesung einstimmig verabschiedet. Die dem Ausschussbericht beigefügten acht Entschließungen wurden einstimmig bzw. mehrheitlich angenommen. Einstimmigkeit ergab sich überdies für den Fünf-Parteien-Entschließungsantrag betreffend zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit. (Fortsetzung Nationalrat)