Parlamentskorrespondenz Nr. 411 vom 27.04.2016

Recht auf Asylverfahren kann künftig zeitweilig eingeschränkt werden

98 Abgeordnete stimmen im Nationalrat für umstrittene Asylrechtsnovelle

Wien (PK) – Flüchtlinge werden in Österreich künftig nur noch ein eingeschränktes Recht auf ein Asylverfahren haben, wenn eine Überforderung der staatlichen Behörden bzw. eine Überlastung der öffentlichen Dienste droht. SPÖ, ÖVP und Team Stronach stimmten heute im Nationalrat dafür, entsprechende Sonderbestimmungen in das Asylgesetz einzubauen. Damit erhält die Regierung – im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrats – das Recht, die Notbremse zu ziehen, sollte die Zahl der Asylanträge eine bestimmte Grenze überschreiten. Außerdem sieht das verabschiedete Asylrechtspaket die Einführung eines vorerst nur befristeten Asylstatus und Restriktionen beim Familiennachzug vor. Heftige Kritik am Gesetz kommt von den Grünen und den NEOS, ihrer Ansicht nach sind die neuen Sonderbestimmungen – trotz einzelner im Plenum noch vorgenommener Änderungen – verfassungs- und EU-widrig. Auch die SPÖ-Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Katharina Kucharowits, Ulrike Königsberger-Ludwig und Nurten Yilmaz stimmten gegen das Gesetz.

Kurz gestört wurde die Abstimmung durch Proteste auf der Galerie. AktivistInnen warfen Flugblätter mit der Botschaft "Geht nicht über Leichen! Das hält euch auch nicht über Wasser!" ins Plenum.

Zentraler Punkt des von den Abgeordneten Jürgen Schabhüttl (S) und Werner Amon (V) namens der Koalitionsparteien vorgelegten und bei der Abstimmung mitberücksichtigten Abänderungsantrags ist die befristete Gültigkeitsdauer von "Notstandsverordnungen". Sie können in einem ersten Schritt nur für sechs Monate erlassen und in weiterer Folge insgesamt dreimal – bis zu einer maximalen Geltungsdauer von zwei Jahren – verlängert werden. Außerdem muss die Regierung dem Nationalrat gegenüber detailliert darstellen, welche Gefahren ohne eine vorübergehende Einschränkung des Asylrechts drohen. In den Erläuterungen wird beispielhaft auf die Gefahr einer Überlastung des Arbeitsmarkts, fehlende Unterbringungsmöglichkeiten für AsylwerberInnen, eine unzumutbare Belastung der Asylbehörden und sicherheitsrelevante Aspekte verwiesen. Die Abgeordneten gehen gemäß einer mit S-V-G-N-Mehrheit gefassten Entschließung darüber hinaus davon aus, dass die Regierung eine geplante Verordnung einer Begutachtung unterzieht.

Die neuen Sonderbestimmungen werden es den zuständigen Behörden vorübergehend erlauben, Flüchtlingen die Einreise nach Österreich auch dann zu verweigern bzw. sie in das Einreiseland zurückzuweisen oder zurückzuschieben, wenn sie Asyl beantragt haben. Ausnahmen sieht das Gesetz nur für Flüchtlinge vor, die enge Angehörige in Österreich haben oder denen im Land, in das sie zurückgeschoben werden, Folter oder andere unmenschliche Behandlung droht, wobei die Behörden laut Abänderungsantrag das Kindeswohl besonders zu berücksichtigen haben. Auch wenn das Einreiseland nicht eruierbar ist, muss ein Asylverfahren in Österreich durchgeführt werden. Voraussetzung für das Wirksamwerden der Bestimmungen ist neben einer Verordnung auch die Durchführung temporärer Grenzkontrollen.

Asylverfahren dürfen künftig bis zu 15 Monate dauern

Die Maximaldauer eines Asylverfahrens ist künftig gesetzlich mit 15 Monaten – statt wie bisher 6 Monate – festgelegt. Ursprünglich hätte diese Obergrenze in begründeten Einzelfällen um weitere drei Monate überschritten werden können. Davon hat man letztendlich jedoch Abstand genommen. In den präzisierten Erläuterungen wird darüber hinaus darauf verwiesen, dass Asylanträge bestimmter "vulnerabler Personengruppen" wie unbegleitete Minderjährige prioritär behandelt werden können. Auch in einigen anderen Punkten wurden die Erläuterungen nachgeschärft.

Ausgangspunkt für den Beschluss im Nationalrat bildete ein bereits im Jänner vorgelegter Gesetzentwurf der Regierung, der im Zuge der parlamentarischen Beratungen um die Notstandsregelung und weitere Punkte ergänzt wurde. Er sieht neben einer vorläufig auf drei Jahre befristeten Aufenthaltsberechtigung für anerkannte Flüchtlinge unter anderem auch die regelmäßige Überprüfung der Gefährdungslage in den wichtigsten Herkunftsländern der Flüchtlinge, Erschwernisse beim Familiennachzug, einen verpflichtenden Integrations-Check, verlängerte Anhaltemöglichkeiten für Flüchtlinge und adaptierte Bestimmungen in Bezug auf die Rechtsberatung vor. Parallel dazu verabschiedeten die Abgeordneten heute – gegen die Stimmen der Grünen – eine Änderung des Grenzkontrollgesetzes, mit der die Abnahme und Speicherung von Fingerabdrücken und anderen erkennungsdienstlichen Merkmalen von Fremden an den österreichischen Grenzen erleichtert wird.

FPÖ: Asylrechtsnovelle ist "Placebo-Gesetz"

Abgelehnt wurde die Asylrechtsnovelle auch von der FPÖ, wobei Abgeordneter Gernot Darmann dafür gänzlich andere Motive ins Treffen führte als die Grünen und die NEOS. Seiner Meinung nach wäre die vorliegende Novelle gar nicht notwendig, hätten sich die Koalitionsparteien in der Vergangenheit an geltendes nationales und internationales Recht gehalten. Schließlich sei Österreich von sicheren Drittstaaten umgeben. Darmann sprach in diesem Sinn von einem "Placebo-Gesetz", das faktisch keinerlei Verschärfungen im Asylrecht bringe. Man müsste den Fokus viel stärker darauf richten, illegal in Österreich aufhältige Fremde und ausländische Straftäter so rasch wie möglich außer Landes zu bringen. Zudem forderte er, das Fremeden- und Asylrecht vollkommen neu aufzusetzen.

FPÖ-Abgeordneter Walter Rosenkranz bemängelte unter anderem die Ausweitung der Dauer der Asylverfahren auf bis zu 15 Monate. Zudem wies er auf aktuelle Gewalttaten von Asylwerbern hin. Österreich brauche keine importierte Kriminalität, bekräftigte er und forderte in diesem Sinn ein Dichtmachen der Grenzen. Auch sein Fraktionskollege Günther Kumpitsch geht von einer erhöhten Kriminalitätsrate und verstärkten ethnischen Konflikten durch die hohen Flüchtlingszahlen aus und verwies außerdem auf negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt. Die Hoffnung, auf EU-Ebene zu Lösungen zu kommen, wertet Rosenkranz als vergeblich.

Ähnlich wie die FPÖ argumentierte auch der fraktionslose Abgeordneter Rupert Doppler. Sein Sitznachbar Gerhard Schmid, ebenfalls ohne Fraktion, drängte unter anderem auf eine Verkürzung der Asylverfahren und ein konsequentes Vorgehen gegen kriminelle AsylwerberInnen.

Grüne und NEOS: Asylrecht wird ausgehebelt

Mit dem Begriff "Placebo-Gesetz" konnte Grünen-Klubchefin Eva Glawischnig-Piesczek (G) nichts anfangen. Sie kritisierte in Einklang mit ihrer Fraktionskollegin Alev Korun vielmehr, dass mit der vorliegenden Novelle das Recht auf Asyl in Österreich de facto abgeschafft werde. Grundrechte und EU-Recht würden in abenteuerlicher Weise per "Notverordnung" ausgehebelt. Der Regierung würde ein Blankoscheck ausgestellt. Korun äußerte in diesem Zusammenhang die Vermutung, dass die Regierungsparteien die kritischen Stellungnahmen zur Novelle gar nicht gelesen haben. Die Grünen sind überzeugt, dass der Verfassungsgerichtshof Teile des Gesetzes wieder aufheben wird.

Als "beispiellosen Dammbruch" und "einzigartigen Sündenfall" bezeichnete der Justizsprecher der Grünen Albert Steinhauser die Verordnungsermächtigung für die Regierung. Damit öffne man "die Büchse der Pandora", warnte er. Steinhauser wies außerdem darauf hin, dass "Asyl auf Zeit" die Integration von Flüchtlingen erschwere.

Auch für Nikolaus Scherak (N) ist es unverständlich, dass der Regierung das Recht eingeräumt wird, in Zukunft per "Notverordnung" Verfassungsrecht auszuhebeln. Dieses Recht habe nicht einmal der Bundespräsident, hielt er fest. Schließlich sei das Recht von Flüchtlingen, einen Asylantrag zu stellen, nicht nur in der Genfer Flüchtlingskonvention verankert, sondern auch ein Grundrecht in der EU. Scherak verwies in diesem Zusammenhang auch auf entsprechende Stellungnahmen in der einwöchigen Ausschussbegutachtung und kündigte eine Beschwerde seiner Fraktion gegen das vorliegende Gesetz bei der EU-Kommission an. Wie Steinhauser befürchtet Scherak außerdem, dass die Sonderbestimmungen zum Vorbild genommen werden, um in Zukunft auch andere Grundrechte auszuhebeln.

Zustimmung signalisierte Scherak zum Entschließungsantrag der Koalitionsparteien, der die Bundesregierung auffordert, eine gemäß den Sonderbestimmungen im Asylgesetz geplante Verordnung einer Begutachtung zu unterziehen.

SPÖ und ÖVP: Österreich stößt an Kapazitätsgrenzen

Nicht nachvollziehbar ist die Argumentation der Grünen und der NEOS für SPÖ-Sicherheitssprecher Otto Pendl. Österreich leiste im Bereich der Flüchtlingsaufnahme Hervorragendes, bekräftigte er. Es sei aber notwendig, die Diskussion unter dem Blickwinkel "Was schaffen wir?" zu führen. Auch Österreich stoße an seine Grenzen. Den Vorwurf der Missachtung der Rechtsstaatlichkeit wies Pendl zurück, schließlich könne die Regierung eine Verordnung gemäß Asylgesetz nur mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrats erlassen. Überdies verwies er darauf, dass die Regierung angehalten sei, eine geplante Verordnung einer Begutachtung zu unterziehen.

Auf die Kapazitätsgrenzen Österreichs wiesen auch die Abgeordneten Gabriel Obernosterer (V), Rouven Ertlschweiger (V), Jürgen Schabhüttl (S) und Norbert Sieber (V) hin. "Österreich braucht endlich eine Atempause," hielt Ertlschweiger fest, man könne dem Land nicht mehr zumuten als es stemmen könne. Seiner Auffassung nach sind der Arbeitsmarkt, das Sozialsystem und das Bildungssystem bereits jetzt überfordert. Österreich könne nicht noch einmal 90.000 Flüchtlinge aufnehmen, ist auch Schabhüttl überzeugt.

Anwendung der Sonderbestimmungen noch offen

Sowohl Schabhüttl als auch sein Fraktionskollege Hannes Fazekas bedauerten, dass derezeit keine europäische Lösung in Sicht sei. Er stimme dem Gesetz aus Verantwortung zu, sagte Fazekas, das heiße aber nicht, dass er seine Ideologie über Bord werfe. Flüchtlinge hätten auch in Zukunft die Möglichkeit, einen Asylantrag in Österreich zu stellen, versicherte er. Menschlichkeit und Vernunft seien kein Gegensatz, erklärte dazu Hannes Weninger (S).

Ebenfalls hinter das Gesetz stellte sich ÖVP-Abgeordneter Norbert Sieber, wiewohl er zum derzeitigen Zeitpunkt noch keinen Notstand in Österreich sieht. Auch die SPÖ-Abgeordneten Rudolf Plessl und Weninger hoffen, dass man die Sonderbestimmungen nicht anwenden wird müssen. Verwundert zeigte sich Sieber darüber, dass Deutschland nach wie vor bei der bisherigen Flüchtlingspolitik bleibt.

Die vorgesehene Verlängerung der Asylverfahren begründete Angela Lueger (S) damit, dass das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl nicht für eine derart große Zahl von Asylanträgen gerüstet sei und die Ausbildung neuer BeamtInnen Zeit brauche. In Richtung der Grünen meinte sie, hätte Österreich tatsächlich so ein strenges Asylrecht wie immer wieder behauptet, gäbe es wohl weniger Asylanträge.

Der Tiroler ÖVP-Abgeordnete Hermann Gahr ging unter anderem auf die geplanten Grenzkontrollen am Brenner ein und meinte, Österreich müsse etwas unternehmen, damit die anderen EU-Staaten aufwachen. Man brauche Solidarität in Europa. Ausdrücklich betonte Gahr, dass die Grenzen nicht geschlossen werden, sondern lediglich ein geordnetes Grenzmanagement eingerichtet und Vorsorge für den Ernstfall getroffen wird. ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon warf der FPÖ vor, das vorliegende Gesetz zwar zu kritisieren, aber keine Alternativvorschläge vorzulegen.

Team Stronach will Abnahme von DNA-Proben bei allen männlichen Flüchtlingen

Seitens des Team Stronach machte Christoph Hagen (T) geltend, dass in der Genfer Flüchtlingskonvention nirgendes geschrieben stehe, dass man sich das Asylland aussuchen könne. Für ihn und seine ParteikollegInnen Martina Schenk und Robert Lugar ist das vorliegende Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung, dem allerdings weitere Schritte folgen müssten. Es wäre zwar verlockend gewesen, den Koalitionsparteien nicht zur Mehrheit zu verhelfen, sagte Lugar in Anspielung auf die kritischen Stimmen in der SPÖ, seine Fraktion nehme aber Verantwortung wahr.

Waltraud Dietrich gab zu bedenken, dass die Abgeordneten der österreichischen Bevölkerung verpflichtet seien. Gleichzeitig warnte sie vor einer Eskalation der Diskussion und mahnte Respekt für die Position des jeweils anderen ein.

In Form von Entschließungsanträgen sprach sich Hagen unter anderem für die Errichtung von "EU-Wartecamps" in Nordafrika für Personen mit negativem Asylbescheid, eine weitere Anhebung des Strafrahmens für Schlepper sowie beschleunigte Asylverfahren mit einer maximalen Erledigungsdauer von 48 Stunden aus. Man müsse reine Wirtschaftsflüchtlinge, die die Gunst der Stunde nutzen wollten, möglichst schnell wieder außer Landes bringen, um Platz für nachkommende Flüchtlinge zu schaffen, die tatsächlich vor Krieg und Elend fliehen mussten, so die Begründung der letztgenannten Initiative.

Einen weiteren Entschließungsantrag des Team Stronach legte Abgeordnete Schenk vor. Geht es nach ihr, soll allen männlichen Asylwerbern ab 14 Jahren bei der Einreise nach Österreich eine DNA-Probe abgenommen werden, um die Betroffenen von Straftaten abzuhalten bzw. der Polizei im Falle eines Verbrechens die Ermittlungsarbeit zu erleichtern. Darüber hinaus urgierte sie eine Lockerung des Waffenrechts, was SPÖ-Abgeordneten Plessl zur Bemerkung veranlasste, dass mehr Waffen noch nie mehr Frieden gebracht hätten.

Als Proredner in der Debatte hatte sich auch der fraktionslose Abgeorndete Markus Franz gemeldet. Seiner Meinung nach müsste man eigentlich von einer Migrationskrise sprechen, schließlich handle es sich bei der Mehrheit der AsylwerberInnen um keine Flüchtlinge, sondern um MigrantInnen.

Sobotka: Österreich ist in der Lage, Grenzen wirksam zu schützen

Innenminister Wolfgang Sobotka erinnerte daran, dass das Jahr 2015 eine ungeheuer große Herausforderung für Österreich gewesen ist. Sowohl die Politik und die Polizei als auch die Bevölkerung hätten Enormes geleistet. Man müsse aber die Kapazitätsgrenzen beachten. Das beste wäre selbstverständlich eine europäische Lösung, sagte Sobotka, diese sei jedoch nicht in dem Ausmaß vorhanden wie notwendig. Daher müsse Österreich Maßnahmen setzen, um die Zahl von AsylwerberInnen zu beschränken. Einen Vergleich der vorgesehenen Verordnungsermächtigung für die Regierung mit dem Notverordnungsrecht des Bundespräsidenten hält er nicht für zulässig, auch sei Missbrauch durch die vorgesehenen Mechanismen ausgeschlossen. Ebenso wenig kann er einen Bruch der Verfassung erkennen.

Ausdrücklich versicherte Sobotka, dass Österreich in der Lage sei, seine Grenzen wirksam zu schützen, auch wenn nicht alle Grundstückseigentümer ihr Grundstück für einen Grenzzaun zur Verfügung stellen. Er setzt in diesem Zusammenhang auf die Unterstützung des österreichischen Bundesheers. 

In namentlicher Abstimmung votierten schließlich 98 Abgeordnete für die Asylrechtsnovelle, 67 stimmten dagegen. Bereits zuvor hatten sich Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner im Rahmen der offiziellen Vorstellung des neuen Innenministers Wolfgang Sobotka ausdrücklich für das Gesetzespaket ausgesprochen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 412/2016).

Keine Mehrheit für Oppositionsanträge

Mitverhandelt mit der Asylrechtsnovelle wurde eine Reihe von Oppositionsanträgen, die bei der Abstimmung jedoch ebenso wenig eine Mehrheit fanden wie die heute vom Team Stronach eingebrachten vier Entschließungsanträge. Die FPÖ forderte unter anderem die konsequente Abschiebung von Wirtschaftsflüchtlingen (1429/A(E)), die Abwicklung von Asylverfahren innerhalb von drei Monaten und die ausnahmslose Unterbringung von AsylwerberInnen in Bundeseinrichtungen (1528/A(E)). Die Grünen urgieren schon seit langem eine nachhaltige und solidarische Flüchtlingspolitik in der Europäischen Union inklusive einer gemeinsamen Krisenprävention, einheitlich hohen Standards für Asylverfahren und legalen Einreisemöglichkeiten für AsylwerberInnen (333/A(E)).

Den NEOS wiederum geht es um genauere Asylstatistiken (789/A(E)) sowie eine generelle Vereinfachung des ihrer Ansicht nach viel zu komplizierten Fremdenrechts (1020/A(E)). Unzufrieden mit dem vorhandenen Datenmaterial ist auch das Team Stronach (1583/A(E)). Abgeordneter Christoph Hagen drängt außerdem darauf, in der Kriminalitätsstatistik künftig den Migrationshintergrund bei Täterinnen und Tätern mit österreichischer Staatsbürgerschaft auszuweisen, und zwar sowohl in der 1., 2. und 3. Generation (1522/A(E)). (Fortsetzung Nationalrat) gs