Parlamentskorrespondenz Nr. 1306 vom 23.11.2015

Neu im Kulturausschuss

Rückgabe von illegal verbrachten Kulturgütern wird geregelt

Wien (PK) – Österreich setzt gesetzliche Schritte, um besser gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern, der weltweit das Kulturerbe gefährdet, vorgehen zu können. Dem Nationalrat liegt nun ein Bundesgesetz über die Rückgabe unrechtmäßig verbrachter Kulturgüter (Kulturgüterrückgabegesetz – KGRG, 880 d.B.) vor, das die Geltendmachung von Rückgabeansprüchen sowie die Entscheidungen darüber auf eine gesicherte Rechtsgrundlage stellen soll. Neu ist dabei, dass die Regelung auch für Staaten gilt, die nicht der Europäischen Union angehören. Das Gesetz sieht zudem eine bessere Kommunikation zwischen den für Kulturgüterschutz zuständigen Behörden ("Zentrale Stellen") der Mitgliedsstaaten vor. Solche Zentrale Stellen sind für Österreich das Bundesdenkmalamt bzw. im Fall von Archivalien das Österreichische Staatsarchiv. (Schluss) sox


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