Parlamentskorrespondenz Nr. 660 vom 07.07.2014

Vorlagen: Äußeres

Abkommen über Schutz des Kulturerbes und über besseren Schutz für Bodendenkmäler

Wien (PK) – Als Beitrag zum Schutz des europäischen Kulturerbes wird Österreich demnächst zwei Abkommen ratifizieren. Es handelt sich um das Rahmenübereinkommen des Europarats über den Wert des Kulturerbes sowie um die Übernahme der revidierten Fassung des Europäischen Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes in den österreichischen Rechtsbestand. Die entsprechenden Regierungsvorlagen dazu liegen nun dem Nationalrat vor.

Sicherung des Zugangs zum Kulturerbe

Österreich wird dem Rahmenübereinkommen des Europarats über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft beitreten (200 d.B.). Das Abkommen, das 2005 in Faro (Portugal) verabschiedet wurde, ist am 1. Juni 2011 in Kraft getreten und wurde bisher von 15 Staaten ratifiziert. Es erfordert keine unmittelbaren gesetzlichen Anpassungen. Vielmehr hat es kulturpolitisch wegweisenden Charakter, indem es den Begriff des materiellen und immateriellen Kulturerbes wesentlich erweitert und seinen Wert für die Gesellschaft erläutert. Besonders verpflichten sich die Mitgliedsstaaten, den freien, demokratischen Zugang zum Kulturerbe als Aspekt des Rechtes auf freie Teilhabe am kulturellen Leben zu fördern und zu sichern.

Erhaltung von archäologischen Fundstätten für die Nachwelt

Das archäologische Erbe, das von der frühesten Geschichte der Menschheit Zeugnis ablegt, ist vielen Bedrohungen ausgesetzt. Bodendenkmäler sind durch großangelegte Planungsvorgaben, natürliche Gefahren und Raubgrabungen bedroht. Vielfach ist das öffentliche Bewusstsein über das archäologische Erbe und seinen Schutz zu schwach ausgeprägt.

Österreich hat sich im Rahmen des Europäische Übereinkommens zum Schutz des archäologischen Erbes von 1969 bereits seit 1974 zum Schutz der Bodendenkmäler verpflichtet. Nun steht die 1992 in Valetta (Malta) erarbeitete revidierte Fassung des Dokuments zur Ratifizierung durch Österreich an (201 d.B.). Die Vertragsstaaten sollen das archäologische Erbe als Quelle gemeinsamer europäischer Erinnerung und als Instrument für historische und wissenschaftliche Studien schützen und dafür entsprechende budgetäre Vorsorge tragen. Das Übereinkommen sieht vor, dass die Staaten ein Rechtssystem zum Schutz der Bodendenkmäler einrichten, zu dem die Einführung eines Inventars, die Einrichtung von archäologischen Schutzzonen und die Verpflichtung zur Fundmeldung an die zuständigen Behörden gehören.

Zentralen Stellenwert räumt das Übereinkommen auch Maßnahmen ein, welche unerlaubte Ausgrabungen und den Handel mit Objekten aus solchen Raubgrabungen verhindern sollen. Das umfasst unter anderem Regelungen für die Ankaufspolitik der Museen und die Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit. (Schluss) sox