Parlamentskorrespondenz Nr. 551 vom 23.05.2016

Neu im Budgetausschuss

NEOS-Grünen-Antrag: Einheitliches, transparentes Budgetrecht mit Spekulationsverbot

Wien (PK) – Im Zuge der Harmonisierung des Haushaltsrechts zwischen Bund, Ländern und Gemeinden beantragen die Abgeordneten Rainer Hable von den NEOS und Bruno Rossmann von den Grünen Änderungen in den verfassungsrechtlichen Grundlagen des Haushaltsrechts und in der Finanzverfassung (1681/A). Hables und Rossmanns gemeinsamer Gesetzentwurf sieht vor, die in der Bundesverfassung verankerten Grundsätze für die Haushaltsführung des Bundes (Art. 51 Abs. 8 B-VG) österreichweit in Geltung zu setzen, Ländern und Gemeinden bei der Umsetzung dieser Grundsätze aber zugleich Freiräume für die Berücksichtigung spezifischer Erfordernisse zu lassen. Die Ermächtigung des Finanzministers laut Finanzverfassungsgesetz 1948 (§16), Ländern und Gemeinden im Einvernehmen mit dem Rechnungshofpräsidenten Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse per Verordnung vorzuschreiben, wollen Hable und Rossmann erweitern und dem Finanzminister die Möglichkeit geben, Ländern und Gemeinden auch mittelfristige Haushaltsplanungen und einheitliche Haftungsobergrenzen anzuordnen. Letzteres wäre - nach Ansicht von Finanzexperten - durch die derzeitige Verordnungsermächtigung des Finanzverfassungsgesetzes nicht gedeckt und damit verfassungswidrig. Zudem sieht der Gesetzentwurf von NEOS und Grünen verpflichtende finanzpolitische Auskünfte von Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden gegenüber dem Finanzressort und ein Einsichtsrecht des Ministers in Voranschläge, Rechnungsabschlüsse sowie in mittelfristige Haushaltsplanungen vor. Das Abtreten oder Verpfänden von Abgabenrechten, Abgabenertragsanteilen und vermögensrechtlichen Ansprüchen von Gebietskörperschaften wollen NEOS und Grüne verbieten, Ausnahmen von diesem Verbot sollen im Finanzausgleich nur für Länder, Landeshauptstädte und Städte mit eigenem Statut zulässig sein. Eine Zwangsvollstreckung solcher Rechte und Ansprüche wollen Hable und Rossmann aber in jedem Fall ausschließen.

Unter dem Titel Spekulationsverbot wollen Hable und Rossmann bundesweit einheitliche Grundsätze für eine risikoaverse Finanzgebarung und ein risikoaverses Finanzmanagement in Kraft setzen, die für den gesamten Sektor Staat gelten und künftig jede Spekulation mit öffentlichen Geldern ausschließen sollen. Dazu gehören einheitliche Richtlinien für den Umgang mit allen relevanten Risikoarten, die Einrichtung geeigneter Aufbau- und Ablauforganisationen samt personeller Trennung von Treasury/Markt und Risikomanagement/Marktfolge sowie Risikolimits für alle Finanzgeschäfte. Fremdwährungsgeschäfte und Derivate ohne Grundgeschäft sollen ebenso verboten werden wie mittel- und langfristige Veranlagungen. Das Schulden- und Liquiditätsmanagement soll jährlich strategisch geplant werden. Nationalrat und Landtage sollen bis 31. Mai jeden Jahres Berichte über alle im Vorjahr neu getätigten Transaktionen zur Haushaltsfinanzierung und über alle Finanzgeschäfte in einem doppelten Rechnungskreislauf samt Zahlungen, aktuellen Marktwerten und Marktwertveränderungen sowie zur Einhaltung der Risikolimits und ausgelagerte Finanzgeschäfte erhalten. (Schluss) fru

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen im Menüpunkt "Parlament aktiv/Budget-Analysen" auf www.parlament.gv.at.

Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums www.bmf.gv.at