Parlamentskorrespondenz Nr. 243 vom 26.03.2014

Nationalrat: Schwere Geburt von Gratis-Zahnspange

EU-Patientenmobilitätsgesetz: Regierungsvorlage für gestärkte PatientInnen-Rechte passiert Plenum

Wien (PK) – Wien (PK) – Erst zu Mittag widmete sich der Nationalrat heute den ersten eigentlichen Tagesordnungspunkten, nämlich Gesundheitsthemen. Zuvor gab es eine Aktuelle Stunde auf Initiative der Grünen zum Thema europäisch-amerikanisches Freihandelsabkommen (TIPP) und eine Einwendungsdebatte, in der die Grünen forderten, den Tagesordnungspunkt elf mit dem Rechnungshofbericht zum Bankenpaket an die Spitze der Tagesordnung zu setzen. Dies wurde von SPÖ und ÖVP abgelehnt. Mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit wurde hingegen ein Antrag der Regierungsfraktionen zur Flexibilisierung der Bezirksgerichte von der Tagesordnung genommen. Angelobt wurde heute der langjährige SPÖ-Abgeordnete Christoph Matznetter, der auf den Platz der ehemaligen Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas nachrückt.

Kritische Töne begleiten Beschluss für kostenlose Zahnregulierung

Die Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche mit schweren Zahnfehlstellungen kommt ab 1. Juli 2015. Der Bund stellt dafür € 80 Mio. pro Jahr zur Verfügung. Obwohl der Nationalrat das heute mit breiter Mehrheit beschloss, waren nicht alle Parteien restlos überzeugt von der Regierungsinitiativ e. Beschwerden gab es von der Opposition vor allem über die fehlende soziale Ausgewogenheit bei der Verteilung kostenloser Zahnarztleistungen und über die mangelnde Finanzierungssicherheit der Maßnahme.

Das Plenum folgte mit dem Beschluss der Empfehlung des Gesundheitsausschusses, der im Vorfeld die Regierungsvorlage für die Initiative noch präzisiert hatte, um mögliche vertragliche Lücken bei der Versorgung zu schließen. Falls der für Gratis-Zahnspangen vorgesehene Vertrag des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger mit der Zahnärztekammer nicht zustande kommt, sind auch Sonderverträge mit ZahnärztInnen möglich. Darüber hinaus ist eine verpflichtende Veröffentlichung der Preise von zahnärztlichen Leistungen zur Kieferregulierung vorgesehen. Mit einem weiteren Beschluss hielt der Nationalrat mehrheitlich fest, dass die kostenlosen Zahnregulierung für Minderjährige im Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz einzufügen ist. Die im Plenum von den Grünen eingebrachten Anträge zur Einführung des Berufs Facharzt Kieferorthopädie bzw. zur kostenlosen Therapieversorgung für Kinder und Jugendliche blieben in der Minderheit.

Das EU-Patientenmobilitätsgesetz, mit dem Rechte von PatientInnen bei Behandlungen im gesamten Unionsraum gestärkt werden wurde bei der heutigen Nationalratssitzung auch diskutiert und mehrheitlich angenommen. Ohne Mehrheit blieben mehrere Entschließungsanträge auf der Tagesordnung von FPÖ und Team Stronach. Die Forderung der Freiheitlichen nach verpflichtender Aufnahme einer Zahnarztuntersuchung in den Mutter-Kind-Pass ging ebenso ins Leere wie ihr Vorstoß, das FPÖ-Konzept zur Sanierung des Gesundheitswesens umzusetzen. Das Team Stronach erlangte keine ausreichende Unterstützung für die beantragte Anerkennung von Blindenführerhunden als Rehabilitationsmaßnahme. Einstimmig nahm dafür der Nationalrat einen in der Sitzung eingebrachten Sechs-Parteien-Antrag an, durch den sämtlichen Assistenzhunden der Zutritt in öffentliche Gebäude gewährt werden soll.

Auf mehrheitliche Ablehnung stieß das Team Stronach mit seinem Anliegen, den AT-Genusstauglichkeitsstempel nur mehr auf Fleisch von in Österreich geborenen Tieren zu applizieren.

Dem Sozialausschuss zugewiesen wurden schließlich Anträge von FPÖ und Grünen, die auf eine 25-stündige Begrenzung der Höchstarbeitszeit von SpitalsärztInnen abzielen.

Stöger: Zähne des Kindes sollen nicht soziale Herkunft verraten

Gesundheitsminister Alois Stöger begrüßte die Unterstützung der meisten Abgeordneten, mit dem Gesetz kostenlose Kieferregulierungen all jenen Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen, die es benötigen. "Wir wollen am Gebiss des Kindes nicht das Einkommen der Eltern erkennen", sagte Stöger, daher sei es hoch an der Zeit, von staatlicher Seite Hilfestellungen bei der Behandlung schwerwiegender Zahnfehlstellungen junger Menschen zu geben. Mit Sachleistungen, nicht mit Zuzahlungen, würden Eltern nun entlastet. Jetzt sei es an Zahnärztekammer und Hauptverband, eine gute Vertragskonstellation für die Leistungen auszuverhandeln.

Darüber hinaus, betonte der Gesundheitsminister, seien im Rahmen des von ihm initiierten Kindergesundheits-Dialogs bereits viele andere Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge Minderjähriger getroffen worden. So werde dabei unter anderem der nationale Aktionsplan zu Ernährung und Bewegung umgesetzt.

Scharfe Kritik an der Maßnahme kam von den NEOS. Sie waren in Folge die einzige Partei, die gegen den Gesetzesentwurf für staatlich finanzierte Zahnspangen stimmte. "Soziale Gerechtigkeit wird hier mit der Gießkanne ausgeschüttet", beanstandete Gerald Loacker. Dabei sollte ein wahrhaft verantwortungsvoller Umgang mit öffentlichen Mitteln die Gratis-Zahnspange nur für jene Bevölkerungsschichten vorsehen, die finanzielle Hilfe brauchen. Die Hälfte der 80 Mio. € werde durch die Auflösung des Strukturfonds der Krankenkassen abgedeckt, aber dennoch würden die Mittel niemals für eine flächendeckende Versorgung ausreichen, verriss Loacker den Regierungsplan. Man mute damit vielmehr den Zahnärzten zu, qualitativ hochwertige Behandlungen nicht kostendeckend vorzunehmen.

Die Grünen stimmen der Vorlage zur Gratis-Zahnspange vorbehaltlich zu, so Eva Mückstein (G), die trotz der Zusage ihre Kritikpunkte an der Gesetzesinitiative aufzählte. Das aktuelle Konzept kostenloser Zahnversorgung passe nicht in die Kinder- und Jugend-Strategie der österreichischen Gesundheitspolitik, bei der frühe Hilfen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes, nicht zuletzt in der Zahnmedizin, sowie Rehabilitations- und Palliativmaßnahmen für Kinder als Schwerpunkte stünden. Weiters halte sie die Finanzierung des Projekts für fragwürdig, zumal andere Bereiche wie Therapien gegen Entwicklungsdefizite viel dringender Geld benötigten. Mückstein beantragte deswegen, sicherzustellen, dass kassenfinanziert die flächendeckende Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit notwendigen funktionellen Therapien sowie mit Psychotherapien geschaffen wird. Dazu sei die Zahnarztuntersuchung im Mutter-Kind-Pass zu inkludieren. Alle Oppositionsparteien stimmten dem zu, blieben jedoch in der Minderheit. In einem weiteren Entschließungsantrag bezog die Grünen-Gesundheitssprecherin für die gesetzliche Festlegung des Berufsbildes Facharzt/ärztin für Kieferorthopädie Position. Damit könnten PatientInnen mit orthopädischen Beschwerden leichter die richtige Anlaufstelle finden. Nur die NEOS sprachen sich gemeinsam mit den Grünen für den Antrag aus, wodurch dieser abgelehnt wurde.

Die FPÖ vermisste ausreichende Aufklärung über die Höhe der Kieferschäden, die zu einer kostenlosen Zahnbehandlung berechtigen. Andreas Karlsböck und Dagmar Belakowitsch-Jenewein warnten, durch das Zuwarten von Eltern potentieller Anspruchsberechtigter auf eine Gratis-Zahnspange ab 2015 könnten nötige Untersuchungen verzögert werden. Auch wenn die Ausweitung staatlicher Leistung für Zahnbehandlungen grundsätzlich zu begrüßen sei, konstatierte Karlsböck, handle es sich dabei um keine großflächige Strukturänderung, wie sie das heimische Gesundheitswesen rasch brauche.

Aus Sicht des Team Stronach ist die Gratis-Zahnspange als Teil der Gesundheitsvorsorge von Minderjährigen zu unterstützen. Die Leistung behebe aber nicht das größte Problem in der Kindergesundheit, die Fettleibigkeit. Rund 300.000 Kinder und Jugendliche in Österreich seien bereits adipös, war Marcus Franz (T) erschüttert. Das sei eine soziale und volkswirtschaftliche Katastrophe, denn die Kosten für Folgeerkrankungen wie Diabetes habe die Gesamtbevölkerung zu tragen.

Positiv äußerten sich SPÖ und ÖVP zur staatlichen Unterstützung bei der Zahnversorgung von Kindern und Jugendlichen mit drastischen Fehlstellungen im Kiefer. Erwin Spindelberger (S) und Erwin Rasinger (V) erklärten, Österreich verfüge über eines der besten Gesundheitssysteme der Welt. Hierzulande werde nicht wie in vielen anderen Staaten im Zuge der Wirtschaftskrise bei Sozial- und Gesundheitsleistungen gespart, hob Spindelberger hervor. Im Gegenteil weite sich das Leistungsspektrum aus, wie beispielsweise die kürzlich eingeführte kostenlose Hebammenberatung, die Erweiterung der Kinderimpfkampagnen oder eben jetzt die Gratis-Zahnspange zeigten. Mit dem Ja zur kostenlosen Regulierung schwerer Zahnfehlstellung helfe man jährlich rund 85.000 Kindern und Jugendlichen, erinnerte Rasinger. Er erwartet von dem Gesetz außerdem eine Qualitätssteigerung in der Behandlung und eine Preisdämpfung.

Bezüglich der Kostenrealität bemerkte NEOS-Gesundheitssprecher Loacker, die Regierungsvorlage beachte nicht den unterschiedlichen Behandlungsaufwand bei schweren Zahn-Fehlstellungen, sondern fahre unsachgemäß "mit dem Kamm darüber". Karlsböck bekrittelte überhaupt, laut Gesetzesentwurf zur Gratis-Zahnspange werde "das Füllhorn über alle sozialen Schichten ausgeschüttet", ohne auf das Einkommen der Erziehungsberechtigten zu achten. Das entspreche keiner sozial gerechten Verteilung. Die Regierung solle sich besser mit einer Neugestaltung des Gesamtvertrags zwischen Sozialversicherung und ZahnärztInnen befassen, empfahl er, da die Bestimmungen zur Leistungsvergütung darin aus den 1950er-Jahren stammten und daher veraltet seien.

Die Folgekosten und langfristige psychische Belastungen bei Nichtbehandlung schwerer Kieferschäden sprachen wiederum Michael Ehmann (S) und Claudia Durschlag (V) bei ihrer Befürwortung der kostenlosen Zahnbehandlung für Minderjährige an. Martina Diesner-Wais (V) führte die generell schwierige finanzielle Lage von AlleinerzieherInnen als pro-Argument an.

Eine kostenlose Kieferregulierung wird laut Regierungsvorlage dann gewährt, wenn die Behandlung vor der Vollendung des 18. Lebensjahrs beginnt und wenn eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt (Schweregrad 4 oder 5). Die vom Bund subventionierte Leistung soll die erforderliche Diagnostik, den Behandlungsplan und die Therapie mit festsitzenden bzw. abnehmbaren Spangen umfassen. Der Nationalrat nahm überdies einen Ausschussbeschluss an, wonach das Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz um diese zahnärztliche Leistung für Minderjährige erweitert wird. In der Abstimmung stimmten ungeachtet vieler Gegenargumente FPÖ, Grüne und Team Stronach gemeinsam mit SPÖ und ÖVP der Gesetzesvorlage zu.

Frühkindliche Zahnarztuntersuchung und Reha-Behelf Assistenzhund abgelehnt

Billiger und zielführender als die Gratis-Zahnspange wäre eine verpflichtende zahnärztliche Untersuchung im Mutter-Kind-Pass, finden die Freiheitlichen. Schon zur Bewusstseinsbildung der Eltern über die Bedeutung frühkindlicher Zahnhygiene sei das sinnvoll, gab Dagmar Belakowitsch-Jenewein zu bedenken. Die diesbezügliche Forderung der FPÖ hat eine verpflichtende Zahnarztuntersuchung im Mutter-Kind-Pass zum Inhalt. Neben dem Anlernen richtiger Zahnhygiene wollen die AntragstellerInnen damit vor allem erreichen, dass Kinder frühzeitig die Angst vor Zahnarztbesuchen verlieren. Der Antrag wurde von SPÖ und ÖVP mehrheitlich abgelehnt.

Gegen die Stimmen der Regierungsparteien blieb auch das Team Stronach mit seinem Antrag in der Minderheit, Blindenführerhunde als medizinische Rehabilitationsbehelfe anzuerkennen. Die Fraktion machte sich für eine finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung solcher Hunde stark, da diese wichtige Hilfen für Blinde im Alltag seien und weniger Kosten als menschliche PflegerInnen verursachen würden. Marcus Franz (T) bedauerte die mangelnde Unterstützung für die Initiative sehr und Rupert Doppler (F) bestärkte ihn, Assistenzhunde seien unbedingt als Rehabilitationsbehelfe staatlich zu fördern. Abgeordneter Dietmar Keck (S) stellte daraufhin klar, für Personen in Ausbildung, im Beruf und für PensionistInnen gebe es sehr wohl einen staatlichen Zuschuss für Assistenzhunde. Das Hauptproblem sah er in den hohen Kosten der Ausbildung dieser Tiere. Mit bis zu 40.000 € für das sechs- bis achtmonatige Hundetraining sei der Ausbildungspreis eindeutig überhöht, monierte Keck und bezeichnete es als "massiven Betrug".

FPÖ-Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein brachte in diesem Zusammenhang einen von allen Fraktionen unterstützten Entschließungsantrag ein, der auf Zutrittsgenehmigung für Assistenzhunde in öffentlichen Bereichen abzielt. Das Verbot solcher Tiere beispielsweise in Amtsgebäuden sei unhaltbar, unterstrich sie. Endlich beikommen solle der Staat überdies den überhöhten Kosten bei der Ausbildung von Blindenführer-, Signal-, und Servicehunden, meinte sie. Diesen Kostenwucher lediglich im Nationalrat zu thematisieren, sei unzureichend. Grünen-Mandatarin Helene Jarmer zeigte sich erfreut, dass auf Anregung ihrer Partei eine Arbeitsgruppe für Assistenzhunde im Sozialministerium eingerichtet worden ist, die nun die beantragte gleichwertige Zugangsberechtigung von Blindenführer-, Signal-, und Servicehunden vorantreiben werde. Dennoch, fügte sie an, bestünden noch zahlreiche Hausaufgaben für Österreich, um der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung tatsächlich zu entsprechen.

Der ÖVP-Sprecher für Menschen mit Behinderung, Franz-Joseph Huainigg, führte ins Treffen, in der Tat seien Assistenzhunde wertvolle Begleiter und Unterstützer für Personen, die auf Hilfestellungen bei Alltagstätigkeiten auf Grund ihrer Behinderung angewiesen sind. Jedoch könnten Tiere nie menschliche Hilfe durch PflegerInnen ersetzen, daher sei der Antrag des Team Stronach abzulehnen. Zwar gebe es bei der Finanzierung von Assistenzhunden für den Freizeitbedarf noch Lücken, räumte Huainigg ein; diese würden allerdings von der Hilfsmittelversorgung des Bundessozialamts, das bereits Blindenführer,-Signal- und Servicehunde im Berufsleben mitfinanziert, geschlossen, war er überzeugt.

Seine Wortmeldung nutzte Huainigg einmal mehr für den Appell, die Menschenwürde als Grundlage aller Menschenrechte in der Bundesverfassung zu verankern.

Mehr Behandlungsmöglichkeiten für PatientInnen in der EU

Mehrheitlich in dritter Lesung mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen, Team Stronach und NEOS gegen die Freiheitlichen angenommen wurde in der heutigen Sitzung das " EU-Patientenmobilitätsgesetz (EU-PMG) ", womit auch Abänderungen an verschiedenen Gesetzesmaterien in der Sammelnovelle greifen. Das Gesetzespaket zielt darauf ab, Patientenrechte bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung zu stärken. Dabei geht es unter anderem um Fragen der Kostenerstattung oder die leichtere Anerkennung von im EU-Ausland ausgestellten Rezepten. Mit den Regelungen wird eine EU-Richtlinie in innerstaatliches Recht übertragen. Der Nationalrat nahm das Gesetz in Form des Ausschussbeschlusses an.

Die Grünen brachten dazu einen Abänderungsantrag ein, mit dem sie, wie Eva Mückstein erläuterte, Rechtssicherheit für die Lebens- und SozialberaterInnen sowie für die UnternehmensberaterInnen schaffen wollen. Das Psychologengesetz beziehe sich einerseits auf Klinische PsychologInnen, die Krankenbehandlungen durchführen können, und auf GesundheitspsychologInnen, die eher beratend tätig seien, beschrieb sie. Hier gebe es aber Überschneidungen mit den Lebens- und SozialberaterInnen. Der Antrag wurde jedoch in einer namentlichen Abstimmung von insgesamt 168 Abgeordneten mit 33 pro- und 135 kontra-Stimmen abgelehnt.

Es sei nie Intention des Hauses gewesen, die Tätigkeit von PsychologInnen zu beschneiden, argumentierte Sabine Oberhauser (S) die Ablehnung des grünen Antrags. Niemand wolle in den Beruf der GesundheitspsychologInnen eingreifen, assistierte Erwin Rasinger (V) und wies auf die bereits vorgenommene Klarstellung zum Psychologengesetz hin.

Vehement gegen das EU-Patientenmobilitätsgesetz äußerten sich die FPÖ. Österreich habe eines der besten Gesundheitssysteme und werde daher Ziel für viele AusländerInnen sein, die sich in Österreich behandeln lassen wollen, befürchtete sie. Das werde das Gesundheitssystem nicht stemmen, zumal es ohnehin Versorgungsengpässe in manchen Bereichen gebe. Außerdem sei es bereits jetzt schwierig, die Kosten für die Behandlung von EU-BürgerInnen einzutreiben. Österreichische PatientInnen würden keineswegs verdrängt werden, entgegnete Sabine Oberhauser, zumal die Behandlung in Österreich an eine Vorabbewilligung genknüpft sei. Dies wurde auch von Bundesminister Alois Stöger bestätigt. Wie Claudia Durchschlag (V) hielt Oberhauser das Gesetz für eine gute Sache, das mehr Sicherheit in Hinblick auf die Qualität für die erbrachten Leistungen bringe. Angela Fichtinger (V) ergänzte, im gesamten EU-Raum stünde nun für die PatientInnen eine adäquate Versorgung zur Verfügung. Der Gesundheitsminister wies zudem darauf hin, dass bei der Gesundheit Österreich GmbH eine Informationsstelle zu Fragen der grenzüberschreitenden Behandlung eingerichtet worden ist.

Johann Hechtl(S) fügte hinzu, dass das Gesetz unter anderem auch eine Berufshaftungspflichtversicherung für Betreiber öffentlicher Apotheken bringe und überdies Ordinationshilfeseminare anerkannt würden; das bringe vielen Betroffenen mehr Berufsqualifikationen.

Diskussion über Zusammenlegung der Sozialversicherungen

Eine Diskussion über Pro und Kontra der Zusammenlegung der österreichischen Sozialversicherungen entwickelte sich aufgrund einer vorliegenden Initiative des Team Stronach. Konkret schlägt das Team Stronach die Zusammenführung aller Verwaltungs- und Finanzierungsebenen in einer zentralen "Österreichischen Gesundheitsversicherung (ÖGV)" vor. Die ÖGV, die parteipolitisch unabhängig als nationaler Trust gedacht ist, wäre für die Einhebung, Verwaltung und Verteilung der Mittel im gesamten Gesundheitswesen zuständig und könnte autonom handeln. Der Antrag wurde jedoch von den Koalitionsparteien SPÖ und ÖVP mehrheitlich abgelehnt.

Abgeordneter Marcus Franz (T) prangerte vor allem das unterschiedliche Kassensystem an, sowie unklare Finanzierungsströme und beklagte, dass die BürgerInnen keine Wahlfreiheit hätten und weiterhin föderale Unsinnigkeiten bestünden. Für ihn liegt das grundsätzliche Problem im lohnabhängigen Beitragssystem, das angesichts der demographischen Änderungen und der hohen Arbeitslosigkeit Gefahr laufe, unfinanzierbar zu werden. Er plädierte daher eindringlich für eine Zusammenlegung zu einer österreichischen Gesundheitsversicherung mit der Finanzierung aus einer Hand. Das würde zu mehr Transparenz führen, zeigte er sich überzeugt. Die Beiträge sind ihm zufolge nach dem Einkommen zu berechnen, außerdem sei ein einheitlicher Leistungskatalog notwendig.

Auch die Grünen unterstützten dieses Anliegen, weil es nach Auffassung von Eva Mückstein zu mehr Gleichbehandlung der PatientInnen führen würde. Nicht befürworten konnte die Abgeordnete jedoch die geforderte Privatisierung im Gesundheitsbereich.

Seitens der SPÖ werde es keine Abkehr von der Pflichtversicherung hin zur Versicherungspflicht geben, stellte Johann Hechtl unmissverständlich fest. Es sei naiv zu glauben, dass die Zusammenlegung der Sozialversicherungen zu einer Kostenreduktion führen werde, warf Erwin Rasinger (V) ein. Man erreiche damit nur eine Zentralbürokratie, die schwerfällig arbeite und schlechte Leistungen erbringe. Seine Klubkollegin Angela Fichtinger machte darauf aufmerksam, dass die Verwaltung der Sozialversicherungen nur 2 bis 3 % des Gesamtbudgets ausmacht. Das österreichische Sozialversicherungssystem sei aus einer Bürgerinitiative vor mehr als 100 Jahren entstanden, erinnerte Bundesminister Stöger. Er halte es für wichtig, die Gesundheitseinrichtungen und Krankenkassen vor Ort in den Ländern zu haben, denn das gewährleiste auch eine effizientere Festlegung von Zielen für die einzelnen Regionen.

Opposition sieht Reformbedarf im gesamten Gesundheitssystem

Zur Diskussion stand im Gesundheitsblock weiters ein Anliegen der Freiheitlichen, das jedoch ebenfalls mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS abgelehnt wurde. Anhand ihres Konzepts "Gesundheit" will die FPÖ das österreichische Gesundheitswesen von Grund auf neu gestaltet sehen. Der Forderungskatalog beinhaltet unter anderem eine Kompetenzbereinigung in Gesundheitsbelangen und eine Bündelung der Finanzierungsagenden beim Gesundheitsministerium. MedizinerInnen wollen die Freiheitlichen ermöglichen, Ärzte-GmbH ohne bürokratische Hürden gründen zu können, skizzierte Andreas Karlsböck (F).

Auch wenn sich die Grünen mit einigen Punkten, wie die Forderung nach einer neuen Ärzteausbildung oder der Bündelung von Finanzierungsverantwortung einverstanden erklärten, seien sie gegen den Antrag, wie Eva Mückstein (G) ausführte. Das österreichische Gesundheitswesen sei nur an der Oberfläche gut, darunter herrschen aber katastrophale Zustände, meinte Marcus Franz (T) und nannte unter anderem die überbordende Bürokratie und die hohen Arbeitszeiten. Die Politik repariere aber lediglich an der Oberfläche, stellte er mit Bedauern fest. Dem gegenüber verteidigte Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (S) die österreichische Gesundheitspolitik und erinnerte an Reformschritte der letzten Zeit. Sie hob insbesondere die Bundesziele und die Länderzielsteuerung hervor, wodurch Versorgungsstruktur und Abläufe verbessert werden sollen. Man schaue sich auch die Finanzströme an, sagte sie und wies auf den geplanten Monitoring-Bericht hin.

Arbeitszeit von ÄrztInnen – Sozialausschuss soll sich damit befassen

Mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, FPÖ Grünen und NEOS, jedoch gegen das Team Stronach, wurden die Anträge von FPÖ und Grünen ((86/A[E]), (104/A[E])) auf eine gesetzliche Begrenzung der Höchstarbeitszeit von maximal 25 Stunden am Stück für SpitalsärztInnen dem Sozialausschuss zugewiesen. Die Grünen kritisieren, obwohl Ärztinnen und Ärzte, die länger als 24 Stunden im Dienst sind, nachweislich eine verlangsamte Reaktionszeit aufweisen, seien laut Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz noch immer bis zu 32 Stunden lange Dienste erlaubt. An Wochenenden dürften die MedizinerInnen sogar bis zu 49 Stunden durcharbeiten. Die FPÖ streicht besonders das Problem vieler TurnusärztInnen heraus, die mit ihren bis zu 70-Stunden-Wochen unter den zahlreichen Überstunden und Nachtdiensten besonders litten. Insgesamt klagen schon 40% der MedizinerInnen über zu hohe Arbeitsbelastung, mahnen die Freiheitlichen.

Die Problematik wurde unisono von allen Rednerinnen und Rednern als dringlich bewertet, vor allem in Bezug auf die Sicherheit von Patientinnen und Patienten. Mehrmals wurde in der Diskussion auch auf das drohende Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Österreich, falls nicht bald eine Neuregelung der Arbeitszeit in heimischen Krankenhäusern erreicht wird, hingewiesen. Sabine Oberhauser (S) erinnerte daran, dass man seit Jahren darüber verhandle, die Dienste auf 25 Stunden zu begrenzen. Derzeit gebe es jedoch eine Blockade der Bundesländer aus Sorge um die zu erwartenden Mehrkosten. Die Medizin hat sich geändert und die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte verdichtet, skizzierte Erwin Rasinger (V) die Problematik übermüdeter und von Burn-out bedrohter ÄrztInnen und PflegerInnen. Man müsse daher zu einer vernünftigen Reduktion der Arbeitszeiten kommen, meinte auch seine Klubkollegin Claudia Durchschlag, die in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machte, dass dies zu einem höheren Bedarf an ÄrztInnen führe. Bei diesem Thema sei daher an vielen Schrauben zu drehen, meinte sie.

Die Frage des Ärztemangels und die drohende Verschärfung bei der Reduktion der Arbeitszeit wurde auch von Andreas Karlsböck (F) aufgegriffen. Die Arbeitszeit der ÄrztInnen muss reduziert werden, stellte er mit Nachdruck fest, man sei aber auf den ansteigenden Bedarf an MedizinerInnen nicht vorbereitet, warf er der Regierung vor. Karlsböck mahnte dringend mehr Ausbildungsplätze an den Universitäten ein und rief dazu auf, die MedizinerInnen in den Spitälern von unnötigem Verwaltungsaufwand wie beispielsweise sinnlosen Dokumentationen zu entlasten. Ihm zufolge ist es hoch an der Zeit, die Patientenströme von den Krankenhäusern in den niedergelassenen Bereich zu verlagern und die Möglichkeit zu eröffnen, in Praxen ÄrztInnen anstellen zu können. Insgesamt bedürfe es neuer Strukturen, befand Karlsböck, so sollten Arztpraxen auch an Wochenenden oft geöffnet sein. Ins gleiche Horn stieß sein Klubkollege Rupert Doppler, der forderte, die ÄrztInnen von Bürokratie zu entlasten, um ihnen mehr Zeit für die PatientInnen zu geben.

Sorge um die Burnout-Gefährdung der ÄrztInnen äußerten Eva Mückstein (G) und Gerald Loacker (N) ebenfalls. Loacker thematisierte aber auch die schlechte Bezahlung junger ÄrztInnen, die auf längere Dienste angewiesen seien, um ein entsprechendes Einkommen zu erzielen. Er kritisierte in diesem Zusammenhang die Kompetenzverteilung, wonach die Länder für die Spitäler, der Bund aber für die Arbeitszeit zuständig sei. Loacker trat ferner für eine Reform der Ärzteausbildung ein.

Team Stronach will Herkunft von Fleisch klarer ausweisen

Eine hitzige Debatte verursachte der vom Gesundheitsausschuss abgelehnte Antrag des Team Stronach betreffend Kennzeichnung von Fleisch mittels AT-Stempel. Abgeordneter Leopold Steinbichler fordert darin eine Änderung, sodass nur mehr das Fleisch von Tieren, die in Österreich geboren, aufgezogen und geschlachtet werden, als heimisch ausgewiesen wird. Der Antrag fand nicht ausreichend BefürworterInnen im Plenum.

"Wo Österreich draufsteht, soll auch Österreich drinnen sein", fasste Steinbichler seinen Antrag am Rednerpult zusammen. Notwendig sei eine glaubwürdige Herkunftsbezeichnung, sagte er und rief zu einer Partnerschaft mit den Konsumentinnen und Konsumenten auf. Hinter der jetzigen Regelung liege Geschäftemacherei, die zu einem Betrug führe, so sein Vorwurf.

Seinem Anliegen stimmten die Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber (G) und Harald Jannach (F) zu. Dem Argument, es gebe ohnehin das AMA-Gütesiegel, das Geburt, Aufzucht und Schlachtung in Österreich bestätigt, setzte Jannach entgegen, das AMA-Gütesiegel treffe nur auf Frischfleisch zu, nicht aber auf verarbeitete Produkte. Es sei eine Konsumententäuschung, wenn der AT-Stempel, der nur die Genusstauglichkeit bestätigt, vorgibt, es handle sich um ein österreichisches Produkt. Zahlreiche Schweinefleischimporte kämen aus exotischen Ländern, ohne dass dies entsprechend gekennzeichnet sei. Pirklhuber sprach genauso von einer Irreführung und wies darauf hin, dass derzeit rund 400.000 Lebendschweine zum Schlachten nach Österreich kommen und dann den AT-Stempel erhalten. Der Antrag sei daher in der Sache zu prüfen, sagte Pirklhuber und forderte wie Jannach dringend ein Gütesiegelgesetz, da es derzeit einen Wildwuchs an Gütesiegeln gebe.

Pirklhuber erinnerte in diesem Zusammenhang auch daran, dass die EU-Kennzeichnung ebenfalls nur für Frischfleisch gilt. Ihm zufolge müsse daher auch auf EU-Ebene eine Herkunftsbezeichnung für Verarbeitungsprodukte festgeschrieben werden. Dazu meinte Bundesminister Alois Stöger, aufgrund österreichischer Initiative sei auf EU-Ebene die Rückverfolgung bei unverarbeitetem Fleisch durchgesetzt worden. Eine weitergehende Kennzeichnung habe er aber nicht erreichen können. Er versicherte den Abgeordneten, dass er sich weiterhin dafür einsetzen werde, dieses Prinzip auf verarbeitetes Fleisch auszuweiten.

Seitens der Koalitionsparteien zeigte man großes Verständnis für den Wunsch nach Transparenz. Philip Kucher (S) sah jedoch im Antrag keine Verbesserung. Der darin genannte AT-Stempel stelle lediglich eine Genusstauglichkeitskennzeichnung dar und bestätige, dass die hohen EU-Hygiene-Standards eingehalten werden. Der Stempel sei daher keine Verbraucherinformation sondern diene der Lebensmittelüberwachung, erklärte er. Die Genusstauglichkeit werde im Antrag mit dem Qualitätssiegel verwechselt, ergänzte Johann Höfinger (V) und unterstrich die Bedeutung des AMA-Gütesiegels. Darauf könne man sich verlassen, bekräftigte er und betonte, die AMA werde national und international überprüft. Sie kontrolliere streng und es komme auch immer wieder vor, dass sie Betrieben das Gütesiegel entzieht. Die von Jannach beanstandete Toleranzgrenze von einem Drittel für nicht-österreichische Produkte sei darauf zurückzuführen, dass das AMA-Gütesiegel nicht nur für Fleischprodukte sondern auch für Milchprodukte gelte und im Joghurt seien oftmals Früchte enthalten, die nicht in Österreich wachsen.

Bei der Abstimmung wurde der Antrag schließlich von SPÖ, ÖVP und NEOS mehrheitlich abgelehnt. (Fortsetzung Nationalrat) rei/jan