Parlamentskorrespondenz Nr. 882 vom 13.08.2015

Neu im Petitionsausschuss

Bürgerinitiativen: Rechte von Unfallopfern, Kinderbetreuung, Staatsschutzgesetz

Bürgerinitiative zur Stärkung der Rechte von Unfallopfern

Wien (PK) - Auf die zahlreichen Hürden, die Unfallopfern bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Weg stehen, macht eine parlamentarische Bürgerinitiative aufmerksam (77/BI ). Im Jahr 2013 ereigneten sich laut Statistik Austria 38.502 Straßenverkehrsunfälle, bei denen 48.044 Personen verletzt wurden. Für den erlittenen Schaden gebührt den Unfallopfern Ersatz der Heilungskosten oder des erlittenen Vermögensnachteils durch die gesetzliche Kfz- Haftpflichtversicherung beziehungsweise eine Versehrtenrente im Falle eines Arbeits- oder Arbeitswegunfalls. Wenn Unfallopfer mit Versicherungen um Schadenersatz streiten, haben sie in der Praxis aber sehr oft das Nachsehen, da sie nicht nur ein hohes Prozessrisiko tragen müssen, sondern weil sehr häufig mangelhafte medizinische Gutachten vorgelegt werden, heißt es in der Bürgerinitiative. Eine wissenschaftliche Studie, bei der 100 Gerichtsgutachten unter die Lupe genommen wurden, habe ergeben, "dass 80 Prozent nicht einmal die Mindestanforderungen erfüllten." Außerdem würden oft GerichtsgutachterInnen eingesetzt, die in der Regel auch als Privatgutachter für Versicherungen tätig oder bei der AUVA angestellt sind.

Die Bürgerinitiative, die ein prominentes Proponentenkomitee vorweisen kann – u.a. die frühere OGH-Präsidentin Irmgard Griss sowie namhafte Mediziner – stellt daher folgende Forderungen auf: eine Qualitätskontrolle bei Gerichtsgutachtern (Einrichtung einer unabhängigen Kontrollstelle im Gesundheitsministeriums, bessere Ausbildung, Sanktionen etc.), die Novellierung des österreichischen Schadenersatzrechts (Risikobegrenzung bei den Prozesskosten, Erhöhung des Schmerzensgeldes, Beweislastumkehr, eine echte Abgeltung des entgangenen Unterhalts etc.). sowie eine Konkretisierung der Unvereinbarkeitsbestimmungen für GutachterInnen im Gesetz. Außerdem sollten GerichtsgutachterInnen, die in einem wirtschaftlichen Naheverhältnis zu Sozialversicherungsträgem und privaten Haftpflichtversicherungen stehen, nur in Ausnahmefällen zur Beurteilung von Schäden herangezogen werden, wenn diese anspruchsbegründend für sozialversicherungsrechtliche Leistungen (Versehrtenrenten) sein können.

Resolution für finanzielle Gleichstellung aller Kinderbetreuungsmodelle

Die Initiative "Wertschätzung Familienarbeit" setzt sich mit Nachdruck für die Wahlfreiheit der Familien in Bezug auf die Kinderbetreuung ein (78/BI ). Jedes Kind soll die gleiche finanzielle Unterstützung erhalten, und zwar unabhängig davon, ob es in der eigenen Familie, in einer öffentlichen Kinderbetreuungseinrichtung oder von einer Tagesmutter versorgt wird, lautet die zentrale Forderung. Außerdem müsse im Sinne einer Wertschätzung der Elternarbeit eine tatsächliche sozial- und pensionsrechtliche Absicherung der erbrachten Erziehungszeiten in der Familie gewährleistet werden. Gleichzeitig betonen die UnterstützerInnen, dass sie sich nicht gegen Fremdbetreuung und die Erwerbstätigkeit der Mütter aussprechen. Aber eine Gesellschaftspolitik, die Familien schützt und ihnen sichere Rahmenbedingungen bietet, sei ihrer Ansicht nach das beste Mittel, Verfallserscheinungen moderner Kindheit und Jugend, wie etwa Gewaltbereitschaft, Suchtanfälligkeit oder eine Tendenz zu einem übermäßigen egozentrischem Sozialverhalten, hintanzuhalten.

Staatsschutzgesetz greift die Fundamente der rechtsstaatlichen Ordnung an

Massive Kritik am neuen Staatsschutzgesetz übt eine von Marcus Hohenecker namens der Piratenpartei eingebrachte Bürgerinitiative (79/BI ). Die in dem Gesetz enthaltene verdachtsunabhängige Überwachung ohne richterlichen Beschluss sowie die mangelnden Kontrollmechanismen schaffen ihrer Meinung nach einen nicht hinnehmbaren Generalverdacht gegenüber allen rechtstreuen Bürgern und leisten der Willkür in der Anwendung des Gesetzes Vorschub. Man könne darin auch keinen Beitrag zur Terrorismusbekämpfung erkennen, sondern vielmehr einen Angriff auf die bürgerlichen Freiheitsrechte, welche diese Gesetze eigentlich schützen sollten.

Durch die Eingliederung des Inlandsgeheimdienstes in das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) komme es überdies zu einer Vermischung mit herkömmlichen polizeilichen Aufgaben, sodass in jedem Fall unklar bleibe ob die Behörde im jeweiligen Fall als Geheimdienst oder als Polizeibehörde auftritt. Hinzu komme, dass den neun Landesämtern für Verfassungsschutz dieselben Befugnisse zugebilligt werden wie dem BVT und somit faktisch zehn neue Geheimdienste geschaffen werden. Unzureichend seien auch die Kontrollbefugnisse des internen Rechtsschutzbeauftragten des Bundesministeriums für Inneres, zumal ihm noch die Akteneinsicht verwehrt werden könne. Damit sei ein Eigenleben des - jeglicher parlamentarischen Kontrolle entzogenen - Geheimdienstes vorprogrammiert. (Schluss) sue