Parlamentskorrespondenz Nr. 528 vom 13.06.2013

Tierschutz wird Staatszielbestimmung

Nationalrat beschließt ferner Verbesserungen für Sehbehinderte bei Stimmabgabe

Wien (PK) – Die Formulierungen zur Verankerung des Tierschutzes, des Umweltschutzes sowie der Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung als Staatszielbestimmung blieben im heutigen Nationalrat weiterhin umstritten. Einig waren sich die Abgeordneten aber über Verbesserungen in einzelnen Wahlrechten, insbesondere über die Erleichterungen für Blinde und Sehbehinderte bei der Abgabe von Vorzugsstimmen.

Weiterer Schritt zur Barrierefreiheit im Wahlrecht

Die kommenden Nationalratswahlen warfen heute auch bereits in Form einer kleinen Wahlrechtsänderung ihre Schatten voraus. Mit einem   Gesetzesantrag des Verfassungsausschusses zur Änderung der Nationalrats-Wahlordnung, der Europawahlordnung und diverser anderer Wahlgesetze kommt es zu einer Neuregelung des Einspruchsverfahrens gegen unrichtige bzw. fehlende Eintragungen in die Wählerevidenz und in die jeweiligen Wählerverzeichnisse. Außerdem sind, neben einigen weiteren Adaptierungen des Wahlrechts, Erleichterungen für blinde bzw. stark sehbehinderte Wählerinnen und Wähler bei der Abgabe von Vorzugsstimmen vorgesehen. Der diesbezügliche Beschluss erfolgte einstimmig unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags, der redaktionelle Korrekturen zum Inhalt hatte.

Abgeordneter Gernot DARMANN (F) stimmte der Umsetzung der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit auch im Bereich des Wahlrechts sowie den Verbesserungen für behinderte Menschen bei der Vergabe von Vorzugstimmen zu, zeigte sich aber verwundert über die Weigerung der SPÖ, weitergehende Verbesserungen für behinderte Menschen bei Wahlen herbeizuführen. Bei elektronisch geführten Abstimmungsverzeichnissen sah der Redner noch offene Fragen hinsichtlich der zu verwendenden Laptops und Programme sowie bei der Ausbildung der Wahlbeisitzer. Dabei befürchtete Darmann auch Datenschutzprobleme und warnte vor Datenmissbrauch. Die FPÖ werde ihre Haltung zur vorliegenden Materie durch ein differenziertes Abstimmungsverhalten in der Zweiten Lesung zum Ausdruck bringen.

Huainigg: Auch Menschenwürde in der Verfassung verankern

Abgeordneter Stefan PRÄHAUSER (S) begrüßte die erreichten Verbesserungen für Sehbehinderte bei der Abgabe von Vorzugstimmen bei Wahlen und riet dazu, die Erfahrungen mit den neuen  elektronischen Abstimmungsverzeichnissen genau zu beobachten. Er meinte aber, Bedenken sollten nicht dazu führen, auf diese technische Möglichkeit zu verzichten.

Abgeordneter Franz-Joseph HUAINIGG (V) unterstrich grundsätzlich die Notwendigkeit, die Ausübung des Wahlrechts für behinderte Menschen zu erweitern und begrüßte die Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen bei der Abgabe einer Vorzugsstimme. Auch sollen behinderte Menschen per Internet vorweg über Vorzugsstimmenlisten informiert werden. Sein Bedauern brachte der Redner darüber zum Ausdruck, dass es nicht gelungen sei, den Begriff der "Menschenwürde" in der Bundesverfassung zu verankern. Das sei kein unbestimmter philosophischer Begriff, sondern die Grundlage der Menschenrechte, argumentierte Abgeordneter Huainigg.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) erinnerte daran, dass die Vorlage einen Teil des ursprünglich geplanten Demokratiepakets darstellt, die herausgelöst wurde, um die Barrierefreiheit für sehbehinderte Menschen bei der Vergabe von Vorzugsstimmen bei der bevorstehenden Nationalratswahl einzuführen. Nicht gelungen sei die Berücksichtigung von Gender-Gesichtspunkten bei der Vergabe von Vorzugsstimmen, beklagte die Rednerin und hielt es für erforderlich, die Auswirkungen von Wahlrechtsänderungen bei der Verteilung der Sitze auf Frauen und Männer zu beachten. Die vorgesehenen Computer in den Wahllokalen werden nicht vernetzt sein, sondern nur elektronische Schreibmaschinen darstellen, die vorgebrachten Datenschutzbedenken teile sie an dieser Stelle nicht, sagte Musiol. Die Rednerin rief das Ziel des Ausbaus der direkten Demokratie in Erinnerung und zeigte sich zuversichtlich, dass dieses Thema am 28. Juni im Verfassungsausschuss ausverhandelt werden könne, wenn man darüber so ernsthaft berate wie über die vorliegenden Materien.

Hoffnung auf Ausbau der direkten Demokratie noch in dieser GP

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) knüpfte an die Vorrednerin an, kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an und schloss sich der Hoffnung auf Fortschritte beim Thema Volksbegehren an. Es gehe darum, die repräsentative Demokratie um Instrumente der direkten Demokratie zu ergänzen.

Abgeordnete Ulrike KÖNIGSBERGER-LUDWIG (S) begrüßte die erleichterte Stimmabgabe für sehbehinderte Menschen bei Vorzugsstimmen. Ernst genommen habe man auch den Wunsch der Behinderten, sich im Vorfeld der Wahlen ausreichend informieren zu können. So wird das Innenministerium die Vorzugsstimmenlisten vor den Wahlen auf seiner Homepage veröffentlichen. Das Wahlrecht in Österreich werde im Hinblick auf die Barrierefreiheit für behinderte Menschen im internationalen Vergleich schon bisher sehr gut beurteilt, hielt die Rednerin fest.

Auch Abgeordneter Josef LETTENBICHLER (V) zeigte sich für die bevorstehenden Ausschusssitzungen Ende Juni zum Thema Demokratiepakte zuversichtlich. Heute werde das Wahlrecht für behinderte Menschen ein weiteres Stück barrierefreier, freute sich Lettenbichler und bemühte sich, Sorgen wegen Datenmissbrauchs beim Einsatz eines elektronischen Abstimmungsverzeichnisses in den Wahllokalen zu zerstreuen. Sein Abänderungsantrag enthielt redaktionelle Korrekturen und terminologische Verbesserungen.

Bei Barrierefreiheit noch viel zu tun

Abgeordnete Helene JARMER (G) berichtete, im internationalen Vergleich sei es nicht selbstverständlich, dass behinderte Menschen wählen können. Dennoch sah sie auf dem Weg zu einem barrierefreien Wahlrecht noch viel zu tun: Der Einsatz von Brailleschrift und Gebärdensprache sei zu ermöglichen und der barrierefreie Zugang zu Wahllokalen weiter zu verbessern. Auch sollten Behinderte Begleitpersonen in die Wahlzelle mitnehmen dürfen. Alle behinderten Menschen sollen ihre Stimme frei abgeben dürfen, forderte Jarmer.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) berichtete von schwierigen Verhandlungen über die Wählererfassung, wobei er sich überzeugt zeigte, dass auch beim Thema zentrale Wählerevidenz mit der Zeit Rat und Zustimmung der Opposition kommen werde. Donabauer würdigte den Beitrag des Abgeordneten Huainigg, dessen Vorschlag, Behinderten die Möglichkeit zu geben, bei der Abgabe einer Vorzugsstimme Ziffern verwenden zu können, heute realisiert werde. Die Landtage sah der Redner vor große Aufgaben gestellt, weil auch sie die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bereich der Landtagswahlordnungen umsetzen müssen. Auch Donabauer sprach sich dafür aus, die Verhandlungen über die restlichen Themen des Demokratiepaktes in der nächsten Sitzung des Verfassungsausschusses abzuschließen.

Team Stronach Mandatar Stefan MARKOWITZ (T) wertete es als positiv, dass man nun auch auf der Bundesliste seine Vorzugsstimme abgeben kann. Nicht nachvollziehbar ist seiner Meinung nach der Einwand von Abgeordneter Musiol, wonach dies ein Nachteil für Frauen sein soll. "Prinzipiell geht das Ganze in eine richtige Richtung", konstatierte der Redner und kündigte die Zustimmung seiner Fraktion an.

Der vorliegende Gesetzesantrag wurde nach getrennter Abstimmung in Zweiter Lesung schließlich in Dritter Lesung unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags einstimmig angenommen.

Abschließender Schliff für neue Verwaltungsgerichtsbarkeit

Einstimmig angenommen wurde ferner ein Gesetzentwurf der Koalitionsparteien, mit dem diverse Redaktionsversehen in den Anfang dieses Jahres vorgenommenen Ausführungs- und Verfahrensgesetzen zur Neuregelung der Verwaltungsgerichtsbarkeit beseitigt und legistische Klarstellungen vorgenommen werden sollen. So wird etwa die Bestimmung über die örtliche Zuständigkeit für Verwaltungsgerichtsverfahren auf Wunsch der Länder neu formuliert.

SPÖ-Justizsprecher Johannes JAROLIM konstatierte, dass es sich beim vorliegenden Gesetz um eine umfangreiche Korrektur im Rahmen einer Gesetzeswerdung handle. Zu danken sei dem jungen und engagierten Team, das darin noch rechtzeitig den Fehler gefunden hätte. Es sei eine Kernmaterie, die saniert werde, meinte der Redner und zeigte sich überzeugt, dass heute der "glatte Abschliff" und das "Finish" eines umfassenden Gesetzeswerkes erfolge, worauf man auch stolz sein könne.

Mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit schaffe man dezentrale Kompetenzzentren für den Rechtsschutz, meinte Abgeordneter Johann SINGER (V). Da es zu einer Zusammenführung der bestehenden Behörden komme, werde der Instanzenzug für Bürgerinnen und Bürger verkürzt. Eine klare und effizient ausgestatte Behördenstruktur ziehe des Weiteren als Konsequenz nach sich, dass die Verfahren insgesamt kostengünstiger und die Entscheidungsdauer kürzer werde. Für den Redner stand ebenfalls außer Zweifel, dass das vorliegende Gesetz durch eine Konzentration aller Berufungsverfahren eine Qualitätssteigerung der Entscheidungen mit sich bringe.

Abgeordnete Daniela MUSIOL (G) sprach kritische Töne gegenüber Staatssekretär Ostermayer aus, da den Grünen ein Bericht vorgelegt worden sei, der diese Bezeichnung nicht verdiene. Der Bericht hätte das Ziel beinhalten sollen, ein einheitliches Richterbild sowie Organisations- und Dienstrecht zu gestalten. Demnach hätte sich die Mandatarin einen ausführlicheren Bericht gewünscht, denn es sei wichtig, zu einem einheitlichen Bild zu kommen, damit auf dieser formalen Ebene keine Unterschiede bestehen, räumte Musiol ein, denn damit könne man Vorbehalte und die sensible Situation entspannen.

"Wir stimmen dieser epochalen Vorlage zu", meinte Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) am Beginn seines Debattenbeitrags, knüpfte daran aber die Forderung, dass die Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte zumindest mittelfristig nicht zu einer Verteuerung, sondern zu einer Einsparung führe. Außerdem mahnte der Redner ein, man möge darauf achten, dass es nicht zu einer Aufsplitterung etwa des Richterbildes und des Organisations- und Dienstrechtes kommt. In diesen Fällen sei eine Einheitlichkeit auf jeden Fall gefordert, schloss Scheibner.

Staatssekretär Josef OSTERMAYER (S) sprach seinen Dank für die vorbildhafte und ausgezeichnete Kooperation bei der Erarbeitung dieses "Großprojektes" Verwaltungsgerichtsbarkeit aus. Fast alle Gesetze seien einstimmig durchgebracht worden, zeigte sich der Redner erfreut, wobei die Ambition gewesen sei, möglichst einstimmige Beschlüsse zustande zu bringen. Es sei das "größte Rechtsstaatsprojekt seit Jahrzehnten in dieser Republik", freute sich Ostermayer, wobei dafür viele Startvorbereitungen nötig gewesen seien. Er sei optimistisch, dass ab dem Inkrafttreten alles so funktioniere, wie man es sich vorstellt. Dafür spreche auch, dass alle Vorausmaßnahmen im Zeitplan seien. Nun soll das, was man sich vorgenommen habe, Realität werden. Nämlich, dass es zu schnelleren, rechtsstaatlich besseren und einheitlicheren Verfahren komme, führte der Staatssekretär aus.

Sind die Tiere nun ausreichend geschützt?

Durch eine neues Bundesverfassungsgesetz werden in Hinkunft der Tierschutz, ein umfassender Umweltschutz sowie die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung als übergeordnete Staatsziele verfassungsrechtlich verankert. Gleichzeitig wird durch eigene Passagen die Bedeutung der Grundlagenforschung und der angewandten Forschung unterstrichen. Das Plenum sicherte heute dafür die notwendige Zweidrittelmehrheit.

Die Bestimmungen gehen auf eine diesbezügliche Einigung zwischen SPÖ, ÖVP und FPÖ zurück, womit auch die notwendige Zweidrittelmehrheit gesichert ist. Die Grünen und das BZÖ sind hingegen von der Sinnhaftigkeit der neuen Bestimmungen nicht überzeugt und sprachen von unzureichenden Lippenbekenntnissen.  

Miterledigt wurde der FPÖ-Antrag 340/A[E]. Auf Ablehnung stießen in diesem Zusammenhang weitergehende Anträge der Grünen und des BZÖ zur verfassungsrechtlichen Verankerung des Tierschutzes (290/A[E] und 861/A[E]) sowie ein Gesetzesantrag der FPÖ zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung (2208/A) und ein Entschließungsantrag der Grünen (2198/A[E]), der sich gegen die Auslagerung der kommunalen Wasserversorgung an gewinnorientierte private Unternehmen wendet. Zur Diskussion stand auch eine Bürgerinitiative (4/BI) zum Thema Tierschutz, die zur Kenntnis genommen wurde.

Abgeordneter Bernhard VOCK (F) zeichnete den Weg der Forderung einer verfassungsmäßigen Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung vom Tierschutzvolksbegehren 1996 bis zu dem im Jahr 2004 von allen Parteien beschlossenen Tierschutzgesetz. Man sei sich darüber einig gewesen, dass der Tierschutz als Staatszielbestimmung in die Verfassung kommen soll, berichtete der Mandatar. Heute stehe dies auch fest, wobei auch sein dementsprechender Antrag miterfüllt worden sei, zeigte sich Vock erfreut und bedankte sich bei allen Beteiligten. "Es ist ein schöner Tag für die Tiere und ein besonderer Tag für den Tierschutz in Österreich", so der F-Mandatar.

Eine Staatszielbestimmung sei etwas anderes als eine einfachgesetzliche Umsetzung von verschiedenen Regelungen, stellte Abgeordneter Peter WITTMANN (S) am Anfang seiner Wortmeldung klar. Die Verfassung habe keine Klagfähigkeit und auch keine klagfähigen Bestimmungen, führte er außerdem aus. Man gehe am Thema vorbei, wenn man behauptet, dass man eine klagbare Bestimmung in der Verfassung verankern müsse, bemühte sich Wittmann um Aufklärung und betonte in diesem Zusammenhang, dass es sich beim vorliegenden Gesetz um ein uneingeschränktes Bekenntnis zum Tierschutz handle. Es gebe auch keine über- oder untergeordneten Staatszielbestimmungen, diese stehen gleichberechtigt nebeneinander, meinte der Mandatar.

Kritisch über das verfassungsmäßige Zustandekommen des Tierschutzes äußerte sich Abgeordnete Christiane BRUNNER (G). Man hätte einen Unterausschuss eingerichtet, die Einigung hätte jedoch außerhalb stattgefunden, vermerkte die Mandatarin negativ, wobei dies demokratiepolitisch höchst fragwürdig sei. Defizite sah sie auch im Gesetz selbst, da unter anderem der Klimaschutz so gut wie nicht vorkommt und der Gesetzgeber auf klare Formulierungen verzichtet. Diese inhaltsleere Formulierungen hätten Aushebelungen zum Resultat, so die Bedenken Brunners.

Abgeordneter Wolfgang GERSTL (V) erwiderte, an diesem Tag gelange genau das zum Beschluss, was die Grünen gefordert hätten. Nicht nachvollziehbar sei daher die Position von Abgeordneter Brunner, denn es gebe hier nichts mehr auszusetzen. Auch andere Bereiche als der Tierschutz, wie die Wasserversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger mit guter Qualität stünden nun in der Verfassung und entsprächen den Forderungen der Grünen, führte Gerstl aus. "Wir haben Verantwortung gegenüber der gesamten Schöpfung", schloss der Mandatar. 

Auch Abgeordneter Wolfgang SPADIUT (B) ging auf die Chronologie des zur Verhandlung stehenden Gesetzes ein. Man habe einen fertigen Antrag ohne die Einbindung der Grünen und seiner Fraktion vorgelegt, führte er aus. Es sei richtig, dass der Tierschutz in die Verfassung gehört, aber nicht um jeden Preis, meinte er und äußerte sich kritisch gegenüber den im Gesetz enthaltenen inhaltsleeren Formulierungen, mit dem der Tierschutz in der Verfassung verankert wird. Der Tierschutz würde durch die nachfolgenden zwei Paragraphen massiv eingeschränkt, zeigte sich der Redner überzeugt, denn dieser Antrag beruhige zwar die Bevölkerung, aber bedeute kein Schutz für die Tiere.

"Die Bundesverfassung ist nicht zu verwechseln mit einem Materiengesetz", führte Abgeordneter Otto PENDL (S) aus, wobei dies Abgeordneter Wittmann bereits auf den Punkt gebracht habe. Pendl nutzte auch die Gelegenheit, allen Beteiligten zu danken, denn in dieser Gesetzgebungsperiode seien verfassungsmäßig "Jahrhundertgesetze" entstanden, zeigte sich der Redner überzeugt und bezeichnete das vorliegende Gesetz abschließend als gute Entwicklung, auf die man stolz sein könne.

Abgeordnete Martina SCHENK (T) meinte, der lange Weg des Tierschutzes in die Verfassung habe mit dem heutigen Tag ein Ende. Auch die Team Stronach Mandatarin ging auf die Gesetzwerdung seit Einbringung des Antrags ein. Sie gehe davon aus, dass der Weg schon seine Richtigkeit habe, meinte die Rednerin in diesem Zusammenhang. Prinzipiell wertete Schenk das vorliegende Gesetz als positiv, ortete aber auch Mängel in der Formulierung. "Wenn man sich zu einem umfassenden Umweltschutz bekennt, kann man das auch beim Tierschutz", forderte Schenk.

Abgeordneter Karl DONABAUER (V) äußerte sich positiv über den Antrag. Denn wenn man es genau lese, würde man sehen, dass es eine gute Sache ist, meinte der Redner, wobei er anmerkte, dass jedes Gesetz im Spannungsfeld von Ökonomie, Ökologie und sozialen Aspekten gemacht werde. Man bekenne sich damit zu einem umfassenden Tierschutz, betonte Donabauer.

Uneinigkeit auch über ausreichenden Schutz der Wasserversorgung

Abgeordneter Josef JURY (F) meinte, dass es ein "Jahrhundertgesetz" gewesen wäre, wenn man in diese Verfassungsänderung unter anderem den "wirklichen Schutz" des Wassers aufgenommen hätte. So sei man nur am Abwehren der Begehrlichkeiten der Europäischen Union, denn es seien Vergaberichtlinien der EU gewesen, die die Österreicherinnen und Österreicher in diesem Punkt aufgeschreckt hätten. Aus diesem Grund wäre es sinnvoll gewesen, den Antrag der Freiheitlichen mitaufzunehmen, so Jury.

Abgeordneter Günther KRÄUTER (S) hielt fest, mit dem heutigen Tag werde ein neues Kapitel im Tierschutz aufgeschlagen. Für ihn ist die neue Verfassungsbestimmung eine wichtige Errungenschaft. Kräuter kündigte zudem an, sich auch als Volksanwalt für den Tierschutz stark machen zu wollen.

Abgeordneter Albert STEINHAUSER (G) meinte dem gegenüber, beim heutigen Beschluss handle es sich "um eine einzige Mogelpackung". Man wolle suggerieren, dass man die öffentliche Wasserversorgung schütze, in Wahrheit seien Privatisierungen in diesem Bereich aber auch in Zukunft nicht ausgeschlossen, kritisierte er. "Es ist gar nichts gewonnen." Steinhauser fragt sich, warum die SPÖ dem Verfassungsgesetz in der vorliegenden Form zustimmt, obwohl sie sich in der Vergangenheit klar für eine Wasserversorgung in öffentlicher Hand ausgesprochen habe.

Abgeordneter Rupert DOPPLER (F) vertrat ebenfalls die Auffassung, dass Wasserversorgung eine öffentliche Aufgabe sei. Er wies darauf hin, dass einige EU-Länder bereits negative Erfahrungen mit der Privatisierung der Wasserversorgung hätten. In der Folge seien die Preise hinaufgeschnellt und die Qualität gleichzeitig schlechter geworden, da private Eigentümer nur auf Gewinne aus seien.

Das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung wurde vom Nationalrat mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit verabschiedet. Auch der Bericht des Verfassungsausschusses über die Bürgerinitiative zum Thema Tierschutz und die ablehnenden Ausschussberichte über die Oppositionsanträge fanden mehrheitliche Zustimmung. (Fortsetzung Nationalrat) jan/keg/gs