Parlamentskorrespondenz Nr. 394 vom 03.04.2017

Neu im Justizausschuss

Anträge der NEOS betreffend Säkularität der Justiz

Wien (PK) – Vom Grundsatz der weltanschaulichen und religiösen Neutralität der Justiz sind zwei Anträge der NEOS getragen. So will Justizsprecher Nikolaus Scherak die religiös ausgerichtete Eidesformel durch ein allgemeines, formelles Wahrheitsgelöbnis ersetzen. Zum anderen geht es den NEOS um die Streichung jeglicher weltanschaulicher, religiöser und philosophischer Symbole aus dem äußeren Erscheinungsbild aller im Namen der Justiz handelnden Personen.

NEOS wollen Eid durch Wahrheitsgelöbnis ohne religiöse Inhalte ersetzen

Die NEOS drängen auf eine grundlegende Reform der Bestimmungen über die Eidesablegung vor Gericht. Justizsprecher Nikolaus Scherak stößt sich insbesondere an der Textierung des diesbezüglichen heute noch geltenden Gesetzes aus dem Jahr 1868, wonach "der Richter den Schwurpflichtigen an die Heiligkeit des Eides vom religiösen Standpunkt und an die ewigen Strafen des Meineides" zu erinnern hat. Derartige Regelungen stellen ein anachronistisches Kuriosum dar und seien mit einer säkularen Justiz unvereinbar, gibt er zu bedenken. Vielmehr müsse sich der Staat in der Frage der verschiedenen Werte, Glaubensüberzeugungen und Lebenspläne seiner BürgerInnen neutral verhalten. Dies bedeute auch, Anrufungen von religiösen Inhalten in staatlichen Kontexten zu unterlassen. In einem Initiativantrag betreffend ein Gelöbnis-Harmonisierungsgesetz (2064/A) schlägt Scherak deshalb nun vor, die Eidesablegung vor Gericht durch ein allgemein anwendbares förmliches Wahrheitsgelöbnis zu ersetzen.

NEOS fordern weltanschauliches Neutralitätsgebot für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Die gesetzliche Verankerung eines politischen, religiösen und philosophischen Neutralitätsgebots für das äußere Erscheinungsbild von RichterInnen, StaatsanwältInnen, Schöffen und Geschworenen während der Verhandlungen in den Gerichtssälen fordern die NEOS in einem Entschließungsantrag (2071/A(E)). Im Sinn der Säkularität und Neutralität des Staates sei die vollkommene Freiheit von sichtbaren weltanschaulichen Symbolen für alle im Rahmen der Gerichtsbarkeit handelnden Personen geboten, argumentiert Nikolaus Scherak. (Schluss) hof