Parlamentskorrespondenz Nr. 646 vom 04.07.2013

EntwicklungshelferInnen werden sozialrechtlich besser abgesichert

Nationalrat schränkt Klubbildungsmöglichkeiten ein; Anfragen können nun auch im Sommer gestellt werden

Wien (PK) - Den Abschluss des heutigen Plenartages bildeten unter anderem das Entwicklungshelfergesetz sowie Änderungen der Geschäftsordnung, wodurch die Klubbildung innerhalb einer Gesetzgebungsperiode erschwert wird und auch während der tagungsfreien Zeit schriftliche Anfragen eingebracht werden können.

EZA-Fachkräfte werden pensionsrechtlich bessergestellt

Zunächst verabschiedeten die Abgeordneten einstimmig die Novelle des Entwicklungshelfergesetzes, die eine Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen, aber vor allem auch der pensionsrechtlichen Situation von Fachkräften in der EZA mit sich bringt. EntwicklungshelferInnen sollen nunmehr in dem Maß abgesichert werden, wie dies auch für Zivildiener im Ausland gilt.

Ein in der Debatte eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Eindämmung von Nahrungsmittelspekulation und stärkerer Regulierung des Derivatehandels mit landwirtschaftlichen Rohstoffen fand mehrheitliche Unterstützung.

Abgeordneter Franz GLASER (V) sagte zu den Gesetzesänderungen, diese seien schon deswegen zweckmäßig, um die sozialrechtliche Absicherung der EntwicklungshelferInnen zu gewährleisten. Zur auch im Ausschuss behandelten Thematik der Eindämmung der Nahrungsmittelspekulationen brachte der ÖVP-Mandatar einen Entschließungsantrag ein, in dem die Regierung ersucht wird, sich international für das Ende dieser Spekulationen im Sinne der "Schwächsten auf dieser Erde" einzusetzen.

Jene Menschen, die viele Verzichte für bessere Lebensbedingungen weltweit auf sich nehmen, dürften nicht länger Gefahr laufen, um ihre Pension gebracht zu werden, erklärte Abgeordnete Petra BAYR (S) ihre Befürwortung der Gesetzesnovelle zur sozialrechtlichen Absicherung von EntwicklungshelferInnen.

Abgeordnete Judith SCHWENTNER (G) fragte sich, weswegen die Gesetzwerdung der vorliegenden Novelle so lange gedauert habe, immerhin gehe es hier um die Besserstellung von EntwicklungshelferInnen, wie sie jedenfalls zu begrüßen sei. Dass die Differenz zwischen Bemessungsgrundlage und Beitragsgrundlage laut Gesetzentwurf von NGOs, und nicht vom Staat übernommen werde, sei allerdings ein kleiner Wehrmustropfen, merkte sie an.

Hedgefonds dürften nicht mit Nahrungsmitteln spekulieren, konstatierte Abgeordneter Gerhard HUBER (B), und bekräftigte, hier sehe er die Regierung gefordert, damit nicht Lebensmittel zu weltweitem Schaden missbraucht werden.

Abgeordneter Christoph HAGEN (T) meinte, die Verbesserung der arbeits- und sozialrechtlichen Situation von EntwicklungshelferInnen biete zahlreiche Vorteile für die betroffenen Personen, daher stimme das Team Stronach dem Gesetz zu.

Abgeordnete Renate CSÖRGITS (S) zeigte sich froh über die breite Zustimmung zur Regierungsvorlage, mit der man nun Menschen, die sich freiwillig zur Hilfeleistung in Gefahrenzonen begeben, die angemessene sozialrechtliche Sicherheit biete.

Abgeordneter Wolfgang PIRKLHUBER (G) bezog sich kurz auf den Entschließungsantrag zur Eindämmung der Nahrungsmittelspekulation, um die Wichtigkeit der Transaktionssteuer dabei zu herauszustreichen.

Seinem Vorredner hielt Abgeordneter Johannes HÜBNER (F) entgegen, dass den durch verschiedene Faktoren ausgelösten Preisschwankungen bei Getreide und anderen Nahrungsmitteln nicht unbedingt immer mit einer zusätzlichen Steuer beizukommen sei.

Amtssitzabkommen über Back-up-System der IT-Agentur

Mit breiter Mehrheit gegen die Stimmen der FPÖ wurde ein Amtssitzabkommen mit der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen über den Sitz des Back-up-Systems der Agentur genehmigt. Es orientiert sich an Abkommen mit ähnlichen internationalen Organisationen, trägt aber dem Umstand Rechnung, dass auf EU-Agenturen bereits das Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union anzuwenden ist.

Abgeordneter Johannes HÜBNER (F) lehnte das Abkommen namens seiner Fraktion ab, da es darin nur um die Schaffung von Privilegien für die in dieser IT-Agentur tätigen EU-BeamtInnen gehe. So könnten diese etwa Fahrzeuge in Österreich abgabenlos erwerben und müssten auch keine Beiträge an die Sozialversicherungen leisten.

Abgeordnete Eva-Maria HIMMELBAUER (V) räumte zwar ein, den in der Agentur Tätigen würden zwar Immunität und Privilegien mit dem Abkommen eingeräumt, doch vor allem gehe es darin um die Standortverlagerung der Backup-Agentur nach St. Johann im Pongau. Das sei jedenfalls begrüßenswert, werde so doch eine wichtige EU-Datensicherungsstelle nach Österreich verlegt.

Das Abkommen beinhalte nur ergänzende Bestimmungen zum Amtssitz-Abkommen der EU, meinte Abgeordnete Alev KORUN (G), die Grünen würden ihm daher zustimmen.

Abgeordneter Herbert SCHEIBNER (B) wertete die Privilegien bei EU-Organisationen als Anachronismus, daher habe seine Fraktion sich im Ausschuss für die Abschaffung dieser Vorteile eingesetzt. Dennoch erteile das BZÖ dem nunmehr vorliegenden Antrag seine Zustimmung. Ähnlich argumentierte Abgeordneter Christoph HAGEN (T), der vor allem die Standortverlegung der Agentur positiv sah und deswegen auch die Genehmigung durch das Team Stronach zusagte.

Kein Konsens unter den Fraktionen zur Frage der Klubbildung

Die Bildung eines Klubs im Nationalrat soll künftig nur noch am Beginn einer Gesetzgebungsperiode zulässig sein. Spätestens einen Monat nach dem ersten Zusammentreten des neu gewählten Nationalrats hat der Klub zu stehen. Pro wahlwerbender Partei ist ausdrücklich nur ein einziger Klub vorgesehen, wie bisher besteht ein Klub aus mindestens fünf Abgeordneten. Diese Mindestzahl gilt auch für den Bestand eines Klubs. Wollen sich Abgeordnete verschiedener wahlwerbenden Parteien zu einem Klub zusammenschließen, ist laut Gesetzentwurf eine Zustimmung des Nationalrats erforderlich.

Der entsprechende Antrag enthält auch Vorkehrungen für den Fall, dass sich eine wahlwerbende Partei kurz vor oder kurz nach den Wahlen zerstreitet. Werden von einer Partei mehrere Klubgründungen bekannt gegeben, hat die zahlenmäßig größere Gruppe von Abgeordneten Vorrang. Bei Mitgliedergleichstand soll die Zugehörigkeit des/der Listenersten der Partei ausschlaggebend sein.

Die Abgeordneten stimmten heute in Zweiter Lesung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit mehrheitlich - ohne die Stimmen der Grünen und des Team Stronach - für diesen Vorschlag. Die Dritte Lesung findet aufgrund gesetzlicher Bestimmungen am dritten Plenartag, am Freitag, dem 5. Juli statt.

Allgemeiner Konsens herrschte jedoch darüber, dass Abgeordnete künftig auch in der tagungsfreien Zeit im Sommer schriftliche Anfragen an die Regierung einbringen können sollen. Der diesbezügliche Antrag, der im Ausschuss noch abgeändert wurde, passierte die Zweite Lesung einstimmig. Damit gilt auch ein ähnlicher älterer Antrag des BZÖ als miterledigt. Auch für diesen Antrag erfolgt die Dritte Lesung am 5. Juli.

Die Geschäftsordnungsänderung, mit der parlamentarische Anfragen auch im Sommer eingebracht werden sei schon lange fällig gewesen, befand Abgeordneter Dieter BROSZ (G). Ablehnend zeige sich seine Fraktion jedoch zur Bestimmung, die Gründung von Klubs nur zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode zu ermöglichen, denn Trennungen auf Grund politischer Differenzen innerhalb einer Partei, sollten aus demokratiepolitischer Sicht auch währen einer Legislaturperiode zulässig bleiben. Das habe sich etwa bei der Herausbildung des Liberalen Forums gezeigt.

"Neue Spielregeln" würden mit den Geschäftsordnungsänderungen geschaffen, hob Abgeordneter Hannes WENINGER (S) hervor, und gemäß dieser Regeln stelle nunmehr der Wählerwille die Grundlage für Klubgründungen dar. 

Abschließend verdeutlichten noch die Abgeordneten Werner AMON (V), Harald STEFAN (F) und Herbert SCHEIBNER (B) ihre Befürwortung der Novellen.  

Eine weitere Sitzung des Nationalrats diente den geschäftsordnungsmäßigen Zuweisungen. (Schluss Nationalrat) rei/jan