Parlamentskorrespondenz Nr. 1169 vom 03.12.2014

EU denkt über eigene Arbeitsweise und Stärkung der Subsidiarität nach

EU-Ausschuss des Bundesrats will Vorschläge zur demokratischen Weiterentwicklung im Rahmen des Lissabon-Vertrags machen

Wien (PK) – Innerhalb der EU hat auf Vorschlag des italienischen Ratsvorsitzes ein Prozess eingesetzt, der zum Ziel hat, die Funktionsweise der Union im Rahmen der bestehenden Verträge genauer unter die Lupe zu nehmen. Eine eigens dafür eingesetzte Ratsarbeitsgruppe unter dem Namen "Freunde der Präsidentschaft" soll diesem Auftrag nachkommen und Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Insgesamt wurden drei Themenblöcke definiert. Sie betreffen die legislative Programmierung und bessere Rechtsetzung, weiters die Funktions- und Arbeitsweise des Rats und schließlich die Umsetzung und Nachbereitung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rats. Das entsprechende Dokument lag heute dem EU-Ausschuss des Bundesrats vor.

Instrumente der Subsidiaritätsprüfung sind noch zu verbessern

Wie die Vertreterin des Außenministeriums betonte, liegt der Mehrwert dieser Arbeitsgruppe darin, dass Themen und Anliegen auf die politische Ebene gehoben werden. Für den EU-Ausschuss ist interessant, dass die Arbeitsgruppe die bestehenden Instrumente zur Subsidiaritätsprüfung zwar als ausreichend erachtet, man jedoch die Auffassung vertritt, dass diese besser genützt werden sollten. Das gelte insbesondere für die Folgenabschätzung. Vor allem schlägt die Gruppe vor, die Kommission sollte substantiell geänderte Gesetzgebungsvorschläge nochmals vorlegen, um den nationalen Parlamenten die Möglichkeit zu geben, den voraussichtlichen Letztstand des Entwurfs nochmals einer Subsidiaritätsprüfung unterziehen zu können.

Außerdem wird angeregt, die Fristen für die Subsidiaritätsprüfung durch nationale Parlamente möglichst flexibel zu handhaben. Damit wird der Bundesrat in seinen Anliegen und in der von ihm immer wieder vorgebrachten Kritik bestätigt. Es wird aber auch darauf hingearbeitet, dass die Kommission auf Stellungnahmen der nationalen Parlamente rascher und qualitätsvoller reagiert.

Kritikpunkt delegierte Rechtsakte

Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) konnte dazu berichten, dass Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit auch zentrales Thema bei der letzten Sitzung der COSAC (Konferenz der Europaausschüsse) in Rom gewesen sei. Ebenso sei die große Anzahl der delegierten Rechtsakte kritisiert worden, wobei er selbst in diesem Zusammenhang das Wort "Unfug" in den Mund genommen habe. Zudem hätten die ParlamentarierInnen mehr Transparenz bei den Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) und Canada (CETA) eingefordert.

In der EU ist man sich offensichtlich auch der Gefahr der Überregulierung bewusst. In diesem Sinne strebt man eine bessere Folgenabschätzung und ex-post Evaluierung von Gesetzgebungsakten an. Außerdem dürfte auch die Kritik an den delegierten Rechtsakten, wodurch die Mitsprache der EU-Länder ausgehöhlt wird, angekommen sein. Der Bundesrat hat seine diesbezüglichen schweren Bedenken bereits oft in seinen Subsidiaritätsrügen und Mitteilungen festgehalten. Die Arbeitsgruppe fordert daher, die delegierten Rechtsakte einzudämmen und nur dort welche zu erlassen, wo dies auch dem Interesse der Mitgliedstaaten entspricht. Es soll auch eine verstärkte Rechenschaftspflicht der Kommission erfolgen, das heißt es geht in dieser Frage nicht nur um die Quantität sondern auch um die Qualität. Die Kommission hat die systematische Einbindung nationaler Experten bei der Ausarbeitung von delegierten Rechtsakten in Aussicht gestellt.

EU-Ausschuss will Vorschläge zur Verbesserung erarbeiten

Stefan Schennach (S/W) kündigte an, dass man aufgrund der bisherigen Erfahrungen im EU-Ausschuss des Bundesrats ein Papier ausarbeiten werde, in dem man die nötigen Schritte zur demokratischen Weiterentwicklung im Rahmen des Lissabon-Vertrags und der Subsidiaritätsprüfung auflistet.

Weitere Vorschläge gehen dahin, die Zusammenarbeit zwischen Kommission und nationalen Parlamenten weiter zu verbessern, mehr Transparenz seitens der EU und ihrer Organe walten zu lassen und die Abstimmung der Jahresprogramme zwischen den Institutionen zu optimieren. So sollen die Mitgliedstaaten die vorgelegten Jahresprogramme nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern bereits im Vorfeld einen Entwurf dazu erhalten, um sich besser einbringen zu können.

Seitens der Arbeitsgruppe richtet man sich aber auch an die nationalen Parlamente selbst mit der Anregung, sich bereits in einem sehr frühen Stadium, bevor noch die Rechtsakte als Entwurf auf dem Tisch liegen, damit zu befassen und eigene Ideen und Ansichten vorzulegen.

Die Arbeit der letzten Sitzung der Gruppe am 1. Dezember widmete sich der Europäischen Bürgerinitiative, der künftigen Rolle von verstärkter Zusammenarbeit und der in den EU-Verträgen vorgesehenen Passerelle-Klauseln sowie der neuen Arbeitsweise der Kommission und bisher nicht in vollem Umfang genutzten Bestimmungen im Bereich Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe ist mit der italienischen Ratspräsidentschaft limitiert, Italien wird darüber einen Bericht vorlegen, mit dem sich der Rat für Allgemeine Angelegenheiten am 16. und 17. Dezember befassen wird. Die operative Umsetzung erfolgt im nächsten Jahr. (Schluss EU-Ausschuss des Bundesrats) jan


Format