Parlamentskorrespondenz Nr. 499 vom 27.05.2014

EU-Kommission will mehr Rechte für Aktionäre

EU-Ausschuss des Bundesrats diskutiert Vorschlag und überlegt Mitteilung an Kommission

Wien (PK) – Zweites beherrschendes Thema im heutigen EU-Ausschuss des Bundesrats war der Vorschlag der EU-Kommission, die Teilnahmerechte von Aktionären börsenotierter Gesellschaften auszubauen. Der Vorschlag wurde grundsätzlich positiv aufgenommen, dennoch gab es Kritik zu einzelnen Details. Man kam darin überein, die Materie nochmals auf die Tagesordnung des Ausschusses zu setzen und etwa eine Mitteilung dazu an die Kommission auszuarbeiten.

Der Vorschlag der EU-Kommission

Wie der zuständige Beamte des Justizministeriums gegenüber den Ausschussmitgliedern ausführte, gliedert sich der Vorschlag in drei wesentliche Punkte. Einerseits soll die Kommunikation zwischen Gesellschaft und Aktionären verbessert werden, indem die Banken an den Informationsübermittlungen von den Gesellschaften an die Aktionäre und umgekehrt mitwirken. Die Kommission begründet den Vorstoß damit, dass börsenotierte Gesellschaften nur einen Teil ihrer Aktionäre kennen, weil diese die Depots bei Banken im In- und Ausland halten.

Darüber hinaus ist es ein Anliegen der Kommission, die Transparenz zu erhöhen. Das betrifft insbesondere institutionelle Anleger, wie zum Beispiel Pensionskassen und Vermögensverwalter, die einen signifikanten Anteil des Aktienkapitals halten und Kapital von kleineren Anlegern bündeln. Ähnliches gilt für Berater, die Aktionären Ratschläge erteilen, wie sie ihr Stimmrecht ausüben sollen. Bei Umsetzung des vorliegenden Entwurfs würden institutionelle Anleger, Vermögensverwalter und Berater zu mehr Transparenz verpflichtet werden, etwa durch Offenlegung der Anlagestrategie.

Ein weiterer Punkt betrifft die Anhebung der Transparenz und die Mitwirkungsmöglichkeiten von Aktionären hinsichtlich der Vorstandsvergütungen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist vorgesehen, dass die Hauptversammlung eine generelle Vergütungspolitik beschließt, die grundsätzliche Festlegungen für die Vorstandsvergütungen enthält. Zudem sollen die Gesellschaften dazu verpflichtet werden, einen eigenen Vergütungsbericht zu erstellen, in dem die tatsächlich gewährten Gehälter detailliert offenzulegen sind.

Um der Gefahr zu begegnen, dass Transaktionen zwischen einer Gesellschaft und dieser nahenstehenden Unternehmen oder Personen zu schlechten Konditionen abgeschlossen werden, schlägt die Kommission vor, bei börsenotierten Gesellschaften die Marktüblichkeit der Transaktionen ab einem bestimmten Geschäftsvolumen (1% des Vermögens) durch einen Sachverständigen bestätigen zu lassen. Ab 5% des Vermögens soll eine solche Transaktion der vorherigen Genehmigung durch die Hauptversammlung bedürfen.

Positive Bewertung mit wesentlichen Einschränkungen

Der Kommissionsvorschlag würde die Verantwortung des Aufsichtsrats schwächen, so die Bedenken des Justizministeriums. Auch zeigte sich der Ressortvertreter skeptisch hinsichtlich der angedachten Regelungen über die Vorstandsvergütungen und wies auf die diesbezüglichen Besonderheiten des österreichischen Aktienrechts hin. 

Auch der Experte der Arbeiterkammer ist mit dem von der Kommission präsentierten Vorschlag weniger glücklich. Die Kommission konzentriere sich bei der Unternehmensentwicklung und –kontrolle vor allem auf die Aktionäre, kritisierte er, dem Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung sowohl der Aktionäre als auch der Beschäftigten und der Öffentlichkeit werde jedoch zu wenig Beachtung geschenkt. Was die Einbindung der Depotbanken zur Verbesserung der Kommunikation betrifft, so befürchtete er zu viel Bürokratie und meinte, die Kommission lasse hier zu wenig Augenmaß walten. Schon jetzt würden börsenotierte Unternehmen über das Internet kommunizieren. Mehr Transparenz sei zwar positiv, solange sie aber nicht verbindlich vorgeschrieben ist, sei die Bestimmung jedoch nur wenig zielführend. Seitens der Arbeiterkammer hält man es auch für den falschen Zugang, die Frage der Vergütungen verstärkt an die Hauptversammlung zu übertragen. Das sollte weiter der Aufsichtsrat machen, betonte der AK-Experte und forderte gleichzeitig die Festlegung von Kriterien ein. Es könne nicht sein, Finanzinvestoren über die Höhe der Gehälter entscheiden zu lassen und sie damit zum Gewissen der europäischen Wirtschaft zu machen, formulierte er.

Diese Anmerkungen veranlassten Bundesrat Stefan Schennach (S/W) vorzuschlagen, trotz positiver Bewertung des Vorschlags über die angesprochenen Punkte in einen politischen Dialog einzutreten. Er begrüßte aber, dass mit dem Entwurf auf EU-Ebene Neuland betreten werde und die Kommission für mehr Transparenz und Mitsprache der Aktionäre sorgen wolle. Der Kommission gehe es um eine verbesserte Unternehmensführung, gab Schennach zu bedenken und meinte in Hinblick auf eine Wortmeldung der BundesrätInnen Sonja Zwazl (V/N) und Franz Perhab (V/St), es sei selbstverständlich, dass man hinsichtlich der Risikominimierung noch eine Balance finden müsse. Perhab hält es nicht für praktikabel, bei jeder Kleinigkeit eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen zu müssen. Auch Zwazl wies in diesem Zusammenhang auf die drohende zusätzliche Kostenbelastung für die Unternehmen hin. (Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats) jan


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