Parlamentskorrespondenz Nr. 630 vom 30.05.2017

Eurofighter-U-Ausschuss: Fahrplan bis zu geplanten Neuwahlen

Befragung von Auskunftspersonen startet diese Woche

Wien (PK) –  Diese Woche startet der Eurofighter-Untersuchungsausschuss mit seinen Befragungen. Als erste Auskunftspersonen ist am Mittwoch, 31. Mai (10.00 Uhr), Birgit Caesar-Stifter geladen, sie ist Leiterin der Abteilung "Äußeres/Verteidigung" im Rechnungshof. Ihr folgt Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur (14.00 Uhr). Am zweiten Sitzungstag dieser Woche (Donnerstag, 1. Juni (09.00 Uhr)) wird der ehemalige Bundesminister für Landesverteidigung und Sport, Norbert Darabos, erwartet; am Nachmittag dann sein damaliger juristischer Berater, Universitätsprofessor Helmut Koziol (14.00 Uhr). Für Freitag ist ebenfalls die Befragung von zwei Auskunftspersonen geplant (ab 09.00 Uhr).

Bis Mitte Juli ist ein dichter Fahrplan in Aussicht genommen; es sollen Auskunftspersonen zu den ersten beiden Untersuchungsabschnitten befragt werden: Das betrifft einerseits den 2007 vom damaligen Verteidigungsminister Norbert Darabos abgeschlossenen Vergleich mit der Eurofighter GmbH und andererseits mögliche unzulässige Zahlungsflüsse rund um die Beschaffung der Eurofighter fünf Jahre zuvor.

Die geplanten Neuwahlen am 15. Oktober führen voraussichtlich im Juli zu einem verfrühten Ende der Beweisaufnahme des Eurofighter-Untersuchungsausschusses. Beschließt der Nationalrat Mitte Juli in einer Sondersitzung das Gesetz zur Auflösung des Nationalrats, wie letzte Woche von allen Parlamentsparteien angekündigt, beendet die Kundmachung dieses Gesetzes die Beweisaufnahme. Auskunftspersonen können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr befragt werden. Auch Aktenlieferungen an das Aufklärungsgremium sind damit gestoppt.

Bericht als Schlusskapitel des Eurofighter-Untersuchungsausschusses

Ganz abgeschlossen ist die Arbeit des Vorsitzenden des U-Ausschusses, II. Nationalratspräsidenten Karlheinz Kopf, Verfahrensrichter Ronald Rohrer und den Abgeordneten mit dem Ende der Beweisaufnahme aber noch nicht. Zunächst ist es die Aufgabe des Vorsitzenden, dem Ausschuss binnen einer Woche ab Ende der Beweisaufnahme einen Berichtsentwurf vorzulegen, basierend auf dem Vorschlag des Verfahrensrichters. Die sechs Fraktionen haben eine weitere Woche zur Abgabe von Fraktionsberichten Zeit. Im Anschluss prüft der Verfahrensrichter, ob Geheimhaltungsinteressen bzw. Personen in ihren Rechten verletzt sind. Von der Aufklärungsarbeit des U-Ausschusses Betroffenen werden die entsprechenden Teile der Berichte übermittelt und sie können dann binnen zwei Wochen eine Stellungnahme abgeben. Der wesentliche Inhalt solcher Stellungnahmen wird im Ausschussbericht beziehungsweise in den Fraktionsberichten berücksichtigt. Formal beendet ist der U-Ausschuss schließlich, wenn der Ausschussbericht dem Nationalrat vorgelegt und in einer seiner Sitzungen behandelt wird. Jedenfalls endet der U-Ausschuss mit dem Auslaufen der Gesetzgebungsperiode.  (Schluss) sh