Parlamentskorrespondenz Nr. 315 vom 18.04.2013

Unterrichtsausschuss befürwortet Maßnahmen gegen Schulschwänzen

Mehr Möglichkeiten, Ausbildungen nachzuholen

Wien (PK) - Maßnahmen gegen das Schulschwänzen und die Facharbeiter-Ausbildungsinitiative standen nach der Debatte über den Bildungsbericht heute im Mittelpunkt der Sitzung des Unterrichtsausschusses. Die entsprechenden Novellen billigten die Ausschussmitglieder ebenso wie Anpassungen des Schulrechts an die neue Verwaltungsgerichtsbarkeit teils mehrheitlich, teils einstimmig.

Einhellig beschloss der Ausschuss einen Sechs-Parteien-Antrag auf Vereinheitlichung von Gesetzesbestimmungen, die SchülerInnen den Pflichtschulbesuch über die achte Schulstufe hinaus ermöglichen.

Neben einer Petition zur Erhaltung der Bundesfachschule für Flugtechnik in Langenlebarn, die der Ausschuss vertagte, wurden zudem mehrere Oppositionsanträge behandelt, die großteils mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit ebenfalls vertagt wurden. Der FPÖ-Antrag zur Änderung von Lehrplänen wurde hingegen von allen anderen Parteien abgelehnt. Sie sahen darin eine inakzeptable rückwärtsgewandte Weltanschauung.

Ist Schulschwänzen (k)ein Massenproblem?

Mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP nahm der Ausschuss eine kontrovers diskutierte Änderung des Schulpflichtgesetzes (2198 d.B.) an, durch die verstärkt gegen das Schulschwänzen vorgegangen werden soll. Ein Fünf-Stufen-Plan zur Vermeidung von Schulpflichtverletzungen ist dabei als Unterstützungshilfe betroffener SchülerInnen und deren Erziehungsberechtigten geplant. Greifen sämtliche von Schule, Schulbehörde und Jugendwohlfahrt gesetzte Maßnahmen nicht, sieht die Regierungsvorlage eine Verwaltungsstrafe von bis zu 440 € vor. Zur Wirkungsfeststellung des Maßnahmenpakets müssen Schulen gemäß der Regierungsvorlage unentschuldigte Fehlzeiten von SchülerInnen jährlich umfassend erheben und analysieren. Durch das frühzeitige Vorgehen gegen Schulpflichtverletzungen wird eine Reduktion diesbezüglicher Verfahren bei den Bezirksverwaltungsbehörden erwartet.

Die angepeilten Maßnahmen zum Vorgehen gegen Schulpflichtverletzungen seien überschießend, denn es gebe in Österreich wohl kaum eine übermäßig große Anzahl an SchülerInnen, die laufend unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben, kritisierten die Abgeordneten Harald Walser, Gabriela Moser (beide G) und Ursula Haubner (B) unisono den Gesetzesentwurf vehement. Das komplexe Maßnahmenpaket würde das Schulsystem nur noch mehr "verbürokratisieren". Die Regelungen, etwa zur verpflichtenden Kontaktaufnahme mit psychologischen Beratungsstellen, seien zudem realitätsfern, da es regional eine unterschiedliche Dichte an Betreuungspersonal gebe. Walser sah in der Regierunsvorlage schlicht einen Widerspruch zur Schulautonomie, Haubner erachtete anstatt der angedachten Verwaltungsstrafe eine Kürzung der Familienbeihilfe als zielführendere Möglichkeit, regelmäßige Schulpflichtverletzungen eines Kindes zu unterbinden.

Ein "Einfrieren" der Familienbeihilfe bei anhaltendem Schulschwänzen wertete auch FPÖ-Abgeordneter Walter Rosenkranz als sinnvoller verglichen mit einer Verwaltungsstrafe, die im Zusammenhang mit dem Instanzenzug lediglich vermehrten administrativen Aufwand verursachen werde. Er schließe sich nicht den diesbezüglichen verfassungsrechtlichen Bedenken der Abgeordneten Christine Marek (V) an, sagte Rosenkranz, und erteilte dem Gesetzesentwurf daher ebenfalls eine Absage, wenn er auch generell dessen Zielsetzung, die gesetzliche Stärkung der Schulpflichterfüllung, befürwortete.

Abgeordneter Franz Riepl (S) plädierte für eine pragmatische Handhabung der Regelungen, denn auch wenn Schulpflichtverletzungen österreichweit kein Massenphänomen seien, hätten sie doch für den/die einzelnen SchülerIn gravierende Auswirkung auf die weitere Bildungskarriere. Die in der Regierungsvorlage vorgestellten Maßnahmen müssten nach ihrer Umsetzung evaluiert werden, regte der SPÖ-Politiker an, erst dann könne man ihre Sinnhaftigkeit sachlich diskutieren. ÖVP-Mandatar Josef Lettenbichler unterstrich, Schulpflichtverletzungen dürften keinesfalls bagatellisiert werden, führten sie doch oft zum Schulabbruch mit den bekannten negativen Folgen für den weiteren Lebensweg. Außerdem sei nicht die Bestrafung, sondern die Bewusstseinsbildung das Ziel des 5-Stufen-Plans im Gesetzesentwurf. Es gelte, die Kommunikation zwischen Schule und Eltern zu fördern, fasste Unterrichtsministerin Claudia Schmied den Maßnahmenplan zusammen, trotzdem seien noch weitere Überlegungen zum verbesserten Angebot an Beratungsstellen außerhalb des Unterrichtsgeschehens anzustellen.

Facharbeiter-Ausbildung soll durchlässiger werden

Einstimmig unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags der beiden Koalitionsparteien passierte die Facharbeiter-Ausbildungsinitiative (2199 d.B.) den Ausschuss. Sie soll Erwachsenen ab 20 Jahren ermöglichen, ihren Bildungsabschluss als ordentliche SchülerInnen an Berufsschulen nachzuholen. Die Novelle zielt besonders auf Personen in überbetrieblicher Lehrausbildung bzw. mit berufsbezogener Vorerfahrung ab. Die verstärkte Durchlässigkeit des beruflichen Bildungswesens soll nicht zuletzt den Fachkräftemangel in Österreichs eindämmen. Anfallende jährliche Mehrkosten von 4.756.860 € tragen Bund und Länder zu gleichen Teilen.

Der Abänderungsantrag bezieht sich auf die neue Reifeprüfung, in der die schriftlichen und mündlichen Prüfungen getrennt benotet werden. Darin wird nun klargestellt, dass im Falle einer negativen Beurteilung der Klausurprüfung eine mündliche Kompensationsprüfung abgelegt werden kann.

Die gegenständliche Initiative wurde von allen Seiten ausdrücklich als ein Beitrag begrüßt, dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken. Abgeordneter Franz Riepl (S) sprach in diesem Zusammenhang von einem Gebot der Stunde, zumal viele Arbeitslose über keine weitere Ausbildung nach dem Pflichtschulabschluss verfügen. Ähnlich äußerten sich die Abgeordneten Anna Franz (V), Anneliese Kitzmüller (F), Harald Walser (G) und Ursula Haubner (B), wobei die drei Oppositionsabgeordneten einschränkten, dieses Gesetz stelle lediglich eine notwendige Reparaturmaßnahme dar. Als ein Reparaturgesetz wollte Bundesministerin Claudia Schmied die Vorlage nicht sehen, denn ihr sei es ein Anliegen, die Menschen zu motivieren, vorhandene Bildungsangebote auch zu nützen. Die Ressortchefin wiederholte in diesem Zusammenhang ihr Credo, niemanden zurücklassen zu wollen und Bildungssackgassen zu vermeiden.

Gesetzgebung unterstützt Pflichtschulabschluss

Einhellig angenommen wurde ein All-Parteien-Initiativantrag (2206/A), der darauf abzielt, die Regelungen im Schulpflichtgesetz bezüglich des Weiterbesuchs von Pflichtschulen bzw. Polytechnischen Schulen im 9. und in einem freiwilligen 10. Schuljahr zu vereinheitlichen. Dieser Schulbesuch ist in der Neuregelung - wie schon in den geltenden Bestimmungen - nicht vom erfolgreichen Abschluss bestimmter Schulstufen abhängig und gilt auch für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Damit soll vermieden werden, dass junge Menschen im Fall von Schullaufbahnverlusten keine Möglichkeit zum Pflichtschulabschluss haben. Mit einer formalen Änderung beschloss der Ausschuss die Gültigkeit der Bestimmung ab Juni 2013, sodass sie bereits im kommenden Schuljahr gewährleistet ist.

Anpassungen des Schulrechts an die Verwaltungsgerichtsbarkeit

Insgesamt 16 Gesetzesmaterien im Bereich des Schulrechts sollen mit einer Sammelnovelle (2212 d.B.) an das 2012 beschlossene neue System der Verwaltungsgerichtsbarkeit angepasst werden. Dadurch wird das Bundesverwaltungsgericht bzw. in Fällen der mittelbaren Bundesvollziehung (z.B. Schülerbeihilfe) das Verwaltungsgericht des jeweiligen Bundeslandes als alleinige Berufungsinstanz für Entscheidungen der Schulbehörden festgelegt. Ein von Abgeordneter Rosa Lohfeyer (S) eingebrachter Abänderungsantrag der beiden Koalitionsparteien sieht verfassungsrechtliche Klarstellungen vor.

Berufungen gegen studienrechtliche Entscheidungen von Pädagogischen Hochschulen gehen ab 2014 an das dann geschaffene Bundesverwaltungsgericht und gelangen nicht mehr wie bisher zur Studienkommission, heißt es in einer weiteren Anpassungsnovelle (2188 d.B.). Beide Adaptierungen wurden unter Berücksichtigung des genannten Abänderungsantrags jeweils mit der Mehrheit von SPÖ und ÖVP beschlossen.

Seitens der Grünen wandte Abgeordneter Harald Walser (G) ein, dass die Beschwerdeführung für Eltern nun komplizierter werde und durch die Einholung von Gutachten auch mit Kosten verbunden sei. Er bedauerte es, dass die einfache Form der Beschwerde nicht mehr möglich ist. Dem hielt Ausschussvorsitzender Walter Rosenkranz (F) entgegen, alle Parteien hätten sich zur Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit bekannt, und das bedeute auch, dass auf Verwaltungsebene nur mehr eine Instanz entscheidet, bevor die Gerichte zuständig werden. Auch Bundesministerin Claudia Schmied bekräftigte, die Intention der Reform sei es, Rechtssicherheit herzustellen. Durch die komplette Herausnahme einer Instanz werde das Ganze unmittelbarer, aber nicht komplizierter.

Das BZÖ behält sich laut Aussage von Abgeordneter Ursula Haubner die Zustimmung im Plenum noch vor. Man wolle erst die finanziellen Auswirkungen abklären, erläuterte sie ihr Abstimmungsverhalten.

Allgemeine Unterstützung für Flugtechnik-Bundesfachschule

Mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt wurde die von ÖVP-Mandatarin Anna Höllerer eingebrachte Petition zum Erhalt der Bundesfachschule für Flugtechnik (BFS) in Langenlebarn (174/PET). Von allen Seiten wurde jedoch großes Interesse am Weitererhalt dieser Schule bekundet. Da diese in Kooperation mit dem Landesverteidigungsministerium geführt wird, werde intensiv verhandelt, bekräftigte dazu Bundesministerin Schmied. Entscheidend sei, wie die mittelfristige Planung für den Fliegerhorst Langenlebarn aussieht, erklärte sie, denn dessen Bestand sei auch eng mit dem Bestand der Schule verbunden. Man müsse auch mit dem Bundesland Niederösterreich kooperieren ergänzte Abgeordneter Ewald Sacher (S), weil es an diesem Standort auch eine Berufsschule gibt.

Schmied versicherte in der Debatte, dass der Bestand der Schule auch im Jahr 2013/2014 garantiert sei und hob ihrerseits die Qualität der der dortigen Ausbildung hervor. Sie begrüßte es außerordentlich, wenn sich standortspezifisch etwas Besonderes entwickelt und sah sich darin einer Meinung mit den Abgeordneten, von denen großes Lob für die Leistungen der Schule kam. Die BFS biete eine qualitativ hochwertige und einmalige Ausbildung, die Absolventen hätten eine Jobgarantie, meinte etwa Abgeordnete Christine Marek (V). Dem schlossen sich die Abgeordneten Ewald Sacher (S) und Ursula Haubner (B) vollinhaltlich an.

Die Opposition zeigte aufgrund dieser Willenskundgebungen kein Verständnis für die Vertagung. Wenn man die Bürgerinteressen und die Selbstständigkeit des Parlaments ernst nehme sei es unverständlich, dass man trotz einheitlicher Unterstützung der Petition nun wartet, bis die Regierung etwas tut, stellte Ausschussvorsitzender Walter Rosenkranz (F) kritisch fest.

Im weiteren Sitzungsverlauf schickte der Ausschuss zahleiche Oppositionsanträge in die Warteschleife, ein Antrag der FPÖ wurde mehrheitlich abgelehnt.

Schmied kündigt Präsentation von Vorschläge zu mehr Bewegung an Schulen an

Zunächst wurden vier Anträge der Grünen auf zeitgemäße Änderungen an Schulen mehrheitlich mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt.

Der erste Grün-Antrag, eingebracht von Abgeordnetem Harald Walser, zielt darauf ab, Schulen je 1.000 € für effiziente Bewegungsinitiativen wie den "bewegten Unterricht" zur Verfügung zu stellen, anstatt weiter den schwer zu realisierenden Plan einer täglichen Turnstunde zu verfolgen (2148/A[E]). Die Gesamtkosten für den "Bewegungstausender" pro Schule würden maximal 6,178 Mio. € betragen, argumentierte er, die Initiative wäre kostengünstig und würde doch großen Effekt erzielen. Angesichts der mangelnden Bewegung bei Kindern und der großen Anzahl übergewichtiger Kinder sieht Walser dringenden Handlungsbedarf. Der Vorteil seines Vorschlags liege darin, dass die Entscheidung darüber, welche Initiativen gesetzt werden, den Schulen überlassen wird. Die Vertagung wurde von Abgeordneter Christine Marek (V) damit begründet, dass es aufgrund des gemeinsamen Antrags zu einer täglichen Turnstunde konkrete Gespräche gebe, die in Kürze abgeschlossen seien.

Die Frage der Abgeordneten Walter Rosenkranz (F), Ursula Haubner (B) und Gabriela Moser (G) nach den konkreten Inhalten der Gespräche beantwortete Unterrichtsministerin Schmied mit der Bitte um Geduld. Sie kündigte eine Präsentation der Vorschläge in den nächsten Tagen an, machte jedoch gleichzeitig darauf aufmerksam, dass man daran keine großen Erwartungen knüpfen dürfe. Man werde einen Stufenplan vorschlagen, so die Ressortchefin, Pläne mit größeren budgetären Folgen seien in Hinblick auf das baldige Ende der Gesetzgebungsperiode nicht realistisch.

Schuleinstiegsphase ist ausschlaggebend für weiteren Weg der Kinder

Auch der weitere Antrag der Grünen, in dem Abgeordneter Harald Walser darauf drängt, ein flächendeckendes Angebot einer flexiblen Schuleingangsphase an Volksschulen zu schaffen, wurde mit den Stimmen der beiden Koalitionsparteien vertagt, obwohl auch von anderen Seiten Sympathien für die Initiative herauszuhören war. Die Grünen schlagen vor, die ersten beiden Klassen sowie bei Bedarf die Vorschulklasse gemeinsam zu führen (2215/A[E]), um so bessere individuelle Förderung der SchülerInnen zu gewährleisten. Walser unterstrich in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit der Einstiegsphase, denn die "Aussortierung" der Kinder mit sechs Jahren sei der falsche Weg. Derzeit kranke das Schulsystem daran, dass man von EinheitsschülerInnen ausgehe, sagte er. Das Modell würde auch besonders begabten Kindern die Möglichkeit eröffnen, die Einstiegsphase schon nach einem Jahr zu absolvieren. Außerdem böte sein Vorschlag auch Chancen für Kleinstschulen. Voraussetzung sei jedenfalls eine ausreichend personelle Ausstattung. Keineswegs sollte das Modell auf alle Schulen übergestülpt werden, ergänzte Walser.

Das ist eine Phase, wo man ansetzen muss, pflichtete Abgeordneter Elmar Mayer (S) seinem Vorredner bei. Die Defizite der Kinder könnten im derzeitigen System nicht ausgeglichen werden, stellte er mit Bedauern fest, es kranke aber an den Kompetenzen, da für die Vorschulstufe das Land zuständig ist. Mayer sprach in diesem Zusammenhang von einem falsch verstandenen Föderalismus und sah daher die Reform der Eingangsphase als eine Herausforderung für die nächste Gesetzgebungsperiode. Diese Frage müsse in die Finanzausgleichsverhandlungen miteinbezogen werden. Zur Reform der Schuleingangsphase brauche man ein ausgefeiltes Konzept, das Modell der Grünen sei sicherlich eines von mehreren. Der Bildungssprecher der SPÖ sprach die Erwartung aus, dass es noch in dieser Gesetzgebungsperiode zu einem entsprechenden Vorschlag kommen könnte.

Abgeordnete Katharina Cortolezis-Schlager (V) sah ihrerseits nichts Negatives daran, wenn man Kinder herausnimmt, um ihnen eine neue Sprache beizubringen. Sie empfahl die Lehrmaterialien der Österreich-Institute im Ausland zu berücksichtigen.

Grüne: Barrierefreiheit und eine Schularchitektur für das 21. Jahrhundert

Abgeordnete Helene Jarmer (G) appelliert in ihrem Antrag für die Aufnahme von Barrierefreiheit als Pflichtfach in Lehrplänen der Bautechnik an Höheren Lehranstalten, Fachhochschulen und anderen Ausbildungseinrichtungen für das Baugewerbe (2240/A[E]). Dabei gehe es in erster Linie um die Umsetzung des entsprechenden nationalen Aktionsplans, wie Abgeordnete Gabriela Moser (G) erläuterte. Das Anliegen wurde auch von Abgeordnetem Franz-Joseph Huainigg (V) vollinhaltlich mitgetragen.

Zudem fordern die Grünen multifunktionale Schulgebäude, die den Anforderungen des kreativen Lernens im 21. Jahrhundert gerecht werden (2216/A[E]). Dazu solle die Unterrichtsministerin gemeinsam mit den zuständigen Ressorts sowie Länder- und Gemeindeverantwortlichen bei Sanierungen, Um- und Neubauten von Schulen die Empfehlungen des Österreichischen Baukulturreportes 2011, der räumlich und pädagogische Eckpunkte für schulische Bauprojekte vorstellt, umsetzen. Abgeordnete Sonja Ablinger (S) wies auf eine Arbeitsgruppe hin die sich aufgrund der Empfehlungen des Baukulturreports unter anderem auch mit dieser Frage auseinandersetzt und im Juni konkrete Vorschläge präsentieren möchte.

Beide Anträge wurden ebenfalls vertagt.

FPÖ: bessere IT im Pädagogikstudium

Die Online-Infrastruktur der Pädagogischen Hochschulen Österreichs weise gravierende Mängel auf, kritisiert FPÖ-Abgeordneter Mathias Venier in seinem Antrag (2083/A[E]). Nur mit einer leistungsstärkeren Software sowie einer adaptierten Server-Ausstattung seien die bestehenden Probleme bei der Studienorganisation und –planung zu lösen, erläuterte Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (F) im Ausschuss den Vorschlag.   

Da man weder seitens der Koalition noch seitens der Grünen einen wirklichen Anlass für die Initiative sah und Abgeordneter Harald Walser (G) darauf hinwies, dass man im Zuge der Lehrerbildung Neu eine Kooperation zwischen den pädagogischen Hochschulen und den Universitäten andenke, wurde mehrheitlich die Vertagung des Antrags beschlossen.

Antrag der FPÖ zur Änderung von Lehrplänen stößt auf heftige Kritik

Auf heftige Kritik stieß ein weiterer Antrag der FPÖ (1915/A[E]), in dem sich Mathias Venier zum Gebrauch der Ausdrücke "interkulturell" sowie "Gendermainstreaming" in Lehrplänen öffentlicher Schulen ablehnend äußert und diese durch ein Bekenntnis zur österreichischen Kultur, an die MigrantInnen sich anzupassen hätten, ersetzen möchte. Diese Forderung wurde dementsprechend von allen anderen Fraktionen abgelehnt.

Abgeordnete Sonja Ablinger (S) sprach wie Abgeordneter Harald Walser (G) von "Parallelwelten" der FPÖ. Der Antrag beschreite den Weg zum homogenen Nationalstaat, sagte Ablinger und wandte sich dagegen, durch die Heraushebung der christlichen Wertegemeinschaft andere Religionen und andere StaatsbürgerInnen auszublenden. "Da wird ein Kulturkampf herbeigeredet", warnte sie. Dem schloss sich Abgeordnete Christine Marek (V) nahtlos an. Der Antrag strotze vor Feindbildern, stellte sie fest und wies auf die Religionsfreiheit in Österreich hin. Die FPÖ habe offensichtlich nicht verstanden, was unter Gendermainstreaming gemeint ist. Es gehe um die Auswirkungen von Maßnahmen auf Männer und Frauen und nicht um Gleichmacherei. Sie hielt es für falsch, auf Gendermainstreaming gerade im Bildungsbereich zu verzichten. Abgeordneter Harald Walser verwendete zur Beschreibung des Antrags die Worte "unerträglich, absurd und jenseitig". Der Geist des Antrags stamme aus einer Zeit die längst vorbei ist, sagte er. Auch für Abgeordnete Ursula Haubner (B) stellt dieser "nicht notwendige Kampfantrag" einen absoluten Rückschritt dar.

BZÖ will Schulsprengel abschaffen, Schulverwaltung reformieren

Schließlich vertagten die Regierungsfraktionen zwei Anträge des BZÖ. Darin heißt es zum einen, die Einteilung des Bundesgebiets in standortgeschützte Schulsprengel, die schulpflichtige Kinder grundsätzlich zum Besuch der Schule ihres Wohnsprengels verpflichtet, schränke die Wahlfreiheit der Eltern unzulässig ein. Gefordert wird daher eine entsprechende Rücknahme der Sprengelregelung (1655/A[E]). Weiters macht sich das Bündnis in einem 7-Punkte-Programm für eine Reform der Schulverwaltung stark, wodurch unter anderem das Schulwesen in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache werden sollte (2008/A[E]).

Die Reform der Schulverwaltung stoße derzeit durch die zersplitterte Verwaltung und die unterschiedlichen Zuständigkeiten auf viele Barrieren und Hürden, argumentierte Abgeordnete Ursula Haubner (B). Sie warb einmal mehr für die Abschaffung der Schulsprengel, um den Eltern mehr Wahlfreiheit zu ermöglichen. Bundesministerin Schmied gab zu bedenken, dass Kompetenzfragen langwierige Gespräche erfordern. Eines ihrer unverrückbaren Ziele bleibe aber die Abschaffung der Bezirksschulräte, bekräftigte sie. (Schluss Unterrichtsausschuss) jan/rei


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