Parlamentskorrespondenz Nr. 1452 vom 17.12.2015

Opposition will wichtige Empfehlungen des Rechnungshofs umsetzen

SPÖ/ÖVP vertagen Anträge zu Immobilienverkäufen und Sozialversicherungen und lehnen weitergehende OeNB-Pensionsreform ab

Wien (PK) – In der letzten Sitzung des Rechnungshofausschusses im Jahr 2015 schlugen Abgeordnete aus den Reihen der Opposition vor, politische Konsequenzen aus Berichten des Prüforgans zu ziehen und beantragten die Umsetzung von – aus ihrer Sicht besonders dringlichen - Empfehlungen des Rechnungshofs. Für die Grünen setzte sich Ausschussobfrau Gabriela Moser für eine professionellere Vorgangsweise des Bundes beim Verkauf von Immobilien ein, seitens der Freiheitlichen verlangte Christian Lausch eine weitergehende Reform des Pensionsrechts der Nationalbank, und im Namens der NEOS beantragte Gerald Loacker eine Sonderprüfung von Sozialleistungen für MitarbeiterInnen der Sozialversicherungen durch den Rechnungshof. Die Initiativen zu den Themen Immobilienverkäufe und Sozialversicherungen vertagte die Mehrheit der Koalitionsparteien, eine weitergehende Reform des Pensionsrechts der Nationalbank stoße an verfassungsrechtliche Grenzen und sei daher abzulehnen, argumentierte Elmar Mayer (S) und erhielt dafür die Unterstützung vom Koalitionspartner ÖVP.   

Der Bund braucht ein professionelleres Immobilienmanagement 

Problematische Entscheidungen und Skandale bei Liegenschaftsverkäufen des Bundes sorgen anhand von Rechnungshofberichten immer wieder für Debatten im Rechnungshofausschuss, erinnerte Grün-Abgeordnete Gabriela Moser und nannte Fälle von Missmanagement bei Wohnungsverkäufen des Integrationsfonds, des Stadterweiterungsfonds, der Sozialversicherungen und beim Palais Kaunitz. Daher sollte die Bundesregierung Empfehlungen des Rechnungshofs bei Immobiliengeschäften umsetzen: Größtmöglicher Wettbewerb, Einbeziehung aller potentiellen Kaufinteressenten, öffentlich bekanntgemachtes, allgemeines und bedingungsfreies Bieterverfahren, kompetente Sachverständige bei der Bewertung von Liegenschaften, plausible Verkehrswertgutachten, kein Verkauf unter dem Marktwert (729/A(E)).

Andreas Ottenschläger von der ÖVP schloss sich Gabriela Moser weitgehend an und hielt eine Professionalisierung des Immobilienmanagements nicht nur beim Bund, sondern auch auf anderen Ebenen für sinnvoll. Einige Forderungen der Grünen sah Ottenschläger aber problematisch, etwa ein Verbot von Verkäufen unter dem ermittelten Marktpreis. Es könne unvermeidlich und wirtschaftlich sinnvoll sein, eine Immobilie unter dem ermittelten Marktpreis zu verkaufen, gab Ottenschläger zu bedenken. Außerdem müsse man Wertgrenzen einführen, die es erlauben, darauf zu verzichten, einen großen Apparat anzuwerfen und teure Bewertungsverfahren einzuleiten, wenn es nur darum gehe, ein paar Quadratmeter Grundfläche zu verkaufen. Ottenschläger schlug vor, ein Kompetenzzentrum bei der BIG einzurichten und eine praxistaugliche Lösung gemeinsam mit Regierung und BIG zu suchen. Um die nötige Zeit dafür zu gewinnen, vertagte die Ausschussmehrheit den Antrag der Grünen.

In seiner Antwort auf Detailfragen klärte Rechnungshofpräsident Josef Moser darüber auf, dass das Bundeshaushaltsgesetz dem Bund die Möglichkeit einräumt, den Verkauf unbeweglichen Vermögens anderen Dienststellen zu übertragen und unterstrich die diesbezüglichen Empfehlungen seines Hauses. Auftragsvergaben bei der Errichtung von Flüchtlingsunterkünften in Zelten und Containern sah Moser als klassische Beispiele für die Anwendung vereinfachter Vergabeverfahren an, weil dabei unter nicht verhersehbaren Voraussetzungen rasch gehandelt werden müsse.

Stärkere Pensionsreform in der Nationalbank mehrheitlich abgelehnt

Nachdem der Rechnungshof 2014 feststellte, dass die OeNB–Pensionen im Vergleich zu anderen Banken von 2002 bis 2013 Mehrkosten gegenüber ASVG–und Beamtenpensionen von mindestens 80 Mio. € verursacht haben, begründete Christian Lausch (F) einen Entschließungsantrag seines Fraktionskollegen Wolfgang Zanger auf Umsetzung von Empfehlungen des Rechnungshofs zu einer weitergehenden Reform des OeNB-Pensionsrechts. Konkret sollen die Dienstbestimmungen III ab 2015 den Regelungen zur Neuberechnung der OeNB–Pensionshöhe gemäß Dienstbestimmungen II angepasst werden (849/A(E)). Dieses Anliegen bekräftigte Christian Lausch (F) in der Debatte gegen den Antrag Elmar Mayers (S), den FPÖ-Antrag abzulehnen, weil weitere Eingriffe in das Pensionsrecht der Nationalbank verfassungsrechtlich bedenklich wären. Der Rechnungshof nehme das Verfassungsrecht bei seinen Empfehlungen ernst, entgegnete Christian Lausch mit Unterstützung von Gabriela Moser (G) und Gerald Loacker (N), der es für notwendig hielt, "alle Möglichkeiten auszureizen", um das Pensionsrecht der Nationalbank stärker zu reformieren.

Opposition überlegt Sonderprüfung der Sozialversicherungen

Der Rechnungshof soll freiwillige soziale Zuwendungen an MitarbeiterInnen der Sozialversicherungen unter die Lupe nehmen, verlangte NEOS-Sozialsprecher Gerald Loacker (1304/A). Zweckmäßigkeit und Treffsicherheit der Leistungen sollen unter Aspekten von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit geprüft werden. Da diese Zuwendungen aus Beiträgen der Pflichtversicherten finanziert werden, verlangte Loacker mehr Transparenz bei Zuschüssen zu Kinderbetreuung und Pensionen sowie Auskunft über die Kriterien, nach denen die Zuschüsse berechnet und zuerkannt werden.

Die Sozialversicherungen bemühten sich bereits, Maßnahmen bei den freiwilligen Sozialleistungen zu setzen. "Von Privilegien kann keine Rede sein", sagte Elmar Mayer (S) und plädierte für die Vertagung des Antrags, um den Oppositionsparteien – die die Möglichkeit haben, eine Sonderprüfung des Rechnungshofes zu verlangen – Gelegenheit zu geben, die Frage zu klären, ob es tatsächlich gerechtfertigt sei, die knappen Ressourcen des Rechnungshofs an dieser Stelle einzusetzen.

Während Gerald Loacker (N) für die Antragsteller daran erinnerte, dass die Sozialleistungen für MitarbeiterInnen der Sozialversicherungen von BeitragszahlerInnen finanziert werden, und Christian Lausch für die FPÖ von einem "sehr guten Antrag" sprach und mitteilte, dass die FPÖ ernsthaft über eine Sonderprüfung nachdenke, beschloss der Ausschuss die Vertagung mit der Mehrheit der Koalitionsparteien.

Zur Fristwahrung vertagte der Rechnungshofausschuss schließlich auch die Rechnungshofberichte III-222 d.B. und III-219 d.B. jeweils einstimmig. (Schluss Rechnungshof) fru