Parlamentskorrespondenz Nr. 817 vom 28.06.2017

Fremdenrechtspaket bringt Gebietsbeschränkungen für Flüchtlinge und Beugehaft

Nationalrat nimmt noch umfangreiche Änderungen an Regierungsvorlage vor

Wien (PK) – Monatelang haben SPÖ und ÖVP über Verschärfungen im Fremdenrecht verhandelt, nun haben sie sich doch noch auf ein umfangreiches Gesetzespaket geeinigt. Der Nationalrat gab heute grünes Licht für den von der Regierung bereits im März vorgelegten Gesetzentwurf. Zuvor waren in Form eines gesamtändernden Abänderungsantrags noch etliche Ergänzungen vorgenommen worden. Der Beschluss in Dritter Lesung erfolgte mit SPÖ-ÖVP-T-Mehrheit, einigen Punkten hatten davor auch die NEOS zugestimmt. Die FPÖ hält das Gesetz hingegen für zahnlos, auch von Seiten der Grünen gab es – mit anderer Stoßrichtung – massive Kritik.

Vorrangiges Ziel des Gesetzespakets ist es, die zwangsweise Außerlandesbringung abgewiesener AsylwerberInnen und illegal in Österreich aufhältiger AusländerInnen zu erleichtern und freiwillige Ausreisen zu forcieren. In diesem Sinn sind unter anderem höhere Strafen für ausreiseunwillige Fremde, eine Ausweitung der Schubhaft auf bis zu 18 Monate sowie Einschränkungen bei der Grundversorgung für nicht zum Asylverfahren zugelassene Flüchtlinge vorgesehen. Zudem sollen Wohnsitzauflagen und Gebietsbeschränkungen ein Untertauchen der Betroffenen erschweren. Unternimmt ein abgewiesener Asylwerber keine Anstalten, sich selbst Heimreisedokumente zu beschaffen, können die Behörden künftig Beugehaft verhängen. Mit den Maßnahmen werde es gelingen, den Vollzug effizienter zu machen, sind SPÖ und ÖVP überzeugt.

Neuerungen bringt das Gesetzespaket aber auch in etlichen anderen Bereichen. So sind etwa Erleichterungen für Studierende und Start-ups beim Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte, neue Aufenthaltstitel für Schlüsselarbeitskräfte internationaler Konzerne und adaptierte Bestimmungen für Saisoniers vorgesehen. Für letztere gilt künftig eine allgemeine Visumpflicht. Visa der Kategorie D können dafür künftig in Ausnahmefällen auch im Inland ausgestellt werden.

Begleitend zum Fremdenrechtspaket beschlossen hat der Nationalrat eine Änderung des Integrationsgesetzes. Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass künftig einige zusätzliche Erwerbsgruppen wie KünstlerInnen Zugang zum Aufenthaltstitel "Daueraufenthalt EU" erhalten. Mit der gegenständlichen Novelle werden diese in den Anwendungsbereich der Integrationsvereinbarung aufgenommen, wobei für KünstlerInnen Ausnahmebestimmungen vorgesehen sind. Ein bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag hat die Behebung eines redaktionellen Versehens zum Inhalt.

Keine Mehrheit für Oppositionsanträge

Keine Mehrheit fand hingegen ein Antrag des Team Stronach . Er zielte darauf ab, von männlichen Flüchtlingen bei der Einreise automatisch eine DNA-Probe abzunehmen, um Verbrechen vorzubeugen bzw. leichter aufklären zu können. Auch mit einem Entschließungsantrag betreffend die Errichtung von Wartecamps in Nordafrika für Personen mit negativem Asylbescheid konnte sich Team-Stronach-Abgeordneter Christoph Hagen nicht durchsetzen.

Die FPÖ nutzte die Debatte für einen Testballon. Die ÖVP könne beweisen, dass die Ankündigungen des neuen ÖVP-Chefs Sebastian Kurz ernst gemeint sind, hielt David Lasar bei der Begründung eines von ihm eingebrachten Entschließungsantrags mit einem umfangreichen Forderungspaket fest. Unter anderem urgierte die FPÖ ein Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst, die Anpassung der Familienbeihilfe für Kinder im EU-/EWR-Raum an die jeweiligen Lebenshaltungskosten, die Auszahlung von Sozialhilfeleistungen an nicht österreichische StaatsbürgerInnen erst nach fünfjähriger Einzahlung ins System, eigene Deutschklassen für Flüchtlinge und einen Abbruch der EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei. Zudem sollen im Mittelmeer abgefangene Flüchtlinge nach dem Vorbild Australiens entweder zurückgeschickt oder auf einer Insel interniert sowie EZA-Leistungen an die Rücknahme von Flüchtlingen gekoppelt werden. Eine Mehrheit fand der Antrag bei der Abstimmung allerdings nicht.

FPÖ: Neue Bestimmungen sind zahnlos

Was das vorliegende Fremdenrechtspaket betrifft, prophezeite FPÖ-Sicherheitssprecher Walter Rosenkranz, dass auch die neuen Bestimmungen zahnlos bleiben werden. Es handle sich um ein reines Placebo, das die wahren Probleme nicht lösen werde. In den letzten beiden Tagen seien wieder tausende Flüchtlinge in Italien angekommen, gab er zu bedenken. Zudem verwies er auf diverse Zeitungsmeldungen über kriminelle Asylwerber. Die FPÖ wolle nicht, dass sexuelle Belästigungen, Vergewaltigungen und Drogendelikte Alltag in Österreich werden.

Der Kritik von Rosenkranz schlossen sich auch seine FraktionskollegInnen Günther Kumpitsch, Dagmar Belakowitsch-Jenewein und David Lasar an. Das Gesetz sei ein Flickwerk und gehöre zurück an den Start, so Lasar. In Wahrheit kenne sich bei den Bestimmungen niemand mehr aus. Um sich "in die soziale Hängematte zu legen" würden Flüchtlinge alle Möglichkeiten ausschöpfen, ist Kumpitsch überzeugt. Da würden auch Gebietsbeschränkungen und Wohnsitzauflagen nichts bewirken. Belakowitsch-Jenewein vermutet, dass Zuwanderung gefördert wird, um genügend Billigarbeitskräfte in Österreich zu haben. Sie forderte Auffanglager außerhalb der EU, um den Flüchtlingsstrom einzudämmen.

Grüne kritisieren "großes Verschärfungspaket"

Kritisch zum Gesetz, allerdings mit anderer Stoßrichtung, äußerte sich auch Grün-Abgeordnete Alev Korun. Das letzte "Asylverschärfungspaket" sei nicht einmal ein halbes Jahr alt, nun würde ein weiteres "großes Verschärfungspaket" vorgelegt, klagte sie. Sinnvoller wäre es ihrer Meinung nach auf eine nachhaltige Asyl- und Migrationspolitik zu setzen. Statt schutzsuchende Menschen zu bekämpfen, sollten besser Fluchtursachen bekämpft werden. Konkret plädierte sie etwa für eine massive Einschränkung des Waffenhandels und die Bekämpfung des Klimawandels. Schutzsuchende lösten sich nicht in Luft auf, nur weil man sie nicht haben wolle.

NEOS für Residenzpflicht für anerkannte Flüchtlinge

Als reine Scheinmaßnahme sieht Korun die Verdoppelung und Verdreifachung von Strafen, die Flüchtlinge ohnehin nicht zahlen könnten. Diesen Punkt griff auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak auf. Für die Verbüßung von Ersatzfreiheitsstrafen würden letztlich die SteuerzahlerInnen die Kosten tragen, bezweifelte er die Sinnhaftigkeit der Straferhöhungen. Auch insgesamt hält Scherak das Fremdenrecht mittlerweile für de facto nicht mehr vollziehbar.

Einigen Punkten des Gesetzes werden die NEOS aber zustimmen, kündigte Scherak an. Sinnvoll wäre seiner Meinung nach außerem eine Residenzpflicht für anerkannte Flüchtlinge, solange sie Mindestsicherung beziehen. Damit könnte man den aktuellen Zustrom nach Wien verhindern.

Team Stronach stimmt trotz Zweifel an Wirksamkeit der Maßnahmen zu

Dem Paket als Gesamtes stimmte das Team Stronach zu, wiewohl Abgeordneter Christoph Hagen die Wirksamkeit der Maßnahmen bezweifelte. De facto werde es auch in Zukunft nicht möglich sein, abgewiesene AsylwerberInnen aus Österreich abzuschieben, wenn diese es nicht wollten, berief er sich auf die Aussage eines Experten beim Hearing im Innenausschuss. "Da läuft etwas gewaltig falsch." Ein härteres Vorgehen forderte Hagen außerdem gegenüber kriminellen Flüchtlingen.

An die Regierung richtete Hagen den Appell, sich auf internationaler Ebene für die Errichtung von EU-Wartecamps in Nordafrika für Personen mit negativem Asylbescheid einzusetzen. Er konnte sich mit einem diesbezüglichen Entschließungsantrag aber nicht durchsetzen.

Der fraktionslose Abgeordnete Rupert Doppler schloss sich der Forderung des Team Stronach an, allen männlichen Asylwerbern bei der Einreise eine DNA-Probe abzunehmen. Das hätte eine abschreckende Wirkung, ist er überzeugt. Allgemein hielt er fest, im Sinne der Sicherheit in Österreich können Gesetze nicht streng genug sein.

ÖVP fordert Schließung der Mittelmeerroute

Geschlossen hinter das Fremdenrechtspaket stellten sich die Abgeordneten der Koalition. Für Michael Hammer und Rouven Ertlschweiger (beide V) ist das Paket ein weiterer Mosaikstein, um illegale Migration einzudämmen und die Außerlandesbringung von Fremden zu forcieren. Der Rechtsstaat verliert seine Glaubwürdigkeit, wenn geltende Gesetze nicht konsequent umgesetzt werden, machte Ertlschweiger geltend. Ähnlich argumentierte sein Fraktionskollege Friedrich Ofenauer (V).

Hermann Gahr (V) wies in diesem Zusammenhang unter anderem auf die erweiterten Befugnisse der Polizei beim Betreten von Grundstücken und Räumlichkeiten hin. Mehrfach wurden auch die neuen Mitwirkungspflichten der Betroffenen bei der Beschaffung von Heimreisedokumenten hervorgehoben.

Ein nächster wesentlicher Schritt ist nach Meinung der ÖVP-Abgeordneten die Schließung der Mittelmeerroute. Darauf pochte auch Nikolaus Prinz (V). Man müsse den Schleppern das Handwerk legen. In diesem Sinn hält er es für notwendig, Flüchtlinge nicht erst im Mittelmeer aufzufangen, sondern schon vorher zu versorgen.

SPÖ ist mit Beschluss zufrieden

Es sei am Ende ein guter Beschluss geworden, verteidigte auch Otto Pendl namens der SPÖ das Gesetz. Man müsse die Kirche im Dorf lassen, appellierte er an Grün-Abgeordnete Korun. Es gehe um nichts anderes, als dass Flüchtlinge, die nach einem rechtsstaatlichen Verfahren kein Asyl in Österreich erhalten, wieder in ihre Heimat zurückkehren. Alle Experten hätten beim Hearing bestätigt, dass das Gesetz verfassungskonform sei, ergänzte Rudolf Plessl.

SPÖ-Abgeordneter Hannes Weninger rief das Team Stronach dazu auf, den Antrag betreffend DNA-Proben zurückzuziehen. Alle männlichen Flüchtlinge unter Pauschalverdacht zu stellen, widerspreche der österreichischen Rechtsordnung, argumentierte er.

Wohnsitzauflagen und Gebietsbeschränkungen

Die vorgesehenen Wohnsitzauflagen und Gebietsbeschränkungen wurden erst heute mittels des Abänderungsantrags in das Gesetzespaket eingefügt. Sowohl AsylwerberInnen als auch Flüchtlinge mit negativem Asylbescheid sind davon betroffen. So können etwa Fremde, die trotz rechtskräftiger Rückkehrentscheidung nicht freiwillig ausreisen, künftig dazu verpflichtet werden, in einem bestimmten Quartier des Bundes Unterkunft zu nehmen. Gleichzeitig dürfen sie den Bezirk, in dem sich ihre Betreuungseinrichtung befindet, nicht mehr verlassen. Parallel dazu sind eine verstärkte Rückkehrberatung und Rückkehrhilfe vorgesehen.

Bis zur tatsächlichen Ausreise kann der Bund die betroffenen Flüchtlinge "im unbedingt erforderlichen Ausmaß" versorgen. Laut Erläuterungen sind darunter insbesondere Sachleistungen wie Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung zu verstehen, nicht jedoch Geldleistungen wie Taschengeld oder Schulgeld. Auch gibt es keinen Rechtsanspruch auf diese Grundversorgung.

Auch Flüchtlinge, deren Asylverfahren noch läuft, können, mittels einer so genannten "Anordnung der Unterkunftnahme", dazu verpflichtet werden, in einer bestimmten Flüchtlingseinrichtung Quartier zu beziehen. Und zwar dann, wenn das aus Gründen des öffentlichen Interesses, der öffentlichen Ordnung oder der zügigen Verfahrensführung geboten ist, wie es im Gesetz heißt. Generell wird AsylwerberInnen, die die Grundversorgung in Anspruch nehmen, in Hinkunft außerdem verwehrt, während des Asylverfahrens in ein anderes Bundesland zu übersiedeln.

Zur Durchsetzung der neu eingeführten Gebietsbeschränkung, Wohnsitzauflage, Wohnsitzbeschränkung und Anordnung zur Unterkunftnahme sind Verwaltungsstrafen zwischen 100 € und 1.000 € bzw. Ersatzfreiheitsstrafen von bis zu zwei Wochen vorgesehen. Im Wiederholungsfall drohen eine Geldbuße bis zu 5.000 € bzw. drei Wochen Haft. Zudem ist die Polizei befugt, die Betroffenen 24 Stunden lang anzuhalten. Wenn gesichert erscheint, dass der Betroffene ausreist, kann die Ersatzfreiheitsstrafe auch unterbrochen werden.

Flüchtlinge müssen sich aktiv um Heimreisedokumente kümmern

Neu ist darüber hinaus die ausdrückliche Verpflichtung abgewiesener AsylwerberInnen, sich selbst um die Erlangung der für die Ausreise erforderlichen Dokumente zu kümmern. Wer das nicht tut bzw. die Beschaffung von Heimreisedokumenten durch das Bundesamt für Fremdenwesen (BFA) absichtlich vereitelt, dem drohen nicht nur Geldstrafen, sondern auch bis zu vier Wochen Beugehaft. Zudem können betroffene Personen leichter in Schubhaft genommen werden. Ziel der Wohnsitzauflagen und der weiteren vorgesehenen Maßnahmen ist es, die Ausreise unrechtmäßig in Österreich aufhältiger Fremder zu beschleunigen.

Bundesverwaltungsgericht erhält mehr Zeit für Asylentscheidungen

Eine zeitliche Verschiebung sieht der Abänderungsantrag darüber hinaus in Bezug auf die künftige Möglichkeit von NGOs vor, AsylwerberInnen auf freiwilliger Basis zu gemeinnützigen Hilfstätigkeiten heranzuziehen. Das soll frühestens ab April 2018 möglich sein. Voraussetzung bleibt eine entsprechende Verordnung von Innenminister Wolfgang Sobotka. Gleiches gilt für die ministerielle Festlegung der betraglichen Höchstgrenze des Taschengelds, das die AsylwerberInnen für ihre Arbeit bekommen sollen. Derzeit können AsylwerberInnen nur bei Bund, Ländern und Gemeinden gemeinnützige Tätigkeiten verrichten.

Schließlich wird mit dem Abänderungsantrag die Entscheidungsfrist für das Bundesverwaltungsgericht als zweite Instanz im Asylverfahren befristet verlängert: Die RichterInnen erhalten vorübergehend zwölf – statt sechs – Monate Zeit, um über Beschwerden gegen Bescheide des Bundesamts für Asyl und Fremdenwesen zu befinden.

Bereits in der Regierungsvorlage geregelt sind die Anhebung der Verwaltungsstrafen für ausreiseunwillige Fremde, erweiterte Durchsuchungsrechte der Exekutive zur Durchsetzung von Festnahmeaufträgen, die Ausweitung der Schubhaftdauer auf bis zu 18 Monate, Einschränkungen bei der Grundversorgung für nicht zum Asylverfahren zugelassene Flüchtlinge, die Einführung neuer Aufenthaltstitel "ICT" und "mobile ICT" für den konzerninternen Transfer von Schlüsselarbeitskräften, die Ausweitung der Visumpflicht auf alle Saisoniers, die Erweiterung der Visum-Kategorie D, die Ausstellung eines Visums im Inland im Falle besonders berücksichtigungswürdiger Gründe sowie Erleichterungen für Studierende und Start-ups beim Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 715/2017 ).

Internationaler Informationsaustausch für Sicherheitsbehörden wird verbessert

Auf breite Zustimmung im Nationalrat stießen die Änderungen zum Polizeikooperationsgesetz und zum EU-Polizeikooperationsgesetz. Lediglich die Grünen waren dagegen. Wolfgang Gerstl (V) und Jürgen Schabhüttl (S) begrüßten die Neuerungen, die eine Teinahme an internationalen Informationsverbundsystemen ermöglichen. Das stelle eine Erleichterung für die Polizei dar, meinte Gerstl. Der Kampf gegen die Destabilisierung der Demokratie und den Terrorismus sei ein Gebot der Stunde, sagte Schabhüttl. Ebenso hielt Nikolaus Scherak (N) den Informationsaustausch für unabdinglich, schränkte aber ein, dass man das Grundrecht auf Datenschutz nicht aushöhlen dürfe. Hier sieht er noch Probleme und appellierte, dieser Frage ein besonderes Augenmerk zu schenken.

Mit der Novellierung des Polizeikooperationsgesetzes wird eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die Teilnahme österreichischer Sicherheitsbehörden an internationalen Informationsverbundsystemen – abseits des Schengener Informationssystems – geschaffen. Insbesondere geht es um die Zusammenführung von Daten und Analysen zur leichteren Identifizierung so genannter "Gefährder", also von Personen, von denen eine schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehen könnte. Ziel der intensivierten Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern und anderen europäischen Staaten ist die Vorbeugung und Abwehr terroristischer Akte.

Hintergrund für die Änderung des EU-Polizeikooperationsgesetzes ist der Umstand, dass für das Europäische Polizeiamt (Europol) seit 1. Mai 2017 eine neue Rechtsgrundlage gilt. Außerdem werden mit der Gesetzesnovelle die Aufgaben des Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) präzisiert, wobei sich an den vom BAK wahrgenommenen Zuständigkeiten im Rahmen der Zusammenarbeit mit ausländischen Behörden und internationalen Einrichtungen wie OLAF, Interpol oder Europol nichts ändert. (Fortsetzung Nationalrat) gs/jan