Parlamentskorrespondenz Nr. 592 vom 18.06.2014

Weitere Fortschritte im österreichischen Tierschutz

Bericht über Umsetzungsstand der Maßnahmen laut Arbeitsplan 2011-2015

Wien (PK) – Gesundheitsminister Alois Stöger hat dem Nationalrat einen fast 90 Seiten umfassenden Bericht zugeleitet, der über den Stand des Tierschutzes in Österreich in den Jahren 2011 und 2012 informiert (III-65 d.B.). Im Vorwort räumt der Minister ein, dass Tierschutzarbeit in den meisten Fällen bedeute, den Weg der kleinen Schritte zu gehen. Nur durch gezielte Förderungen und durch Überzeugungsarbeit könne es gelingen, das Wohlbefinden der Tiere, sowohl im landwirtschaftlichen als auch im privaten Bereich, zu steigern.

Neben dem Tierschutzarbeitsplan 2011-2015 und einer Aufstellung der aktuellen Projekte des Ressorts (z.B. "Tierschutz macht Schule" ) bietet der Bericht einen umfassenden Überblick über die nationalen und internationalen Vorschriften auf diesem Gebiet, über die Arbeit der zuständigen Gremien (z.B. Tierschutzrat) sowie der Ombudsleute in den Bundesländern. Ein weiteres Kapitel befasst sich mit der Evaluierung des Vollzugs der Tierschutzvorschriften.

Tierschutzarbeitsplan 2011 bis 2015

Da das Gesundheitsressort bereits eine Vorschau über die zentralen Herausforderungen bis zum Jahr 2018 erstellt hat (siehe: www.verbrauchergesundheit.gv.at/), die auf dem Arbeitsprogramm der aktuellen Bundesregierung basiert, wird der im Bericht enthaltene Tierschutzarbeitsplan 2011 bis 2015 (inklusive Umsetzung der anvisierten Maßnahmen) in der Folge nur kurz zusammengefasst.

Höhere Qualitätsstandards bei Tierheimen sowie bei der Ausbildung, der Zucht und dem Verkauf von Hunden

Im Berichtszeitraum angestrebt wurde die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für eine tierschutzgerechte Ausbildung von Hunden. Neben der Erweiterung der Ausbildungsinhalte, u.a. um ein Qualitätssicherungssystem für die Zucht von Rassehunden, werden auch die Bekämpfung von Merkmalen der Qualzucht und die Erarbeitung von Zuchtstrategien als Schwerpunkte genannt. Während die Verordnung über die näheren Bestimmungen über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden 2012 veröffentlicht wurde, gibt das Ressort bekannt, dass der Projektzeitraum in Bezug auf Qualzucht bis zum 31. Dezember 2017 verlängert wurde. Was den Verkauf von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen betrifft, so sollen nach der Überarbeitung der Zweiten Tierhaltungsverordnung neue Managementleitlinien entwickelt werden.

Weiters war vorgesehen, dass nach Durchführung einer österreichweiten Studie zur Evaluierung von Tierheimen im Jahr 2010 an Hand der gewonnenen Erkenntnisse ein modular aufgebautes Qualitätsmanagement-System entwickelt werden soll. In Kooperation mit den Tierheimen wurden daraufhin im Rahmen von drei Workshops praxistaugliche Arbeitsanweisungen für das allgemeine Management, Checklisten für tierschutzrechtliche sowie Tiergesundheitsaspekte erarbeitet.

Einrichtung der Fachstelle für Tierhaltung und Tierschutz

Wie geplant konnte die im Bundestierschutzgesetz vorgesehene Fachstelle für Tierhaltung und Tierschutz an der Veterinärmedizinischen Universität eingerichtet werden, informieren die AutorInnen. Durch diese Fachstelle sind einerseits neuartige Haltungssysteme zu bewerten und zuzulassen. Andererseits wird mit Hilfe eines abgestuften Kennzeichnungssystems die Rechtssicherheit der Tierhalter erhöht und ein Anreiz zur Verbesserung der Tierhaltungssysteme im Nutztier-, Zootier- sowie Heimtierbereich geboten. Mit 1. Juli 2013 übernahm Frau Dr. Deininger die Leitung der Fachstelle, die ersten Produktprüfungen begannen im Frühjahr 2014.

Gruppenhaltung von Sauen und Jungsauen wurde umgesetzt

Das Bundestierschutzgesetz sieht Übergangsfristen für verschiedene Bestimmungen vor, u.a. sollten Rahmenbedingungen, die eine fristgerechte Adaptierung der bestehenden Haltungssysteme fördern, geschaffen werden. Als Erfolg in diesem Bereich wird etwa die erfolgreiche Umsetzung der Gruppenhaltung von Sauen und Jungsauen genannt.

Am 5. Dezember 2013 wurde vom Gesundheitsressort zudem eine Veranstaltung zum Thema "Umsetzung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes und der auf dessen Grundlage erlassenen Verordnungen für Zoos ab 1. Jänner 2015" abgehalten. Die Möglichkeit des Enthornens von weiblichen Kitzen läuft mit 31. Dezember 2015 aus, eine Umstrukturierung der Ziegenwirtschaft ist im Gange.

Kastration von Ferkeln unter Anwendung von Schmerzmitteln

Die europäische Diskussion über die Kastration von Ferkeln führte dazu, dass derzeit sämtliche Eingriffe bei Nutztieren überprüft werden. Lösungsansätze sind im Beirat "Österreichischer Tiergesundheitsdienst" zu erarbeiten, wobei bei der Anwendung und dem Einsatz von entsprechend schmerzstillenden Medikamenten die Aspekte des Verbraucher- und Anwenderschutzes zu berücksichtigen sind. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass der Verband Österreichischer Schweinebauern (VÖS) die Verpflichtung zur Durchführung der Ferkelkastration mit Schmerzmitteleinsatz bereits in ihre Produktionsbestimmungen aufgenommen hat.

Förderung des Verständnisses des Tierschutzes und Tierschutzpreis

Die Aktivitäten des Vereins "Tierschutz macht Schule" wurden aus Mitteln des Bundesministeriums für Gesundheit weiter gefördert. Die damit verbundene Unterstützung von PädagogInnen in Kindergärten, Volks- und Hauptschulen sowie Allgemein bildenden Höheren und Berufsbildenden Schulen sollen auch noch zusätzlich intensiviert werden, heißt es im Bericht. Im Jahr 2010 wurde erstmalig ein bundesweiter Tierschutzpreis des Ministeriums ausgeschrieben und an Persönlichkeiten, die sich abseits der Öffentlichkeit für den Tierschutz engagieren, vergeben.

Im Vereinsjahr 2012 wurden 77.249 "Tierschutz macht Schule"-Unterrichtsmaterialien von Schülerinnen und Schülern sowie deren Lehrpersonal verwendet, was als eine deutliche Steigerung gegenüber den Vorjahren zu werten ist. Das Feedback war überaus positiv, besonders gut wurden das neue Pferdemagazin und das neue Hühnermagazin bewertet. Seit dem Jahr 2007 wurden insgesamt 314.200 Unterrichtsmaterialien von den Schulen bestellt. Die Schwerpunkte der Fortbildungen für Lehrpersonen lagen im Vereinsjahr 2012 bei Nutztieren und Konsum, der tiergerechten Heimtierhaltung, der Erlebnispädagogik und bei Wildtieren sowie bei neuen Methoden der Tierschutzpädagogik. Wenn man alle Aktivitäten zusammenrechnet, dann lag die extrapolierte Mindestreichweite 2012 bei rund 182.300 Menschen, die im Jahr 2012 die Vereinsangebote genutzt haben bzw. über Kommunikationskanäle des Vereins zum Thema Tierschutz weitergebildet wurden.

In den Jahren 2011 und 2012 wurden von Seiten des Ressorts auch wieder mehrere Forschungsprojekte vergeben, die u.a. die "Entwicklung und Evaluierung neuer Haltungssysteme für Zucht- und Mastkaninchen", die "Beurteilung von Tierheimen in Österreich" oder die "Strukturierung der freien Liegeflächen in Laufställen mit Milchkühen" betrafen.Um Tierschutzbildung für neue Zielgruppen zu eröffnen, wurde 2011 das Sonderprojekt "Mensch und Tier, aber sicher" durchgeführt. Der erste Themenschwerpunkt betraf die Hunde (Initiative "Hunde sicher verstehen"). Der zweite Themenschwerpunkt bezog sich auf den Zusammenhang von Tierhaltung und Konsum (Initiative "tierfreundlich einkaufen, na logo"). 2011 wurde auch ein Konzept zur Qualitätssicherung in der Hundetrainerausbildung vorgelegt; eine entsprechende Koordinierungsstelle ist an der Veterinärmedizinischen Universität Wien angesiedelt.

Tiertransport, 2. Tierhaltungsverordnung und europäische Aktivitäten

Das Bundesministerium für Gesundheit erstellt jährlich einen Kontrollplan für stichprobenartige Kontrollen von Tiertransporten. Ziel für die nächsten Jahre ist es, sowohl die Anzahl als auch die Effektivität der Tiertransportkontrollen beizubehalten beziehungsweise letztere stetig zu erhöhen. Was die 2. Tierhaltungsverordnung angeht, die nun seit fünf Jahren in Anwendung ist, so gelte es, die sehr umfangreichen Anhänge in einigen Bereichen sukzessive zu überarbeiten und zu vereinfachen.

Bei der Ausrichtung des neuen mehrjährigen EU-Aktionsplans im Bereich des Tierschutzes werden sehr hohe Standards angestrebt. Als Unterstützung dafür stehen Mittel im Budget für die Entwicklung des ländlichen Raums bereit (GAP), allerdings können diese nicht als ausreichend angesehen werden, urteilen die AutorInnen. Es wird u.a. darauf hingewiesen, dass Österreich etwa mit seinem Verbot der Haltung und Mitwirkung von Wildtieren im Zirkus eine Vorreiterrolle innerhalb der europäischen Gemeinschaft einnahm; zahlreiche Länder sind diesem Beispiel bereits gefolgt.

Generell wird die Schaffung eines gemeinsamen Tierschutzrechts (ähnlich wie im Bereich Lebensmittelsicherheit), das den Tieren das Recht auf ein artgerechtes Leben zuerkennt, überlegt. Ein solcher allgemeiner Rechtsrahmen sollte keine Minimalrichtlinie sein, sondern einen hohen gemeinsamen Standard für alle Einzelrechtsvorschriften in dem Bereich darstellen, lautet die österreichische Position. (Schluss) sue