Parlamentskorrespondenz Nr. 239 vom 10.03.2016

Bank Austria: Pensionsüberleitung bleibt umstritten

Dringliche Anfrage im Bundesrat an Sozialminister Alois Stöger

Wien (PK) – Die Überleitung der Bank Austria-MitarbeiterInnen in das ASVG war heute bereits zum zweiten Mal Gegenstand einer Dringlichen Anfrage im Bundesrat. Unter dem Titel "Roter Pensionstransfer zwischen Bank Austria und Pensionsversicherungsanstalt" erhoben die Freiheitlichen schwere Vorwürfe an Sozialminister Alois Stöger, wobei sie vor allem heftige Kritik an der heute vom Sozialausschuss des Nationalrats beschlossenen Gesetzeslösung übten und deren Verfassungskonformität bezweifelten. Im Raum stand auch die Behauptung, einziger Profiteur des Pensionstransfers sei die Gemeinde Wien gewesen, die sich nun Ausfallshaftungen erspare. Stöger erwiderte, Ziel des Gesetzes sei es, Gleichheit und Sicherheit für alle Beschäftigten herzustellen. Auch SPÖ, ÖVP und Grüne verteidigten die Regelung als gerechte Lösung.

Freiheitliche zweifeln an der Verfassungskonformität des Gesetzes

FPÖ-Bundesrat Hans-Jörg Jenewein (F/W) knüpfte zunächst an die Debatte vom 11. Februar 2016 in der Länderkammer an und bekräftigte die Kritik seiner Fraktion am Vorgehen der UniCredit/Bank Austria. Schwere Bedenken meldete er gegen das wenige Stunden vor dem Aufruf der Dringlichen vom Sozialausschuss des Nationalrats verabschiedete Gesetz an, durch das die Bank Austria zur Zahlung von 22,8% der Bemessungsgrundlage verpflichtet werden soll (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 230). Jenewein äußerte dabei die Befürchtung, die Lösung sei allein schon aufgrund ihrer Rückwirkung verfassungswidrig und werde deshalb vor dem Verfassungsgerichtshof nicht halten. Sollte das Gesetz aufgehoben werden, dann wäre jedenfalls wieder der Status quo hergestellt und die Bank Austria könne ihre MitarbeiterInnen mit 7% der Bemessungsgrundlage ins ASVG überführen, warnte er.

Scharf ging Jenewein in diesem Zusammenhang it dem Sozialminister ins Gericht, dem er fehlende fachliche Qualifikation diagnostizierte und zudem jegliche Ernsthaftigkeit und Handlungsfähigkeit bei der Lösung des Problems absprach. Von der nunmehr beschlossenen Regelung profitiere einzig und allein die Gemeinde Wien, die nun ihre Ausfallshaftungen für die Anteilsverwertung der Zentralsparkasse (AVZ) auflösen und dadurch Schulden in der Höhe von 1,8 Mill. € abbauen kann. Darüber hinaus erhalte Wien durch das Gesetz de facto die Möglichkeit, einen Teil ihrer "teuren" PensionsbezieherInnen in die ausgelagerten Bereiche der Gemeinde zu verschieben, um sie dann ebenfalls billig ins ASVG einzukaufen, vermutete Jenewein.

Stöger: Es geht um Gleichbehandlung aller BeitragszahlerInnen

Er habe vom seinem Amtsantritt an gegenüber der Bank Austria immer wieder festgestellt, "dass es so nicht geht", erinnerte Sozialminister Alois Stöger. Klar ist für den Ressortleiter, dass das Vorgehen der Bank keine Deckung im Gesetz findet, zumal das ASVG für die Pensionsüberleitung eine Lösung des Arbeitsverhältnisses voraussetzt. Die heute beschlossene Regelung sieht nun jedenfalls vor, dass die Bank Austria 22,8& des letzten Monatsgehalts der von der Überleitung betroffenen MitarbeiterInnen an die Pensionsversicherungsanstalt überweisen muss. Ziel ist dabei die Gleichbehandlung aller BeitragszahlerInnen und Rechtssicherheit für die Beschäftigten. Er habe nach bestem Wissen und Gewissen jene Maßnahmen gesetzt, die notwendig waren, um die Gleichheit wieder herzustellen, unterstrich Stöger. Wo hier eine Verfassungswidrigkeit vorliegen soll, entziehe sich seiner Kenntnis. Man habe den Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts der Diskussion beigezogen. Ob die Regelung nun vor dem Verfassungsgericht halten werde, könne er aber nicht garantieren.

FPÖ befürchtet Verschlechterungen für die MitarbeiterInnen

Bundesrat Bernhard Rösch (F/W) sah ebenso wie seine Fraktionskollegin Monika Mühlwert (F/W) durch die Beantwortung des Ministers die Bedenken seiner Fraktion nicht ausgeräumt und fühlte sich in seiner Kritik auch durch namhafte ExpertInnen aus dem Bereich des Verfassungsrechts und des Arbeitsrechts bestätigt. Er befürchtete vor allem Verschlechterungen für die MitarbeiterInnen der Bank Austria und warnte, angesichts des großen Drucks auf dem Bankensektor werde das Unternehmen nun wohl alles daran setzen, seine teuren Beschäftigten abzubauen.

Regierungsparteien und Grüne begrüßen Gesetz als gerechte Lösung

ÖVP-Bundesrat Klaus Fürlinger (V/O) sprach hingegen von einer gerechten Lösung, die die Gleichheit wieder herstellt, und äußerte zudem seine Überzeugung, dass niemandem dadurch ein Nachteil drohen werde. Ähnlich sah dies auch Renate Anderl (S/W) von der SPÖ, die vor allem die Rechtssicherheit für die Beschäftigten begrüßte. Das Gesetz schließe überdies ein Schlupfloch auch für andere Unternehmen, pflichtete ihr Rene Pfister (S/N) bei. Günther Novak (S/K) und Ana Blatnik (S/K) gaben der Debatte eine Wende in Richtung Hypo und richteten dabei schwere Vorwürfe an die FPÖ,, die bei Hans-Jörg Jenewein (F/W) auf heftigen Widerspruch stießen. Seitens der Grünen verteidigte auch David Stögmüller (G/O) die Gesetzeslösung als gerecht und argumentierte, rasches Handeln sei gefordert, zumal bei längerem Zuwarten mehr als 3.000 Bank Austria-MitarbeiterInnen aus dem Versicherungsschutz fallen würden. (Fortsetzung Bundesrat) hof  

  


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