Bundesrat genehmigt Gesetzespaket gegen Geldwäsche und Steuervermeidung
Zustimmung auch zu Doppelbesteuerungsabkommen mit Israel
Wien (PK) – Maßnahmen zum Kampf gegen Geldwäsche und Steuervermeidung erhielten heute auch die Zustimmung des Bundesrats. Im Mittelpunkt steht dabei ein Gesetz zur Errichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer, das einen Anknüpfungspunkt für die Überprüfung der Identität von Eigentümern bieten und damit beitragen soll, Geldwäschegeschäfte besser aufzudecken. Die Verhinderung von Steuervermeidung wiederum ist Ziel eines multilateralen Abkommens, für das sich die Länderkammer einstimmig aussprach. Sein Placet erteilte der Bundesrat schließlich auch einem Doppelbesteuerungsabkommen mit Israel, das nun an die Stelle eines 1970 abgeschlossenen Abkommens tritt.
Österreich setzt vierte Geldwäscherichtlinie der EU um
Konkret setzt Österreich durch das so genannte "Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz" die vierte Geldwäscherichtlinie in die innerstaatliche Rechtsordnung um, wobei im Finanzministerium ein Register errichtete wird, das die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, anderen juristischen Personen und Trusts auflistet.
Peter Oberlehner (V/O) und Peter Heger (S/B) begrüßten das Gesetz als wesentlichen Beitrag im Kampf gegen Geldwäsche. Heidelinde Reiter (G/S) hingegen beklagte fehlende Transparenz, zumal das Register nicht öffentlich zugänglich ist, und begründete damit die Ablehnung durch ihre Fraktion.
Kampf gegen Steuervermeidung
Ein einstimmig genehmigtes multilaterales Übereinkommen zur Umsetzung von Maßnahmen in Doppelbesteuerungsabkommen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung hat den Kampf gegen Steuervermeidung im Visier. Zwischenstaatlich soll demnach der Ort, an dem die steuerpflichtigen Gewinne ausgewiesen werden, besser mit dem Ort übereinstimmen, an dem die Wirtschaftstätigkeit stattfindet.
Steuerumgehung bei Einkommens- und Vermögensteuern ist einer der Aspekte eines einstimmig gebilligten Doppelbesteuerungsabkommens mit Israel. Es tritt an die Stelle eines 1970 abgeschlossenen Abkommens, das als nicht mehr zeitgemäß angesehen wird. Peter Heger (S/B) beleuchtete dieses Abkommen vor allem unter dem Blickwinkel der Verhinderung der Steuervermeidung, während sich Peter Oberlehner (V/O) von dem Abkommen auch eine weitere Verbesserung der Beziehungen zu Israel erwartet. (Fortsetzung Bundesrat) hof
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Links
- 870/BRSITZ/2017 - 870. Sitzung des Bundserates am 5. Juli 2017
- 1670 d.B. - Mehrseitiges Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung
- 1638 d.B. - Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
- 1660 d.B. - Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG erlassen wird und Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, Finanzstrafgesetz, Notariatsordnung, Rechtsanwaltsordnung, u.a. Ges. geändert werden