Parlamentskorrespondenz Nr. 793 vom 01.07.2016

Parlament: TOP im Nationalrat am 6. Juli 2016

Brexit-Regierungserklärung, Ausbildungspflicht, Präventions-Gesetz, Registrierkassenpflicht, HETA-Vergleich

Wien (PK) – Der "Brexit" beschäftigt auch den Nationalrat, Bundeskanzler Kern und Vizekanzler Mitterlehner geben dazu eine Erklärung ab. Weitere Top-Themen sind die Ausbildungspflicht bis 18 Jahre, die Präventions-Novelle mit mehr Befugnissen für die Polizei und der HETA-Vergleich mit den Gläubigern. Diskutiert wird auch der Fahrplan Österreichs zur Erreichung der EU-2020 Ziele. Mauthausen wird zu einer Bundesanstalt.

Aktuelle Stunde

Eine Aktuelle Stunde leitet den ersten Plenartag um 09.00 Uhr ein. Die Grünen werden das Thema vorschlagen.

EU-Erklärung des Bundeskanzlers und Vizekanzlers zum Brexit mit Debatte

Nach dem negativen Ausgang des EU-Referendums in Großbritannien geben Bundeskanzler Christian Kern und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner zum wahrscheinlichen Austritt des Landes aus der EU (Brexit) eine Erklärung ab. Im Anschluss daran diskutieren die Abgeordneten über mögliche Folgen und Konsequenzen der Entscheidung der Briten für die Union und Österreich.

Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr

Eine wichtige bildungs-, aber auch gesellschaftspolitische Maßnahme steht an der Spitze der Tagesordnung. Für Jugendliche soll es in Hinkunft eine Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr geben. Damit will man dem Risiko hoher Arbeitslosigkeit unter jenen Jugendlichen, die das Bildungs- und Ausbildungssystem ohne einen über die Pflichtschule hinausgehenden Abschluss verlassen, begegnen – man geht von rund 5.000 betroffenen Jugendlichen pro Jahr aus.

Ob das Gesetz allerdings den Nationalrat passieren wird, ist noch fraglich. Im Sozialausschuss votierten nur die beiden Koalitionsparteien dafür. Das wäre für die erforderliche Zweidrittelmehrheit im Plenum zu wenig. Obwohl die Grünen die Ausbildungspflicht grundsätzlich begrüßen, sehen sie es als ein großes Manko an, dass diese nicht auch für AsylwerberInnen gilt. Keine Zustimmung zum Gesetzespaket wird jedenfalls von der FPÖ kommen, sie hält die Ausbildungspflicht für einen untauglichen Versuch, das Ruder herumzureißen. Die Freiheitlichen wollen eher im Bildungssystem ansetzen, um die Zahl schlecht qualifizierter Jugendlicher zu reduzieren. Auch das Team Stronach und die NEOS äußerten sich im Ausschuss skeptisch.

Kernpunkt des beschlossenen Gesetzespakets ist ein neues Ausbildungspflichtgesetz, das Erziehungsberechtigte dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs entweder eine Schule besuchen, eine Lehre absolvieren oder eine sonstige Ausbildung machen. Anerkannt werden etwa auch AMS-Kurse, Vorbereitungslehrgänge oder Praktika, wenn sie im Rahmen des vorgesehenen Perspektiven- und Betreuungsplans genehmigt wurden. Ausnahmen sind nur für Jugendliche vorgesehen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ähnliches absolvieren, aus besonders berücksichtigungswürdigen Gründen keine qualifizierte Ausbildung machen können oder bereits eine weiterführende Ausbildung abgeschlossen haben.

Bei Verstößen gegen die Ausbildungspflicht drohen den Erziehungsberechtigten, ähnlich wie bei der Verletzung der Schulpflicht, Geldstrafen zwischen 100 € und 500 €. Im Wiederholungsfall sind bis zu 1.000 € vorgesehen. Allerdings soll erst ab Juli 2018 gestraft werden. Bis dahin will das Sozialministerium nicht nur ein ausreichendes Unterstützungsangebot für Jugendliche sicherstellen, sondern auch für eine Ausweitung des bestehenden Auffangnetzes für Jugendliche ohne Lehrstelle sorgen. Im Konkreten sind etwa ein erleichterter Zugang zu Produktionsschulen und eine Ausweitung des Jugendcoaching vorgesehen. Gelten wird die Ausbildungspflicht für alle Jugendlichen, die mit Ende des Schuljahrs 2016/17 bzw. danach ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt haben.

Neuerungen für die Baubranche

Neuerungen kommen auf die Baubranche und ihre MitarbeiterInnen durch ein Gesetzespaket zu, das ebenfalls dem Nationalratsplenum zur Beschlussfassung vorliegt. In diesem Fall ist mit einhelliger Zustimmung zu rechnen.

Erklärt wird das Gesetzespaket damit, dass die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) durch die verstärkten Baustellenkontrollen vermehrt Kenntnis von Unternehmen erlangt, die - manchmal seit vielen Jahren - dem BUAG (Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz) unterliegen, ihrer Meldepflicht jedoch nicht nachgekommen und damit nicht im System erfasst sind. Die betroffenen ArbeitnehmerInnen werden in solchen Fällen rückwirkend in die BUAK aufgenommen, was für weit zurückliegende Zeiten allerdings zu einem erheblichen administrativen Aufwand führt, zumal die Arbeitgeber zumeist schon Leistungen nach dem allgemeinen Urlaubsrecht und anderen gesetzlichen Vorgaben erbracht haben. In diesem Sinn wird die rückwirkende Einbeziehung nunmehr beschränkt, wobei für die einzelnen Bereiche wie Urlaubsregelung, Abfertigung, Winterfeiertagsregelung und Überbrückungsgeld unterschiedliche Fristen zwischen wenigen Monaten und sieben Jahren gelten. Ab dem Zeitpunkt der Einbeziehung sind vom Unternehmer die gesetzlich vorgesehenen Zuschläge zu entrichten. Gleichzeitig werden Schritte gesetzt, um die Umgehung der gesetzlichen Vorgaben hintanzuhalten.

Die geringeren Urlaubszuschläge für Lehrlinge sollen die Unternehmen um rund 5 Mio. € jährlich entlasten. Dem 20-prozentigen Urlaubszuschlag wird demnach künftig nicht mehr der allgemein für ArbeitnehmerInnen geltende kollektivvertragliche Stundenlohn, sondern der tatsächliche Stundenlohn der Lehrlinge zugrunde gelegt. Als Ausgleich für Einkommenseinbußen wurde in manchen Kollektivverträgen wie dem Dachdeckergewerbe und dem Bauhilfsgewerbe eine außertourliche Erhöhung der Lehrlingsentschädigung in zwei Etappen verankert, wurde im Sozialausschuss argumentiert. Von der Einbeziehung der gewerblichen Lehrlinge in das Schlechtwetterentschädigungssystem sind gemäß Regierungsvorlage 6.000 Lehrlinge betroffen.

Beim Überbrückungsgeld, das älteren BauarbeiterInnen zur Überbrückung von Zeiten bis zum Pensionsantritt zusteht, werden unter anderem Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass der Arbeitnehmer trotz Zuerkennung der Leistung durch die BUAK mit dem Arbeitgeber eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses für einen gewissen Zeitraum vereinbart. Außerdem wird festgeschrieben, dass der Anspruch auf Überbrückungsabgeltung im Todesfall auf die Erben übergeht. Im Arbeiter-Abfertigungsgesetz wird klargestellt, dass auch für ArbeitnehmerInnen in Mischbetrieben Anspruch auf die "Abfertigung alt" besteht, wenn das Arbeitsverhältnis wegen der Zuerkennung von Überbrückungsgeld gekündigt wird.

Lockerung des Kündigungsschutzes und verschärfte Zumutbarkeitsbestimmungen

Kaum Aussicht auf Erfolg hat die Initiative von den NEOS, den Kündigungsschutz für ältere ArbeitnehmerInnen über 50 zu lockern. Das würde helfen, so die NEOS, wieder leichter einen Job zu finden. Außerdem treten sie für verschärfte Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose ein, um den österreichischen Arbeitsmarkt zu beleben. Unter anderem wären laut Antrag durchaus längere Wegzeiten für die Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz sowie Arbeitszeiten von mehr als 16 Stunden zumutbar.

Mehr Rechtssicherheit für Selbständige

Ebenso wenig durchkommen werden die NEOS aller Voraussicht nach mit ihrer Initiative, eine Umqualifizierung von Selbständigen durch die Sozialversicherung gegen deren Willen künftig dann nicht mehr zuzulassen, wenn diese ein jährliches Bruttoeinkommen von zumindest 24.000 € erwirtschaften. Oft würden selbständige AuftragnehmerInnen gegen deren Willen von den Gebietskrankenkassen als unselbständig Beschäftigte klassifiziert, argumentieren die NEOS, es werde immer schwerer, zwischen selbständiger und unselbständiger Arbeit zu unterscheiden. Das führe insbesondere bei Einpersonenunternehmen (EPU) zu erheblicher Rechtsunsicherheit und habe außerdem zur Folge, dass oft bei mehreren Sozialversicherungsträgern gleichzeitig Beiträge zu entrichten seien. Durch die genannte Einkommensgrenze wäre laut Antrag auch sichergestellt, dass Scheinselbständigkeit und prekären Beschäftigungsverhältnissen nicht Vorschub geleistet wird.

Anträge zur Ausgleichszulage und zum pfändbaren Existenzminimum

Keine Mehrheit im Sozialausschuss fanden ferner zwei Anliegen des Team Stronach. Darin geht es zum einen um die sukzessive Abschaffung der Ausgleichszulage im Bereich der Pensionsversicherung. Neuerlich zur Diskussion gestellt wurde auch die Forderung nach einer Erhöhung des nicht pfändbaren Existenzminimums von derzeit 857 €. Es ist davon auszugehen, dass das Plenum der Empfehlung des Ausschusses folgt, die Initiativen abzulehnen.

KZ-Gedenkstätte Mauthausen wird Bundesanstalt

Die KZ-Gedenkstätte Mauthausen wird organisatorisch aus dem Innenministerium ausgegliedert und in eine gemeinnützige Bundesanstalt umgewandelt. Ziel ist es, aus der derzeit vorwiegend als Mahnmal fungierenden Gedenkstätte einen professionellen Museumsbetrieb mit umfassender Geschichtsvermittlung zu machen. Die wirtschaftliche Kontrolle durch den Bund und die parlamentarische Kontrolle bleiben jedoch erhalten. Im Innenausschuss stimmten die Grünen und NEOS gegen den Gesetzentwurf, die Oppositionsparteien hätten eine Stiftung bevorzugt.

Aufgabe der neuen Bundesanstalt "KZ-Gedenkstätte Mauthausen/ Mauthausen Memorial" ist es u.a., das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus in den Konzentrationslagern Mauthausen und Gusen sowie deren Außenlagern zu bewahren, Zeugnisse der Geschichte zu sammeln, die damaligen Geschehnisse einer möglichst breiten Öffentlichkeit zu vermitteln, wissenschaftliche Forschung zu betreiben und Überlebende und Angehörige zu betreuen. Auch Präventionsarbeit gegen nationalsozialistische Wiederbetätigung und die Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen Gedenkstätten gehören zum gesetzlichen Aufgabenkatalog. Finanziert wird die Anstalt aus dem Bundeshaushalt, daneben sind aber auch eigene Einnahmen, etwa aus Leistungserbringungen, und die Lukrierung von Drittmittel möglich. Eingerichtet soll die Bundesanstalt mit Jänner 2017 werden.

Polizei erhält erweiterte Befugnisse zur Verbrechensprävention

Die Polizei erhält zur Bekämpfung terroristischer und anderer Straftaten weitere Befugnisse. Vor allem der Aspekt der Prävention steht im Mittelpunkt einer Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz und begleitender Gesetzesänderungen (Präventions-Novelle), die im Plenum eine kontroverse Debatte erwarten lassen. Unter anderem soll mit so genannten "Gefährderansprachen" und Meldepflichten extremistisch motivierten Straftaten vorgebeugt werden. Außerdem sollen neue gesetzliche Bestimmungen die Verletzung der sexuellen Integrität von Frauen sowie familiäre Gewalt verhindern helfen.

Umstritten sind neue Wegweisungs- und Strafbefugnisse der Polizei zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Durch vage Formulierungen öffne man Willkür Tür und Tor, kritisierten im Innenausschuss die Grünen und die NEOS. Demnach kann die Exekutive künftig bereits dann eingreifen, wenn eine oder mehrere Personen die öffentliche Ordnung durch ein Verhalten stören, "das geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen". Das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit darf innerhalb der allgemeinen gesetzlichen Schranken allerdings nicht beeinträchtigt werden. FPÖ und Team Stronach stimmten im Innenausschuss dem Gesetzespaket neben den Regierungsfraktionen zu.

In der Novelle enthalten sind darüber hinaus eine organisatorische Bündelung der Einsatzzentralen der Polizei sowie erhöhte Sicherheitsvorkehrungen in Amtsgebäuden des Innenministeriums.

Österreich und die 2020-Ziele der EU

Das Plenum wird zudem über das Reformprogramm der Bundesregierung zur Umsetzung von EU-Empfehlungen im Rahmen der Europäischen Fiskalpolitik diskutieren. Der von Finanzminister Hans Jörg Schelling vorgelegte Bericht dokumentiert Fortschritte auf dem Weg Österreichs zur Erreichung der Europa 2020-Ziele. Bereits 2014 lag die Beschäftigungsquote mit 74,2% nahe am nationalen 75%-Ziel für 2020. Die Forschungs- und Entwicklungs-Investitionen betrugen 3,1% des BIP (2020-Ziel: 3,76%). Mit der Reduktion klimaschädlicher Emissionen um 15% lag Österreich 2014 nahe am nationalen Ziel von -16%. Gut unterwegs ist Österreich beim Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoenergieverbrauch und beim Energieeffizienzwert, wo das 2020-Ziel schon im Jahr 2014 übertroffen wurde. Die Schulabbrecherquote lag 2014 mit 7,3% bereits weit unter dem 2020-Ziel von 9,5% und die Akademikerquote mit 39,1% deutlich über den angepeilten 38%. Die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen Menschen sank seit 2010 um 148.000 Menschen- bis 2020 soll Österreich 235.000 Menschen aus der Armuts- und Armutsgefährdungszone führen.

Verschiebung der Frauenangelegenheiten muss formal auch budgetrechtlich abgedeckt werden

Die jüngste Umbildung der Bundesregierung zieht auch budgetpolitische Änderungen im Wirkungsbereich zweier Bundesministerien nach sich, nachdem die Angelegenheiten der Frauen- und Gleichstellungspolitik vom Bildungsressort in den Kompetenzbereich von Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser wandern. Die Verschiebungen spiegeln sich demnach saldenneutral in den betreffenden Rubriken und Untergliederungen im Bundesfinanzgesetz 2016 sowie in den Bundesfinanzrahmengesetzen 2016 bis 2019 sowie 2017 bis 2020.

Registrierkassenpflicht und EU-Abgabenänderungsgesetz

Die Registrierkassenpflicht wird nun doch gelockert. SPÖ und ÖVP nahmen im Finanzausschuss die Debatte zum EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 zum Anlass, einen Zusatzantrag einzubringen, der Erleichterungen und mehr Praktikabilität etwa für Vereine bringen soll. So wird es Ausnahmen von der Registrierkassenpflicht für Umsätze geben, die außerhalb fester Räumlichkeiten erzielt werden und 30.000 € jährlich nicht überschreiten. Hier wird die Losung durch eine einfache "Kalte-Hände-Regelung" ermittelt. Bis zu einem Jahresumsatz von 30.000 € entfällt die Registrierkassenpflicht auch auf Alm-, Berg-, Ski- und Schutzhütten. Auch für Buschenschenken sind Erleichterungen vorgesehen. Die Frist zur Einrichtung technischer Vorkehrungen gegen Manipulationen von Kassen wird um drei Monate bis 1. April 2017 verlängert.

Gemeinnützige Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts erhalten bei ihren Veranstaltungen eine Ausnahme von der Registrierkassenpflicht im Ausmaß von bis zu 72 Stunden im Jahr. Dieselbe steuerliche Begünstigung soll auch für ortsübliche Feste von Bezirks- und Ortsorganisationen politischer Parteien gelten, sofern der Jahresumsatz 15.000 € nicht überschreitet und die Überschüsse für gemeinnützige oder politische Zwecke verwendet werden.

Keine Registrierkassenpflicht gilt künftig auch beim Kantinenbetrieb gemeinnütziger Vereine (etwa Fußballklubs), sofern die Kantine maximal 52 Tagen im Jahr geöffnet hat und nicht mehr als 30.000 € einnimmt. Bei Vereinsfesten wird die Zusammenarbeit mit Gastronomen erleichtert, indem die freiwillige und unentgeltliche Mitarbeit von Vereinsmitgliedern von der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht ausgenommen wird. Bei kleinen Vereinsfesten gilt dies auch für die unentgeltliche Mitarbeit vereinsfremder Personen. Für den Einsatz von Aushilfskräften zur Abdeckung von Arbeitsbedarf in Stoßzeiten wird im Ausmaß von 18 Tagen pro Jahr eine Steuerbefreiung eingeführt. In diesem Zusammenhang werden auch Klarstellungen in der Gewerbeordnung vorgenommen.

Die Opposition zeigte sich nicht ganz zufrieden damit, die Grünen etwa sprachen von "Flickwerk". Vor allem kritisierten sie, dass auch die Parteien eine Ausnahme von der Registrierkassenpflicht erhalten.

Kampf gegen Steuervermeidung

Im EU-Abgabenänderungsgesetz 2016 selbst geht es um die Umsetzung von EU-Richtlinien. Stoßrichtung ist die Vorkehrung gegen Steuervermeidung und grenzüberschreitendes Verschieben von Gewinnen durch multinationale Konzerne (Base Erosion and Profit Shifting - BEPS). Der Gesetzentwurf enthält ein Verrechnungspreisdokumentationsgesetz samt begleitenden Änderungen in Finanzgesetzen. Die Dokumentation der Verrechnungspreise soll die Finanzbehörden über Risikoabschätzungen großer Unternehmen informieren. Betriebe mit mehr als 50 Mio. € Umsatz müssen ab 1.1.2016 informieren, Konzerne ab 750 Mio. € Umsatz länderbezogen auch über ihre Erträge (Länderberichte). 2017 wird der automatische Informationsaustausch über Steuervorbescheide und länderbezogene Erträge erweitert. Alle nach 2012 ausgestellten Steuervorbescheide, die 2014 gültig waren, werden ausgetauscht. Zur Betrugsbekämpfung werden im Kontenregister auch Personendaten gespeichert. Die Reform der Gemeinschaftlichen Agrarpolitik erfordert Klarstellungen bei der Berücksichtigung öffentlicher Gelder in der Einheitsbewertung.

Das gesamte Gesetzespaket kann jedenfalls mit einer SPÖ-ÖVP-Mehrheit rechnen.

Rechtsgrundlage für Vergleich mit HETA-Gläubigern

Auch die HETA wird im Plenum des Nationalrats Thema sein. Finanzminister Hans Jörg Schelling hat im "Haftungsgesetz-Kärnten" die gesetzlichen Grundlagen für den geplanten Vergleich mit den HETA-Gläubigern vorgelegt. Dieser Vergleich wurde im "Memorandum of Understanding" vom 18. Mai 2016 mit den Inhabern landesbehafteter Schuldtitel vereinbart und enthält folgende Eckpunkte: Barabfindung von 75% des Nominales für Vorranggläubiger und von 30% für Nachranggläubiger und Tauschoption für die Papiere gegen Nullkupon-Anleihen mit Bundesgarantie und dreizehneinhalb Jahren Laufzeit; ferner Emission dieser Inhaberschuldverschreibungen durch den Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds (KAF) und Rückkauf nach einer Behaltedauer von 60 Tagen zum Barwert einer vergleichbaren Bundesanleihe sowie eventuell ein zusätzliches Angebot zum Umtausch nachrangiger Titel in bundesbehaftete Schuldscheindarlehen mit einer Laufzeit von 54 Jahren. Für die notwendigen Kredite des Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds bei der Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) soll Finanzminister Hans Jörg Schelling Haftungen bis zu 11 Mrd. € übernehmen können. Diesen Haftungsrahmen wird Schelling aber nur dann zur Gänze ausschöpfen müssen, wenn alle Gläubiger ihre HETA-Schuldtitel in Zerobonds umtauschen. Das Limit im Bundeshaftungsobergrenzengesetz wird um 12,5 Mrd. € erhöht und notwendige Anpassungen im Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (ABBAG-Gesetz) vorgenommen.

Die Opposition vermisste im Finanzausschuss Zahlen zur HETA-Abwicklung und bezweifelte, ob damit tatsächlich ein Schlussstrich unter dieses Kapitel gezogen werden kann. Der Finanzminister hat bekräftigt, er gehe davon aus, dass der Beitrag Kärntens und die Rückflüsse von Mitteln aus der Veräußerung von HETA-Vermögen ausreichen werden, um die Verbindlichkeiten aus den Kärntner Haftungen gegenüber den Hypo-Gläubiger finanzieren zu können. Die Garantien, die der Bund dabei übernimmt, werden auf null zurückgeführt und keine Zuschüsse notwendig werden, betonte er. Er habe alle Berechnungen vorgelegt, sagte Schelling und wies darauf hin, dass der Schaden im Falle eines Hypo-Konkurses um 1 Milliarde höher wäre als die Kosten der HETA-Abwicklung.

Maßnahmen gegen Marktmissbrauch und zu mehr Transparenz am Kapitalmarkt

Um schärfer gegen den Missbrauch der Finanzmärkte vorgehen zu können, werden Änderungen im Börsegesetz, Wertpapieraufsichtsgesetz, Investmentfondsgesetz und im Übernahmegesetz vorgenommen. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) wird künftig die Anonymität von "Whistleblowern" schützen, die Marktmissbrauchsfälle melden. Die Strafen gegen Marktmissbrauch werden verschärft und die FMA verpflichtet, alle Sanktionen an die Europäische Wertpapieraufsicht (ESMA) zu melden sowie die Namen von jenen, die Rechtsverletzungen begehen, sowie die Art des Verstoßes im Internet zu veröffentlichen. Auch in diesem Fall ist nur mit einer Koalitionsmehrheit zu rechnen.

Für mehr Transparenz am Kapitalmarkt, aber auch um mehr Risikobewusstsein bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften soll ein Gesetzespaket sorgen, das der Finanzausschuss ebenfalls plenumsreif gemacht hat. Dabei handelt es sich um das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der EU-Verordnung über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften (securities financing transactions, SFT-Vollzugsgesetz) und flankierende Rechtsanpassungen in anderen Finanzmarktnormen.

Demnach muss in Zukunft die Finanzierung von Wertpapiergeschäften an das Transaktionsregister gemeldet werden. Fonds müssen in ihren Berichten und vorvertraglichen Dokumenten künftig über die Nutzung von Finanzierungsgeschäften und Gesamtrenditeswaps informieren. Auch bei der Wiederverwendung von Sicherheiten gelten künftig höhere Transparenzanforderungen. Laut Opposition sind die Maßnahmen aber nicht schlagkräftig genug.

15a-Vereinbarung zum Grundstücksverkehr

Den Abschluss an diesem Plenartag bilden Materien, die der Justizausschuss beraten hat. Mit einstimmigem Votum schickte der Ausschuss die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über den Verkehr mit Baugrundstücken ins Nationalratsplenum. Sie soll mehr Rechtssicherheit bringen. Konkret geht es dabei um Klarstellungen für die von den Ländern zu regelnden grundverkehrsrechtlichen Verfahren im Lichte einer entsprechenden EU-Erbrechtsverordnung. Handlungsbedarf ist vor allem dadurch gegeben, da nach den neuen gemeinschaftsrechtlichen Regeln der Fall eintreten könnte, dass über die Rechtsnachfolge von Todes wegen nach einem Eigentümer eines österreichischen Grundstücks ein ausländisches Gericht entscheidet oder die Rechtsnachfolge ohne gerichtliche Abhandlung eintritt. Das Gesetz sieht nun die Bestellung eines Kurators vor, wenn das Bezirksgericht von einem außerbücherlichen Erwerb Kenntnis erlangt.

Einsicht der Staatsanwaltschaft ins Kontenregister ab 1. Oktober 2016

Staatsanwaltschaften werden erst ab 1. Oktober 2016 die Möglichkeit haben, Einsicht in das Kontenregister und in Bankkonten zu nehmen. Die Initiative, mit der das Inkrafttreten der entsprechenden Bestimmungen der Strafprozessordnung um zwei Monate hinausgeschoben wird, ging von den beiden Regierungsparteien aus. Argumentiert wird der Schritt mit der Kontenregister-Durchführungsverordnung des Finanzministers. Diese sieht vor, dass die Kreditinstitute den in das Register aufzunehmenden Datenbestand bis spätestens 30. September 2016 übermitteln müssen. Das Kontoregister sei zwar bereits ab August in Betrieb, sinnvolle Abfragen daraus seien aber erst mit Abschluss dieser Datenübermittlung möglich. (Schluss) jan/keg