Parlamentskorrespondenz Nr. 125 vom 20.02.2014

Vorlagen: Inneres

Internationales Abkommen zum Zeugenschutz

Wien (PK) – Die Regierung hat dem Nationalrat ein internationales Abkommen zum Zeugenschutz zur Genehmigung vorgelegt (32 d.B.). Der von neun ost- und südosteuropäischen Staaten unterzeichnete Vertrag zielt auf eine vertiefte Zusammenarbeit im Bereich des Zeugenschutzes ab und räumt Sicherheitsorganen das Recht ein, gefährdete Zeugen im Zuge von Transporten grenzüberschreitend zu begleiten und zu schützen. Ausdrücklich wird dabei auch die Mitnahme von Waffen und anderen Ausrüstungsgegenständen erlaubt. Der Schutz von Zeugen sei ein wichtiges Instrument bei der Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität, heißt es dazu erläuternd.

Da Personen, die sich in Zeugenschutzprogrammen befinden, äußerst gefährdet sind, enthält das Abkommen auch besondere Vertraulichkeitsbestimmungen. Unterzeichnet wurde es von Österreich, Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. (Schluss) gs