Parlamentskorrespondenz Nr. 395 vom 06.05.2014

Kontinuierliche Fortschritte bei Erfüllung der Europa-2020-Ziele

Bericht über Stand der Umsetzung der Länderspezifischen Empfehlungen der EU in Österreich

Wien (PK) – Zur Koordinierung der Wirtschafts- und Haushaltspolitik der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes sowie der Zielsetzungen von Europa 2020 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, der Europäischen Union regelmäßig wirtschafts- und finanzpolitische Berichte vorzulegen. Dem Nationalrat wurde nun das Nationale Reformprogramm 2014 zugeleitet, in dem die Bundesregierung die Fortsetzung der Strategie der wachstumsfreundlichen Budgetkonsolidierung mit einem ausgewogenen Mix aus ausgaben- und einnahmenseitigen Maßnahmen hervorhebt (III-71 d.B.).

Die Eckpunkte des aktuellen Arbeitsprogramms der Bundesregierung

Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 wurde die strategische Grundausrichtung für die aktuelle Legislaturperiode festgelegt. Die wichtigsten Eckpunkte sind: solide Staatsfinanzen und ein strukturell ausgeglichener Haushalt ab 2016, Wachstumspakt zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen sowie zur Förderung von Innovation und nachhaltiger Entwicklung, beste Ausbildung für Kinder und Jugendliche, Absicherung des Sozialstaates und der Generationengerechtigkeit, sparsame Verwaltung, mehr Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität sowie Förderung von Wirtschaft und kreativem Unternehmertum.

Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass wegen der Nationalratswahlen 2013 und der damit verbundenen knappen Fristen heuer das Nationale Reformprogramm 2014 und das Stabilitätsprogramm 2013-2018 nicht zeitgleich übermittelt werden konnten. Dies bedeutet allerdings auch, dass das vorliegende Programm noch keine Aussagen über budgetäre Verbindlichkeiten geplanter Reformmaßnahmen enthält. Die entsprechenden Informationen und das makroökonomische Szenario werden im Stabilitätsprogramm dargestellt.

Europäisches Semester 2014: Absicherung der wirtschaftlichen Erholung im Mittelpunkt

Das "Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschaftspolitik" wurde 2011 im Rahmen der Europa-2020-Strategie eingeführt und ermöglicht die frühzeitige Überprüfung der nationalen Haushalts- und Reformentwürfe, bevor diese von den nationalen Parlamenten beschlossen werden. Das Hauptziel ist die Sicherung der nationalen Haushaltsdisziplin und eine leistungsfähigere Wirtschaft. Basierend auf einer festen Abfolge wird im Jänner zunächst von der Europäischen Kommission der Jahreswachstumsbericht vorgestellt. Dieser analysiert jährlich die wirtschaftliche Lage der gesamten EU sowie der einzelnen Mitgliedstaaten. Im März einigt sich der Europäische Rat auf die wichtigsten Maßnahmen. Bis April müssen die Mitgliedstaaten ihre Stabilitäts- bzw. Konvergenzprogramme zu ihren nationalen Haushalten vorlegen. Diese dienen als Grundlage für die länderspezifischen Empfehlungen, welche von der Kommission bis Juni für jeden einzelnen Mitgliedstaat erarbeitet und von den Mitgliedstaaten bei der Verabschiedung der nationalen Haushaltspläne und Politikmaßnahmen berücksichtigt werden.

Europa 2020 ist ein auf zehn Jahre angelegtes Wirtschaftsprogramm der EU, das in der Nachfolge der Lissabon-Strategie steht und im Juni 2010 vom Europäischen Rat verabschiedet wurde. Ziel ist "intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum" mit einer besseren Koordinierung der nationalen und europäischen Wirtschaft. Die Schwerpunkte liegen auf der Förderung von Forschung und Entwicklung (F+E) sowie von Hochschulbildung und lebenslangem Lernen zur Erhöhung des Wirtschaftswachstums, auf einer besseren gesellschaftlichen Integration und auf einer Förderung umweltfreundlicher Technologien.

Im Zentrum des Europäischen Semesters 2014 steht die Absicherung der wirtschaftlichen Erholung durch eine konsequente Reformumsetzung. Die Rahmenbedingungen werden als günstig angesehen, wie auch die Winterprognose der Europäischen Kommission bestätigt. Im Jahreswachstumsbericht 2014 sieht die Europäische Kommission eine allmähliche Erholung des Wachstums. Sie unterstreicht, dass die Mitgliedstaaten bei der Korrektur der Ungleichgewichte, die sich vor der Krise entwickelt hatten, Fortschritte erzielt haben. Vor diesem Hintergrund bemüht sich die Europäische Kommission um Kontinuität in der Reformagenda und schlägt deshalb vor, die Prioritäten für 2014 unverändert beizubehalten.

Was die Europa-2020 Ziele angeht, so konnten seit deren Festlegung im Jahr 2010 in allen Bereichen kontinuierliche Fortschritte erzielt werden. Österreich befindet sich in fast allen Bereichen deutlich über dem EU-Durchschnitt und auch hinsichtlich der festgelegten nationalen Ziele liegt es, mit Ausnahme der F&E-Ausgaben des privaten Sektors und der Treibhausgasemissionen, auf Kurs.

Was empfiehlt die Europäische Union und wie reagiert Österreich darauf?

Nach Übermittlung des Nationalen Reformprogramms und des Stabilitätsprogramms im April 2013 wurden beide Programme einer Bewertung unterzogen. Auf Basis dieser Bewertung hat die Europäische Kommission für Österreich insgesamt 7 Länderspezifische Empfehlungen vorgeschlagen.

EU fordert nachhaltige Korrektur des Defizits und strukturelle Maßnahmen

Die Länderspezifische Empfehlung Nr. 1 besteht im Kern darin, dass das übermäßige Defizit auf nachhaltige Weise korrigiert und sodann strukturelle Anpassungsanstrengungen unternommen werden sollen, um das mittelfristige Haushaltsziel bis 2015 zu erreichen. Außerdem sollen die Finanzbeziehungen zwischen unterschiedlichen Regierungsebenen gestrafft und die Zuständigkeiten für Ausgaben und Finanzbeziehung aneinander angepasst werden.

In der Stellungnahme der Bundesregierung dazu wird ein Bekenntnis zu stabilen und nachhaltigen öffentlichen Finanzen abgelegt, sichergestellt durch die nationale Schuldenbremse. Gleichzeitig soll der Konsolidierungskurs auch die Wachstumskräfte stärken. Dazu wird aktuell über Offensivmaßnahmen in den Bereichen Infrastruktur und Wissensbasierung für die Jahre 2014 und 2015 verhandelt, heißt es im Bericht. Erinnert wird zudem daran, dass in einem ersten Schritt am 24. Februar 2014 ein umfassendes Steuerpaket (Abgabenänderungsgesetz 2014) vom Nationalrat beschlossen wurde. Über die darin vorgesehenen Maßnahmen werden Steuerlücken geschlossen, verzerrende Ausnahmeregelungen abgeschafft und die Lenkungswirkung erhöht, wird hervorgehoben. Insgesamt werden jährliche Nettoeinnahmen von 0,7 Mrd. € (2014) bzw. 1-1,2 Mrd. € (2015 ff.) erwartet. Ausgabenseitig wurde Anfang 2014 eine Kürzung der Ermessensausgaben der Ministerien von rund 500 Mio. € beschlossen. Auch die Verwaltungsreform wird weiter vorangetrieben. Verwiesen wird u.a. noch auf Kompetenzbereinigungen im Bereich der Schulverwaltung, die Neustrukturierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie auf die Gesundheitsreform.

Maßnahmenpaket zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters

Die Empfehlung Nr. 2 bezieht sich vor allem auf eine frühere Harmonisierung des Pensions- bzw. Rentenalters von Frauen und Männern, eine Reform der Frühpensionsregelungen, eine Anhebung des tatsächlichen Pensionsantrittsalters sowie eine weitere Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit älterer ArbeitnehmerInnen.

Entsprechend der derzeit geltenden und verfassungsrechtlich verankerten Gesetzeslage wird das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Frauen ab dem 1. Jänner 2024 jährlich um 6 Monate erhöht. Im Jahr 2033 wird die Angleichung abgeschlossen sein und das Antrittsalter für die reguläre Alterspension für Frauen wird bei 65 Jahren liegen, informiert der Bericht. Ein Vorziehen der Angleichung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters der Frauen an jenes der Männer ist derzeit nicht vorgesehen.

Die gegenwärtige Zielsetzung stelle aber darauf ab, die Lücke zwischen faktischem und gesetzlichem Pensionsalter zu reduzieren, wobei als Beispiele die Invaliditätspension Neu oder das Arbeitsmarktpaket für Ältere angeführt werden. Die Beschäftigung 55- bis 64-Jähriger ist laut Eurostat zwischen 2004 und 2012 von 28,8 % auf 43,1 % angestiegen. Damit liege die Beschäftigungsquote älterer ArbeitnehmerInnen zwar immer noch deutlich unter dem Durchschnitt der EU-28 von 48,8 %, dennoch zeige sich, dass die Maßnahmen der vergangenen Jahre bereits greifen. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, das faktische Pensionsantrittsalter von 58,4 Jahre (2012) auf 60,1 Jahre (2018) zu erhöhen. Außerdem sollen im Rahmen einer Änderung des Sozialversicherungsänderungsgesetzes wirkungsvolle Schritte in Richtung Anreize zum längeren Arbeiten gesetzt werden, heißt es im Bericht.

Höhere Frauenerwerbsquote durch Ausbau der Kinderbetreuung und Verbesserungen im Pflegebereich

In der dritten Länderspezifischen Empfehlung wird Österreich von EU-Seite u.a. angeraten, neue Maßnahmen zu ergreifen, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu verbessern. Besonderes Augenmerk soll dabei dem Ausbau des Kinderbetreuungsangebots und der Langzeitpflegedienste sowie dem Abbau des hohen geschlechtsspezifischen Lohn- und Rentengefälles geschenkt werden. Um das Arbeitsmarktpotenzial von Menschen mit Migrationshintergrund auszuschöpfen, sollte nach Auffassung der EU-Kommission die Anerkennung ihrer Qualifikationen und ihrer Bildungsergebnisse weiter verbessert werden. Gesenkt werden sollte auch die tatsächliche Steuer- und Beitragsbelastung der Arbeit bei Geringverdienern.

Österreich weist darauf hin, dass die Erwerbsbeteiligung von Frauen (20- bis 64-Jährige) mit 70,3 % (2012) über dem Durchschnitt der EU-28 (62,3 %) liegt. Trotz des bemerkenswerten Anstiegs in den letzten zehn Jahren um 6,2 % dürfe nicht übersehen werden, dass das Erwerbsmuster der Frauen noch deutlich von jenem der Männer abweicht. Frauen gehen häufiger als Männer einer Teilzeitbeschäftigung nach. Die Teilzeitquote der Frauen erhöhte sich von 35,9 % (2002) auf 44,9 % (2012). Der Nationale Aktionsplan zur Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sei eines der wichtigsten Steuerungsinstrumente; im Jahr 2010 sei ein umfassendes Paket von 55 konkreten Maßnahmen erarbeitet worden, wobei 35 davon zur Gänze umgesetzt worden sind.

Auch die Maßnahmen zur Verbesserung des Kinderbetreuungsangebots zeigen, so der Bericht, bereits Wirkung: Gemäß Statistik Austria wurden im Kindergartenjahr 2012/13 rund 50.000 Kinder der Altersgruppe 0- bis 2-Jährige in Kinderbetreuungseinrichtungen betreut. Dies bedeutet einen Zuwachs von über 21.400 Kindern oder +76,5 % in den letzten 5 Jahren. Die Betreuungsquote für Kinder dieser Altersgruppe liegt somit bei 20,8 % (2007: 11,8 %). Bei den 3- bis 5-Jährigen ist der Anstieg mit +5,7 % bzw. 9.600 Kindern geringer, allerdings erreicht in dieser Altersgruppe die Betreuungsquote bereits 90,6 % (2007: 84,9 %). Im aktuellen Arbeitsprogramm der Bundesregierung 2013 bis 2018 wird festgehalten, dass der quantitative und qualitative Ausbau des Kinderbetreuungsangebots weiter voranzutreiben ist. Ziel ist es, das Barcelona-Ziel von 33 % für unter 3-Jährige in allen Bundesländern rasch zu erreichen.

Ein weiterer Beitrag in Richtung (Vollzeit-)Beschäftigung für Frauen sei die Schaffung und Weiterentwicklung geeigneter Rahmenbedingungen für den Bereich Pflege. Im vergangenen Jahr habe man mit der Einführung der Pflegekarenz und der Pflegeteilzeit eine substanzielle Verbesserung für ArbeitnehmerInnen durchsetzen können. Auch die Überwindung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles habe für die österreichische Bundesregierung eine hohe Priorität. Neben legistischen Maßnahmen, wie z.B. der schrittweisen Einführung eines verpflichtenden Einkommensberichts für Unternehmen oder dem Gehaltsrechner werden laut Bericht auch Informationskampagnen durchgeführt, die auf eine Bewusstseinsänderung in der Gesellschaft hinwirken. 

Mehr als ein Viertel der im Ausland geborenen Beschäftigten war im Jahr 2008 für die von ihnen ausgeübte Tätigkeit überqualifiziert, räumen die Autoren des Berichts ein. Es zeige sich aber auch, dass Überqualifikation in der ersten Generation häufiger ein Thema ist, als in der zweiten (29 % gegenüber 15 %). Da es in Österreich vielfältige Regelungen und Zuständigkeiten bezüglich der formalen Anerkennung von im Ausland erworbenen Qualifikationen gibt, seien Anlaufstellen zur "Berufsanerkennung" geschaffen worden. Darüber hinaus werde das Arbeitsmarktservice einen Schwerpunkt in der Qualifizierung von MigrantInnen setzen.

Was die Steuerbelastung anbelangt, so wird im Bericht daran erinnert, dass im März 2014 im Nationalrat eine Senkung der Lohnnebenkosten beschlossen wurde. In Aussicht genommen ist auch eine Reduzierung des Unfallversicherungsbeitrags um 0,1 % auf 1,3 % ab Juli 2014 und eine Senkung des Arbeitgeberbeitrags zum Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) von 0,55 % auf 0,45 % ab Jänner 2015. Damit werden die UnternehmerInnen um insgesamt rund 200 Millionen € entlastet.

Gesundheitsreform wurde auf Schiene gesetzt

Die vierte Empfehlung hat die laufenden Reformen im Gesundheitswesen im Fokus, wobei die EU auf eine effektive Umsetzung drängt, um zu gewährleisten, dass die erwarteten Effizienzvorteile eintreten. Außerdem soll ein finanziell tragfähiges Modell für die Bereitstellung von Langzeitpflegediensten entwickelt und die Prävention, Rehabilitation und eigenständige Lebensführung stärker in den Mittelpunkt gestellt werden.

Von österreichischer Seite wird darauf hingewiesen, dass mit der bereits im Jahr 2012 eingeleiteten Gesundheitsreform, welche die Koordination und Finanzierung des Gesundheitswesens neu regelt, ein zentrales Zielsteuerungsinstrument eingeführt wurde, das u.a. Ausgabenobergrenzen vorsieht. Das Pflegefondsgesetz wiederum stelle einen Eckpfeiler für die langfristige Weiterentwicklung und Harmonisierung von Leistungsangeboten, Leistungsversorgung, Transparenz und Steuerung dar. Um die Finanzierung der Pflege über das Jahr 2014 hinaus abzusichern, wurde im Mai 2013 vom Nationalrat eine Änderung des Pflegefondsgesetzes - eine Verlängerung um zwei weitere Jahre, bis Ende 2016 - verabschiedet. Das aktuelle Arbeitsprogramm der Regierung (2013 bis 2018) sieht weiters eine Verlängerung des Fonds für die Jahre 2017 und 2018 mit insgesamt 700 Mio. € vor.

Zahlreiche Reformmaßnahmen im Bildungsbereich

Auf eine Verbesserung der Bildungsergebnisse insbesondere benachteiligter jugendlicher Menschen zielt die Länderspezifische Empfehlung Nr. 5 ab. Ansetzen sollte Österreich dabei vor allem bei der frühkindlichen Bildung, der strategischen Planung im Hochschulwesen sowie in Bezug auf Maßnahmen zum Abbau der Abbrecherquote. Angestrebt werden sollte auch eine Abmilderung der negativen Konsequenzen früher Leistungsdifferenzierung, heißt es in der Empfehlung.

Laut dem jüngsten Statistischen Jahrbuch zu Migration und Integration hat sich der Anteil der Jugendlichen mit nichtdeutscher Muttersprache, die nach der achten Schulstufe keine weitere schulische Ausbildung in Österreich machten, leicht rückläufig entwickelt und ist von rund 15% im Jahr 2008 auf rund 13% im Jahr 2012 gesunken. Als wichtige Maßnahmen in diesem Bereich nennt der Bericht neben dem Ausbau der Neuen Mittelschule und der weiteren Verbesserung des Ganztagesbetreuungsangebots auch die sprachliche Förderung mehrsprachiger SchülerInnen in Deutsch und in ihren Erstsprachen.

Ein weiterer zentraler Baustein, der insbesondere auf die Verbesserung der frühkindlichen Bildung abzielt, sei der begleitete Übergang vom Kindergarten in die Schule. Ab dem Schuljahr 2013/14 starten Modellprojekte, die an Schulstandorten mit vielen Kindern mit hohem sprachlichem Förderbedarf in allen Bundesländern erprobt werden. Um sozialer Ausgrenzung und Jugendarbeitslosigkeit frühzeitig gegensteuern zu können, werde der Schnittstelle Schule/Beruf besondere Aufmerksamkeit geschenkt. In dieser Hinsicht hätten sich die Maßnahmen im Bereich Jugend- und Lehrlingscoaching durchaus bewährt. Darüber hinaus werden Maßnahmen zur Berufs- und Bildungswegorientierung im Rahmen der Schulausbildung gesetzt. Als weitere wichtige Eckpunkte werden u.a. die Umsetzung der PädagogInnenbildung NEU, die Umstellung des Finanzierungssystems der Universitäten, die Qualitätsoffensive zur Modernisierung des Lehr- und Leistungsangebots der Polytechnischen Schulen oder die Förderung des Nachholens von Bildungsabschlüssen angeführt. 

Empfehlungen zur Förderung des Wettbewerbs und der Bankenumstrukturierung

Die weitere Stärkung der Befugnisse und Ressourcen der Bundeswettbewerbsbehörde sowie die Überwachung der Umsetzung der Reform der Wettbewerbsvorschriften sind zentrale Inhalte der Länderspezifischen Empfehlung Nr. 6. Für notwendig erachtet die EU auch den Abbau von unverhältnismäßigen Hindernisse für Dienstleistungsanbieter sowie die Förderung des Wettbewerbs insbesondere im Schienenverkehr.

Zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung wurden im vergangenen Jahr im Zuge der Novelle des Kartell- und Wettbewerbsrechts die Ermittlungsbefugnisse der weisungsfreien Bundeswettbewerbsbehörde gestärkt, heißt es von österreichischer Seite. Auch die Änderungen im Kartellgesetz sollen für eine bessere Aufsicht über marktbeherrschende Unternehmen sorgen. Österreich nimmt auch die Oktober 2013 verabschiedete Neufassung der Berufsanerkennungsrichtlinie zum Anlass, um das Verzeichnis der reglementierten Berufe zu überprüfen. Die Überarbeitung und Digitalisierung des Firmenbuchs ermöglicht eine rasche Abwicklung von Geschäftsfällen auf neuestem technischem Stand und unter Gewährleistung der entsprechenden Sicherheit.

Im Rahmen der wirkungsorientierten Folgenabschätzung, welche im Zuge der Haushaltsrechtsreform am 1. Jänner 2013 in Kraft getreten ist, ist vorgesehen, die Auswirkungen von Gesetzen, Verordnungen oder großen Vorhaben zu ermitteln und die erwartbaren Ergebnisse für Unternehmen und Bürger darzustellen.

Angelegenheiten des Wettbewerbs und der Liberalisierung im österreichischen Schienenverkehr werden von den Regulierungsbehörden, der Schienen-Control GmbH (SCG) und der Schienen-Control Kommission (SCK), wahrgenommen. Mit Stichtag 1. Juli 2013 waren 33 Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) im ÖBB-Netz, davon 6 mit Sitz im Ausland.

Die Bundesregierung kündigt schließlich noch an, die Empfehlung Nr. 7 – enge Überwachung und Beschleunigung der Umstrukturierung der verstaatlichten und teilweise verstaatlichten Banken – konsequent umsetzen zu wollen. Nähere Informationen werden im Stabilitätsprogramm 2013-2018 bereitgestellt. Neben der Umsetzung des Basel-III-Paketes unterstütze vor allem das im Sommer 2013 beschlossene Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz (BIRG) die Finanzmarktstabilität, ist die Bundesregierung überzeugt.

Der 28 Seiten umfassende Textteil des Berichts enthält zudem noch weitere Informationen über die österreichischen Strukturfondsprogramme sowie über die institutionelle Zusammenarbeit in Bezug auf die Erreichung der Europa- 2020-Ziele und im Rahmen der Umsetzung der Länderspezifischen Empfehlungen. (Schluss) sue

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen im Menüpunkt "Parlament aktiv/Budget-Analysen" auf www.parlament.gv.at .