Parlamentskorrespondenz Nr. 249 vom 26.03.2014

Handwerkerbonus soll Schwarzarbeit eindämmen

Opposition kritisiert Maßnahme als bürokratisch und wirkungslos

Wien (PK) – Arbeitsleistungen zur Wohnungssanierung werden in Zukunft durch einen sogenannten Handwerkerbonus gefördert. Ein entsprechendes Bundesgesetz, das das Plenum mit den Stimmen der Regierungsparteien passierte, unterstützt in diesem Sinn Eigentümer und Mieter, wenn sie den Rechnungsbetrag für die Renovierung, Erhaltung und Modernisierung ihrer Wohnung auf das Konto des Handwerkers überweisen. Für die Förderaktion sind in diesem Jahr 10 Mill. € und 2015 20 Mill. € vorgesehen. Während sich SPÖ und ÖVP davon einen wesentlichen Beitrag im Kampf gegen die Schwarzarbeit erhofften, lehnten die Oppositionsparteien die Maßnahme als zu bürokratisch und praxisfremd ab. Ein Entschließungsantrag der Freiheitlichen auf steuerliche Absetzbarkeit von haushaltsnahen Leistungen blieb bei der Abstimmung in der Minderheit.

Regierungsparteien erwarten sich Konjunkturbelebung und Eindämmung der Schwarzarbeit

Namens der Volkspartei sprach Peter Haubner von einem Pilotprojekt und einem richtigen Signal zur richtigen Zeit, von dem er sich ebenso wie seine Fraktionskollegin Gabriele Tamandl positive Wertschöpfungseffekte sowie einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erwartet. Dieser Einschätzung pflichteten auch die SPÖ-Abgeordneten Karin Greiner und Michael Ehmann bei, die vor allem mit Mehreinnahmen als Folge der zunehmenden Verlagerung der Handwerkerleistungen in den legalen Bereich rechnen. Als Impulsgeber und Anreiz, Professionisten zu beauftragen und damit Wertschöpfung in der eigenen Region zu behalten, wertete ÖVP-Abgeordnete Eva Maria Himmelbauer den Handwerkerbonus. Franz Kirchgatterer (S) wiederum begrüßte die Förderung der Handwerksbetriebe auch unter dem Aspekt der guten Lehrlingsausbildung und zeigte sich überdies überzeugt, dass der Bonus breiten Anklang finden wird.

Opposition kritisiert hohen Bürokratieaufwand

Anders sah dies die Opposition, die einer Meinung in der Ablehnung der Maßnahme war. Die Abwicklung der Förderung über vier verschiedene Kontrollinstanzen sei zu bürokratisch und verursache bloß hohen Verwaltungsaufwand, kritisierten die beiden FPÖ-Abgeordneten Hubert Fuchs und Bernhard Themessl. Als problematisch bezeichnete Fuchs zudem auch das bei der Förderung angewendete "First-Come-First-Serve"-Prinzip, wobei er befürchtete, die dotierten Mittel würden nicht ausreichen, um sämtliche Anträge zu erfüllen. Besser wäre jedenfalls ein Bonus in Form einer steuerlichen Prämie, dann sollten aber nicht nur Handwerkerarbeiten, sondern auch haushaltsnahe Leistungen wie etwa Gartenarbeit gefördert werden, meinte Themessl und brachte einen entsprechenden Entschließungsantrag ein. Die Einschätzung der FPÖ, dass der Handwerkerbonus insgesamt mehr koste als er bringe, teilte im Wesentlichen auch die Wirtschaftssprecherin der Grünen Ruperta Lichtenecker, die überdies vor großen Mitnahmeeffekten warnte. Eine Senkung der Lohnnebenkosten oder die Förderung von Innovation bei den KMU würden der Wirtschaft jedenfalls mehr bringen, war sie überzeugt. Team Stronach-Mandatar Robert Lugar wiederum tat den Handwerkerbonus als PR-Gag ab und stellte fest, hier werde eine gute Idee schlecht umgesetzt. Auch Rainer Hable von den NEOS konnte die positiven Erwartungen der Regierungsparteien nicht teilen und meinte, Schwarzarbeit könne man am ehesten durch eine Senkung der Steuerlast bekämpfen.

Keine Ministeranklage gegen Maria Fekter

Mit einem Antrag der Grünen auf Ministeranklage gegen Maria Fekter flammte die Hypo-Debatte zum Abschluss der Sitzung noch einmal auf. Die Initiative, die sich auf den Vorwurf stützt, die ehemalige Finanzministerin habe bei der Vorlage des Bundesfinanzrahmens 2014-2017 wissentlich falsche Zahlen präsentiert und damit Gesetze verletzt, blieb bei der Abstimmung in der Minderheit. 

Grünen-Budgetsprecher Bruno Rossmann erinnerte an den Auftrag des Gesetzes, beim Bundesfinanzrahmen die finanzielle Lage des Bundes möglichst getreu darzustellen, und bezichtigte Fekter des Verfassungsbruchs. ÖVP-Mandatar Franz Eßl wies die Vorwürfe der Grünen zurück und stellte ebenso wie Kai Jan Krainer (S) klar, erst im September 2013 und nicht bereits im April bei der Erstellung des Bundesfinanzrahmens sei es der Finanzministerin möglich gewesen, den konkreten Kapitalbedarf der Hypo einzuschätzen. Christoph Matznetter (S) konnte ebenfalls bei einer Prognose keine schuldhafte Rechtsverletzung erkennen und bemerkte, Niels Bohr zitierend, Prognosen seien schwierig, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen.

Die Abgeordneten Elmar Podgorschek (F) und Robert Lugar (T) nahmen die Debatte zum Anlass, um neuerlich die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zu fordern. (Schluss Nationalrat) hof