Parlamentskorrespondenz Nr. 1391 vom 04.12.2015

Die Parlamentswoche vom 7.12. - 11.12.2015

Sitzungen des Nationalrats und Jugendparlament

Wien (PK) – Die zwei Dezember-Sitzungen des Nationalrats sehen noch zahlreiche Gesetzesbeschlüsse vor. Neben dem Gemeinnützigkeitsgesetz stehen unter anderem auch das Abgabenänderungsgesetz, die Schaffung einer Wohnbauinvestitionsbank, das Jugendgerichtsgesetz, das BIFIE-Gesetz und das Bundesvergabegesetz auf dem Plan. Der Außenpolitische Bericht wird sicherlich zu einer umfassenden Debatte über Krisenherde und ihre Konsequenzen führen. Das Jugendparlament, das am Freitag der Woche tagt und an dem diesmal SchülerInnen aus Oberösterreich teilnehmen, diskutiert "Dislikes im Internet".

Mittwoch, 9. Dezember

11.00 Uhr:

Der Nationalrat startet seine letzten Sitzungen in diesem Jahr mit einer Aktuellen Stunde, deren Thema von der FPÖ gewählt wurde und "Sicherheit statt Asylchaos" lautet.

An der Spitze der Tagesordnung werden die Abgeordneten die Schaffung einer Wohnbauinvestitionsbank diskutieren. Damit soll das Angebot an leistbarem Wohnen verbessert werden. Einfließen werden die Themen Wohnungsvergabe, Spekulationsverbot und Kontrolle beim gemeinnützigen Wohnbau.  

Im Mittelpunkt der Vorlagen aus dem Wirtschaftsausschuss steht das Gemeinnützigkeits-Gesetz 2015, das der Umsetzung des so genannten "Gemeinnützigkeitspakets" dient und den steuerrechtlichen Gemeinnützigkeitsbegriff im Stiftungsrecht verankert. Konkret sollen etwa unentgeltliche Erwerbe gemeinnütziger Körperschaften von der Grunderwerbssteuer und der Grundbuch-Eintragungsgebühr befreit werden. Vorgesehen ist auch eine Befreiung von der Stiftungssteuer für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen. Ferner wird durch das Normengesetz die heimische Normeninfrastruktur an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Das Aufsichtsrecht obliegt dem Wirtschaftsministerium, Normung soll zudem nur noch auf Antrag erfolgen, für Streitigkeiten in Normungsangelegenheiten wird eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Mit der Novelle zur Gewerbeordnung wird die Wohnimmobilienkredit-Richtlinie umgesetzt, das betrifft vor allem höhere Kreditwürdigkeitsstandards für KundInnen sowie bessere Information und mehr Transparenz. Europarechtliche Anpassungen werden im Maß- und Eichgesetz und im Druckgerätegesetz vorgenommen.

Beschließen soll der Nationalrat in weiterer Folge die Neuorganisation und neue inhaltliche Ausrichtung des Bildungsforschungsinstituts BIFIE. Die wissenschaftliche Komponente wird gestärkt, es gibt in Hinkunft nur mehr eine Leitungsperson, die Standorte werden reduziert. Für die Abwicklung der Zentralmatura soll das Bildungsministerium zuständig sein.

Den Schwerpunkt der zu verhandelnden Justizmaterien bildet die Novelle zum Jugendgerichtgesetz, deren Ziel es ist, Alternativen zur Haft zu forcieren und jungen Menschen im Rahmen von so genannten Sozialnetzkonferenzen Hilfe in schwierigen Lebenssituationen anzubieten. Mitverhandelt werden zwei Anträge von Abgeordneten zur Modernisierung des Jugendstrafrechts und zu höheren Strafen für Verletzungen von Beamten, Zeugen und Sachverständigen. Thema in der Justizdebatte ist ferner die Gerichtsgebühren-Novelle, die unter anderem Gebührensenkungen zum Inhalt hat, sowie der Antrag zur Einführung eines Gerichtsgebührenrechners.

Das Abgabenänderungsgesetz 2015, das den Finanzblock einleitet, bringt steuerrechtliche Neuerungen, Vereinfachungen und Korrekturen in 35 Gesetzen. Dazu zählt die Wiedereinführung des Wahlrechts bei Einlagenrückzahlungen. Im Umgründungsgesetz entfällt die Evidenzierung von Differenzbeträgen, zudem kommt bei Umgründungen und bei der Besteuerung wegziehender Betriebe das "Entstrickungskonzept" zur Anwendung. Änderungen im Körperschaftssteuergesetz betreffen grenzüberschreitende Zuwendungen von Privatstiftungen. Das Transparenzdatenbankgesetz aus dem Jahr 2012 wird aktualisiert und das Zollrechts-Durchführungsgesetz an den neuen EU-Zollkodex angepasst. Mit dem sogenannten IFI-Beitragsgesetz sollen Förderung nachhaltiger Entwicklung und Mittel für den Kampf gegen die Armut im Sinne der UN-Millenniumsziele in den ärmsten Ländern aufgestockt werden.

Hohe Strafen, wie sie die EU bei Verstößen gegen Transparenzanforderungen und Informationspflichten beim Handel mit Wertpapieren vorsieht, werden im Börsegesetz verankert, Änderungen im Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken dienen der Unterstützung des europäischen Abwicklungsausschusses durch die heimische Finanzmarktaufsicht. Die Poststrukturgesetz-Novelle beendet schließlich den jahrelangen Streit zwischen Post und Regierung hinsichtlich der Zahlungen der Post im Zusammenhang mit BeamtInnen, die den Postbetrieben (Telekom, Post, Postbus) per Gesetz zugewiesenen wurden. Die Novelle folgt einer Empfehlung des Rechnungshofs.

Aus dem Innenausschuss liegt eine Bund-Länder-Vereinbarung vor, durch die die Kostenhöchstsätze für die Grundversorgung von AsylwerberInnen angehoben werden. Die Anpassung der Sätze erfolgt zum Teil rückwirkend, vor allem für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in kleinen Wohngruppen gibt es deutlich mehr Geld. Mitverhandelt werden Anträge hinsichtlich einer kind- und jugendgerechten Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen AsylwerberInnen sowie hinsichtlich der Neuausschreibung der Asylwerberbetreuung. Ferner steht ein Antrag zur Diskussion, dem zufolge auch Sicherheitsorgane das ausdrückliche Recht erhalten sollen, Wildtieren und auch Haus- und Nutztieren einen Gnadenschuss zu geben, wenn diese im Straßenverkehr verletzt wurden und am Verenden sind.

Schließlich entscheidet der Nationalrat, ob ein weiterer Untersuchungsausschuss eingesetzt werden soll. Das Team Stronach will die politische Verantwortung für die Vorgänge rund um die Kommunalkredit AG und die Österreichische Volksbanken AG (ÖVAG-Untersuchungsausschuss) durchleuchten. Der Geschäftsordnungsausschuss hat diesen Vorstoß in der Vorwoche abgelehnt (siehe Meldung der Parlamentskorrespondenz Nr. 1337/2015)

Donnerstag, 10. Dezember

09.00 Uhr:

Die Sitzung des Nationalrats beginnt mit einer Fragestunde, in der Bundeskanzler Werner Faymann den Abgeordneten Rede und Antwort steht.

Daran schließt sich ein großer Sozialblock, der mit dem Arbeitsrechts-Änderungsgesetz beginnt. Unter anderem geht es um flexiblere Arbeitszeitregelungen bei Dienstreisen mit dem eigenen Fahrzeug bzw. einem Firmenauto, Einschränkungen bei Konkurrenzklauseln und beim Ausbildungskostenrückersatz sowie die ausdrückliche Verpflichtung zur Angabe des Grundlohns in All-In-Verträgen. Ziel der Maßnahmen ist eine Erhöhung der Mobilität von ArbeitnehmerInnen und mehr Transparenz bei der Entlohnung. Insgesamt werden mit dem Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2015 acht Gesetze geändert. Zudem liegen Anträge zu Änderungen hinsichtlich Probezeit, Urlaubsansprüchen und täglichem Arbeitspensum sowie zu neuen Regeln für All—In-Verträge vor.

Gesellschaftlichen Veränderungen tragen das Mutterschutzgesetz und das Väter-Karenzgesetz Rechnung. Demnach können künftig auch Frauen, deren eingetragene Partnerin oder Lebensgefährtin durch medizinisch unterstützte Fortpflanzung ein Kind bekommt, Elternkarenz nach dem Väter-Karenzgesetz in Anspruch nehmen. Dazu kommt ein Antrag, der auf präzisere Bestimmungen zur Elternteilzeit abzielt. Es folgt die Diskussion über das Sozialrechts-Änderungsgesetz, das eine Fülle von Detailänderungen zum Inhalt hat. In Anträgen drängen Abgeordnete ferner auf eine Überarbeitung der Definition von Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand bei den Sozialversicherungsträgern und im Hauptverband, weiters auf die Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger, die Kürzung von Luxuspensionen, unabhängig von der Entwicklung der Höchstbeitragsgrundlage, einen humanen Umgang mit PatientInnen und Pflegebedürftigen und auf die Wiedereinführung des Heizkostenzuschusses in Wien. Die Änderungen im Zivildienstgesetz gehen darauf zurück, dass das Sozialressort künftig auch für den klassischen Friedens- und Gedenkdienst im Ausland, der derzeit noch im Zivildienstgesetz geregelt ist, zuständig sein wird. Mit dem AMS befassen sich sodann eine Bürgerinitiative, die sich gegen Kürzungen der AMS-Mittel wendet, und ein Antrag, in dem die Einführung einer Leistungskomponente bei der Entlohnung der AMS-Spitzenmanager gefordert wird. Weitere Anträge liegen zur Flexibilisierung der Unterbringung von Lehrlingen, zur Zuerkennung des Pflegegelds auch für weniger als sechs Monate und zur Behandlung des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderung im Nationalrat vor.

Die Sicherung der Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation sind Zielrichtung zweier Anträge aus dem Konsumentenschutzausschuss. Außerdem fordern Abgeordnete eine gesetzliche Deckelung der Bank-Überziehungszinsen und einen Gebührenstopp für BürgerInnen bis 2018.

Der Verfassungsausschuss legt dem Plenum eine Dienstrechtsnovelle vor, mit der weitere Nachbesserungen am neuen Besoldungsschema für den öffentlichen Dienst vorgenommen wird. Sie enthält auch die Erhöhung der öffentlichen Gehälter um 1,3%. Mitverhandelt bei diesem Punkt werden zwei Anträge, die einerseits daran Anstoß nehmen, dass berufliche Zeiten in der Privatwirtschaft bei alten und neuen öffentlich Bediensteten unterschiedlich angerechnet werden, außerdem soll allen LehrerInnen einen freiwilligen Wechsel in das neue LehrerInnendienstrecht ermöglicht werden. Mit der Änderung von Wahlrechtsgesetzen wird es in Hinkunft möglich sein, die ausgefüllte Wahlkarte in jedem beliebigen Wahllokal abzugeben, und zwar bei sämtlichen bundesweiten Wahlen.

Des Weiteren hat der Verfassungsausschuss diesmal – nach einer Vertagung beim letzten Mal – die Novelle zum Bundesvergabegesetz plenumsreif gemacht. Sie soll das Bestbieterprinzip gegenüber dem Billigstbieterprinzip bei öffentlicher Auftragsvergabe stärken. Auch die Opposition hat zum Thema Bundesvergabe mittels Anträgen eigene Vorstellungen eingebracht.

Zu einer umfassenden außenpolitischen Debatte gibt der Außen- und Europapolitische Bericht Anlass. Der Außenpolitische Ausschuss hat sich zudem dafür ausgesprochen, gegen den Beitritt Tadschikistans zum Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung Einspruch zu erheben. Der Syrienkonflikt steht im Mittelpunkt eines Vier-Parteien-Antrags, in dem sich die Koalitionsparteien sowie die Grünen und die NEOS dafür aussprechen, nicht nur die Weiterführung des Friedensprozesses aktiv zu unterstützen, sondern sich überdies gemeinsam mit anderen EU-Staaten nachdrücklich gegen Geld- und Waffenlieferungen an den IS einzusetzen. Die Abgeordneten sehen es auch als notwendig an, sich im Rahmen der UNO an humanitären Hilfsprogrammen für die Menschen in Syrien und im Irak zu beteiligen. Außerdem drängen SPÖ, ÖVP und Grüne in einem weiteren Antrag auf die Wiederherstellung der Sicherheit vor allem in den umkämpften Städten Shingal (Nordirak) und Kobanê (Nordsyrien). Ein weiterer Antrag zielt auf die Wiedereinführung des Botschaftsverfahrens zur Beantragung von Asyl ab.

Gegen Ende der Tagesordnungen sollen zwei Anträge in einer Ersten Lesung grundsätzlich diskutiert werden, bevor sie den Fachausschüssen zugewiesen werden. Zum einen sollen staatsnahe Unternehmen, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, dazu verpflichtet werden, parlamentarischen Untersuchungsausschüssen Akten vorzulegen. Zum anderen soll die Möglichkeit einer Ministeranklage zu einem Minderheitsrecht werden. Schließlich entscheidet der Nationalrat nach Beratungen im Immunitätsausschuss, ob Matthias Strolz (N) wegen eines Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz ausgeliefert werden soll. Es geht um die Versendung unerwünschter Massen-SMS während des Wien-Wahlkampfs.

11.00 Uhr:

Das Verhältnis von Demokratie und Sprache in der Politik mit Schwerpunkt auf Parlamentsdebatten und Demokratieentwicklung steht im Mittelpunkt der Tagung "Demokratisches und undemokratisches Sprechen. Das Parlament als Demokratie in Aktion". Die Konferenz ist für zwei Tage angesetzt und findet in Memoriam der verstorbenen Nationalratspräsidentin Barbara Prammer auf Einladung ihrer Nachfolgerin, Nationalratspräsidentin Doris Bures, und dem Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien statt. Tagungsort ist das Palais Epstein.

15.00 Uhr:

Im Vorfeld des Jugendparlaments begrüßt Bundesratspräsident Gottfried Kneifel die Schülerinnen und Schüler aus Oberösterreich. Sie erhalten an diesem Tag wichtige Informationen für ihre Tätigkeit als Abgeordnete und lernen auch das Parlamentsgebäude kennen.

Freitag, 11. Dezember

08.00 Uhr:

Nationalratspräsidentin Doris Burs begrüßt die "Jungabgeordneten" aus Oberösterreich und dann geht es gleich in medias res. Thema der fiktiven Gesetzesvorlage sind "Dislikes im Internet". Das Jugendparlament leistet damit auch einen Beitrag zur Kampagne des Europarats gegen Hass im Internet "No-Hate-Speech". Diese wendet sich gegen Rassismus, Diskriminierung und menschenverachtende Äußerungen in der digitalen Welt. Das längerfristige Ziel des Europarats ist es, auch im Internet "Respekt-Standards" zu etablieren. (Schluss) jan

HINWEIS: Aktualisierungen zu den Terminen finden Sie auf www.parlament.gv.at. MedienmitarbeiterInnen haben mit Presseausweis Zutritt zu Veranstaltungen. Ausschüsse sind allgemein nicht öffentlich.