Parlamentskorrespondenz Nr. 276 vom 05.04.2013

Keine Anreize mehr für Steuerflucht nach Liechtenstein

Staatssekretär Schieder für globale Vorgangsweise gegen Steueroasen

Wien (PK) – Finanzpolitische Themen beherrschten die weiteren Debatten im Bundesrat. Darunter fällt auch das Abkommen mit Liechtenstein, das die Besteuerung von in Liechtenstein veranlagten Geldern österreichischer Steuerhinterzieher ermöglichen soll.

Zunächst stand aber das Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsgesetz auf der Tagesordnung, das der Umsetzung der Verwaltungsgerichtsreform im Finanzressort dient. Es passierte den Bundesrat mit Mehrheit. Eine zentrale Rolle in der Debatte nahm die Ausnahmeregelung für die Finanzmarktaufsicht, die dafür sorgt, dass FMA-Bescheide künftig auch dann zügig umgesetzt werden können, wenn gegen sie berufen wird. Einhellig stimmte die Länderkammer im Zusammenhang mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit Rechtsanpassungen im Konsulargebührengesetz und in weiteren Finanznormen zu.

Bundesrat Marco SCHREUDER (G/W) äußerte sich grundsätzlich positiv zu den zu den Vorlagen, übte aber Kritik an der aus seiner Sicht zu weit gehenden Ausnahmen bei der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden gegen FMA-Bescheide. Bundesrat Michael LAMPEL (S/B) und Finanzstaatssekretär Andreas Schieder betonten demgegenüber die Notwendigkeit, Bescheide der Finanzmarktaufsicht rasch umzusetzen und unterstrichen übereinstimmend auch die Vereinfachungen, die die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit mit sich bringt. Auch Bundesrat Reinhard PISEC (F/W) unterstrich die Bedeutung der Banken- und Wertpapieraufsicht sowie durch die FMA und drängte beschleunigte Entscheidungen bei der Regulierungen der Finanzmärkte. Seiner Kritik an der Wirtschaftskammer Österreich, deren Einfluss auf die FMA sowie an mangelhafter Vertretung von Wirtschaftsinteressen durch die WKÖ widersprach Bundesrätin Sonja ZWAZL (V/N) entschieden und mit Hinweis auf die wirtschaftspolitischen und interessenpolitischen Erfolge der Kammer.

Steuerflucht nach Liechtenstein wird Riegel vorgeschoben

                  

Steuerflüchtlingen aus Österreich ist nicht mehr nur der Weg in die Schweiz versperrt, auch das vorliegende Abkommen mit Liechtenstein setzt dieser Auswegmöglichkeit einen Schlusspunkt. Es sieht die Besteuerung der Veranlagungen von ÖsterreicherInnen vor, die dort ihr Schwarzgeld hauptsächlich in Stiftungen geparkt haben, wie Staatssekretär Andreas Schieder in der Debatte erklärte. Dazu gehört inhaltlich auch die Änderung des Stiftungseingangssteuergesetzes, um Transparenzmaßstäbe für den Kampf gegen die internationale Geldwäsche auch bei ausländischen Stiftungen zur Geltung zu bringen. Ausländische Stiftungen ohne Transparenz sollen künftig mit dem erhöhten Eingangssteuersatz von 25 % besteuert werden.

Eine Änderung des bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens mit Liechtenstein im Sinne der neuen OECD-Standards für steuerliche Transparenz und Amtshilfe passierte den Bundesrat mehrheitlich wie das Steuerabkommen. Einhellig stimmte der Bundesrat der Änderung des Stiftungseingangsbesteuerungsgesetzes zu.

In der Debatte wandte sich Bundesrätin Angelika WINZIG (V/O) entschieden dagegen, unversteuertes Geld ins Ausland zu transferieren und bekannte sich zu bilateralen Abkommen, die es ermöglichen Steuereinnahmen aus Steueroasen zurückzuholen. Zahlreiche Selbstanzeigen zeigten, dass diese Abkommen Anreize schaffen, Geld nicht im Ausland, sondern in Österreich zu veranlagen und korrekt zu versteuern.

Bundesrat Efgani DÖNMEZ (G/O) begründete die Ablehnung des Steuerabkommens mit Liechtenstein mit seijem Verständnis für die Empörung all jener Österreicher, die ihr Einkommen und ihre Ersparnisse korrekt besteuern. Diese Steuerzahler bekommen keinen reduzierten Steuersatz, nur weil sie ihr Geld in undurchsichtigen Konstrukten steuerschonend im Ausland veranlagen. Den Staaten entgehen weltweit 280 Mrd. € durch Veranlagungen in Steueroasen, sagte Dönmez und sah die Politik aufgefordert, sich zu entscheiden, ob sie Teil dieses Problems, oder Teil der Lösung sein wolle.

Bundesrat Michael LAMPEL (S/B) bekräftigte, die Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein schafften Anreiz, Geld in Österreich zu veranlagen, das zeigten Kapitalrückflüsse nach Österreich. Diese Auffassung untermauerte Staatssekretär Andreas Schieder und hielt fest, dass die vereinbarte Abgabe mit bis zu 38 Prozent nicht zu knapp bemessen sei. Er erwarte eine halbe Milliarde Euro Einnahmen. In Zukunft werden die Veranlagungen in gleicher Höhe besteuert als wären sie in Österreich veranlagt, wovon sich Österreich 20 Mio. € erwarten könne. Auch Schieder bekannte sich dazu, Steueroasen trockenzulegen. Instrumente, die sich gegen die Geldwäsche bewährten, könnten auch gegen Steuerhinterziehung eingesetzt werden, meinte der Staatssekretär und plädierte für eine globale Vorgangsweise gegen Steuerhinterziehungen.

Einhellig passierten das Doppelbesteuerungsabkommen mit Chile sowie die Änderung eines solchen Abkommens mit San Marino das Plenum des Bundesrats. Sie tragen den neuen OECD-Standards Rechnung. Das Amtshilfeabkommen in Zollangelegenheiten mit der Republik Kosovo wurde ebenfalls einhellig begrüßt.

Einstimmig befürwortete der Bundesrat die Fristverlängerung im Umsatzsteuergesetz sowie die Aktualisierung von Vieheinheiten im Bewertungsgesetz. Da die Vorsteuerberichtigung bei der Rückkehr zur Pauschalierung durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 auch für Investitionsvorhaben nach dem 30.6.2013 gilt, sollen diese Projekte aus Gründen des Vertrauensschutzes noch unter jenen rechtlichen Rahmenbedingungen durchgeführt werden können, die bei ihrer Planung gegolten haben. Die vorgesehene Frist wird bis Ende 2013 verlängert.

(Fortsetzung Bundesrat) red


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