Parlamentskorrespondenz Nr. 618 vom 03.06.2016

Neu im Verfassungsausschuss

Bund-Länder-Vereinbarung zur Abwicklung von EU-Förderprogrammen

Wien (PK) – Der Bund und die Länder haben eine Vereinbarung zur ordnungsgemäßen Abwicklung von EU-Förderprogrammen in Österreich geschlossen, die vom Nationalrat zu genehmigen ist (1158 d.B.). Konkret geht es um Programme des Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) für die Förderperiode 2014 bis 2020. Da Österreich keine eigene Stelle oder Institution zur Abwicklung derartig umfangreicher Programme hat und es weder eine umfassende Kompetenz des Bundes noch der Länder für Regionalpolitik gibt, soll der innerstaatliche Staatsvertrag die korrekte Programm- und Finanzverwaltung sicherstellen. Ähnliche Vereinbarungen wurden bereits in der Vergangenheit getroffen.

Vorrangiges Ziel der EU-Strukturfonds ist die Förderung von Wachstum und Beschäftigung sowie die Annäherung wirtschaftlich schwächerer EU-Staaten an wirtschaftlich stärkere (Kohäsion). Die EU sieht für die koordinierte Abwicklung der Förderprogramme Institutionen und Verfahren vor, wobei die Mitgliedsländer selbst für eine ordnungsgemäße Vorgangsweise verantwortlich sind und für allfällige Unregelmäßigkeiten haften. In diesem Sinn müssen unter anderem Verwaltungsbehörden, Bescheinigungsbehörden, Prüfbehörden und Begleitausschüsse festgelegt werden, wobei die Bescheinigungsbehörde hauptverantwortlich für das Finanzmanagement ist und der Prüfbehörde Systemkontrollen obliegen. Zudem hat sie zu überprüfen, ob bei der Durchführung der Projekte nationales Recht und EU-Recht eingehalten wurden.

Mit dem vorliegendem Vertrag verpflichten sich sowohl der Bund als auch die Länder, die erforderlichen Stellen in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich einzurichten und deren Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Als Verwaltungsbehörden in Österreich fungieren die Geschäftsstelle der Österreichischen Raumordnungskonferenz (für aus dem EFRE kofinanzierte Programme) und das Sozialministerium (für aus dem ESF kofinanzierte Programme). Bescheinigungs- und Prüfbehörde sind das Bundeskanzleramt bzw. das Sozialressort. Die Kosten für die Förderabwicklung werden für die gesamte Förderperiode auf 121,43 Mio. € geschätzt, davon entfallen auf den Bund 73,97 Mio. € und auf die Länder 47,46 Mio. €. (Schluss) gs