Parlamentskorrespondenz Nr. 458 vom 28.05.2013

Mitterlehner: Verbraucherschutz bringt Entlastung für Stromkunden

Energieversorgung auf dem Prüfstand des Konsumentenschutzausschusses

Wien (PK) – Aus bloßen Abnehmern von einst sind nun Kunden mit entsprechend abgesicherten und ständig weiterentwickelten Rechten geworden. Mit diesen Worten fasste Bundesminister Reinhold Mitterlehner heute im Ausschuss für Konsumentenschutz die Stellung der VerbraucherInnen gegenüber den Energieversorgungsunternehmen zusammen und sprach überdies von Kostenentlastungen für die Haushalte im Zusammenhang mit Verbraucherschutz und Marktliberalisierung. Anlass einer Diskussion über den Energiebereich aus Sicht des Konsumentenschutzes war eine Aktuelle Aussprache des Ausschusses, an der auch Walter Boltz (Vorstand der E-Control), Franz Floss (Geschäftsführer des Vereins für Konsumenteninformation) und Barbara Schmidt (Generalsekretärin von Österreichs Energie) teilnahmen.

Smart Metering, Preise und Energiewende im Fokus der Abgeordneten

Im Mittelpunkt der Debatte stand zunächst das sogenannte Smart Metering, wobei Abgeordnete Gabriele Tamandl (V) mögliche Veränderungen des Kundenverhaltens thematisierte, während Abgeordneter Heinz-Peter Hackl (F) Verzögerungen bei der Ausarbeitung europäischer Sicherheitsstandards für diese Form der intelligenten Stromzähler beklagte. Mögliche datenschutzrechtliche Probleme beim Smart Metering ortete Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B), der in diesem Zusammenhang vor einem "gläsernen Menschen" warnte.

Abgeordneter Erwin Spindelberger (S) wiederum brachte die Tarifsituation zur Sprache und stellte fest, die Strom- und Gaspreise für die Haushalte würden in Österreich weit über, jene für die Industrie hingegen weit unter den EU-Durchschnitt liegen, auch würden Haushalte um 50 % mehr für die Öko-Unterstützung zu zahlen haben. Die überhöhte Förderung für den Ökostrom bleibe letztlich an den Konsumenten hängen, kritisierte Spindelberger.

Anliegen des Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G) war die Energiewende. Hier gehe es darum, Kosten und Nutzen fair, angemessen und transparent zu verteilen, betonte er und warf überdies Walter Boltz vor, die Energiewende öffentlich schlecht zu reden. Was die Tarife betrifft, war für den Grün-Mandatar klar, dass Preissenkungen an die Endverbraucher weiter gegeben werden müssen. Zudem will Pirklhuber verstärkt nach den kartell- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen gegen Energieversorgungsunternehmen vorgehen und schlug in diesem Zusammenhang eine Beweislastumkehr vor.

Mitterlehner: Smart Metering bring Vorteile für KonsumentInnen

Bundesminister Reinhold Mitterlehner begrüßte vor allem das Smart Metering, in das er hohe Erwartungen richtete. Er kündigte weitere Präzisierungen in den Bereichen Datenschutz und Sicherung an und rechnete mit einem Einsparungspotential für die Haushalte durch die intelligenten Stromzähler von 5 – 8 %, wodurch, wie er betonte, praktisch der Ökostrom-Beitrag gegengerechnet werden könnte. Die Vorteile des Smart Metering liegen eindeutig bei den KonsumentInnen, stand für Mitterlehner fest.

Die Energiewende hielt der Minister im Gegensatz zu Walter Boltz grundsätzlich für machbar. Die Erreichbarkeit der 2020-Ziele sei noch möglich, wenn auch mit Problemen behaftet, meinte er etwa unter Hinweis auf die angestrebte CO2-Reduktion. Bei den erneuerbaren Energie wiederum liege Österreich im Plan.

Die möglichen Einsparungen durch den nunmehr beschleunigten Anbieterwechsel bezifferte Mitterlehner mit 400 € pro Jahr, bestätigte allerdings auch die vom Abgeordneten Sigisbert Dolinschek (B) diagnostizierte Scheu der Österreicher vor einem Wechsel. Während hierzulande bloß 1,1 % den Stromanbieter und 1,7 % den Gaslieferanten wechseln, liegen die entsprechenden Raten in Deutschland bei 6,3 % bzw. 9,5 %.

Ausdruck der Konsumentenrechte ist für den Minister auch der Schutz bedürftiger, zahlungsunfähiger Kunden. Hier gebe es ein qualifiziertes Mahnverfahren, die Stromabschaltung sei nur die allerletzte Möglichkeit. Vor Wochenenden und Feiertagen werde nicht abgeschaltet, vor der Abschaltung müssen jedenfalls zwei Mahnungen sowie ein eingeschriebener Brief eingelangt sein. Für einkommensschwache Haushalte sind, wie Mitterlehner weiters mitteilte, auch Kostendeckelungen in Bezug auf den Ökostrom vorgesehen. Haushalte, die von der Rundfunkgebühr und anderen Gebühren befreit sind, haben zudem auch keine Ökostromkosten zu bezahlen.

Schmidt: Marktpreise für Energie unter dem EU-Durchschnitt

Barbara Schmidt meinte ebenfalls, die Liberalisierung habe aus den Strombeziehern aktive Marktteilnehmer gemacht. Sie trat mit Nachdruck der Einschätzung von überdurchschnittlich hohen Energiepreisen in Österreich entgegen und betonte, der Marktpreis betrage lediglich ein Drittel der Stromkosten der Haushalte, dieser liege im internationalen Vergleich unter dem europäischen Durchschnitt. Schmidt unterstrich überdies, die Strompreise hätten sich langfristig in Österreich sehr stabil entwickelt und würden unter der Inflationsrate liegen. Kurzfristig niedrigere Börsenpreise könnten deshalb nicht an die Kunden weitergegeben werden, da die Energieversorgungsunternehmen ja auch die Kosten für die Erhaltung ihrer Kraftwerke zu tragen hätten. Was Smart Metering betrifft, warnte Schmidt vor allzu hohen Erwartungen in der Anfangsphase und gab zu bedenken, es gelte zunächst, eine Veränderung des Konsumentenverhaltens herbeizuführen. In den Folgejahren werde es aber neue Angebote und neue Preismodelle geben, die dazu führen, dass sparsamer mit dem Strom umgegangen wird. Beim Smart Metering sei jedenfalls der Datenschutz wichtig, ein Einsatz von Smart Meters sei aber nur sinnvoll, wenn die benötigten Verbrauchsdaten übermittelt werden können. Die Expertin rechnet mit technischen Weiterentwicklungen bei den Geräten und zerstreute Bedenken, Smart Metering könnte den Anbieterwechsel auf dem Strommarkt erschweren. Die E-Wirtschaft werde für eine entsprechende Information der Konsumenten über die Vorteile des Smart Metering sorgen, sagte Schmidt und hielt es für möglich, Menschen ohne Internet-Anschluss die Smart Meter-Rechnungen per Post zuzusenden.

Boltz hält Energiewende für gescheitert

Walter Boltz bekräftigte ebenfalls, die Kunden hätten von der Liberalisierung durchaus profitiert. Die Konsumentenbelastung sei in den letzten Jahren leicht gesunken, stellte er fest und begründete dies mit reduzierten Netztarifen. Der "Kundenträgheit" beim Anbieterwechsel will Boltz wiederum durch bessere Information entgegentreten. Zum Thema Energiewende meinte er, Europa sei mit seinem diesbezüglichen Modell gescheitert. Die CO2-Emissionen seien nicht gesunken, die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energie habe die Erwartungen nicht erfüllt, niemand außerhalb Europas übernehme unsere Klimaschutzbestimmungen. Boltz warnte in diesem Zusammenhang, man müsse sich sehr wohl überlegen, wie teuer im Vergleich zu anderen Ländern und Regionen in Europa Energie sein dürfe, bevor es nachteilige Auswirkungen auf den Industriestandort gibt. Was Smart Metering betrifft, kündigte er auch namens der E-Control an, zur Information der Kunden beizutragen, und erinnerte daran, dass die 200.000 Smart Meters, die in Österreich bereits eingesetzt werden, keinerlei Kundenbeschwerden hervorgerufen haben. Sorgen wegen eines Tarifwildwuchs infolge von Smart Meters hielt Boltz mit Hinweis auf das skandinavische Beispiel für unbegründet. Auch verbesserten Smart Meters die Einsatzmöglichkeiten erneuerbarer Energien und helfen Steuerungskosten zu sparen. "Smart Meters können ohne Mehrkosten für die KonsumentInnen eingesetzt werden, zeigte sich Bolz überzeugt.

Floss: Kunden brauchen Information

Franz Floss äußerte sich skeptisch in Bezug auf die erwarteten positiven Auswirkungen des Smart Metering und rief zu einer realistischen Einschätzung auf. Die Vorteile würden in erster Linie bei den Netzbetreibern liegen. Für die KonsumentInnen bestehe die Gefahr von höheren Kosten, aber auch von Nachteilen durch eine neue Tarifgestaltung durch die Energieversorgungsunternehmen. Darüber hinaus sei die Nutzung der Flexibilität beim Energieverbrauch nur begrenzt möglich. Wirkliche Energieeinsparungen könnten jedenfalls auf andere Weise effektiver erreicht werden, meinte Floss. Verbesserungen ortete er hingegen bei der Gestaltung der Stromrechnungen, die seiner Meinung nach nun deutlich informativer und verständlicher seien. Nur entsprechende Informationen und eine leichte Lesbarkeit der Rechnung könnten die für einen allfälligen Anbieterwechsel notwendigen Grundlagen liefern, war er überzeugt. Viel versprach er sich in diesem Zusammenhang auch von der nunmehr besseren und vollständigeren Information auf den jeweiligen Homepages der Energieversorgungsunternehmen. Zur Preisgestaltung hielt Floss fest, die Differenz zwischen Haushaltsstrompreis und Industriestrompreis sei in Österreich größer als im internationalen Vergleich.

Ausschuss vertagt Anträge der Opposition

Schließlich vertagte der Ausschuss jeweils mit der Mehrheit der Koalitionsparteien Entschließungsanträge von Oppositionsabgeordneten.

  

Grüne für konsequente Herkunftskennzeichnung bei Lebensmitteln

Jüngste Lebensmittelskandale mit nicht gekennzeichneten Zutaten in Fertigprodukten zeigen, dass Konsumentinnen keine Chance haben, die Warenkette zu erfassen, lautete die Kritik von Abgeordnetem Wolfgang Pirklhuber (G) und zugleich seine Begründung für einen Entschließungsantrag (2220/A[E]) seiner Partei. Tiefkühlblöcke mit Fleisch von tausenden Tieren aus Schlachthöfen in ganz Europa und immenser Preisdruck führten nahezu zwangsläufig zu Betrug und Täuschung, argumentiert Pirklhuber. Pirklhuber verlangte ein Gütesiegelgesetz, das die Auslobung von Herkunft, Regionalität Tierschutz und Gentechnikfreiheit ermöglicht und sicherstellt, dass nur Fleisch oder tierische Produkte von in Österreich geborenen und im Inland aufgezogenen Tieren als österreichische Ware bezeichnet werden können. Auch sollte die Bundesregierung in der EU für eine umfassende und transparente Herkunftskennzeichnung eintreten, die eine Information der KonsumentInnen über Tierhaltung, Zucht, Fütterung, Transport und Schlachtung garantiert und auch Restaurants einbezieht.

Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner äußerte sich positiv zum Thema Herkunftsbezeichnungen und zur Forderung nach mehr Transparenz, Information und Vergleichbarkeit der Angebote für die KonsumentInnen. Zugleich warnte der Minister aber vor einer überschießenden Administration und riet zur Fortsetzung der Diskussion über eine praktikable Lösung.

Abgeordneter Erwin Spindelberger (S) äußerte sich ebenfalls positiv, schloss sich der Forderung der Antragssteller an, auch für Restaurants eine Kennzeichnungspflicht vorzusehen und fügte seinen Vorschlag hinzu, auch die Küchen von Spitälern und Schulen einbeziehen. Spindelberger schlug die Vertagung des Antrags vor, weil der für die Materie zuständige Minister Stöger im Ausschuss nicht anwesend war.

Ebenfalls mit Hinweis auf die Abwesenheit der zuständigen Minister vertagte der Ausschuss mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit die weiteren Oppositionsanträge.

Grüne warnen vor Gentechnik im Honig

Weiters warnte Abgeordneter Wolfgang Pirklhuber (G) vor gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in Honig und fordert in einem Entschließungsantrag (1659/A(E)) den Gesundheitsminister auf, sicherzustellen, dass kein Honig in den Handel gelangt, der nicht zugelassene gentechnisch veränderte Zutaten enthält. Darüber hinaus verlangt er Zertifikate für Honig aus Ländern, die gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen. Für Honig, der in Österreich vertrieben wird, müsse der Nachweis erbracht werden, dass er keine gentechnisch veränderten Zutaten enthält, verlangten die Grünen.

BZÖ verlangt Verbot kostenpflichtiger Service-Hotlines 

Die Praxis mancher Firmen, mittels kostenpflichtiger Service-Hotlines für technische Auskünfte und Informationen zusätzlich Geld zu verdienen, kritisierte Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (B). Der Grund für die Anrufe liege fast immer im Verschulden der Firmen, erinnerte der Antragsteller und forderte in seinem Entschließungsantrag (1508/A(E)) ein gesetzliches Verbot für diese Geschäftspraktiken.

BZÖ gegen Herstellung von Produkten mit eingebauten Schwachstellen   

In einem weiteren Entschließungsantrag verlangte Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ) vom Konsumentenschutzminister schließlich einen Bericht über Maßnahmen gegen die "geplante Obsoleszenz" (2131/A[E]). Darunter versteht man den Verkauf von Produkten, in die bewusst Schwachstellen und Teile mit absehbarer Haltbarkeit eingebaut werden, um die Lebensdauer des Produkts zu beschränken. Diese Strategie widerspreche ökologischen und nachhaltigen Anforderungen an die Wirtschaft des 21. Jahrhunderts, gab Dolinschek zu bedenken. "Geplante Obsoleszenz" stehe in krassem Widerspruch zu einer effizienten und ressourcenschonenden Wirtschaft, argumentierte der Antragsteller. (Schluss) hof/fru

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