Parlamentskorrespondenz Nr. 303 vom 30.03.2016

EU-Vorschläge zu Waffenhandel bleiben weiter auf der Agenda des Bundesrats

EU-Ausschuss ortet zwar Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf, überlegt aber Mitteilung an Brüssel

Wien (PK) – Der EU-Richtlinienentwurf über die Kontrolle des Erwerbs und Besitzes von Waffen war heute bereits zum dritten Mal Thema im EU-Ausschuss des Bundesrats. Man wollte die Ergebnisse der Ratsarbeitsgruppen abwarten, bevor man weitere Schritte überlegt. Heikle Punkte ortete man in der Sitzung vom 10. Februar 2015 etwa in der strittigen Frage der Definition von Kriegsmaterial, bei den neuen Vorschlägen zur Kategorisierung von Waffen inklusive Spielzeug- oder Signalwaffen und bei jener Bestimmung, welche medizinische Untersuchungen mit psychologischen Tests bei jeglichem Waffenerwerb vorsieht (siehe auch Meldungen der Parlamentskorrespondenz Nr. 105/2016 und 1439/2015).

Auch die heutige Debatte verlief teilweise emotional, sind nach Schätzung der Wirtschaftskammer doch mehr als eine Million Menschen in Österreich von den geplanten Änderungen betroffen. Die Zugänge der Bundesrätinnen und Bundesräte waren unterschiedlich. Wandten sich die Ausschussmitglieder der ÖVP - Edgar Mayer (V/V), Eduard Köck (V/N), Ferdinand Tiefnig (V/O) und Martin Preineder (V/N) - gegen eine Kriminalisierung legaler WaffenbesitzerInnen, so appellierten die SPÖ-Bundesräte Stefan Schennach (S/W) und Ewald Lindinger (S/O), keine unbegründete Angst zu verbreiten. Es gibt nach jetzigem Stand kaum Veränderungen gegenüber der österreichischen Rechtslage, argumentierte Lindinger. Jedenfalls wird das Thema den Ausschuss in seiner Sitzung im April ein weiteres Mal beschäftigen.

BundesrätInnen fordern strenge Regeln für Internet-Handel

Man dürfe die legalen WaffenbesitzerInnen nicht unter einen Generalverdacht stellen, sagte Mayer (V/V), der überdies eine überbordende Bürokratie befürchtet. Einig war man sich aber darin, dass man im Internet-Handel strenge Regelungen braucht. Hier gehe es um persönliche Beratung, die unverzichtbar ist, unterstrich Lindinger (S/O). Hauptaugenmerk sei aber weniger dem legalen Waffenhandel zu schenken, sondern vielmehr dem Kampf gegen den illegalen Waffenhandel, hieß es unisono aus den Reihen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen. Dies werde man nicht damit erreichen, wenn man den legalen Handel stark behindere und das Kind mit dem Bad ausschütte. Terroranschläge würden nicht mit legalen Waffen verübt und auch sonst passiere kaum etwas mit legal erworbenen Waffen.

Ursprünglicher Entwurf wurde abgeschwächt

Seitens der ÖVP wies man auch auf den Beschluss des Salzburger Landtags hin, zu diesen EU-Vorhaben eine Subsidiaritätsrüge nach Brüssel zu schicken. Nachdem sich jedoch in der letzten Ratssitzung die Mehrheit der Mitgliedsländer über wesentliche Fragen einigen konnten, wobei die diesbezüglichen Ergebnisse der österreichischen Gesetzeslage sehr nahe kommen, war der allgemeine Tenor, man könne damit leben. Auch Monika Mühlwerth (F/W) meinte dazu, vieles was die FPÖ bereits im Dezember kritisiert habe, habe man nun zurückgenommen.

Bei der letzten Sitzung des Rats der Innen- und Justizminister am 10. und 11.März 2016 sprach sich laut Information des Innenministeriums die Mehrheit der Mitgliedstaaten für die Beibehaltung des derzeitigen Mindestalters von 18 Jahren aus. Ausnahmen gebe es dabei für Jäger und Sportschützen.

Was die medizinischen Tests betrifft, so sollen diese vorgeschrieben werden können, wobei aber die Details den Mitgliedstaaten überlassen bleiben sollten. In der Frage der halbautomatischen Waffen trat die überwiegende Zahl der Mitgliedstaaten für die Möglichkeit von nationalen Bewilligung ein. Auch war man sich überwiegend darin einig, dass es für den Besitz von Schusswaffen der Kategorie A (etwa Schrotgewehre, Pumpguns oder getarnte Schusswaffen) im Hinblick auf kulturelle und historische Gründe einen Spielraum geben sollte, solange die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet ist. Jedenfalls sei sichergestellt, dass Museen historische Schusswaffen der Kategorie A haben dürfen.

Hinsichtlich der deaktivierten Waffen war die Mehrheit der Ratsmitglieder dafür, Salut- und akustische Waffen in jener Kategorie zu belassen, in der sie vor der Deaktivierung waren. Dies deshalb, weil man diese Waffen nicht so weit deaktivieren kann, um einen Rückbau zu verhindern. Diese Waffen werden daher registriert werden müssen.

Lediglich beim Punkt Internet-Handel fanden sich im Rat noch keine Mehrheiten für mögliche Lösungsoptionen, was im Ausschuss bedauert wurde, da man hier den größten Handlungsbedarf sah. Seitens des Innenministeriums erfuhren die Ausschussmitglieder aber, die Lösung gehe dahin, beim Internet-Handel Waffenhändler einzuschalten. Man werde nicht direkt über den Warenkorb Waffen kaufen können, sondern der Waffenhändler müsse überprüfen, ob der Käufer berechtigt ist, Waffen zu erwerben. In Österreich ist der Online-Handel in der Gewerbeordnung untersagt. Dieses Verbot sollte auch EU-weit gelten, forderte der Vertreter der Wirtschaftskammer, der sich prinzipiell gegen die Vorschläge der EU stellte. Er sieht für Österreich keinen Änderungsbedarf, die Regelungen seien hierzulande streng und differenziert, stellte er fest.

EU-Kommission will Risiken beim Waffenerwerb minimieren

Ziel der Kommissionsinitiative ist es, die Vorschriften für Erwerb, Besitz und Einfuhr beziehungsweise Ausfuhr ziviler Schusswaffen zu verschärfen, um den unerlaubten Handel damit unionsweit besser und koordiniert zu bekämpfen – dies vor allem auch im Lichte der jüngsten Terroranschläge in Paris und Brüssel. EU-weit sollen einheitliche Standards zur Registrierung und Kennzeichnung von Waffen gelten, wobei auch Schreckschuss-, Spielzeug- und Signalwaffen umfasst sind. Ein hohes Risiko sieht die Kommission bei der Reaktivierung von deaktivierten Waffen, die sie deswegen in die Richtlinie mit aufgenommen wissen will. Weiters soll die Genehmigung des Waffenbesitzes laut Kommissionsplan auf fünf Jahre befristet und nur nach medizinischen Untersuchungen der AntragstellerInnen erteilt werden.

Zu den Präzisierungen und Ergänzungen im Richtlinienvorschlag gehört überdies das absolute Verbot des Handels mit Waffen bzw. mit deren Bestandteilen durch andere als Waffenhändler oder damit befasste Makler. Insbesondere den Internethandel nimmt die Kommission hier ins Visier, da ihr zufolge Feuerwaffen zunehmend über das Internet verkauft werden. Zwecks besserer Datenerhebung bezüglich Herstellung und Besitz von Waffen möchten Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und seine KollegInnen generell den Wissensaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten fördern. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) jan


Format