Parlamentskorrespondenz Nr. 1200 vom 11.12.2014

Vorlagen: Gesundheit

Sechster Bericht über die Anwendung der Gentechnik in Österreich

Wien (PK) – Alle drei Jahre ist die Gentechnikkommission dazu verpflichtet, über die Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in geschlossenen Systemen, das Freisetzen und das Inverkehrbringen von GVO und GVO-Erzeugnissen sowie über durchgeführte genetischen Analysen und Gentherapien am Menschen in Österreich zu informieren (III-122 d.B.). Der nunmehr vorliegende sechste Bericht, der von der Gesundheitsministerin im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsressort erstellt wurde, umfasst den Zeitraum 2011 bis 2013.

Minimale Beanstandungen, kein einziger Antrag auf Freisetzung und Inverkehrbringen von GVO

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) verzeichnete im Berichtszeitraum 73 Anmeldungen und Anträge zur Durchführung von Arbeiten mit GVO im geschlossenen System, das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) 561. Die Mehrzahl der Anmeldungen betraf die Sicherheitsstufen 1 und 2; vier Anträge wurden für Arbeiten in der Sicherheitsstufe 3 gestellt. Für die Sicherheitsstufe 4 erfolgten keine Anträge. Die Zahl der neuen gentechnischen Anlagen beträgt – für beide Ressorts zusammen – 60. Die regelmäßig durchgeführten Kontrollen ergaben nur minimale Beanstandungen, die keinerlei Beeinträchtigung der Sicherheit darstellten.

In den Jahren 2011 bis 2013 erfolgte in Österreich kein Antrag auf Freisetzung oder Inverkehrbringen von GVO gemäß Gentechnikgesetz (GTG). Im Bereich der genetischen Analyse wurden insgesamt 19 Anträge gestellt, wobei acht davon neue Vorhaben betrafen und elf davon die Erweiterung bestehender Zulassungen. Die antragstellenden Einrichtungen gliedern sich auf in sieben Abteilungen und Institute von Krankenanstalten, fünf Universitätskliniken, ein Universitätsinstitut und sechs private Einrichtungen und Vereine.

Verlängerung der vier nationalen Verbotsverordnungen für Mais, Raps und Kartoffelerzeugnisse

Die kritische Haltung Österreichs gegenüber Produkten, deren mögliches Risikopotential noch nicht gänzlich abschätzbar ist, spiegelt sich in der Verlängerung von vier nationalen Verbotsverordnungen für gentechnisch veränderten Mais (1), Raps (2) und Kartoffelerzeugnissen (1) wider, heißt es im Bericht.

Von Behörden anderer EU-Mitgliedstaaten hingegen wurden im Berichtszeitraum die Marktzulassung für 16 gentechnisch veränderte Organismen (Mais, Raps, Baumwolle, Sojabohnen) erteilt; alle diesbezüglichen Erzeugnisse sind im Gentechnikregister erfasst, das laufend aktualisiert wird. In der Pipeline befinden sich derzeit rund 60 Produkte in unterschiedlichen Stadien des Zulassungsverfahrens. Zusätzlich zu diesen neuen Produktanträgen führt die Europäische Kommission eine Re-Evaluierung von "bereits existierenden Erzeugnissen" durch, welche alle rechtmäßig vor dem 18. April 2004 in Verkehr gebracht worden sind und deren Zulassung erneuert werden soll.

Im Hinblick auf die Koexistenz hat die EU-Kommission im Jahr 2003 Leitlinien für nationale Maßnahmen beschlossen. Den Mitgliedstaaten wird freigestellt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das unbeabsichtigte Vorhandensein von GVO in anderen Produkten zu verhindern. Aus österreichischer Sicht wird seit 2001 durch die Saatgut-Gentechnik-Verordnung dafür Sorge getragen, dass den Landwirten in Österreich nur auf Gentechnikfreiheit überprüftes Saatgut angeboten wird, heben die AutorInnen hervor. Darüber hinaus führt die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) jährlich ein Monitoringprogramm durch, das die Ergebnisse absichert.

Drei Anträge im Bereich somatischer Gentherapie

Auf dem Gebiet der somatischen Gentherapie am Menschen wurden zwei Anträge gestellt und erörtert, ein weiterer Antrag, der im letzten Berichtszeitraum noch nicht abgeschlossen worden war, wurde nochmals bewertet und mittlerweile genehmigt. Dabei ging es vor allem um neue Behandlungsmöglichkeiten in Bezug auf Epidermolysis bullosa (einer Hauterkrankung mit Blasenbildung), fortgeschrittenes Melanom (Hautkrebs) und Stadium IV bei nichtkleinzelligem Lungenkarzinom (Lungenkrebs).

Umsetzung des Gentechnikgesetzes aus der Sicht der Wissenschaft und Wirtschaft

Da das Gentechnikgesetz eine Mitkompetenz des Wissenschaftsressorts im Bereich der Vollziehung und Legistik vorsieht, informiert der Bericht in einem eigenen Kapitel auch über die Vollziehung des Gentechnikgesetzes für den Bereich der wissenschaftlichen Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen des Bundes sowie über die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Bereich der Forschung und Entwicklung. Generell wird festgestellt, dass die Anwendung gentechnischer Methoden heutzutage aus dem Instrumentarium der Forschung nicht mehr wegzudenken ist und kaum noch in Frage gestellt wird. Ihr Einsatz war an praktisch allen bedeutenden Fortschritten der letzten Jahre im Bereich der Life Sciences beteiligt und habe zu einem enormen Erkenntniszuwachs auf vielen Gebieten geführt. Entsprechend seien sowohl der Bedarf an schulischer und fachspezifischer Aus- und Weiterbildung als auch der Informationsbedarf der Öffentlichkeit gewachsen.

Das 2001 begonnene Österreichische Genomforschungsprogramm "GEN-AU" wurde planmäßig im Jahr 2013 abgeschlossen. Spezifisches Ziel war es, die Genomforschung national und international zu vernetzen und den Life Science-Forschungsstandort Österreich zu stärken; das Projekt wurde mit insgesamt € 81 Mio. unterstützt.

Zurzeit sind 288 Unternehmen in Österreich auf dem Biotechnologie-Sektor tätig. Mit etwa 25.000 MitarbeiterInnen erwirtschaften sie Erlöse von über 10 Mrd. € pro Jahr. Rund 70 % des Gesamtumsatzes (131,8 Mio. €) werden für Forschung und Entwicklung aufgewendet. Das Programm "LISA-Life Science Austria" wird von der Austria Wirtschaftsservice GmbH abgewickelt und unterstützt Firmengründungen und JungunternehmerInnen. (Schluss) sue