Parlamentskorrespondenz Nr. 539 vom 25.06.2012

Vorlagen: Budget

Bericht zur Anwendung der Flexi-Klausel bei der Finanzprokuratur

Wien (PK) - Die Finanzprokuratur, die Anwaltskanzlei der Republik Österreich, hat dem Budgetausschuss einen Bericht über die Anwendung der Flexibilisierungsklausel in den Jahren 2002 bis 2011 vorgelegt (96 BA). Größere Selbständigkeit und Flexibilität bei der Leistungs- und Budgetsteuerung und mehrjährig dezentralisierte Fach- und Ressourcenverantwortung mit Leistungszielen zählte bei der Finanzprokuratur zu den Grundlagen einer in den Jahren 2002 bis 2011 umgesetzten Reform. Ab 2006 hat die Finanzprokuratur Anregungen des Rechnungshofes umfassend Rechnung getragen und ihren Aufbau und ihre Ablauforganisation auf der Grundlage des Finanzprokuraturgesetzes  umgestaltet. Sie führt seither eine detaillierte Kostenaufzeichnung, erledigt ihre Aufgaben besser und effizienter, folgt Zielvorgaben, hat sich unternehmerisch profiliert und den Befürwortern einer Ausgliederung damit bewiesen, dass die Finanzprokuratur ihren Herausforderungen gewachsen ist.

Im Einzelnen informiert der Bericht unter anderem über die Entwicklung der Erfolgsquote bei anwaltlichen Vertretungsleistungen: Rund 65 % der von der Finanzprokuratur geführten Prozesse enden mit einem positivem Ergebnis, nur 13 % negativ, der Rest neutral. Von 2002 bis 2006 stieg die positive Erfolgsquote von gut 60 % auf über 70 % an. Gesteigert wurde auch die anwaltliche Wertschöpfung pro AnwältIn, wobei der Anteil der fakultativen MandantInnen an der Wertschöpfung zwischen 17 % und 23 % schwankte. Übererfüllt hat die Finanzprokuratur auch das Managementziel höherer erfolgswirksamer Einnahmen. (Schluss)