Parlamentskorrespondenz Nr. 247 vom 26.03.2014

Nationalrat beschließt Änderung des ORF-Gesetzes

Publikumsrat erhält bei Bestellung von sechs Stiftungsräten freie Hand

Wien (PK) – Die Faxwahl von sechs Mitgliedern des ORF-Publikumsrats durch die HörerInnen und SeherInnen ist endgültig Geschichte. Nachdem der Verfassungsgerichtshof die entsprechenden Gesetzesbestimmungen bereits Ende 2011 als verfassungswidrig aufgehoben hat, hat der Nationalrat auf Basis eines SP-VP-Antrags nun letzte Verweise auf die Direktwahl aus dem ORF-Gesetz gestrichen. Damit hat der Publikumsrat in der nächsten Amtsperiode nur noch 31 Mitglieder, sechs davon werden wie bisher in den Stiftungsrat entsandt.

Wer in den Stiftungsrat einzieht, darf der Publikumsrat im Gegensatz zur geltenden Rechtslage künftig frei entscheiden: Die Bestimmung, dass er je ein Mitglied aus den Bereichen der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften, der Hochschulen sowie der Kunst bestellen muss, entfällt. In Kraft treten sollen die Änderungen am 15. April.

Der Antrag der Koalitionsparteien und ein dazu heute von ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl vorgelegter SP-VP-Abänderungsantrag wurde von den Abgeordneten mit Stimmenmehrheit beschlossen. In der Minderheit blieb hingegen ein Abänderungsantrag der Grünen, der für die Bestellung der Stiftungsräte durch den Publikumsrat eine Zweidrittelmehrheit vorgesehen hätte. Mehrheitlich lehnte der Nationalrat außerdem einen Rückverweisungsantrag der FPÖ, einen mit dem SP-VP-Antrag mitverhandelter Entschließungsantrag der Grünen zur Stärkung der Unabhängigkeit des ORF und einen Entschließungsantrag der NEOS, der die Streichung des Social-Media-Verbots des ORF zum Inhalt hatte, ab.

In der Debatte bedauerte FPÖ-Abgeordneter Gernot Darmann, dass die durch das VfGH-Erkenntnis notwendig gewordene Rechtsbereinigung nicht dazu genutzt werde, eine Gesamtreform des ORF-Gesetzes in die Wege zu leiten. Seiner Ansicht nach ist es etwa dringend notwendig, die Regierungsmacht im ORF durch eine geänderte Zusammensetzung der ORF-Gremien zurückzudrängen. Darmann unterstützte in diesem Sinn die Stoßrichtung des Entschließungsantrags der Grünen. Im Gegensatz zu den Grünen wolle die FPÖ die Politik aber nicht komplett aus der Verantwortung nehmen, sagte er, solange der ORF eine öffentlich-rechtliche Anstalt sei, müssten die repräsentative Demokratie und der Föderalismus in den ORF-Gremien in gewisser Weise abgebildet werden. 

Abgeordneter Dieter Brosz (G) warb für den Entschließungsantrag der Grünen und wies darauf hin, dass ein Gremienreform auch von vielen anderen Seiten, etwa den ORF-JournalistInnen, gefordert werde. Die Politik solle sich so weit wie möglich aus dem ORF heraushalten, bekräftigte er.

Geht es nach den Grünen, soll der Stiftungsrat radikal verkleinert und in ein sich selbst erneuerndes Aufsichtsgremium umgewandelt werden. Über dessen Erstzusammensetzung soll ein möglichst breit angelegter Gründungskonvent entscheiden. Ziel der Initiative ist es, die Unabhängigkeit des ORF zu stärken.

Eine Entpolitisierung des ORF nannte auch Team-Stronach-Mandatar Rouven Ertlschweiger als zentrales Anliegen seiner Fraktion. Der Stiftungsrat gehöre verkleinert, der Publikumsrat aufgewertet, unterstrich er. Zudem forderte er eine Abschaffung der "Zwangsgebühren".

Abgeordneter Nikolaus Alm (N) übte scharfe Kritik am Proporz im ORF. Zudem vermisst er eine grundsätzliche Debatte über die Notwendigkeit eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Man könne derzeit durchaus zum Schluss kommen, dass der ORF demokratiepolitisch notwendig sei, sagte er, dann müsse man aber auch entsprechende Konsequenzen ziehen. Für Alm heißt das zum einen "Parteipolitik raus", zum anderen will er dem ORF die Entscheidung über technische Verbreitungsmittel und neue technische Formate selbst überlassen. Er urgierte in diesem Sinn eine Streichung des Social-Media-Verbots.

SPÖ-Abgeordneter Josef Cap bekräftigte seinen bereits im Verfassungsausschuss vertretenen Standpunkt, wonach eine umfassende ORF-Reform nicht notwendig sei. Man könne sich überlegen, die eine oder andere Verbesserung im ORF-Gesetz vorzunehmen, meinte er, große Änderungen seien aber nicht erforderlich. Schließlich befinde sich der ORF im internationalen Vergleich in einer positiven Lage und habe hohe Akzeptanz beim Publikum. Durch Reformschritte sei es auch gelungen, aus den roten Zahlen herauszukommen. Zum Stiftungsrat merkte Cap an, es sei positiv, wenn sich die repräsentative Demokratie dort abbildet.

Abgeordneter Wolfgang Gerstl (V) vertrat die Auffassung, dass der ORF seinen Informationsauftrag vernachlässigt. Es sei wichtig, dass der ORF als öffentlich-rechtlicher Rundfunk auch komplexe Themen abhandle und seinem Bildungsauftrag nachkomme, mahnte er. Im Zweifel müsse Qualität vor Quote gehen. Was die von der Opposition geforderte Entpolitisierung des ORF betrifft, hielt Gerstl fest, diese sei bereits vor 13 Jahren erfolgt. Aktive PolitikerInnen und parteinahe Personen dürfen kein Mandat im Stiftungsrat haben. 

Parteiakademien: Neuer Auszahlungsmodus für Fördergelder

Vom Nationalrat mehrheitlich beschlossen wurde darüber hinaus eine Änderung jenes Abschnitts des Publizistikförderungsgesetzes, der die Förderung der Parteiakademien regelt. Die zweite jährliche Fördertranche, die von der Mandatsstärke der einzelnen Parteien abhängt bzw. für internationale politische Bildungsarbeit beansprucht werden kann, wird künftig nicht mehr wie bisher am 15. April, sondern erst am 1. Juli ausgezahlt. Damit soll eine gleichmäßigere Verteilung der Förderungen im Jahresverlauf erzielt werden. Die Auszahlung der Grundförderung wird wie bisher am 15. Februar erfolgen.

Sowohl Abgeordneter Gernot Darmann (F) als auch Abgeordneter Dieter Brosz (G) vermissen eine plausible Begründung für die Gesetzesänderung. Darmann fürchtet, dass durch die verzögerte Förderauszahlung die Arbeit der Bildungseinrichtungen erschwert wird. SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger hielt dazu fest, es sei sinnvoll, die Fördergelder besser über das Jahr zu verteilen. (Fortsetzung Nationalrat) gs