Parlamentskorrespondenz Nr. 164 vom 26.02.2015

Neu im Verfassungsausschuss

Beamten-Gehälter, Rechnungshof, Asylverfahren, Ehrenzeichen

Wien (PK) – Eine bunte Themenpalette haben jene Oppositionsanträge zum Inhalt, die in der letzten Sitzung des Nationalrats eingebracht und im Anschluss daran dem Verfassungsausschuss zugewiesen wurden. Konkret geht es um das neue Besoldungsschema für BeamtInnen, die Prüfkompetenzen des Rechnungshofs gegenüber Kammern, die Grundversorgung und Rechtsberatung für AsylwerberInnen und die Aberkennung von Ehrenzeichen.

Beamten-Besoldung: FPÖ fordert Änderung der Überleitungsbestimmungen

Die FPÖ hat eine Änderung des Gehaltsgesetzes für den öffentlichen Dienst beantragt (898/A). Geht es nach den Abgeordneten Christian Lausch und Mario Kunasek, sollen BeamtInnen und Vertragsbedienstete im Zuge ihrer Überleitung in das vor kurzem eingeführte neue Besoldungsschema für den öffentlichen Dienst nicht in die, gemessen an ihrem Gehalt, nächstniedrigere Gehaltsstufe, sondern in die nächsthöhere Gehaltsstufe eingereiht werden. Damit würde man sich ihrer Meinung nach die derzeit vorgesehenen außerordentlichen Vorrückungen zur Kompensation von Gehaltseinbußen ersparen und in jedem Fall Verluste in der Lebensverdienstsumme der Bundesbediensteten vermeiden. Zudem würde die Regelung dem EuGH-Urteil entsprechen und Rechtssicherheit schaffen. Die zusätzlichen Kosten, die bei einer Umsetzung des Antrags wirksam würden, hält die FPÖ für tragbar, ihren Berechnungen nach würde der Vorschlag im Schnitt eine Gehaltserhöhung der Bundesbediensteten um rund 1% bewirken.

NEOS für mehr Prüfbefugnisse des Rechnungshofs bei den Kammern

Die NEOS plädieren dafür, die Prüfbefugnisse des Rechnungshofs auszuweiten (924/A). Klubobmann Matthias Strolz und seine FraktionskollegInnen sehen nicht ein, warum der Rechnungshof im Zuge von Prüfungen der gesetzlichen beruflichen Vertretungen zwar die Sparsamkeit und die Wirtschaftlichkeit, nicht aber die Zweckmäßigkeit der Gebarung prüfen darf. Damit würden die Prüfungen des Rechnungshofs wesentlich an Aussagekraft und Bedeutung verlieren, moniert er. Zudem gibt es seiner Meinung nach keinen Anlass dafür, Vertretungen, die auf Zwangsmitgliedschaften beruhen, anders zu prüfen als andere öffentliche Einrichtungen.

Rechtlich klarstellen wollen die NEOS außerdem, dass der Rechnungshof auch Unternehmen von Kammern prüfen darf. Eine Veröffentlichung der Rechnungshofberichte soll nicht von der Zustimmung des Vertretungskörpers der betroffenen Kammer abhängig sein.

Asylverfahren: NEOS urgieren Kompetenzänderung bei Grundversorgung…

Ein weiteres Anliegen der NEOS ist die Übertragung sämtlicher Kompetenzen für die Grundversorgung von AsylwerberInnen an den Bund, sowohl was die Gesetzgebung als auch was die Vollziehung betrifft (930/A(E)). Begründet wird diese Initiative von Abgeordneten Nikolaus Scherak damit, dass zwar eine gerechte Verteilung der zu versorgenden AsylwerberInnen auf das gesamte Bundesgebiet zwischen Bund und Ländern vereinbart ist, die Länder ihre Quoten häufig aber nicht erfüllen. Seiner Ansicht nach ist es daher notwendig, andere Lösungen anzudenken.

…und höhere Pauschalbeträge für Rechtsberatung

Scherak hält darüber hinaus die Pauschalbeträge, die für die Rechtsberatung und Vertretung von AsylwerberInnen und anderen betroffenen Personen in Asylverfahren bzw. in fremdenpolizeilichen Verfahren gewährt werden, für zu niedrig. Er fordert Kanzleramtsminister Josef Ostermayer daher auf, die Pauschalbeträge dem tatsächlichen Aufwand der erbrachten Leistungen anzupassen (932/A(E)). Betroffen wären laut Antrag insbesondere die Verträge mit der ARGE Rechtsberatung, bestehend aus Diakonie und Volkshilfe, und mit dem Verein Menschenrechte Österreich.

FPÖ will Ehrenzeichen wieder aberkennen können

Die FPÖ tritt dafür ein, im Namen der Republik Österreich verliehene Ehrenzeichen wieder abzuerkennen, wenn nachträglich Tatsachen bekannt werden, die einer Verleihung entgegengestanden wären, bzw. wenn der Ehrenzeichen-Träger in seinem weiteren Leben wegen einer vorsätzlichen Straftat rechtskräftig zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wird. Abgeordneter Wendelin Mölzer hat in diesem Sinn eine Änderung des Bundesgesetzes vom 2. April 1952 über die Schaffung von Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich beantragt (968/A). Man solle für alle Bundesehrenzeichen einheitliche Bestimmungen haben, argumentiert er. (Schluss) gs