Parlamentskorrespondenz Nr. 761 vom 29.06.2016

Bundesrat begrüßt geplanten Stopp für Roamingaufschläge in der EU

Verordnungsentwurf geht in die richtige Richtung, einige Fragen sind noch offen

Wien (PK) – Roamingaufschläge innerhalb der EU sollen ab 15. Juni 2017 der Vergangenheit angehören. So sieht es jedenfalls der Plan der EU vor. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt den KundInnen, sollten sie die Dienste im EU-Ausland in Anspruch nehmen, diese zum nationalen Preis verrechnet werden. Eine Einschränkung ist insofern vorgesehen, als eine "angemessene Nutzung", die so genannte "Fair Use Policy", vorausgesetzt wird. Wie diese genau ausgestaltet sein soll, will die EU-Kommission in einem Gesetzgebungsakt bis zum 15. Dezember 2016 festsetzen. Erste Schritte zur Abschaffung der Endkundenroamingaufschläge gibt es in einer Art Übergangsphase seit dem 30. April dieses Jahres. Während dieser Zeit darf der Betreiber zusätzlich zum inländischen Endkundenpreis einen Roamingaufschlag verrechnen, dabei ist jedoch eine Obergrenze gesetzt.

Voraussetzung für die gänzliche Abschaffung der Roamingaufschläge sind aber weitere flankierende Maßnahmen, damit es zu keiner Verfälschung der Wettbewerbsbedingungen auf den Inlandsmärkten kommt. Daher müssen die nationalen Roamingvorleistungsmärkte – das ist der physische Zugang zur Netzinfrastruktur – vom Wettbewerb geprägt sein und keine überhöhten Entgelte verlangen, damit die Betreiber die Roamingdienste für die Endkunden auch ohne Aufschläge anbieten können.

Diesen Wünschen Österreichs ist man mit einem entsprechenden Verordnungsvorschlag nachgekommen, wie die Vertreterin des Infrastrukturministeriums heute gegenüber dem EU-Ausschuss des Bundesrats betonte. Unter anderem wird den Parteien einer Vorleistungsvereinbarung die Möglichkeit eingeräumt, von den vorgeschriebenen Obergrenzen für Roamingvorleistungsentgelte abzuweichen. Auch werden Änderungen an den bestehenden Bestimmungen zur Festsetzung der durchschnittlichen Höchstbeträge der Roamingvorleistungsentgelte für Anrufe, SMS  und Datenverkehr vorgenommen und die betreffenden Werte geändert. Bei Streitigkeiten über Leistungen, die zur Bereitstellung regulierter Roamingvorleistungsdienste erforderlich sind, soll das GEREK (Gremium europäischer Regulierungsbehörden für elektronische Kommunikation) konsultiert werden. Schließlich sind Änderungen an der Überprüfungsklausel vorgesehen, um die Kohärenz nach dem Inkrafttreten des Roamings zu Inlandspreisen zu gewährleisten und um die Datenerfassungsbefugnisse des GEREK im Hinblick auf die Überprüfung klarzustellen.

Auch wenn das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie den Vorschlag grundsätzlich begrüßte, ortet man dennoch weiteren Spielraum für Absenkungen, wie die Erläuterungen des Ressorts festhalten. Kritisch äußert sich das Ministerium auch im Hinblick darauf, dass der EU-Gesetzesentwurf auch andere Umsetzungsrechtsakte vorsieht, wie Regelungen zur "fairen Nutzung der Roamingdienste" und zur "Bewertung der Tragfähigkeit der Abschaffung der Roamingaufschläge". Diese Umsetzungsrechtsakte werden von der Europäischen Kommission aber erst gegen Ende des Jahres vorgelegt, sie beinhalten allerdings sehr wichtige Parameter, die eigentlich zur umfassenden Beurteilung der Tragfähigkeit der nun vorliegenden Verordnung relevant wären, wird betont. Österreich fehlt zudem die Einbeziehung der mobilen virtuellen Netzbetreiber, die sich auf die Preisentwicklung positiv ausgewirkt hätten.

Die Mitglieder des Ausschusses schlossen sich der grundsätzlich positiven Beurteilung des Entwurfs an. Europa sei als ein Roamingmarkt zu verstehen, sagte etwa Stefan Schennach (S/W). (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) jan

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