Parlamentskorrespondenz Nr. 809 vom 06.07.2016

Nationalrat beschließt Neuerungen für Bauarbeiter

Rückwirkende Einbeziehung in Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz soll praktikabler gestaltet werden

Wien (PK) – Ein heute vom Nationalrat einstimmig beschlossenes Gesetzespaket zielt darauf ab, die rückwirkende Einbeziehung von Unternehmen in das System des Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes praxisnäher zu gestalten, die Kosten für Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Urlaubszuschlag für Lehrlinge zu reduzieren sowie Lehrlinge in das Schlechtwetterentschädigungssystem für Bauarbeiter einzubeziehen.

Gemeinsam mit der detaillierten Vorlage wurden auch Anträge der Opposition debattiert, die allerdings bei der Abstimmung keine Mehrheit fanden. So forderten die NEOS Lockerungen beim Kündigungsschutz für ältere ArbeitnehmerInnen sowie verschärfte Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeitslose, aber auch Schranken für die Umqualifizierung von Selbständigen durch die Sozialversicherung gegen ihren Willen. Das Team Stronach wiederum drängte auf sukzessive Abschaffung der Ausgleichszulage im Bereich der Pensionsversicherung und auf Erhöhung des nicht pfändbaren Existenzminimums.  

Gesetzesänderung auch als Folge von verstärkten Baustellenkontrollen

Hintergrund des Gesetzespakets ist der Umstand, dass im Zuge von verstärkten Baustellenkontrollen die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) vermehrt Kenntnis von Unternehmen erlangt, die dem Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen, ihrer Meldepflicht aber oft seit Jahren nicht nachgekommen sind und damit nicht im System erfasst sind. Die betroffenen ArbeitnehmerInnen werden in solchen Fällen rückwirkend in die BUAK aufgenommen, was für weit zurückliegende Zeiten allerdings zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führt, zumal die Arbeitgeber meist schon Leistungen nach dem allgemeinen Urlaubsrecht und anderen gesetzlichen Vorgaben erbracht haben. Nunmehr wird daher die rückwirkende Einbeziehung beschränkt, wobei für die einzelnen Bereiche wie Urlaubsregelung, Abfertigung, Winterfeiertagsregelung und Überbrückungsgeld jeweils unterschiedliche Fristen zwischen wenigen Monaten und sieben Jahren gelten. Ab dem Zeitpunkt der Einbeziehung sind vom Unternehmen jedenfalls die gesetzlich vorgesehenen Zuschläge zu entrichten.

Geringere Urlaubszuschläge für Lehrlinge wiederum sollen die Unternehmen um rund 5 Mill. € jährlich entlasten. Als Ausgleich für Einkommenseinbußen wurde allerdings in einigen Kollektivverträgen eine außerordentliche Erhöhung der Lehrlingsentschädigung verankert.  

Dazu kommt noch, dass Lehrlinge nunmehr Anspruch auf Schlechtwetterentschädigung erhalten, was von den Abgeordneten Josef Muchitsch (S) und Michael Hammer (V) ausdrücklich begrüßt wurde. Ungleichbehandlungen zum Nachteil von Lehrlingen konnten beim Schließen der Lücken verhindert werden, zeigte sich auch FPÖ-Sozialsprecherin Dagmar Belakowitsch-Jenewein erfreut. Für Sozialminister Alois Stöger unterstreicht die Novelle zudem vor allem den hohen Wert sozialpartnerschaftlichen Handelns.

Kündigungsschutz, Zumutbarkeitsbestimmungen, Umqualifizierung Selbständiger: Keine Mehrheit für NEOS-Anträge

Nicht durchsetzen konnten sich die NEOS mit ihrem Antrag, den Kündigungsschutz für ArbeitnehmerInnen über 50 zu lockern, wobei Gerald Loacker argumentierte, dies würde älteren ArbeitnehmerInnen helfen, leichter wieder einen neuen Job zu finden. Eine Belebung des Arbeitsmarktes erwartet sich der NEOS-Sozialsprecher auch von einer Ausweitung der Zumutbarkeitsbestimmungen. Zumutbar sollten in diesem Sinn längere Wegzeiten für die Fahrt zum Arbeitsplatz sowie Arbeitszeiten von mehr als 16 Stunden sein.

Anders sah dies Judith Schwentner von den Grünen, die vor allem vor weiteren Belastungen und Erschwernissen für Frauen warnte. "Arbeitslose haben schon genug Probleme, da geht es nicht an, die Daumenschrauben noch weiter anzuziehen", pflichtete ihr SPÖ-Mandatar Rainer Wimmer bei.

NEOS wollen mehr Rechtssicherheit für Selbständige

Mehr Rechtssicherheit für Selbständige ist die Stoßrichtung einer weiteren NEOS-Initiative, die Gerald Loacker präsentierte. So sollte die Umqualifizierung von Selbständigen durch die Sozialversicherung gegen deren Willen nicht zulässig sein, wenn die Betroffenen ein jährliches Bruttoeinkommen von mindestens 24.000 € erwirtschaften. Selbständige AuftragnehmerInnen würden oft gegen ihren Willen von den Gebietskrankenkassen als unselbständig Beschäftigte klassifiziert, erinnerte der NEOS-Sozialsprecher. Dies führe vor allem bei Einpersonenunternehmen zu erheblicher Rechtsunsicherheit und bewirke überdies, dass bei mehreren Sozialversicherungen gleichzeitig Beiträge zu entrichten seien. Langfristiges Ziel seiner Fraktion ist eine gemeinsame Sozialversicherung mit gleichen Leistungen und gleichen Beiträgen. Dies forderte auch Dagmar Belakowitsch-Jenewein (F) in einem Entschließungsantrag, der bei der Abstimmung aber keine Mehrheit fand.

Johann Hell (S) hielt Loacker entgegen, das System der Sozialversicherung baue nicht ohne Grund auf der Pflichtversicherung auf. Wahlmöglichkeiten würden zwangsweise zu Verschlechterungen für Personen mit Risiko, wie etwa Ältere oder Kranke, führen, argumentierte er.

Auch Team Stronach-Anträge zu Ausgleichszulage und Existenzminimum werden abgelehnt

Keine Zustimmung fand ein Entschließungsantrag des Team Stronach, der darauf hinausläuft, die Ausgleichszulage in der Pensionsversicherung sukzessive abzuschaffen. Waltraud Dietrich (T) gab zu bedenken, das derzeitige System führe oft dazu, dass Pensionen, die man aus Eigenleistungen nach einem arbeitsreichen Leben erwirtschaftet hat, niedriger sind als die Ausgleichszulagen. Ihr Fraktionskollege Christoph Hagen setzte mit der Bemerkung nach, Arbeit müsse sich wieder lohnen, es könne nicht sein, dass man mit der Mindestsicherung besser lebt als mit Arbeit, gab Christoph Hagen (T) zu bedenken. Ein dezidiertes Nein kam hingegen von Markus Vogl (S). Die Ausgleichszulage koste 1 Mrd. € jährlich, sie komme aber zu den Menschen, die sie wirklich brauchen, stellte er klar.

Auf mehrheitliche Ablehnung stieß zudem auch die Team Stronach-Forderung nach einer Erhöhung des nicht pfändbaren Existenzminimums, das derzeit 857 € beträgt. In der Debatte wurde dieser Vorstoß lediglich von den fraktionslosen Abgeordneten Rupert Doppler und Gerhard Schmid unterstützt. (Fortsetzung Nationalrat) hof


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