Parlamentskorrespondenz Nr. 1439 vom 16.12.2015

Waffengesetz: EU-Kommission regt Verschärfung an

EU-Ausschuss des Bundesrats ortet Diskussionsbedarf

Wien (PK) - Die Europäische Kommission will den privaten Waffenbesitz erschweren. Mit Änderungen in der Richtlinie zum Erwerb und Besitz von Waffen soll speziell unerlaubter Handel mit Feuerwaffen unionsweit koordiniert bekämpft werden. Großer Diskussionsbedarf besteht für den EU-Ausschuss des Bundesrats allerdings hinsichtlich der Vorschläge zur Neukategorisierung im Waffenregister: halbautomatische Schusswaffen will die Kommission ohne Ausnahme verbieten, registrierungspflichtig sollen auch Spielzeugwaffen sowie deaktivierte Waffen werden. Ein Aufruf der FPÖ, Einschränkung des legalen privaten Waffenbesitzes auf EU-Ebene nicht weiter zu verfolgen, blieb im Ausschuss aber in der Minderheit.

Schrecken von Paris rief Kommission auf den Plan

Die Verschärfungen bei Erwerb, Besitz und Einfuhr beziehungsweise Ausfuhr ziviler Schusswaffen sei ein Gebot der Stunde, unterstreicht die Kommission mit Verweis auf terroristische Anschläge wie jene vom 13. November in Paris. EU-weit sollen deswegen einheitliche Standards zur Registrierung und Kennzeichnung von Waffen gelten, wobei auch Schreckschuss- und Signalwaffen umfasst sind. Ein hohes Risiko sieht die Kommission bei der Reaktivierung von deaktivierten Waffen, die sie deswegen in die Richtlinie mitaufgenommen sehen will. Die Kategorisierung von Waffen werde insofern verschärft, erläuterte ein Experte des Innenministeriums (BMI) den Kommissionsvorschlag, als dass halbautomatische Waffen in die Kategorie der verbotenen Waffen überführt werden. Österreich genehmige den Besitz von halbautomatischen Waffen aber ohnehin nur in Ausnahmefällen.

Problematisch sehe man auch die Einbeziehung von deaktivierten Waffen und die Registrierung von Attrappen und Nachbauten in die Waffenrechtsrichtlinie, so der BMI-Experte, der allerdings einräumte, verhindern wolle die Kommission dadurch den Umbau von Waffenattrappen, wie er vor allem bei der organisierten Kriminalität nicht ausgeschlossen werden könne. Weiters soll die Genehmigung des Waffenbesitzes laut Kommissionsplan auf fünf Jahre befristet und nur nach medizinischen Untersuchungen der AntragstellerInnen erteilt werden. Dazu heißt es aus dem Innenressort, formell bestünden in Österreich zwar unbefristete Genehmigungen, diese würden aber jedes fünfte Jahr überprüft, was Verwaltungsaufwand und vermehrte Kosten für die KundInnen erspare.

Zu den Präzisierungen und Ergänzungen im Richtlinienvorschlag gehört überdies das absolute Verbot vom Handel mit Waffen bzw. mit deren Bestandteilen durch andere als Waffenhändler oder damit befasste Makler. Insbesondere den Internethandel nimmt die Kommission hier ins Visier, da ihr zufolge Feuerwaffen zunehmend über das Internet verkauft werden. Zwecks besserer Datenerhebung bezüglich Herstellung und Besitz von Waffen möchten Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und seine KollegInnen generell den Wissensaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten fördern.

FPÖ gegen Anlassgesetzgebung

Trotz regelmäßiger Verschärfungen im Waffenrecht könnten Verbrechen niemals ausgeschlossen werden, gab FPÖ-Mandatarin Monika Mühlwerth (F/W) zu bedenken, worin ihr Eduard Köck (V/N) und Christoph Längle (F/V) zustimmten. Köck äußerte zudem Bedenken über die vermehrte Bürokratie bei Umsetzung des Kommissionsentwurfs und Längle legte mit einem Antrag auf Stellungnahme seiner Fraktion dar, weswegen er gegen die Richtlinienänderung ist: Österreich reglementiere und kontrolliere den legalen privaten Waffenbesitz bereits streng, die Verbreitung illegaler Waffen würden die neuen Einschränkungen jedoch nicht verhindern. Die Bundesregierung solle sich daher in den EU-Gremien gegen Beschränkungen des rechtmäßigen Waffenbesitzes einsetzen, und vielmehr dafür sorgen, dass die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels vorangetrieben wird.

Positive Worte für die geplante Novelle zur Waffenrichtlinie fand immerhin Ewald Lindinger (S/O). Das Verbot halbautomatischer Waffen sei sinnvoll, da weder JägerInnen noch SportschützInnen solche benötigten. Außerdem könne eine halbautomatische Waffenfunktion leicht zur Vollautomatik umgebaut werden. Der Vertreter des BMI gab zu verstehen, die Vorlage werde noch umfassend diskutiert, schon kommenden Freitag sei das nächste Ratsarbeitsgruppentreffen dafür angesetzt. Die terminliche Planung der Kommission zur Implementierung der Richtlinie in nationale Gesetze, die nach ihrem angepeilten Inkrafttreten im Frühjahr 2016 innerhalb von drei Monaten erfolgen sollte, werde voraussichtlich nicht halten. (Schluss EU-Ausschuss) rei


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