Parlamentskorrespondenz Nr. 713 vom 24.06.2015

Bundestheater: 14 Mio. € mehr pro Jahr ab 2016

Kulturausschuss billigt Novellierung mit S-V-Mehrheit, die Opposition vermisst grundlegende Strukturreformen

Wien (PK) – Die Basisabgeltung der Bundestheater wird ab 1. Jänner 2016 von derzeit 148,936 Mio. € auf 162,936 Mio. € um 14 Mio. € erhöht, die Bestellung der kaufmännischen Geschäftsführung der Bühnengesellschaften liegt künftig beim Kulturminister. So lauten die zwei wesentlichsten Novellierungen im Bundestheatergesetz, die heute im Kulturausschuss des Nationalrats zugleich auch die Hauptkritikpunkte von den Grünen, der FPÖ und den NEOS waren. Von einer Stärkung der Holding könne nämlich laut Opposition nicht gesprochen werden. Dass die Aufteilung der Mittel wie auch die Bestellung der kaufmännischen GeschäftsführerInnen nun beim Minister selbst liegt, sieht Kulturminister Josef Ostermayer als Teil der politischen Verantwortung, wie er sagte. Geht es nach Ostermayer, wird die Holding durch die Novellierung grundsätzlich sowie in ihrer Kontrolltätigkeit wesentlich gestärkt.

Durch die Novelle (679 d.B.) soll auch die Stellung der Bundestheater-Holding GmbH gegenüber ihren Tochtergesellschaften in wirtschaftlicher und koordinativer Hinsicht gestärkt werden, heißt es dazu konkret im Gesetzesentwurf. Damit entspreche man den Empfehlungen der Integrated Consulting Group GmbH (ICG), die vom Bundeskanzleramt beauftragt wurde, die Organisationsstruktur der Bundestheater-Holding GmbH ergebnisoffen zu analysieren. Diese habe in ihrem Bericht im Dezember 2014 die Weiterentwicklung der Holding zu einer "Strategischen Management Holding" empfohlen, wie Ostermayer im Kulturausschuss erklärte.

Außerdem ist es der Bundestheater-Holding durch die Novelle in Zukunft möglich, Leistungs- und Zielvereinbarungen, sogenannte Dreijahrespläne, mit den Tochtergesellschaften zu definieren sowie die Leistungen, die aus konzernstrategischen oder wirtschaftlichen Gründen von der Theaterservice GmbH für den Konzern zu erbringen sind, festzulegen.

Im Gesetz wird auch geregelt, dass künftig der Bund für die Bühnengesellschaften einen finanziellen Beitrag für bestimmte Investitions- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie für kulturpolitische Sondervorhaben leisten kann. Zudem wird die Anzahl der Aufsichtsräte verschlankt, wie Ostermayer sagte. Möglich ist in Zukunft außerdem die Bestellung von zwei GeschäftsführerInnen. Als neuer kulturpolitischer Auftrag ist außerdem die Durchführung des Wiener Opernballs angeführt.

Opposition erkennt keine Stärkung der Holding durch Novellierung

Die Abgeordneten der Opposition vermissten eine grundlegende Strukturreform der Holding und kritisierten die Erhöhung der finanziellen Mittel sowie die weiteren Durchgriffsrechte für den Kulturminister. In der Novellierung würde nur das ausformuliert sein, was ohnehin zu den Managementaufgaben der Holding gehöre, neue Kompetenzen für die Holding könne er nicht erkennen, so etwa Wolfgang Zinggl von den Grünen. Die beiden wichtigsten Hebel aber, nämlich das Budget und die Bestellung von Spitzenpersonal, würden nun beim Kulturminister liegen. Außerdem macht es gesamtkulturpolitisch laut Zinggl wenig Sinn, Institutionen, die finanziell bereits gut aufgestellt werden, aber nicht adäquat gewirtschaftet haben, zu belohnen. Ein Abänderungsantrag der Grünen, der das aufgehobene Vetorecht eines Vertreters des Bundesministeriums für Finanzen im Aufsichtsrat wieder umkehren wollte, bekam keine Mehrheit im Ausschuss. Harald Walser (G) vermisste zudem weitreichendere Änderungen im kulturpolitischen Auftrag, mit der Novelle hätten sich in diesem Bereich aus seiner Sicht nämlich viele Chancen, etwa wie eine Schauspielakademie, ergeben. Diesen Vorwurf wies Ostermayer zurück und versicherte der Opposition seine Bereitschaft, über diesbezügliche Abänderungsanträge noch verhandeln zu wollen.

"Wir schreiben das fest, was im privatwirtschaftlichen Bereich bereits geregelt ist, setzen aber keine weiteren Sanktionen", so auch die Argumentation von Beate Meinl-Reisinger von den NEOS. Auch sie konnte keine Stärkung der Holding im Gesetz erkennen, eigentlich handle es sich um eine Schwächung, denn für symbolische Managementaufgaben brauche man kein Gesetz, wie Meinl-Reisinger sagte. Nicht einsehen wollte sie zudem die Möglichkeit einer Bestellung von zwei GeschäftsführerInnen und, dass diese oder dieser in Zukunft auch als Aufsichtsratschef der Bühnengesellschaften fungieren soll. Zwei entsprechende Abänderungsanträge ihrer Fraktion wurden im Ausschuss abgelehnt. Die Erhöhung der finanziellen Mittel aus wirtschaftlichen Gründen sei zudem laut Meinl-Reisinger unter der Berufung auf den Rechnungshof nicht nötig gewesen.

Jessi Lintl vom Team Stronach schloss sich den Kritikpunkten der NEOS an. Was die Basisabgeltung betrifft, habe man auch im Unterausschuss des Rechnungshofs ausführlich über Einsparungsmöglichkeiten erfahren, dass diese in der derzeitigen Budgetsituation nicht ausgeschöpft würden, verstehe sie nicht.

Walter Rosenkranz von der FPÖ bemängelte zudem, dass das Kontrollrecht des Parlaments weiterhin zu gering ausfalle. Während der Kulturminister durch die Novellierung noch stärkere Durchgriffsrechte bekommt, etwa bei der so wichtigen Frage der Bestellungen der GeschäftsführerInnen, gebe es für das Parlament auch weiterhin keine Kontrollmöglichkeit. "Das ist ein Spagat, der nicht passt", so Rosenkranz. Dem entgegnete der Minister, dass die Ausgestaltung der Interpellationsrechte nicht in den einzelnen Materiengesetzen geregelt sei. Dass die Bestellung der GeschäftsführerInnen als auch die Aufteilung der finanziellen Mittel im Einvernehmen mit der Holding nun im Kulturministerium angesiedelt ist, sieht er, Ostermayer, als politische Verantwortung. Der operative Einfluss bei den Bestellungen des Personals finde außerdem nur einmal in fünf Jahren statt.

SPÖ: Mit der Novelle wird dem Unterausschuss des Rechnungshofs Rechnung getragen

Laut Katharina Kucharowits (S) ist es nicht korrekt, dass mit der Novellierung dem Unterausschuss des Rechnungshofs nicht Rechnung getragen wird. Nur eine Person hätte sich in diesem Gremium gegen die Maßnahme ausgesprochen, die Basisabgeltung zu erhöhen, um den kulturpolitischen Auftrag auch weiterhin erfüllen zu können. Auch ihre Fraktionskollegin Elisabeth Hakel verwies auf den Unterausschuss, dieser habe gezeigt, dass es keine großen Einsparungspotentiale innerhalb der Holding gibt und an einer Erhöhung der Basisabgeltung kein Weg vorbeiführt.

Laut Maria Fekter (V) machen die Leistungs- und Zielvereinbarungen samt Dreijahresplänen Sinn, zumal die Bühnengesellschaften Planungssicherheit brauchen, wie sie meinte. Was die Kritik der Opposition hinsichtlich der Möglichkeit von zwei GeschäftsführerInnen anbelangt, meinte Fekter, dass im Gesetz ohnedies die Voraussetzungen dafür vorgegeben seien.

Bundeskanzler kann Sitzungsgelder für Beiräte und Jurys der Kunstförderung festlegen

Mit den Stimmen von der SPÖ, der ÖVP, den Grünen und der NEOS billigte der Ausschuss schließlich auch die Änderung des Kunstförderungsgesetzes. Dieses wird durch eine Verordnungsermächtigung ergänzt, um dem Bundeskanzler die Möglichkeit zur Festlegung der der Sitzungsgelder für die Mitglieder von Beiräten und Jurys im Bereich der Kunstförderung zu geben (588 d.B.). Auch Reisekosten- und Barauslagenersatz können dann per Verordnung pauschaliert werden.

Ostermayer: Neubau für Haus der Geschichte keine Option

Diskutiert wurde im Kulturausschuss zudem über das Haus der Geschichte. Hinterfragenswert ist für Harald Walser von den Grünen und Beate Meinl-Reisinger von den NEOS etwa der geplante Standort in der Neuen Burg. "Für eine zeitgemäße Interpretation der österreichischen Geschichte braucht es aus meiner Sicht einen Neubau", wie Meinl-Reisinger sagte. Für Ostermayer keine Option, da dafür schlichtweg die Mittel fehlen würden. Zudem seien viele der Meinung, dass das Haus der Geschichte nur gut in einem historischen Kontext mit hoher Frequenz funktionieren könne. Was die Kosten für das Haus der Geschichte betrifft, sei es zu früh, darüber zu sprechen. Solange es noch kein Konzept gibt, könnten auch keine Kostenschätzungen angestellt werden, wie Ostermayer sagte.

Auf die Kritik von Walter Rosenkranz (F), dass die Sammlung Alter Musikinstrumente durch den geplanten Standort 60 % ihrer Ausstellungsfläche verliert, meinte der Kulturminister, dass es nicht darum gehe, die Sammlung "ins Depot zu stellen", sondern attraktiver zu machen. Zudem habe die öffentliche Diskussion dazu geführt, dass mehr Menschen auf die wertvolle Sammlung aufmerksam geworden sind, geht es nach Ostermayer. (Schluss Kulturausschuss) keg


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