Parlamentskorrespondenz Nr. 107 vom 08.02.2017

Neu im Innenausschuss

Anträge zum Bereich Asyl und zum Anhaltezentrum Vordernberg

Anhaltezentrum Vordernberg: NEOS fordern Ausstieg aus Verträgen

Wien (PK) – Die NEOS sprechen sich in Anlehnung an Empfehlungen des Rechnungshofs dafür aus, die Verträge für das Anhaltezentrum Vordernberg neu zu verhandeln (1976/A(E)). Nikolaus Scherak und Claudia Gamon geht es dabei sowohl um die Verträge zwischen dem Innenministerium und der Gemeinde Vordernberg als auch um die von der Gemeinde abgeschlossenen Vereinbarungen. Zu den Kritikpunkten des Rechnungshof gehören unter anderem unklar formulierte Vertragsbestimmungen sowie langjährige Kündigungsverzichte bei gleichzeitig vereinbarten Kostenpauschalen, unabhängig vom tatsächlichen Leistungsbedarf. Überdies werden die Erarbeitung eines Sicherheitskonzepts sowie Verhandlungen über eine alternative Nutzung des Anhaltezentrums empfohlen.

Franz für verpflichtende Altersüberprüfung minderjähriger Flüchtlinge

Eine verpflichtende Altersüberprüfung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen fordert der fraktionslose Abgeordnete Marcus Franz. Gleichzeitig sollen nachweisliche vorsätzliche Falschangaben über das Alter als Missbrauch des Asylrechts gewertet werden und eine Abschiebung zur Folge haben (1992/A(E)). Minderjährige AsylwerberInnen hätten wesentliche Vorteile, etwa beim Nachholen der Familie oder im Hinblick auf Rechtshilfe, macht Franz geltend. Zudem wären die Kosten für ein Gesamtgutachten zur Altersfestellung mit 870 € im Verhältnis zu den monatlichen Kosten der Grundversorgung – fast 3.000 € bei einem Tagsatz von 95 € – vergleichsweise niedrig.

Gemäß den Erläuterungen zum Antrag haben im Jahr 2015 33.314 tatsächlich oder vermeintlich minderjährige Personen einen Asylantrag in Österreich gestellt. Zwischen Jänner und Oktober 2016 waren es 16.054. In 5.498 Fällen hat das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) im genannten Zeitraum ein Altersdiagnosegutachten in Auftrag gegeben.

Team Stronach für Beendigung des Asylverfahrens bei Heimaturlaub

Das Team Stronach drängt auf rigorose Konsequenzen für Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens bzw. nach dessen positivem Abschluss in ihr Heimatland zurückreisen, etwa um Verwandte zu besuchen. In einem solchen Fall müsse das Asylverfahren sofort beendet bzw. gewährter subsidiärer Schutz wieder aberkannt werden, fordert Christoph Hagen (1999/A(E)). Schließlich könne der ursprüngliche Fluchtgrund nicht mehr vorhanden sein. Hagen beruft sich in diesem Zusammenhang auch auf die Schweiz, die anerkannten Flüchtlingen, die wieder in ihr Herkunftsland zurückreisen, immer häufiger den Asylstatus aberkenne, wobei er konkret auf 189 Fälle 2015 und 143 Fälle 2016 verweist.

Auch in Österreich ist die Niederlassung im ursprünglichen Heimatland ein Grund für die Aberkennung des Asylstatus, wie Hagen eine Anfragebeantwortung von Innenminister Wolfgang Sobotka zitiert. Der Verwaltungsgerichtshof legt den entsprechenden Passus der Genfer Flüchtlingskonvention demnach aber so aus, dass im Falle von Kurzbesuchen noch nicht von einer "Niederlassung" gesprochen werden kann. (Schluss) gs