Parlamentskorrespondenz Nr. 615 vom 27.06.2013

SPG-Novelle: Betretungsverbot bei häuslicher Gewalt wird ausgeweitet

Innenausschuss stimmt neuem Tapferkeitsabzeichen zu

Wien (PK) – Die Politik setzt einen weiteren Schritt zum besseren Schutz von Kindern vor familiärer Gewalt. Künftig kann weggewiesenen Gewalttätern nicht nur das Betreten der Wohnung, sondern auch der Schule, des Kindergartens und des Horts ihrer Kinder untersagt werden. Einen entsprechenden Beschluss hat der Innenausschuss des Nationalrats heute gefasst. Zudem ist die Exekutive in Hinkunft verpflichtet, unverzüglich die Kinder- und Jugendhilfe zu informieren, wenn Kinder von häuslicher Gewalt betroffen sind.

Für die neuen Bestimmungen sprachen sich alle Fraktionen mit Ausnahme der FPÖ aus. Abgeordneter Werner Herbert begründete die Ablehnung seiner Fraktion damit, dass die Intention der Novelle zwar sicher richtig sei, die Umsetzung aber nicht praktikabel. Zudem äußerte er datenschutzrechtliche Bedenken.

Wer sich nicht an ein Wegweisegebot oder ein Betretungsverbot hält, dem droht künftig eine Verwaltungsstrafe von bis zu 500 € bzw. eine bis zu zweiwöchige Ersatzfreiheitsstrafe. Das gilt auch für eine unzulässige persönliche Kontaktaufnahme. Derzeit ist die Missachtung einer derartigen einstweiligen Verfügung weder gerichtlich noch verwaltungsbehördlich strafbar, Opfern bleibt nur die Möglichkeit, eine Unterlassungsexekution nach der Exekutionsordnung zu beantragen. Wird ein erweitertes Betretungsverbot verhängt, müssen die Schul- bzw. die Kindergartenleitung benachrichtigt werden.

Mit der Sicherheitspolizeigesetz-Novelle (SPG, 2434 d.B.) wird außerdem die bestehende Haftung des Bundes für Schäden an privaten Sachen, die die Polizei zur Gefahrenabwehr benötigt, ausgedehnt. Die Schadenersatzpflicht gilt einer Anregung der Volksanwaltschaft zufolge künftig auch für Polizeieinsätze im Rahmen der allgemeinen Hilfeleistungspflicht. Diesem Teil des Gesetzentwurfes stimmte auch die FPÖ zu, er passierte den Ausschuss somit einstimmig. Damit ist auch ein Entschließungsantrag der FPÖ mit gleichem Anliegen (2176/A[E]) miterledigt.

Ein über die Regierungsvorlage hinausgehender Entschließungsantrag der Grünen (1982/A[E]), der auf die Schließung von Sicherheitslücken im zweiten Gewaltschutzgesetz abzielt, wurde vom Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.

Positiv beurteilt wurden die neuen Gewaltschutz-Bestimmungen von den VertreterInnen der Koalitionsparteien. Abgeordneter Günter Kößl (V) sah eine wesentliche Ausweitung des Kinderschutzes. Die SPÖ-Abgeordneten Gisela Wurm und Ulrike Königsberger-Ludwig wiesen darauf hin, dass man für Hochrisikofälle eigene Programme brauchen werde, die auch entsprechend finanziell abgedeckt sein müssten. Es sei notwendig, dass auch die Täter einbezogen werden. Erfahrungen mit Programmen zur Täterarbeit und Gewaltvermeidung in anderen Ländern zeigten, dass damit in vielen Fällen die Eskalation von Konflikten verhindert werden kann.

Grünen-Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill ortet in der Regierungsvorlage zwar einige Verbesserungen des Gewaltschutzes, sah aber noch Lücken bestehen. Es sei nicht klar, welche Maßnahmen für indirekt von Gewalt im häuslichen Bereich betroffene Kinder und für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren gelten. Bei der Aufzählung der Kinderbetreuungseinrichtungen fehlten die Tageseltern, merkte sie an.

Grundsätzliche Kritik äußerte Abgeordneter Werner Herbert (F). Die Intention der Novelle sei sicher richtig, die Umsetzung aber nicht praktikabel und bringe wenig zusätzlichen Schutz für die Opfer von häuslicher Gewalt. Man fokussiere zu stark auf zusätzliche Anforderungen für die Polizei, diese könne aber im Allgemeinen erst einschreiten, wenn bereits etwas passiert sei. Gerade in großen Schulen sei fraglich, wie man Betretungsverbote durchsetzen wolle, meinte Herbert, der auch datenschutzrechtliche Bedenken äußerte.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner erwiderte auf die geäußerten Bedenken, die Novelle stelle die Opfer in den Mittelpunkt, für deren Schutz nun zusätzliche Möglichkeiten geschaffen werden. Es gehe um die Erweiterung von Kompetenzen für Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen. Die Polizei könne dabei selbstverständlich jederzeit eingeschaltet werden. Sie habe zur Frage, wie Schulen an die jeweilige Situation angepasste Maßnahmen zum Schutz von SchülerInnen setzen können, mit der Unterrichtsministerin ausführliche Gespräche geführt, und sei überzeugt, dass diese auch an großen Schulen wirken können.

Der Umgang mit Daten, die übermittelt werden müssen, sei geklärt worden, versicherte die Ministerin Abgeordnetem Herbert. Man habe auch darauf geachtet, dass es zu keinen Stigmatisierungen von betroffenen SchülerInnen kommen kann. Die Innenministerin informierte Abgeordnete Windbüchler-Souschill, dass man von einer Informationsverpflichtung an Tageseltern gerade auch aus datenschutzrechtlichen Gründen abgesehen habe. Mikl-Leitner betonte die Wichtigkeit von Programmen für Täterarbeit und Hochrisikofälle. Hier sei es wichtig, dass auch die Männerberatungsstellen einbezogen werden, sie habe diesen auch Unterstützung zugesagt.

Zahlreiche Gesetzesanpassungen an neue Verwaltungsgerichtsbarkeit

Vom Innenausschuss mehrheitlich, aber ohne die Stimmen der Grünen beschlossen wurde ein Gesetzespaket (2211 d.B.) das die Anpassung zahlreicher Gesetze im Kompetenzbereich des Innenministeriums an die neue zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit vorsieht. Unter anderem geht es um die Zuständigkeit für Beschwerden gegen vermeintliche Polizeiübergriffe und andere Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt sowie um Berufungen gegen Bescheide diverser Verwaltungsbehörden. Ein administrativer Instanzenzug bleibt nur im gemeindeeigenen Wirkungsbereich bestehen, wobei die Möglichkeit der Vorstellung gegen letztinstanzliche Bescheide an die Gemeindeaufsichtsbehörde entfällt.

Um Unklarheiten zu vermeiden, wird in jedem Materiengesetz ausdrücklich festgelegt, ob ein Bescheid beim Bundesverwaltungsgericht oder beim Landesverwaltungsgericht angefochten werden kann. So sind die Landesverwaltungsgerichte etwa für Beschwerden gegen Bescheide nach dem Sicherheitspolizeigesetz, dem Passgesetz, dem Personenstandsgesetz, dem Pyrotechnikgesetz, dem Waffengesetz, dem Vereinsgesetz und dem Strafregistergesetz zuständig, das Bundesverwaltungsgericht entscheidet in Angelegenheiten des Zivildienstes und des Kriegsmaterialiengesetzes.

Gegen jeden Bescheid kann Beschwerde eingelegt werden

Nach der neuen Rechtslage gilt künftig außerdem der Grundsatz, dass jeder Bescheid einer Behörde angefochten werden kann. Der Ausschluss eines ordentlichen Rechtsmittels in bestimmten Angelegenheiten ist nicht mehr zulässig. Um sicherzustellen, dass Bescheide unmittelbar vollstreckt werden können, wenn dies im wesentlichen öffentlichen oder privaten Interesse liegt, wird jedoch in manchen Bereichen die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde beim Verwaltungsgericht ausgeschlossen. Das gilt etwa für die Zuweisung von Zivildienern, die nachträgliche Widerrufung einer erteilten Bewilligung nach dem Kriegsmaterialiengesetz und bestimmte Entscheidungen der Vereinsbehörde.

Gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte über Beschwerden gegen Exekutivbeamte bzw. gegen Datenschutzverletzungen durch Sicherheitsbehörden kann das Innenministerium Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erheben, unabhängig davon ob die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zugunsten oder zum Nachteil des Betroffenen ausgefallen ist. Zudem kann es in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen Entscheidungen der Datenschutzbehörde über Datenschutz-Beschwerden nach § 90 SPG eintreten.

Da eine Übertragung der Aufgaben des Zivildienstbeschwerderats an die Verwaltungsgerichte nicht möglich ist, ist mit 1. Jänner 2014 die Einrichtung eines unabhängigen Beirats vorgesehen. Er soll Beschwerden von Zivildienern behandeln und kann Empfehlungen abgeben.

Abgeordnete tragen Anliegen von Schützenvereinen und Sportschützen Rechnung

Mit einem heute zur Regierungsvorlage eingebrachten und bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsantrag tragen die Abgeordneten unter anderem Anliegen von Schützenvereinen und Sportschützen Rechnung. So kann künftig – nach individueller Prüfung – auch jugendlichen Mitgliedern traditioneller Schützenvereine der Besitz einer Waffe erlaubt werden. Voraussetzung ist die Vollendung des 16. Lebensjahres. Für Sportschützen wird eine Sonderregelung in Bezug auf die Genehmigung zusätzlicher Schusswaffen geschaffen.

Darüber hinaus wird im Waffengesetz normiert, dass in einzelnen Fällen, etwa was Beschwerden gegen eine aufgetragene Deaktivierung von Schusswaffen bzw. Kriegsmaterial durch das Verteidigungs- bzw. das Innenministerium betrifft, abweichend von der grundsätzlich geltenden Regelung nicht das Landesverwaltungsgericht, sondern das Bundesverwaltungsgericht zuständig ist.

Ein im Zuge der Beratungen von Abgeordneter Lueger (S) eingebrachtes weiteres Gesetzespaket sieht gesetzliche Klarstellungen und die Beseitigung von Redaktionsversehen im FNG-Anpassungsgesetz und anderen Fremdengesetzen vor. Mit einer Änderung des Fremdenpolizeigesetzes wird in Reaktion auf ein OGH-Urteil sichergestellt, dass auch Schlepperei-Delikte, die im Ausland begangen werden und österreichische Interessen verletzen, der österreichischen Strafgerichtsbarkeit unterliegen. Die Zustimmung zu diesem Gesetzespaket erfolgte mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Team Stronach.

Abgeordnete Alev Korun (G) kritisierte, dass durch diesen zusätzlichen Antrag mehr als technische Anpassungen erfolgen, die Vorgehensweise sei daher aus Sicht der Grünen nicht adäquat. So werde das vom Verfassungsgerichtshof als unverhältnismäßig aufgehobene Einreiseverbot von 18 Monaten nach einer Ausweisung für einen Teil der Fälle wieder eingeführt. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner stellte dazu fest, dass es sich um den Nachtrag einer Übergangsregelung für bereits nach geltendem Gesetz ausgesprochene Ausweisungen handelt.

Neue Abzeichen für besondere Verdienste um die öffentliche Sicherheit

Mit neuen Verdienstzeichen können künftig außerordentliche Leistungen für die öffentliche Sicherheit gewürdigt werden. So kann Exekutiv- und Justizwachebeamten, die sich durch besondere Tapferkeit im Dienst auszeichnen, künftig ein spezielles Tapferkeitsabzeichen zuerkannt werden. Für besonders couragierte Zivilpersonen ist ein Anerkennungszeichen vorgesehen. Ursprünglich sollte die Verleihung der neuen Verdienstzeichen dem Innenministerium vorbehalten bleiben (2433 d.B.), durch einen Abänderungsantrag wurden die Bestimmungen aber auf das Justizministerium ausgeweitet und neben der Exekutive auch die Justizwache miteinbezogen.

Mit dem Abänderungsantrag werden außerdem nähere Bestimmungen betreffend die Verleihungsvoraussetzungen sowie das genaue Aussehen des Tapferkeitsabzeichens festgelegt. Die Zustimmung zur Regierungsvorlage in der Fassung des Abänderungsantrags erfolgte ohne Debatte und einhellig.

Internationales Abkommen zur Eindämmung illegaler Schusswaffen

Einstimmig genehmigte der Innenausschuss außerdem ein von der Regierung dem Parlament zur Ratifizierung vorgelegtes internationales Abkommen, das die Eindämmung illegaler Schusswaffen zum Ziel hat (2132 d.B.). Konkret verpflichten sich die Vertragsstaaten dazu, die unerlaubte Herstellung von Schusswaffen und von Munition sowie den unerlaubten Handel mit solchen Produkten unter Strafe zu stellen und weitere Maßnahmen zu setzen, um illegaler Schusswaffenproduktion und Schwarzhandel entgegenzuwirken. So sind die Staaten etwa angehalten, allgemeine Standards für Einfuhr-, Ausfuhr- und Durchfuhrgenehmigungen zu beachten und einander durch Informationsaustausch zu unterstützen. Zudem sind Registrierungs- und Kennzeichnungspflichten verankert.

Das Abkommen wurde bereits im Jahr 2001 in Ergänzung des UN-Übereinkommens gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität unterzeichnet. Durch die Bekämpfung der unerlaubten Herstellung und des unerlaubten Handels mit Schusswaffen sollen dem Terrorismus und der organisierten Kriminalität Ressourcen entzogen und regionale Konflikte deeskaliert werden, heißt es in den Erläuterungen.

FPÖ fordert Polizeidienststelle in Kremser Innenstadt

Schließlich vertagte der Innenausschuss einen Antrag der FPÖ (1633/A[E]), der darauf abzielt, in der Kremser Innenstadt wieder eine Polizeidienststelle zu eröffnen. Abgeordneter Harald Vilimsky (F) ortete gravierende Sicherheitsdefizite in der Stadt und mahnte in diesem Sinn neben einem zweiten Posten auch zusätzliche Exekutivplanstellen ein. Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) hielt ihm entgegen, es müsste erst die Einsatzdichte in Krems erhoben werden, um Aussagen treffen zu können, wie gerechtfertigt der Antrag sei. (Schluss Innenausschuss) sox/gs