Parlamentskorrespondenz Nr. 901 vom 18.07.2017

Neu im Budgetausschuss

Anpassungen beim Selbsterhalterstipendium

Wien (PK)- ÖVP und SPÖ legen notwendige Anpassungen zum Selbsterhalterstipendium vor. Mit dem Studienförderungsgesetz 2017 wurde das Stipendium angehoben und beträgt nun höchstens 8.580 € statt bisher 7.272 €. Dieser Betrag bestimmt auch das Minimaleinkommen, das Studierende über vier Jahre vorweisen müssen, um den Selbsterhalt zu bescheinigen und dadurch förderwürdig zu sein.

Da das erforderliche Einkommen nun ebenfalls auf 8.580 € pro Jahr angehoben wurde, will die Koalition nun eine Vorkehrung für jene Personen treffen, die auf den Erwerb des Stipendiums gezählt haben und nun die Grenze nicht erreichen. Demnach sollen die höheren Anforderungen erst für das Studienjahr 2018/2019 gelten. Gabriele Tamandl (V) und Kai Jan Krainer (S) wollen damit eine Zuerkennung für jene 300 StudentInnen sicherstellen, die bereits schriftlich über ihren Anspruch informiert wurden und nun kein ausreichendes Einkommen vorweisen können (2280/A). (Schluss) gro