Parlamentskorrespondenz Nr. 567 vom 28.05.2015

Hypo-Ausschuss befasst Verfassungsgericht mit Kärntner Landesholding

Hypo-U-Ausschuss wendet sich an Verfassungsgerichtshof, um Frage der Aktenlieferung durch Kärntner Landesholding zu klären

Wien (PK) - Der Hypo-Untersuchungsausschuss hat in seiner 11. Sitzung einstimmig beschlossen, sich wegen der Meinungsverschiedenheit mit der Kärntner Landesholding (KLH) an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) zu wenden. Der VfGH soll klären, ob die KLH zur Lieferung von Akten und Unterlagen an den Untersuchungsausschuss verpflichtet ist.

Der Hypo-Untersuchungsausschuss hat bereits am 30. April 2015 die KLH einstimmig aufgefordert, dem Parlament Akten und Unterlagen zum Untersuchungsgegenstand zukommen zu lassen. Die KLH ist dieser Aufforderung nicht nachgekommen, womit nun nach der Verfahrensordnung der Weg zum Verfassungsgerichtshof frei ist.

Die im vergangenen Dezember beschlossene Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse sieht vor, dass sich der Ausschuss bei rechtlichen Unklarheiten und Meinungsverschiedenheiten an den Verfassungsgerichtshof wenden kann. Weitere Informationen finden Sie auf www.parlament.gv.at. (Schluss) wz