Parlamentskorrespondenz Nr. 92 vom 07.02.2013

Fahrgastrechte als Ansporn für noch mehr Qualität bei den ÖBB

Radfahrerpaket bleibt umstritten

Wien (PK) – Verkehrspolitische Themen beherrschten sodann die Diskussion im Bundesrat. An deren Spitze stand eine Änderung des Eisenbahnbeförderungsgesetzes, das die Fahrgastrechte verankert und den Bundesrat einstimmig passierte. Zugleich erörterten die Mitglieder der Länderkammer den Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2011, der einstimmig zur Kenntnis genommen wurde.

Bundesrat Christian FÜLLER (S/St) interpretierte das Gesetz als Meilenstein in Richtung Verbesserung der Fahrgastrechte und sah darin auch eine Voraussetzung dafür, dass in Zukunft mehr Menschen auf die Bahn umsteigen können. Er begrüßte vor allem die Entschädigungen bei Zugverspätungen, betonte aber, 97 % aller Züge seien pünktlich. Verbesserungsbedarf ortete Füller noch in Bezug auf eine entsprechende Attraktivierung des Zugangebots für PendlerInnen.

Bundesrat Josef STEINKOGLER (V/O) sah die Novelle unter dem Gesichtspunkt der Verbesserung der Fahrgastrechte und des Konsumentenschutzes und hob insbesondere die Ausweitung der Entschädigung bei Zugsverspätungen als positiv hervor.

Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) schloss sich seinen beiden Vorrednern vollinhaltlich an und äußerte sich ebenfalls zustimmend zum vorliegenden Gesetz. Der steirische Mandatar nahm seine Wortmeldung überdies zum Anlass, zu einer Lösung für die Erzbergbahn aufzurufen, die den Weiterbetrieb des privat betriebenen Teils der Trasse auch nach dem Ausstieg der ÖBB ermöglicht.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an und sprach von einem großen Plus für die PendlerInnen. Sie vermisste allerdings die Verankerung eines Fahrgastrechts auf das Vorhandensein eines öffentlichen Verkehrs in jeder Region.

Bundesministerin Doris BURES wertete die Fahrgastrechte als Ansporn für die Bahn, noch höhere Qualität und mehr Verlässlichkeit zur Verfügung zu stellen. Entscheidender Punkt des Gesetzes war für die Ministern, dass die neuen Entschädigungsregelungen nicht nur für den Fernverkehr, sondern auch für den Pendlerverkehr gelten. Mit Nachdruck bekannte sich Bures darüber hinaus zu weiteren Investitionen in den Ausbau des Schienennetzes.

Können Begegnungszonen zu Konfliktzonen werden?

Nicht unumstritten blieben im Bundesrat die neuen Regeln für den Fahrradverkehr, die die 25. Novelle zur Straßenverkehrsordnung (StVO) zum Inhalt hat. Die Unstimmigkeiten betrafen vor allem die Begegnungszonen und die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht. In Zukunft wird es RadfahrerInnen auch verboten sein, während des Radfahrens zu telefonieren. Die Ausstellung von Parkausweisen für Gehbehinderte wird vereinfacht.

Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) lehnte die Vorlage ab und kritisierte insbesondere die Begegnungszonen und die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht. Die Trennung von Fußgängern und Radfahrern sei aus Sicherheitsgründen unbedingt erforderlich, argumentierte Krusche und äußerte die Befürchtung, dass die Begegnungszonen nun zu Konfliktzonen werden.

Bundesrat Michael LAMPEL (S/B) wies auf die steigende Bedeutung des Radverkehrs hin und sah die Novelle vor allem von dem Bestreben getragen, mehr Raum, mehr Sicherheit und klarere Regeln für den Radverkehr zu bieten. Er begrüßte insbesondere das Handy-Verbot am Rad sowie die Parkerleichterungen für Hebammen.

Bundesrat Christoph KAINZ (V/N) betonte, es gelte, alles zu unternehmen, um die Benützung des Fahrrads zu erleichtern und attraktiver zu machen. Als vorbildlich bezeichnete er dabei die Politik des Landes Niederösterreich und wies vor allem auf den Ausbau des regionalen Radwegenetzes, aber auch auf entsprechende Förderaktionen für den Radfahrverkehr hin. Von den Begegnungszonen erwartete sich Kainz, wie er sagte, ein Mehr an Miteinander in Siedlungsgebieten.

Bundesrat Marco SCHREUDER (G/W) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu den vorliegenden Gesetzesbeschlüssen an und unterstrich die Notwendigkeit, auf die Veränderungen in der Kultur der Mobilität zu reagieren und auch politisch die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die verschiedenen Verkehrsteilnehmer -AutofahrerInnen, FußgängerInnen, RadfahrerInnen, und Öffi-BenutzerInnen - gut miteinander auskommen. Bei den Bestimmungen für die neuen "Begegnungszonen" wären die Grünen gerne weitergegangen, sie stimmen aber dennoch zu.

Bundesrat Klaus FÜRLINGER (V/O) bekannte sich zu dem Versuch, mit "Begegnungszonen" innerstädtische Räume vom Verkehr zurückzuerobern und die Verkehrsberuhigung in den Städten fortzusetzen. Nachdem sich "Wohnstraßen" nicht durchgesetzt haben und in Fußgängerzonen immer auch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden müssen, erhalten Gemeinden nun die Möglichkeit "Begegnungszonen" zu schaffen. Ob sie sich auch in Großstädten bewähren können, bleibe aus seiner Sicht abzuwarten, sagte Fürlinger, der sich skeptisch hinsichtlich des Einsatzes von Begegnungszonen zur Lenkung der Verkehrsströme in Großstädten zeigte.

Verkehrsministerin Doris BURES wertete die vorliegenden Novellen als Beweis dafür, dass die Politik auf neue Entwicklungen rechtzeitig reagiere und die Mobilität der Zukunft gestalte. Aktuelle Tendenzen zeigten, dass diese Zukunft von der Kombination verschiedener Verkehrssysteme – Fahrrad, Öffis, Autos - geprägt sein werde. Angesichts des stark zunehmenden Fahrradbooms erhalten die Gemeinden die Möglichkeit, "Begegnungszonen" im Interesse ihrer BürgerInnen einzurichten. Dazu kommt ein neues Rücksichtsnahmegebot, um zu verhindern, dass sich auf der Straße das Recht des Stärkeren gegen den Schwächeren durchsetzt, ferner mehr Sicherheit durch das Handy-Telefonierverbot beim Radfahrer und Erleichterungen für Hebammen im Dienst bei der Besetzung von Parkplätzen sowie die Beseitigung bürokratischer Hindernisse bei der Beantragung von Behindertenparkplätzen, führte die Verkehrsministerin aus.

Die 25. StVO-Novelle passierte den Bundesrat ohne Einspruch. Die Zustimmung erfolgte mit der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit.

Blick in die Zukunft der Verkehrssysteme und -technik

Die anschließende Diskussion betraf mehrere Punkte. Zum einen ging es um die Einführung intelligenter Verkehrssysteme (IVS) im Straßenverkehr und an den Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern, die mehrheitlich ohne Einspruch blieb. Mehr Effizienz und Umweltverträglichkeit im Verkehrssystem sowie eine Entlastung des niederrangigen Straßennetzes hat die einhellig angenommene Novelle des Bundesstraßengesetzes zum Ziel. Die Verkehrsträger Schiene, Luft und Wasser sollen besser mit den Bundesstraßen verknüpft und der Schwerverkehr auf kurzem Weg dem höherrangigen Straßennetz zugeführt werden.

Ein Gesetzespaket zum Güterbeförderungsgesetz, zum Gelegenheitsverkehrs-Gesetz und zum Kraftfahrliniengesetz setzt EU-Regelungen für die Zulassung zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmers sowie für den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güter- und Personenkraftverkehrs um. Zugleich erfolgt die Implementierung von Bestimmungen zur Arbeitszeit selbständiger Kraftfahrer. Der Beschluss schafft auch eine Rechtsgrundlage für die Führung eines EDV-Registers der Verkehrsunternehmen. Die Neuerungen wurden einstimmig verabschiedet.

Vereinfachungen für Fahrschulen bringt eine – ebenfalls einstimmig angenommene - Novelle des Kraftfahrgesetzes und des Führerscheingesetzes. Bauern und Bäuerinnen dürfen Traktoren und andere landwirtschaftliche Fahrzeuge in einem Umkreis von 10 km ihrer Höfe wieder benützen, ohne den Führerschein mitführen zu müssen.

Schließlich diskutierten die Bundesrätinnen und Bundesräte auch den Tätigkeitsbericht der Bundesanstalt für Verkehr 2011, die für die unabhängige Unfalluntersuchung in den Verkehrsbereichen Schiene, Schifffahrt, Luftfahrt und Seilbahne zuständig ist. Der Bericht ergibt, dass im Jahr 2011 mehr Vorfälle im Bereich Schiene und Luftfahrt zu verzeichnen waren. Dieser wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) kündigte ihre Zustimmung zu vier der fünf Tagesordnungspunkte an, lehnte aber das Bundesgesetz über Intelligente Verkehrssysteme und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern ab, weil für sie nicht nachzuvollziehen sei, warum man Güterterminals nur direkt an Auffahrten zum hochrangigen Straßennetz errichten soll. Demgegenüber mahnte die Bundesrätin aus Niederösterreich andere Prioritäten in der Verkehrspolitik ein, insbesondere mehr Lärmschutz für Anrainer an der A12 im Raum Korneuburg und mehr Transparenz bei den Daten zur Entwicklung des Verkehrsaufkommens im Raum Niederösterreich.

Bundesrat Werner STADLER (S/O) sprach von wichtigen Beschlüssen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und verteidigte die direkte Anbindung von Güterterminals an das hochrangige Straßennetz im Interesse der Verkehrssicherheit und des Lärmschutzes für die Anrainer. Stadler begrüßte auch die vorgesehenen Vereinfachungen im Führerscheingesetz und die Aufhebung der Verpflichtung, bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten im Umkreis der Höfe den Traktorführerschein mitführen zu müssen. Außerdem werden  Führerscheininspektionen verbessert, die Bewilligung für Übungsfahrten vereinfacht und eine Rechtslücke bei der Durchsetzung der maximalen Wochenarbeitszeiten für scheinselbständige Spediteure geschlossen – die SPÖ stimme gerne zu, schloss Bundesrat Stadler.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) brachte die aus seiner Sicht gravierenden Verkehrsprobleme im Raum Linz zur Sprache: Von 100.000 PendlerInnen benützten dort nur 17 Prozent Öffis. Darunter leide die Luftqualität, klagte Dönmez und kritisierte die Investition von 646 Mio. € in den "Linzer Westring", der einer völlig veralteten Verkehrspolitik entspreche. Von dieser Errichtung einer Autobahn im Stadtgebiet sei lediglich eine Verkehrsentlastung von acht Prozent für die Innenstadt zu erwarten, kritisierte Dönmez, der sich für die Errichtung von Park&Ride-Anlagen am Stadtrand stark machte und einmal mehr den Bau von Parkplätzen in der Innenstadt ablehnte.

Bundesrätin Elisabeth GREIDERER (V/T) befasste sich insbesondere mit bürokratischen Vereinfachungen und Deregulierungen in den  vorliegenden Gesetzesbeschlüssen: Einrichtung einer "Begutachtungsplakettendatenbank", Erleichterungen bei der Änderung des Fahrzeugstandes sowie bei der Ausbildung und Prüfung von FahrlehrerInnen und die großzügigere Gestaltung der Fahrschulinspektionen. Ausdrücklich bekannte sich die Rednerin auch zu Vereinfachungen bei der Beantragung von L17-Fahrgenehmigungen und den Wegfall der Mitführpflicht des Führerscheins bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten im Umfeld von 10 km der Höfe.

Bundesrat Gerd KRUSCHE (F/St) kündigte die Zustimmung seiner Fraktion zu den vorliegenden Gesetzesbeschlüssen an und wies seinerseits die Kritik der Grünen an der Anbindung von Güterterminals an das hochrangige Straßennetz zurück. Die Zurücknahme der Führerscheinpflicht bei landwirtschaftlicher Tätigkeit im Umfeld der Höfe bestätige die von der FPÖ von Anfang an vertretene Auffassung.

Bundesrat Wolfgang BEER (S/W) unterstrich das Interesse der Wiener Bevölkerung, beim Bau der geplanten ÖBB-Güterterminals die Anbindung an das höherrangige Straßennetz vorschreiben zu können. Schwerpunktmäßig setzte sich der Redner mit den vielen neuen technischen Möglichkeiten auseinander, das FahrerInnenverhalten zu beeinflussen. ABS, ESP und Navigationssysteme, Section Control, LKW-Mautsystem oder Notrufsysteme seien bereits weit verbreitet. Darüber hinaus werden Müdigkeitswarner angeboten, die LenkerInnen anhand von Gesichtsfeldmessungen auffordern, rechtzeitig Pausen einzulegen. Abstandwarner stabilisieren den Abstand zum voranfahrenden Fahrzeug und Spurbreiteassistenten erhöhen die Sicherheit von Fahrzeuglenkern im Falle eines Sekundenschlafs. Skepsis zeigte der Redner allerdings gegen die Geschwindigkeitsreduktion des Fahrzeugs durch erhöhten Widerstand des Gaspedals oder gegenüber der Möglichkeit, Fahrzeuge von außen anzuhalten, weil dabei ein Missbrauch durch Hacker nicht auszuschließen sei.

Der Aktionsplan des Verkehrsressorts ziele aber insbesondere darauf ab, die VerkehrsteilnehmerInnen über Routenpläne zu informieren, die es ihnen erlauben, die verschiedenen Verkehrssysteme bei der Befriedigung ihrer Mobilitätsbedürfnisse optimal zu kombinieren, erläuterte Bundesrat Beer.

Bundesrat Franz WENGER (V/S) meinte, es sei für die wirtschaftliche Entwicklung zentral, die Leistungsfähigkeit des österreichischen Verkehrssystems sicherzustellen. Die Anforderungen an das Verkehrsnetz und die Verkehrsträger hätten in den letzte Jahrzehnten zugenommen. Daher sei es notwendig geworden, innovative Lösungen zu finden, da man mit dem Ausbau der Infrastruktur allein nicht mehr das Auslangen finden werde. Österreich habe schon eine Reihe von Maßnahmen zur Entwicklung der Verkehrssteuerung und der Verkehrsinformatik und damit in Richtung Intelligente Verkehrssysteme gesetzt. Das bedeutete auch, zu einer besseren Verknüpfung von Verkehrsträgern zu gelangen. Österreich sei mit der Umsetzung der IVS-Richtlinie auf gutem Weg, seine Fraktion stimme daher zu, hielt Wenger fest.

Bundesrätin Anneliese JUNKER (V/T) betonte, es sei wichtig, den Marktzugang für den Güterverkehr in Europa einheitlich zu regeln. Österreich müsse dabei seine Chancen nutzen, sich in Europa als Logistikdrehscheibe zu positionieren. Man brauche eine wirtschaftsfreundliche Infrastruktur und die Beseitigung bürokratischer Hindernisse für Dienstleister im Gütertransport, merkte sie an. Was die Intelligenten Verkehrssysteme betreffe, so meinte die Bundesrätin, die Unterinntaltrasse sei ein Beispiel dafür, dass diese noch nicht funktionieren. Es finde dort die Verdrängung privater Unternehmer von der Schiene auf die Straße statt. Auch auf der Schiene müssten private Anbieter Platz haben, meinte die Bundesrätin.  

Bundesministerin Doris BURES beantwortete die Kritik von Bundesrätin Junker mit dem Hinweis, dass es auf der Schiene eine Liberalisierung des Güterverkehrs gebe. Österreich habe die höchste Rate von Gütern auf der Schiene. Es gebe zweifellos einen wirtschaftlichen Druck auf Unternehmen, der zur Bevorzugung der Straße führe. Daher müsse Kostenwahrheit angestrebt werden, was immer wieder auch zu Diskussionen mit Unternehmen führe. Was die IVS betreffe, so könne Technologie in Zukunft große Herausforderungen lösen, indem sie etwa zu mehr Verkehrssicherheit beitrage, was Menschenleben rette, und man könne den Verkehr umweltfreundlicher gestalten. Die Änderung im Bundesstraßengesetz erlaube es nun, Güterterminals direkt ans hochrangige Straßennetz anzuschließen. Dadurch erreiche man kürzere Transportstrecken und reduziere Schadstoffausstoß.

Sie habe als Verkehrsministerin immer darauf geachtet, beim Straßenbau klare Prioritäten zu setzen, betonte Bures. So habe sie beispielsweise Redimensionierungen von Orstsumfahrungen vorgenommen und Straßenprojekte gestrichen, um in mehr Verkehrssicherheit und in den Erhalt des bestehenden Straßennetzes investieren zu können. Zum Ausbau des hochrangigen Straßennetzen habe eine breite Zustimmung erreicht werden können, sagte Bures. Die Novelle des Güterbeförderungsgesetzes hebe die Unterscheidung von selbständigen und unselbständigen Kraftfahrern auf, für alle gelten nun einheitliche Regelungen der Ruhezeiten, was der Verkehrssicherheit zugutekomme. Die Änderungen im Kraftfahrgesetz und im Führerscheingesetz betreffen vor allem Verwaltungsvereinfachungen, hielt die Ministerin fest. Der Bericht der Bundesanstalt für Verkehr zeige die wichtige Arbeit dieser Institution auf, vor allem im Bereich der Verkehrssicherheit, betonte Bures, sie freue sich, dass auch dieser Zustimmung finde.

Biotechnologie – eine Zukunftshoffnung

Nach dem Verkehrsblock lag dem Bundesratsplenum der Dritte Bericht des Biopatent Monitoring Komitees vor, der vor allem die zunehmende Bedeutung der Biotechnologie für österreichische Unternehmen unterstreicht. So waren 2011 in Österreich 113 biotechnologische Unternehmen tätig, die rund 11.000 MitarbeiterInnen beschäftigten, von denen 7.300 mit biotechnologischen Tätigkeiten im engeren Sinn betraut waren, heißt es dazu im Bericht, der zudem für das Jahr 2010 von einem Umsatz der Branche in der Höhe von 3 Mrd. € spricht. Auch diesen nahmen die Mitglieder der Länderkammer einhellig zur Kenntnis.

Bundesrat Werner STADLER (S/O) stellte fest, Biotechnologie sei zwar in Österreich eine junge Industrie, die aber bereits als Schlüsselindustrie gelte. Wie dem vorliegenden Bericht zu entnehmen sei, sei dieser Bereich von erfolgreich tätigen Klein- und Mittelbetrieben geprägt. Für sie leiste das Komitee wichtige Arbeit für die Durchsetzung von Patenten. Die Besetzung des Komitees habe im Vorfeld für Diskussionen gesorgt, es sei nun sehr breit besetzt und die Teilnahme an seinen Sitzungen stehe allen interessierten Gruppen grundsätzlich offen. Er könne daher Kritik, die an der Arbeit des Komitees teilweise geäußert wurde, nicht nachvollziehen.

Bundesrat Franz PERHAB (V/St) verwies ebenfalls auf die Hoffnungen, die man auf die Entwicklung der Biotechnologie als Technologie der Zukunft setze. So arbeite die Steiermark daran, im Raum Graz den Cluster Biotechnologie zu schaffen. Österreichweit seien derzeit 7.300 MitarbeiterInnen in 113 Unternehmungen in diesem Bereich beschäftigt. Er kenne aber Beispiele, dass junge, talentierte ForscherInnen nicht im Land gehalten werden können und ins Ausland abwandern, weil sie hier keine Beschäftigung finden. Deshalb forderte er, verstärkt Anstrengungen zu unternehmen, derartige Abwanderungsbewegungen zu verhindern, gab Perhab zu bedenken.  

Auch Bundesrätin Elisabeth KERSCHBAUM (G/N) kündigte die Zustimmung zu dem Bericht an. Was die Kritik an der Besetzung des Komitees betreffe, so sei diese tatsächlich nicht ausgewogen und die Industrie überproportional vertreten. Der Grund sei, dass beispielsweise NGOs sich fragen, ob sich für sie die Teilnahme an Sitzungen des Komitees tatsächlich lohne, solange dessen Auftrag so eng gefasst sei. Es gehe letztlich vor allem darum, die Spruchpraxis des Patentamtes zu überprüfen. Würde man den Auftrag weiter fassen, so könnte man dadurch eine ausgeglichenere Besetzung des Komitees erzielen, meinte Kerschbaum. (Fortsetzung Bundesrat)jan/red


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