Parlamentskorrespondenz Nr. 651 vom 02.07.2014

Rechnungshof rügt Personalmanagement der Polizei

Innenministerin Mikl-Leitner: Flächendeckende Versorgung mit PolizistInnen hat Priorität

Wien (PK) – Zum Themenkreis Inneres beleuchtete heute der Rechnungshofausschuss des Nationalrats nach dem Blaulichtfunk und der Flüchtlingsbetreuung (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 649) auch noch das Personalmanagement in Österreichs Polizeidienststellen und den Wiener Stadterweiterungsfonds. Als Diskussionsgrundlage dienten zwei Rechnungshofberichte, die der Ausschuss zur weiteren Behandlung einstimmig vertagte.

Die Praxis der Dienstzuweisungen wird im RH-Prüfbericht über den Personaleinsatz in der Sicherheitsexekutive massiv bemängelt. Neben den daraus resultierenden hohen Kosten beanstanden die PrüferInnen, es fehle an Klarheit über Anzahl und Dauer der behördeninternen Dienstzuteilungen bzw. über die Personalausstattung in den einzelnen Polizeidienststellen. Zudem sei den veränderten Anforderungen der Exekutive im Rahmen der Schengen-Erweiterung 2007 kaum Folge geleistet worden, wodurch speziell die Polizei im Osten Österreichs die vorgesehenen Planstellen frappant überschritten habe.

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner gab zu bedenken, schon im Sinne der österreichweiten Grundversorgung mit PolizistInnen lege ihr Ressort den Personaleinsatz möglichst praxisnah fest. Sie arbeite aber daran, die Kosten durch Dienstzuteilungen kontinuierlich zu reduzieren. ÖVP und SPÖ betonten, der jeweilige Personalstand in Polizeidienststellen sei immer an die lokalen Anforderungen anzupassen und die FPÖ appellierte, die Sicherheit der Bevölkerung nicht aus Kostengründen aufs Spiel zu setzen.

Beim Stadterweiterungsfonds, in der Kaiserzeit zur städtebaulichen Umgestaltung gegründet, rät der Rechnungshof in seinem Bericht dem Ministerium, das Fondsvermögen passenden Einrichtungen zu übertragen und den Fonds schließlich aufzulösen. Die RH-Bedenken bezüglich der Ressourcenverwaltung des Fonds stießen in der Debatte auf breites Verständnis, auch bei der Innenministerin. Mikl-Leiter kündigte die transparente Abwicklung der Fondsauflösung an. Dennoch zeigten die Oppositionsparteien ihren Unmut über fehlende Konsequenzen, besonders in Zusammenhang mit der Spendentätigkeit des Fonds.

Rechnungshof kritisiert Dienstzuweisungen bei der Polizei

Dezidiert wies Innenministerin Johanna Mikl-Leitner die Darstellung des Rechnungshofs zurück, ihrem Ressort mangle es an Übersicht über die Personalstände in Österreichs Polizeidienststellen. Kriterien zur Personalplanung seien vorhanden, wenn auch "praxisnah" ausgelegt, um die flächendeckende Versorgung mit Polizeikräften sicherzustellen. Tatsächlich mache der Anteil dienstzugeteilter PolizistInnen nur 3% der Sicherheitsexekutive aus, sei also vergleichsweise klein, so Mikl-Leitner. Da mit Versetzungen die Möglichkeit einer Rückkehr an die Stammdienststelle nicht zu gewährleisten ist, müsse eben auf Dienstzuteilungen zurückgegriffen werden. Als Beispiel nannte sie Zuweisungen von PolizistInnen zum Einsatzkommando Cobra, wo nur befristet die geforderte Leistung erbracht werden kann. Somit würden "die Besten der Besten" motiviert, in solchen schwierigen Bereichen tätig zu werden, argumentierte die Ministerin. Die dazu notwendigen Aufwendungen hätten sich in den Jahren 2009 bis 2013 von 8,5 Mio. € auf 6,2 Mio. € außerdem reduziert.

Das Innenministerium setze durchaus schon positive Maßnahmen zur Verbesserung des Personaleinsatzes in der Polizei, räumte Rechnungshofpräsident Josef Moser ein. Vor allem, um der Überbelastung von PolizistInnen, gerade in Ballungsräumen, beizukommen. Er wies allerdings darauf hin, dass im Prüfzeitraum 2007 bis 2011 keine nachvollziehbaren und verbindlichen Kriterien wie die Anzahl der Straftaten und die Einwohnerzahl eines Gebiets zur personellen Ausstattung der Polizeidienststellen verfügbar waren. Anstatt von Versetzungen, bekritteln die PrüferInnen im Bericht, habe das Innenministerium häufig die kostenintensivere Variante der Dienstzuteilung gewählt, um die Erfüllung polizeilicher Aufgaben an einzelnen Standorten sicherzustellen. Durch Ausnahmeregeln ermöglichte dem Rechnungshof zufolge das BMI überlange Dienstzuteilungen von bis zu mehr als 20 Jahren. Gekostet habe dies von 2007 bis Ende 2011 durchschnittlich 10,06 Mio. € pro Jahr.

RH: Strukturreformen in der Polizei zögerlich umgesetzt

Insgesamt sei der österreichweite Iststand an Exekutivbediensteten immer über dem im Personalplan festgelegten Höchststand gelegen, heißt es im RH-Bericht. In einzelnen Organisationseinheiten habe das BMI den Personalstand regelmäßig mit Dienstzuteilungen aufgestockt, vor allem in den östlichen Bundesländern. Dessen ungeachtet lag im Prüfzeitraum der Anteil der Exekutivbediensteten in Wien unter dem Anteil angezeigter Straftaten. Ähnliches wurde in den Ballungszentren Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck beobachtet. Bundesländer, die ehemals EU-Außengrenzen hatten, waren dagegen überdurchschnittlich gut mit Personal ausgestattet, zeigt der Prüfbericht auf. In der BMI-Zentralleitung waren ebenfalls weitaus mehr Personen beschäftigt (2010: 491) als im Personalplan vorgesehen (14), weswegen das Ministerium Planstellen aus anderen Bereichen entnehmen musste, wie Präsident Moser kritisierte. Deutliche Verfehlungen sieht der Rechnungshof bei der Erfüllung der vorgegebenen Personalveränderung: Wien etwa habe die vorgegebene Erhöhung um mehr als das 5-fache überschritten, vorrangig durch Zuteilungen an Polizeianhaltezentrum, Fremdenpolizei und Anhaltevollzug. Zur Entlastung der PolizistInnen sei ein österreichweiter Ausgleich angebracht, folgerte SPÖ-Mandatarin Ruth Becher.

Überdies, befindet der Rechnungshof, habe man trotz Schengen-Erweiterung notwendige Strukturänderungen an grenznahen Dienststellen inklusive Planstellenreduktion bis 1. Jänner 2012 nicht umgesetzt. Mit dreieinhalbjähriger Verspätung sei zwar infolge des Schengen-Beitritts der östlichen Nachbarländer den neuen Anforderungen - weg von Grenzkontrollen hin zu Ausgleichsmaßnahmen (AGM) - durch ein neues Planstellensystem entsprochen worden. Die Reduzierung des Sollstands habe sich dadurch aber nicht ergeben, zumal die gesetzliche Möglichkeit der amtswegigen Versetzung von PolizeibeamtInnen ungenutzt blieb. Außerdem verwende das BMI für den Einsatz der Exekutivebediensteten – auch sieben Jahre nach der Zusammenlegung von Polizei und Gendarmarie - unterschiedliche Dienstplanarten, was zu einem drastischen Zuwachs an Überstunden führe. Eine fundierte Bedarfsanalyse für die effiziente Personalverteilung in den Polizeidienststellen ist in den Augen des Rechnungshofpräsidenten daher hoch an der Zeit. Für Sonderkommissionen (SOKO) bestünden überhaupt keine speziellen Organisationsvorschriften.

Zur vom NEOS-Abgeordneten Nikolaus Alm eingeforderten Vereinheitlichung der Dienstpläne in der Polizei sagte Bundesministerin Mikl-Leitner, bei der Dienstgestaltung seien die unterschiedlichen Herausforderungen von Stadt- und Landgebieten zu beachten. Dementsprechend versuche ihr Ministerium, den Einsatz der Polizeikräfte an die verschiedenen sicherheitspolitischen Anforderungen anzupassen. Für verbessertes Dienstzeitmanagement werde derzeit zudem die elektronische Personaleinsatzplanung geprobt, das Programm soll ab 2016/17 in Vollbetrieb gehen. Hermann Gahr (V) bekräftigte, lokale Ansprüche spielten bei der Erstellung von Kriterien für den polizeilichen Personaleinsatz eine maßgebliche Rolle. Auf ein umfassendes Personalentwicklungskonzept für die Polizei drängte Christian Lausch (F), damit Österreich auch weiterhin über optimale Sicherheit verfügt.

Unter dem Eindruck der verzögerten Umstellung nach dem Wegfall der Kontrollen an den heimischen Grenzen rät der Rechnungshof in seinem Bericht, klare Konzepte zur Bewältigung neuer Herausforderungen bei künftigen Veränderungen in der Exekutive vorzusehen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für einen sparsamen Einsatz der personellen Ressourcen der Bundespolizei wären zu nutzen und die erforderliche Zahl an Exekutivbediensteten zu Dienststellen mit dringendem Personalbedarf zu versetzen, wobei systemimmanente Versetzungen leichter möglich werden müssten.

Mikl-Leitner: Wiener Stadterweiterungsfonds wird aufgelöst

Die Auflösung des Wiener Stadterweiterungsfonds sei beschlossene Sache, informierte Innenministerin Mikl-Leitner heute den Rechnungshofausschuss. Damit folgt sie einer langjährigen Empfehlung des Rechnungshofs: Schon im Jahr 1961 schlug dieser die Auflösung des Wiener Stadterweiterungsfonds vor. Seine historische Aufgabe, die Finanzierung der Prachtbauten an der Wiener Ringstraße, habe der von Kaiser Franz Josephs I. eingerichtete Fonds schon lange erfüllt.

Brennende Themen in der Ausschussdebatte waren die letzten drei Liegenschaftsverkäufe zwischen 2005 und 2008 und die Spendenausschüttung durch die Stiftung. Beispielsweise wurde die Liegenschaft in Wien "Am Heumarkt" um 4,2 Mio. € veräußert, obwohl zwischenzeitlich Angebote bis zu 9 Mio. € vorlagen, stellte der Rechnungshof kritisch fest, das Erlöspotential sei also nicht ausgeschöpft worden. Vom Verkaufserlös spendete der Fonds zwischen 2005 und 2011 3,8 Mio. € für karitative, wissenschaftliche und religiöse Zwecke. 0,9 Mio. € dieser Spenden seien satzungswidrig, weil vor 2009 geleistet worden, rügt der Rechnungshof weiter. Erst in nämlichem Jahr sei der Fondszweck durch eine Satzungsänderung auf Bauten außerhalb der Inneren Stadt sowie auf Institutionen und Projekte zum Wohle der Gesellschaft und zur Stärkung des sozialen Friedens ausgeweitet worden, obwohl dies vermutlich dem Willen des Fondsgründers zuwiderlief, wie Rechnungshofpräsident Josef Moser darlegte. Wohl eher hätte es dem Gründungsgedanken des Fonds entsprochen, konstatierte er, wären die Mittel nicht in Spenden, sondern in die Instandhaltung der Ringstraßenbauten, etwa des Parlaments, geflossen. Stattdessen sei die angestrebte Auflösung des Fond weiter verzögert worden, weil der Stadterweiterungsfonds eine Liegenschaft im burgenländischen Eberau für ein geplantes Asylzentrum erwarb.

In Hinblick auf die Geschichte des Stadterweiterungsfonds forderten die Abgeordneten Martina Schenk (T) und Maximilian Unterrainer (S) präzise Auskunft darüber, wie das Innenministerium mit dem Fonds weiter verfahren wird. Zum "Selbstbedienungsladen" für Spendengelder habe sich der Fonds entwickelt, schloss Nikolaus Alm (N) aus den Erhebungen des Rechnungshofs und Werner Kogler (G) plädierte, alles daran zu setzen, unrechtmäßig vergebene Spendengelder wieder zurückzuholen. Etwa mittels Privatbeteiligung der Republik am Strafverfahren zur 2009 erfolgten Satzungsänderung, fügte Gabriela Moser (G) an.

Auf das laufende Ermittlungsverfahren bezog sich nämlich Ministerin Mikl-Leitner in ihrer Erklärung, sie könne mögliche Refundierungs- und Schadenersatzansprüche seitens des Bundes im Moment nicht kommentieren. Sie wies jedoch darauf hin, dass unter der ehemaligen Innenministerin Liese Prokop die Auflösung des Fonds in Angriff genommen und 2012 durch die Fondsbehörde endgültig beschlossen wurde. Zwar war Mikl-Leitner zufolge wegen Formalfehler eine Neuaufnahme des Verfahrens notwendig, ein Rechtsanwalt sei aber bereits als Fondskommissär mit der letztendlichen Abwicklung betraut worden.

Dass es Interessenskonflikte bei der Fondsverwaltung gebe, wie die Grünen auf Grund von personellen Doppelverwendungen im Fondskuratorium und im Ministerium vermuten, stellte Mikl-Leitner in Abrede. Die zuständigen Personen hätten ihres Wissens alle Aufgaben, gerade auch in Verbindung mit den Liegenschaftsverkäufen, bestmöglich erbracht. Grundlage jedes Verkaufs seien Gutachten gewesen, in denen aus verschiedenen Gründen der Verkaufswert der fraglichen Objekte nie über der letztlich lukrierten Summe gelegen habe. Dennoch, versicherte die Ministerin, seien die Empfehlungen des Rechnungshofs zur weiteren Handhabung des Fonds fast gänzlich umgesetzt worden. Einige Vorschläge hätten sich angesichts der nahenden Auflösung der Stiftung erübrigt.

Konkret empfiehlt der Rechnungshof, solange der Fonds noch weiterbesteht, sollte das Fonds-Kuratorium mindestens eine Sitzung jährlich abhalten, den Personalaufwand in der Gewinn– und Verlustrechnung richtig buchen, den Nutzen von Beratungsaufträgen abwägen und in Jahresabschlüssen detailliert über Anlagen informieren. Bei Liegenschaftsverkäufen raten die RH-PrüferInnen zu einer möglichst breiten Interessentensuche und zur Durchführung eines bedingungsfreien Bieterverfahrens. Die Fondsmittel seien satzungskonform zu verwenden und Spenden lückenlos zu dokumentieren.

Das Innenressort als oberste Fondsbehörde sollte die Fondsaufsicht der für das Stiftungs– und Fondswesen zuständigen Abteilung verlagern und offene Fragen zur Geltung der Satzung zwischen Fondsbehörde und Stadterweiterungsfonds rasch klären. Zu eruieren sei auch die Parteistellung der Finanzprokuratur bei Verfahren zur Änderung von Fondssatzungen. Satzungsänderungen seien jedenfalls im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" zu veröffentlichen und die gesetzlichen Bestimmungen über die Genehmigung von Liegenschaftsveräußerungen einzuhalten. (Schluss Rechnungshofausschuss) rei