Parlamentskorrespondenz Nr. 539 vom 17.06.2013

Vorlagen: Budget

Staatsschuldenausschuss bekommt als Fiskalrat europäische Aufgaben, Erfahrungen mit der Wirkungsorientierung

Staatsschuldenausschuss wird zum Fiskalrat und erhält EU-Aufgaben

Wien (PK) - Änderungen im Gesetz für die Tätigkeit des Staatsschuldenausschusses (2439 d.B.) resultieren aus der "Two Pack"-Verordnung und anderen EU-Normen zur wirtschaftspolitischen Koordinierung und strengeren Haushaltsüberwachung im Euro-Raum ("Europäisches Semester"), die Ende Mai in der EU in Kraft getreten sind. Die Euro-Länder müssen ihre Haushaltsentwürfe künftig auf unabhängige makroökonomische Prognosen stützen und die Einhaltung ihrer innerstaatlichen Finanzvorschriften durch unabhängige Gremien überwachen lassen. In Österreich übernimmt diese Aufgaben der bisherige "Staatsschuldenausschuss". Unter dem neuen Namen "Fiskalrat" wird dieser Ausschuss künftig die Budgetziele nach europäischen Vorgaben beobachten, Empfehlungen abgeben und Anpassungspfade aufzeigen.

Haushaltsrecht 2013: Erste Erfahrungen mit der Wirkungsorientierung

Erste Informationen über wirkungsorientierte Folgenabschätzungen liefert den Mitgliedern des Budgetausschusses ein kürzlich vorgelegter Quartalsbericht. Der Nationalrat hat der Regierung mit dem Bundesfinanzgesetz 2013 im Sinne der Haushaltsreform erstmals konkrete Wirkungsziele und strategische Prioritäten vorgegeben, an denen die Ressorts ihre Gesetzentwürfe, Verordnungen und Projekte ausrichten müssen. Dabei kommt das neue Instrument der "Wirkungsorientierten Folgenabschätzung" zum Einsatz. Es soll die Effektivität und Effizienz staatlichen Handelns steigern, die Transparenz erhöhen und den Dialog mit der interessierten Öffentlichkeit intensivieren. Das Dokument (135 BA) schildert den Veränderungsprozess und den Kulturwandel, den dieses Prinzip in der Verwaltung auslösen soll. Für den Herbst ist einen weiteren Bericht zu erwarten, der über Erfahrungen mit der "Wirkungsorientierten Verwaltungssteuerung" informieren wird.

Die neuen Instrumente für das Budgetcontrolling

Die vom Nationalrat mit dem Budget beschlossenen Wirkungsziele und Maßnahmen bestimmen als "Wirkungsorientierte Verwaltungssteuerung" die Arbeitsprogramme der Ministerien und Obersten Organe sowie deren Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne. Der konkreten Umsetzung dieser obersten strategischen Prioritäten dient die "Wirkungsorientierte Folgenabschätzung", die klare und kohärent aufeinander abgestimmt Ziele definiert, erwünschte und unerwünschte Auswirkungen darstellt, mit "Maßnahmen" und "Indikatoren" die Intention einer Regelung verdeutlicht und damit zugleich die Grundlagen für die interne Evaluierung schafft. Spätestens nach fünf Jahren werden die tatsächlichen Wirkungen mit den ursprünglichen Annahmen verglichen, Effizienz und Effektivität beurteilt und Weiterentwicklungspotenziale identifiziert. "Kennzahlen" und "Meilensteine" dienen dabei als Indikatoren für das Erreichen der Wirkungs-, Regelungs-, oder Vorhabensziele. Der Erfolg einer Regelung wird so kurz-, mittel- und langfristig messbar, überprüfbar und bewertbar.

Die Arbeit der Wirkungscontrollingstelle

Die im Bundeskanzleramt eingerichtete ressortübergreifende Wirkungscontrollingstelle begleitet die Einführung der wirkungsorientierten Steuerung, entwickelt die Konzepte weiter, bietet Beratung und Training an, führt eine Qualitätssicherung der Folgenabschätzungen sowie der Angaben zur Wirkungsorientierung im Bundesvoranschlag durch und erstellt die jährlichen Berichte über die Ergebnisse des Wirkungscontrollings.

Erwünschte und unerwünschte Auswirkungen

Bei der Abschätzung der wesentlichen Wirkungen werden erwünschte und unerwünschte Wirkungen berücksichtigt. Als Wirkungsdimensionen gelten finanzielle Auswirkungen, Auswirkungen auf Unternehmen, gesamtwirtschaftliche Auswirkungen, Auswirkungen auf Verwaltungskosten, Auswirkungen auf die Umwelt, Auswirkungen auf Kinder und Jugend, Soziale Auswirkungen, Auswirkungen auf KonsumentInnen und Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern.

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist seit 1998 als Staatszielbestimmung in der Bundesverfassung verankert und wird durch die Gender Mainstreaming-Strategie des Bundes vorangetrieben. Bei der Umsetzung der Wirkungsorientierung hat die Gleichstellung von Frauen und Männern einen wichtigen Stellenwert. Die Auswirkungen rechtlicher Maßnahmen auf die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird eingeschätzt, um bei scheinbar neutralen Vorhaben Anhaltspunkte für verdeckte Benachteiligungen, Beteiligungsdefizite und die Verfestigung tradierter Rollenmuster zu ermitteln. Jedes Regelungsvorhaben wird dahingehend durchleuchtet, ob es die Gleichstellung fördert, tradierte Ungleichstellungen nicht beeinflusst oder sie verstärkt. Die Informationen aus der Gleichstellungsfolgenabschätzung können dazu genutzt werden, unerwünschte negative Auswirkungen auf Frauen und Männer zu vermeiden und positive Wirkungen zur raschen Erreichung der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter zu verstärken.

Erfahrungen im ersten Quartal 2013

Erfahrungen mit der wirkungsorientierten Folgenabschätzung im ersten Quartal 2013 zeigen, dass das Instrument vielfach angewandt wird, dass die Übermittlung der Folgenabschätzungen von den Ressorts an die Wirkungscontrollingstelle funktioniert, wobei aber teilweise noch Optimierungspotential besteht. Entwicklungsmöglichkeiten sehen die Autoren des Berichts bei der Qualitätssicherung, konkret bei der Verständlichkeit und Überprüfbarkeit. An der ersten Stelle der Wirkungsdimensionen liegen die "Finanziellen Auswirkungen auf Öffentliche Haushalte", gefolgt von "Gesamtwirtschaft" sowie  "Kinder und Jugend". (Schluss) fru

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